Verbandskastenpflicht für Mopeds in Deutschland: Was Sie wissen müssen

In Deutschland ist die Mitführpflicht bestimmter Sicherheitsausrüstung für Kraftfahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben. Wer diese Ausrüstung nicht dabei hat, muss bei einer Polizeikontrolle mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Doch wie sieht es speziell bei Mopeds und Motorrädern aus?

Gesetzliche Bestimmungen zum Verbandskasten

Autofahrer müssen in Deutschland Erste-Hilfe-Sets dabeihaben. Deren Inhalt richtet sich nach der DIN 13164 und dem Paragrafen 35 h der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Zuletzt wurde diese DIN im Jahr 2022 aktualisiert. Und auch wenn die StVZO noch nicht angepasst wurde, dürfen die neuen Verbandskästen nach Auskunft des Bundesministeriums schon verwendet werden.

Die wichtigste Änderung: Im Verbandskasten müssen zwei Masken enthalten sein. Außerdem waren bisher zwei Dreieckstücher vorgeschrieben, jetzt genügt eines. Und das Verbandtuch (40 mal 60 Zentimeter) wurde ersatzlos gestrichen. Bei einem Verstoß gegen die Mitführpflicht droht ein Verwarnungsgeld von bis zu 10 Euro.

§ 35 h Abs. 3 StVZO lautet wie folgt:

(3) In anderen als den in Absatz 1 genannten Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern, Zug- oder Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie anderen Zug- oder Arbeitsmaschinen, wenn sie einachsig sind, ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 oder Ausgabe Januar 2014 entspricht.

Verbandskastenpflicht für Mopeds und Motorräder

In Deutschland sind Sie als Motorradfahrer weder verpflichtet einen Verbandskasten noch ein Warndreieck oder eine Warnweste mitzunehmen. Wichtig: Der Verbandskasten beim Motorrad ist keine Pflicht! Dementsprechend müssen Sie in Ihrem Motorrad keinen Verbandskasten zur Hilfe im Straßenverkehr mitführen.

Trotzdem sollten alle drei Teil Ihrer Schutzausrüstung am Bike sein. Wenn Sie zu einer Unfallstelle kommen, können Sie diese mit dem Warndreieck absichern und mit der Warnweste werden Sie von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen.

Wenn Sie mit Ihrem Bike unterwegs sind, sollten Sie immer eine kleine Verbandtasche mit Verbandzeug am Motorrad dabei haben. Verstauen Sie sie so, dass sie immer griffbereit ist und Sie sie im Notfall schnell finden. Denn egal, ob Sie selbst in einen Unfall verwickelt sind oder sich einer direkt vor Ihnen ereignet hat: Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Der Verbandkasten für das Motorrad sollte der DIN 13167 entsprechen.

Inhalt eines Verbandskastens nach DIN 13164

Das Erste-Hilfe-Set im Auto sollte folgenden Inhalt aufweisen:

  • 1 Heftpflasterrolle (5 m x 2,5 cm)
  • 14teiliges Pflasterset
  • 4 Wundschnellverbände (10 cm x 6 cm)
  • 1 Verbandpäckchen klein (K)
  • 2 Verbandpäckchen mittel (M)
  • 1 Verbandpäckchen groß (G)
  • 1 mittleres Verbandtuch (40 cm x 60 cm)
  • 1 großes Verbandtuch (60 cm x 80 cm)
  • 6 Kompressen (10 cm x 10 cm)
  • 2 Fixierbinden, DIN 61634-FB-6
  • 3 Fixierbinden, DIN 61634-FB-8
  • 2 Dreiecktücher DIN 13 168-D
  • 2 Tücher zur Hautreinigung/Desinfektion
  • eine Rettungsdecke (210 cm x 160 cm)
  • Erste-Hilfe-Schere
  • Einmalhandschuhe (mindestens 4)
  • Erste-Hilfe-Broschüre
  • Inhaltsverzeichnis

Warum ein Verbandskasten wichtig ist

Im Notfall ist jeder Verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet, zu helfen und, soweit es ihm möglich ist, Erste Hilfe zu leisten. Anders als Fußgänger und Radfahrer können Autofahrer sich dabei schlecht aus der Verantwortung ziehen, denn jeder Fahrzeugführer muss und musste für den Erhalt seines Führerscheins einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren. Um nun aber im Ernstfall Erste Hilfe leisten zu können, werden Hilfsmittel benötigt, die sich in einem Verbandskasten im Kfz befinden sollten.

Verbandskasten im europäischen Ausland

Auch im europäischen Ausland gibt es unterschiedliche Bestimmungen bezüglich der Mitführpflicht von Verbandskästen und anderer Ausrüstung für Motorradfahrer:

  • In Albanien, Montenegro, Österreich, Russland, Serbien, Slowenien, Slowakei, Tschechien, Ukraine und Ungarn muss der Motorradfahrer Verbandszeug an Bord haben, in Lettland nur dann, wenn das Motorrad einen Beiwagen hat.
  • Eine Mitführpflicht einer Warnweste gilt in Frankreich, Litauen, Luxemburg, Slowakei, Slowenien, Spanien, Ungarn.
  • In Belgien, Bosnien/Herzegowina, Bulgarien, Frankreich, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Montenegro, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn muss man eine Warnweste tragen, wenn man wegen einer Panne oder eines Unfalls vom Motorrad steigt. In Finnland gilt die Tragepflicht auch für Beifahrer.
  • In Dänemark, Finnland, Island, Russland, Schweden, Ukraine und auf Malta gehört ein Warndreieck zur verpflichtenden Grundausstattung für alle Motorradfahrer. In Ungarn muss es bei einem Motorrad mit Beiwagen an Bord sein.

Mopedautos

Mopedautos werden immer beliebter, da sie viele Vorteile gegenüber herkömmlichen PKWs haben und es weniger Bedingungen zu erfüllen gibt, um damit fahren zu dürfen. Dazu gehört vor allem, dass man für ein 45-km/h-Auto keinen Führerschein der Klasse B, sondern nur einen AM-Führerschein (sogenannter Roller- oder Mopedführerschein) benötigt. Dieser ist günstiger und die Prüfung kann schon mit 15 Jahren abgelegt werden.

Auch das Fahrzeug muss in Deutschland bestimmte Bedingungen erfüllen, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. So gilt, abgesehen von wenigen Ausnahmefällen, eine allgemeine Anschnallpflicht beim Fahren über Schrittgeschwindigkeit. Mopedautos müssen daher mit einem Sicherheitsgurt ausgestattet sein. Außerdem gilt eine Pflicht zum Mitführen eines Verbandskastens, eines Warndreiecks und einer Warnweste. Auch den Führerschein und einen Versicherungsnachweis müssen Sie immer dabeihaben.

Bußgelder nach § 35h StVZO

Bei einem Verstoß gegen die Mitführpflicht eines Verbandskastens droht ein Verwarnungsgeld von bis zu 10 Euro. Sicherlich schrecken 5 Euro Strafe - bei Busfahrern sind es laut Bußgeldkatalog 15 Euro - nur die wenigsten Autofahrer wirklich ab. Vielmehr sollte aber die Sicherheit im Vordergrund stehen.

Haltbarkeit und Entsorgung

Ein abgelaufener Verbandskasten und abgelaufene Verbandsmaterialien sind nicht mehr sicher und können mehr schaden als helfen. Überlagerung kann zu erhöhter Keimbelastung und damit zur Aufhebung der Sterilität führen. Diese Keime können schnell in eine Wunde gelangen und selbst lebensgefährlich werden. Ist der Verbandskasten abgelaufen, droht Ihnen hier also ebenso ein Bußgeld, da es im Grunde so ist, als würden Sie gar kein Verbandsmaterial mitführen.

Empfehlungen

Auch wenn es in Deutschland keine Pflicht für Motorradfahrer gibt, einen Verbandskasten mitzuführen, wird es dennoch dringend empfohlen. Eine handliche LEINA Kraftrad-Verbandtasche aus wasserabweisendem Nylongewebe mit genähtem Reißverschluss und Klettstreifen auf der Rückseite sollte jeder Motorradfahrer immer dabei haben.

Die Materialien der LEINA Motorrad-Verbandtasche sind übersichtlich angeordnet und in akuten Notfallsituationen blitzschnell zur Hand. Sie sind staubgeschützt und steril in einer Klarsicht-Folientasche verpackt.

Um für diesen Fall der Fälle, besonders auch im Ausland, ideal gerüstet zu sein und die spätere Schadenabwicklung zu erleichtern, sollten Sie immer einen so genannten „Europäischen Unfallbericht“ griffbereit im Auto liegen haben.

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