Das Verkehrszeichen 260, auch bekannt als "Verbot für Kraftfahrzeuge", ist ein rundes Schild mit rotem Rand. In der Mitte des Schildes sind ein Motorrad (oben) und ein Auto (unten) abgebildet, die durch einen Strich getrennt sind.
Was bedeutet das Verkehrszeichen 260?
Das Verkehrszeichen 260 beschränkt das allgemeine Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge aller Art (Verkehrszeichen 250) auf mehrspurige Kraftfahrzeuge und Motorräder. Das bedeutet, dass Krafträder, Kleinkrafträder, Mofas, PKWs, LKWs und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge in Bereichen, die durch dieses Zeichen gekennzeichnet sind, nicht am Verkehr teilnehmen dürfen.
Für wen gilt das "Durchfahrt verboten"-Schild?
Verkehrszeichen 250 gilt für Fahrzeuge aller Art. Das schließt mithin auch Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge ein. Nicht eingeschlossen sind Handfahrzeuge sowie Reiter oder Viehtreiber.
Ausnahmen und Zusatzzeichen
Das Durchfahrtsverbot kann durch Zusatzzeichen weiter eingeschränkt bzw. für einzelne Verkehrsteilnehmer gelockert werden. Häufig findet sich unter dem Zeichen “Durchfahrt verboten” das Zusatzschild “Anlieger frei”. Dieses zeigt an, dass Anlieger von dem Verbot ausgenommen sind.
An dieser Stelle kommt das Zusatzzeichen ins Spiel: Darauf können Auto- oder Lkw-Fahrer ergänzende Informationen zu einem bestimmten Verkehrszeichen finden. Sie ergänzen ein anderes Verkehrszeichen und definieren es näher, z. B. können Sie ein Parkverbot zeitlich begrenzen.
Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sind stets an ein anderes Verkehrszeichen gekoppelt, welches sie ergänzen.
Beispiele für Zusatzzeichen
- "Anlieger frei": Erlaubt Anliegern die Durchfahrt.
- "Bei Nässe": Das Verbot gilt nur bei nasser Fahrbahn.
- Zeitliche Begrenzungen: Das Verbot gilt nur zu bestimmten Zeiten.
Sanktionen bei Missachtung
Wer eine Straße mit diesem Schild verbotswidrig passiert oder hier parkt, riskiert ein Bußgeld. Der Bußgeldkatalog bei Verkehrszeichen 260 ist gestaffelt nach Fahrzeugtyp.
Die Bußgelder für Radfahrer beginnen bei 20 Euro, die für Kraftfahrzeuge bei 40 Euro. Sanktionen drohen dabei nicht nur beim widerrechtlichen Befahren. Wenn Sie in einem für Sie gesperrten Bereich parken, kann ein Bußgeld ab 55 Euro auf Sie zukommen.
Es ist nicht klar zu erkennen, ob ein Halten und Parken von Krafträdern durch das Schild verboten ist. Das Gericht wies zudem drauf hin, dass es für Halte- und Parkverbote schließlich eindeutige Verkehrszeichen gibt und dass die Behörde diese nutzen müsse, um Parkverbote auszuweisen.
Weitere Durchfahrtsverbote
Neben dem Durchfahrtsverbotsschild für Fahrzeuge aller Art gibt es entsprechende Verbotsschilder auch für einzelne Gruppen von Verkehrsteilnehmern.
Beispiele
- Verbot der Durchfahrt für Krafträder inkl. Mofas, Krafträder mit Beiwagen und Kleinkrafträder.
- Durchfahrt verboten für den Radverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeuge.
Das Durchfahrtsverbot kann per Schild auch auf einzelne Fahrzeugmaße beschränkt werden. Über die jeweils angegebenen tatsächlichen Maße hinausgehende Kfz dürfen die jeweils gekennzeichnete Spur bzw. Strecke dann nicht befahren.
Einfahrt verboten vs. Durchfahrt verboten
Neben der Durchfahrt kann durch ein anderes Schild auch die Einfahrt verboten werden (Verkehrszeichen 267). Dieses runde, rote Verkehrszeichen mit weißem Balken findet sich in aller Regel am anderen Ende von Einbahnstraßen. Das Verkehrszeichen “Einfahrt verboten” soll sicherstellen, dass es in Einbahnstraßen nicht zu unerwünschtem Gegenverkehr kommt.
Das Verkehrsschild “Einfahrt verboten” findet sich in der Regel bei Einbahnstraßen. Es soll verhindern, dass Fahrzeuge entgegen der Fahrtrichtung in eine solche einfahren. Das Schild “Durchfahrt verboten” verweist in der Regel darauf, dass auf den betroffenen Strecken in beiden Richtungen das Befahren untersagt ist.
Wo findet man das Verkehrszeichen 260?
Dieses Verkehrszeichen begegnet dir häufig auf außerörtlichen Wirtschaftswegen. Hin und Wieder ist es aber auch im Zuge von Anliegerstraßen, selbstständigen Geh- und Radwegen oder Baustellen anzutreffen. Außerhalb geschlossener Ortschaften wird Zeichen 260 unter anderem im Zuge von Wirtschaftswegen aufgestellt.
Wichtiger Hinweis
Informationen zu den Gründen für ein Verkehrsverbot wie etwa zeitlich begrenzte Maßnahmen zum Schutz kultureller Veranstaltungen und ähnliches bietet die Straßenverkehrsordnung § 45 Abs.
Kommentar schreiben