Moped versichern: Welche Unterlagen Sie benötigen

Mofas, Mopeds und Roller gehören zum Frühling wie die Sonne. Und nicht nur junge Leute wissen sie zu schätzen. Ist der Winter erst mal vorbei, gibt es kaum eine attraktivere Möglichkeit, mobil zu sein: keine Kfz-Steuer, keine Parkplatzprobleme, keine umständlichen Fahrten zum TÜV sowie niedrige Unterhalts- sowie Reparaturkosten.

Lediglich ein neues Versicherungskennzeichen wird jedes Jahr benötigt. Und den Fahrtwind im Gesicht zu spüren macht einfach Spaß. Durch diese Begrenzungen ist ein Kleinkraftrad ein ideales Fortbewegungsmittel für Städte und besonders bei jungen Menschen beliebt.

Müssen Kleinkrafträder zugelassen und versichert werden?

Eine Besonderheit der Kleinkrafträder ist, dass sie keine Zulassung benötigen. Jedoch ist eine Versicherung zwingend erforderlich! Denn auch Moped-Fahrer haften für alle Schäden, die Sie anderen mit Ihrem Moped, Roller & Co zufügen. Eine Haftpflichtversicherung, die berechtigte Schadenersatzansprüche eines geschädigten Dritten übernimmt, ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine zusätzliche Teilkasko bietet Schutz.

Ja, auch Elektrokleinstfahrzeuge, wie E-Scooter gehören dazu und unterliegen der Versicherungspflicht. Mit einem Klebekennzeichen in etwas kleinerer Form wird der Versicherungsschutz angezeigt.

Um Ihr Kleinkraftrad wie Moped, Roller und Co., auf der Straße fahren zu dürfen, benötigen Sie eine Versicherung, denn diese ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Das heißt, Sie dürfen Ihren Roller nur mit einem aktuell gültigen Versicherungskennzeichen fahren. Dieses muss jedes Jahr zum 1. März erneuert werden.

Welche Fahrzeuge brauchen ein Versicherungskennzeichen?

  • Zweirädrige einsitzige Mofas bis 25 km/h
  • Einsitzige Leichtmofas bis 20 km/h
  • Mopeds bis 45 km/h
  • Mokicks bis 45 km/h
  • Roller bis 45 km/h
  • Motorisierte Fahrräder
  • E-Bikes oder S-Pedelecs mit vom Treten unabhängigem Elektroantrieb
  • E-Bikes oder S-Pedelecs mit Tretunterstützung und über 25 km/h
  • Elektro-Kleinstfahrzeuge
  • E-Scooter (E-Roller)
  • Segways bis 38 km/h
  • Quads bis 45 km/h
  • Trikes (und andere dreirädrige Kraftfahrzeuge) bis 45 km/h
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h und 350 kg
  • Krankenfahrstühle, für die Führerscheinklasse S oder M benötigt wird

Welche Unterlagen brauche ich zur Anmeldung?

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation. Zeigt dieses Dokument nicht Ihren aktuellen Wohnsitz, braucht es außerdem eine Meldebescheinigung. Bei Minderjährigen muss zusätzlich die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person vorgelegt werden.
  • Eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Fahrzeugs.
  • Eine Versicherungsbestätigung oder eVB-Nummer Ihrer Haftpflichtversicherung.

Wie funktioniert die Anmeldung?

  1. Besorgen Sie sich alle erforderlichen Dokumente bzw. schließen Sie eine Haftpflichtversicherung ab, falls noch nicht vorhanden.
  2. Beantragen Sie das Versicherungskennzeichen online bei Ihrer Versicherung. Viele Versicherungen bieten gleich eine Kombination mit der Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug an.
  3. Nach der Übermittlung Ihrer Unterlagen zahlen Sie das Versicherungskennzeichen und erhalten dieses per Post zugeschickt.
  4. Bringen Sie das Kennzeichen ordnungsgemäß an Ihrem Fahrzeug an und Sie können losfahren.

Was kostet die Anmeldegebühr für einen Roller oder ein Moped?

Je nachdem, welches Fahrzeug Sie anmelden möchten und bei welchem Straßenverkehrsamt Sie die Anmeldung durchführen, können die Gebühren variieren. In der Regel liegen sie zwischen 50 und 70 Euro. Wenn Sie die Haftpflichtversicherung - oder auf Wunsch mit Teilkaskoversicherung - gleich mit abschließen, zahlen Sie diese gleich mit und müssen sich um nichts mehr kümmern.

Was für ein Kennzeichen erhalte ich?

Für kleinere Roller und Mopeds brauchen Sie nur ein sogenanntes Versicherungskennzeichen. Dieses müssen Sie jedes Jahr erneuern. Dabei beginnt der Versicherungszeitraum jeweils am 1. März und endet am letzten Tag im Februar des darauffolgenden Jahrs. Wenn Sie die Anmeldung erst später im Jahr durchführen, wird die Versicherung anteilig berechnet.

Übrigens: Das Kennzeichen hat jedes Jahr eine andere Farbe. Es wird abwechselnd in blau, schwarz und grün ausgestellt. So ist bei einer Kontrolle sofort erkennbar, ob das aktuelle Kennzeichen angebracht ist. 2025/2026 sind die Kennzeichen grün. Nächstes Jahr gibt es schwarze Versicherungskennzeichen.

Das Kennzeichen selbst besteht aus zwei Zeilen mit jeweils drei Ziffern bzw. Am unteren Rand gibt es noch eine Prägung mit den Buchstaben GDV.

Was tun bei Verlust des Versicherungskennzeichens?

Es kann passieren, dass ein Versicherungskennzeichen verloren geht. Ein häufiger Grund ist Diebstahl. Kennzeichen können auch während der Fahrt abfallen. Wer feststellt, dass das Versicherungskennzeichen an seinem Roller fehlt, muss dies sofort der Versicherung melden und auch bei der Polizei anzeigen.

Wenn Sie den Verlust bei der Versicherung gemeldet haben, erhalten Sie ein neues Kennzeichen und eine neue Police. Sie dürfen Ihren Roller nicht ohne Versicherungskennzeichen im Straßenverkehr bewegen.

Fahren ohne Versicherungsschutz ist strafbar

Wenn Sie dies dennoch tun und in eine Polizeikontrolle geraten, wird ein Bußgeld fällig. Das Fahren ohne Kennzeichen ist verboten. Wird man von der Polizei erwischt, kann für das Fahren mit Roller, Moped oder Mofa ohne Versicherungskennzeichen ein Bußgeld fällig werden.

VHV Moped-Versicherung

Die VHV Moped-Versicherung bietet Schutz bei Haftpflichtschäden und, je nach gewähltem Tarif, auch bei Schäden am eigenen Fahrzeug. Den Versicherungsschutz können Sie anschließend jährlich unkompliziert verlängern.

Die Leistungen der VHV Moped-Versicherung im Vergleich

Abdeckung Haftpflicht Haftpflicht + Teilkasko
Deckungssumme Bis zu 100 Mio. € Bis zu 100 Mio. €

Für jedes Fahrzeug, das im Straßenverkehr bewegt wird, ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die im Straßenverkehr gegenüber Dritten entstehen. Bei einer Teilkaskoversicherung inklusive Haftpflicht ist der Versicherungsschutz umfassender.

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0