Moped Versicherung: Gültigkeit und Dauer

Ob Sie auf einem klassischen Moped, einem flotten Roller, einer stilvollen Vespa, dem smarten E-Scooter oder dem E-Bike unterwegs sind, die R+V Moped- und Roller-Versicherung bietet den passenden Schutz für verschiedene Fahrzeugklassen.

Mit der R+V-Mopedversicherung sind auch Elektrokleinstfahrzeuge, dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge rundum geschützt. Sie können den gewünschten Leistungsumfang an Ihren individuellen Bedarf anpassen.

Versicherungskennzeichen: Gültigkeit und Bedeutung

Mit Abschluss der Versicherung erhalten Sie ein spezielles Nummernschild. Dieses Versicherungskennzeichen gilt vom 1. März bis zum letzten Tag im Februar des darauffolgenden Jahres. Nach diesem Jahr erlischt Ihr Versicherungsschutz automatisch. Für einen nahtlosen Schutz müssen Sie deshalb erneut eine Moped- bzw. Roller-Versicherung abschließen.

Die Farbe der Kennzeichen variiert von Jahr zu Jahr. An der jährlich wechselnden Farbe des Nummernschildes erkennt man, ob für das aktuelle Jahr Versicherungsschutz besteht. Denn Fahren ohne Versicherungsschutz ist strafbar.

Am 1. März müssen die Kennzeichen für Mofas, Mopeds und E-Scooter gewechselt werden. Die neuen sind grün. Nur damit besteht ein Versicherungsschutz. Jedes Jahr wechselt die Farbe des Versicherungskennzeichens für Mofas und E-Scooter.

Am 1. März 2025 muss das Versicherungskennzeichen gewechselt werden, von Blau auf Grün. Das Kennzeichen läuft immer nach einem Jahr ab, eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich. Fahren ohne gültiges Kennzeichen heißt Fahren ohne Versicherungsschutz.

Wo gibt es die neuen Kennzeichen für Mofas und E-Scooter?

Die neuen, grünen Versicherungskennzeichen sind direkt online beim Versicherer erhältlich. Wenn Sie nach dem 1. März in die Versicherung einsteigen, reduziert sich der Beitrag um die nicht in Anspruch genommenen Monate.

Versicherungspflicht und Fahrzeugklassen

Folgende Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Wegen und Plätzen nur betrieben werden, wenn sie ein gültiges Versicherungskennzeichen führen:

  • Kleinkrafträder, zum Beispiel Mofas, Mopeds, Mokicks, Kleinroller (bis 50 ccm und max. 45 km/h).
  • Pedelecs und E-Bikes sowie Fahrräder mit Hilfsmotor über 6 km/h bis max. 45 km/h.
  • Motorisierte Krankenfahrstühle bis max. 15 km/h.
  • Kleinkraftrad, dreirädrig, bis max. 45 km/h.
  • Quads bis max. 45 km/h.
  • Leichtkraftfahrzeug vierrädrig, max. 350 kg Leermasse, bis max. 45 km/h.
  • Mofas und Mopeds mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h, die erstmals vor dem 01.03.1992 in den Verkehr gekommen sind.
  • Pedelecs bzw. E-Bikes mit einer Leistung über 250 Watt bzw. einer Tretunterstützung über 25 km/h oder einer Anfahrhilfe über 6 km/h dürfen nur mit einem gültigen Versicherungskennzeichen gefahren werden.

Klassische Mofas werden über eine Pedale gestartet und gebremst und erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von 25 Kilometern pro Stunde. Vor allem für junge Fahrerinnen und Fahrer sind Mofas der ideale Begleiter. Denn sie sind bereits ab 15 Jahren fahrbar. Wichtig zu wissen: Helm nicht vergessen!

Roller sind nicht nur bequem, sondern auch stilvoll. Häufig wird zwischen Mofaroller und Motorroller unterschieden. Mofaroller sind moderne Varianten der Mofas mit rollerähnlichem Design.

Leistungsstärker, aber optisch kaum vom Mofa zu unterscheiden, ist das Moped. Das Fahrrad mit Hilfsmotor bringt es mit dem starken Motor auf Höchstgeschwindigkeiten bis zu 45 Kilometer pro Stunde. Wie beim Mofa werden auch beim Moped die Pedale zum Starten des Motors sowie zum Bremsen genutzt. Während der Fahrt dienen sie als Fußstützen.

Über die Moped-Versicherung können Vespas mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 60 Kilometer pro Stunde versichert werden.

S-Pedelecs (Speed-Pedelecs) gelten als wahre Kraftpakete unter den Zweirädern. Sie besitzen einen Elektromotor, der die Fahrerin oder den Fahrer beim Tritt in die Pedale unterstützt. Die Zweiräder können so Geschwindigkeiten von bis zu 45 Kilometer pro Stunde erreichen.

Optisch erinnert der E-Scooter an einen normalen Tretroller. Wie sein Pendant aus Kindertagen besitzt der Roller eine Lenk- und Haltestange, ist jedoch zusätzlich mit einem Elektromotor ausgestattet. Mit bis zu 20 Kilometer pro Stunde ist der wendige Tretroller in Städten eine beliebte Alternative zum Fahrrad, zu Fuß oder zu den öffentlichen Verkehrsmitteln - auch für längere Strecken.

Sie sind intuitive und effiziente Fortbewegungsmittel, nicht nur für Touristengruppen oder bei Firmenevents: Segways. Sie bestehen aus zwei Rollen, einem Trittbrett, auf dem die Fahrerin oder der Fahrer aufrecht steht, sowie einer Lenkstange inklusive Steuergriff.

Versicherungsschutz: Haftpflicht und Teilkasko

Eine Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Sie anderen zufügen. Für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug ist sie jedoch nicht zuständig.

Die Haftpflichtversicherung schützt Sie nicht nur vor finanziellen Risiken bei Unfällen mit Ihrem Moped, Roller, Mofa und Co., sondern ist in Deutschland auch gesetzlich vorgeschrieben. Die Haftpflichtversicherung der R+V stärkt Ihnen finanziell den Rücken, wenn Sie anderen mit Ihrem versicherten Moped, Roller oder Mofa einen Schaden zufügen.

Genießen Sie höchste finanzielle Sicherheit. Bei der R+V-Moped-Versicherung haben wir die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung erweitert und Ihre Deckungssumme auf 100 Mio. EUR erhöht. Personenschäden sind entsprechend mit maximal 12 Mio. EUR je geschädigter Person abgesichert.

Mit der Teilkasko sichern Sie zusätzlich Schäden an Ihrem eigenen Kleinkraftrad ab. Ohne Teilkasko-Schutz kann es im Falle eines Schadens für Sie teuer werden. Eine Teilkaskoversicherung ergänzt Ihre gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung ideal und bietet für Mopeds, Mofas und Roller zusätzlichen Schutz gegen eine Vielzahl von Risiken.

Die Teilkasko ersetzt grundsätzlich einen Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs oder seiner mitversicherten Teile am Tag des Schadens. Das ist der Kaufpreis, den Sie für den Erwerb eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs oder solcher Teile bezahlen müssten.

Die Anzahl von Diebstählen von Mofas und Mopeds nimmt in Deutschland zu. Fast 10.660 kaskoversicherte Mofas und Mopeds wurden 2023 gestohlen. Das sind über 45% Prozent mehr als im Vergleich zum Vorjahr.

Fallbeispiele

  • Ein Rollerfahrer übersieht beim Abbiegen eine Fußgängerin, die die Straße überquert, und streift sie mit seinem Roller. Die Haftpflichtversicherung der R+V übernimmt die Behandlungskosten der Fußgängerin.
  • Ein Roller wird in der Nacht aus einer öffentlichen Parkzone direkt vor dem Haus der Besitzerin gestohlen. Die Teilkaskoversicherung der R+V kommt für die Kosten für die Neubeschaffung des Zweirades auf.
  • Ein Mopedfahrer ist auf einer Landstraße unterwegs, als plötzlich ein Reh die Straße kreuzt. Die Teilkaskoversicherung der R+V kommt für Schäden am eigenen Fahrzeug auf.

Wichtige Fakten zur Mopedversicherung

Die Mofa- und Mopedversicherung des BGV gilt immer vom 1. März bis zum letzten Tag im Februar des Folgejahres, ganz ohne Kündigung. Wird eine Versicherung später abgeschlossen, so gilt sie selbstverständlich erst ab diesem Zeitpunkt, aber auch in diesem Fall stets nur bis Ende Februar des Folgejahres.

Zahlen und Statistiken (2023)

Kategorie Wert
Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen 2,9 Millionen (+8%)
Kfz-Haftpflichtschäden 21.300 (+1%)
Gesamtkosten für Kfz-Haftpflichtschäden 99 Millionen Euro (+17%)
Schadendurchschnitt 4.600 Euro (+15%)
Gestohlene kaskoversicherte Fahrzeuge Mehr als 10.000 (+46%)
Gestohlene E-Scooter 6.850

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