Mopedversicherung der HUK-COBURG: Leistungen und Schutz

Mofa-, Roller und Co unterliegen als Kleinkraftrad der Versicherungspflicht. Bevor Sie starten benötigen Sie ein Versicherungskennzeichen. Ab dem 01. März beginnt das Verkehrsjahr der Moped-Versicherung. Der Versicherungsschutz kann je nach Bedarf zum 01.03. oder auch zu einem späteren Zeitpunkt im Versicherungsjahr beginnen. Der Versicherungsbeitrag verringert sich dann dementsprechend.

Das Moped-Kennzeichen

Mit Abschluss der Haftpflichtversicherung erhalten Sie auch ein „Moped-Kennzeichen“, welches Sie an Ihrem Fahrzeug anbringen müssen. Ab dem 01. Nach Abschluss oder Erneuerung Ihrer Kfz-Haftpflicht erhalten Sie dann ein aktuelles Moped-Kennzeichen von Ihrem Versicherer. Bei der HUK-COBURG geht das ganz unkompliziert per Post oder auch persönlich bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort.

Der Versicherungsschutz gilt jeweils für ein Jahr, vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres und muss zum Ablauf der Frist erneuert werden. Dabei ändert sich auch die Farbe der Roller-Kennzeichen jährlich und wechselt zwischen den drei Farben Grün, Schwarz und Blau.

Nehmen Sie Ihren Versicherungsschein als Nachweis für bestehenden Versicherungsschutz wie gewohnt in Papierform oder im digitalen Format auf dem Smartphone mit. Die digitale Versicherungsbescheinigung können Sie einfach unter „Meine HUK” herunterladen. Und auch die anderen Fahrer profitieren von dem digitalen Nachweis, der bei einem Fahrerwechsel nicht erst umständlich weitergereicht werden muss.

E-Scooter Versicherung bei der HUK-COBURG

Wenn es im Stadtverkehr schnell von A nach B gehen soll, sind Elektro-Scooter, kurz E-Scooter, das Mittel der Wahl. Die wendigen Zweiräder sind handlich, ideal für die kurze Strecke zum Arbeitsplatz oder zur Uni und ersparen Ihnen die lästige Parkplatzsuche am Zielort. Damit Sie Ihren Fahrspaß ungetrübt genießen können, ist eine E-Scooter-Versicherung unverzichtbar.

Mit der optionalen E-Scooter-Teilkasko-Versicherung sorgen Sie für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug vor, die häufig im Straßenverkehr auftreten können. Das lohnt sich vor allem, wenn Ihr E-Scooter oft im Freien oder in belebten Gegenden bewegt wird oder steht.

Denn mit ihr erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen einer E-Scooter-Haftpflicht-Versicherung mit einem gültigen E-Scooter-Kennzeichen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung der HUK-COBURG für E-Scooter hält Ihnen auch bei Schäden, die Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug zufügen, den Rücken frei.

Warum eine E-Scooter-Versicherung?

Muss man E-Scooter versichern? Die kurze Antwort ist: Im Regelfall ja. E-Scooter zählen nämlich nicht nur zu den Elektrokleinstfahrzeugen und unterliegen den dafür gültigen gesetzlichen Verordnungen. So kann es auf Fahrradstreifen, an Fußgängerampeln oder in engen Straßen leicht zu unerwünschten Unfällen kommen.

Ob ein versehentlicher Zusammenstoß mit einem Fußgänger oder im Vorbeifahren ein parkendes Auto gestreift - kleine Zwischenfälle sind schnell passiert und der Schrecken oft groß. Denn die Personenschäden oder Sachschäden, die anderen dadurch entstehen, können immense finanzielle Folgen für Sie haben. Ist gar ein Folgeschaden entstanden, kann das die Kosten für Sie schnell in astronomische Höhen treiben.

Dafür ist es wichtig, eine verlässliche E-Scooter-Versicherung zu haben, die im Schadensfall an Ihrer Seite steht. Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden leistet die E-Scooter-Versicherung der HUK-COBURG bis zu einer Versicherungssumme von 100 Millionen € je Schadensfall. Wir prüfen außerdem den Haftpflichtfall und eventuelle Schadenersatzansprüche, die an Sie gestellt werden.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung und E-Scooter-Teilkasko können Sie bequem online beantragen. Mit dem Abschluss erhalten Sie ein Versicherungskennzeichen für Ihren E-Scooter. Dieses gilt wie bei anderen Kraftfahrzeugen als Nachweis über die E-Scooter-Versicherung.

Das E-Scooter-Kennzeichen erhalten Sie in Form einer selbstklebenden Plakette. Die mit dem Kennzeichen gültige E-Scooter-Versicherung gilt jeweils für das aktuelle Versicherungsjahr. Dieses beginnt immer am 01. März und endet am 28. oder 29. Ihre neue Plakette können Sie bequem online anfordern.

Welche Fahrzeuge können versichert werden?

Die E-Scooter-Versicherung eignet sich für Elektrokleinstfahrzeuge - das sind Fahrzeuge mit einer Lenk- oder Haltestange, die mindestens 6 km/h und maximal 20 km/h schnell fahren können und die betrieblichen Voraussetzungen für die Nutzung auf der Straße erfüllen. Sobald Sie am Straßenverkehr teilnehmen, müssen Sie Ihr Fahrzeug, Ihren Segway oder Ihren E-Scooter, versichern.

E-Scooter sind mit einer Betriebserlaubnis versehene Kraftfahrzeuge, die bis 20 km/h schnell fahren und für den Straßenverkehr zugelassen sind. Führerschein ist nicht notwendig, aber der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein. Segways sind selbstbalancierende Roller mit Lenkstange, die bis zu 20 km/h schnell fahren können. Führerschein ist nicht notwendig, aber der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein.

Nicht alle elektrisch angetriebenen Kleinstfahrzeuge zählen unter die Kategorie E-Scooter. Für Hoverboard, Monowheel und E-Skateboard kann die Elektrokleinstfahrzeuge-Versicherung nicht abgeschlossen werden. Diese Fahrzeuge können nur dann versichert werden, wenn sie nachträglich eine Einzelbetriebserlaubnis erhalten.

E-Scooter Zulassung und Betriebserlaubnis

E-Scooter werden in Deutschland schon länger verkauft. Die Zulassung eines E-Scooters erfolgt vom Hersteller beim Kraftfahrtbundesamt mit der Beantragung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE). Am Typenschild können E-Scooter-Fans erkennen, ob ein E-Scooter die Voraussetzungen, z. B. zwei unabhängige Bremsen, für den öffentlichen Straßenverkehr erfüllt. Dieses Typenschild weist die Fahrzeugart „Elektrokleinstfahrzeug“ aus und befindet sich meist auf der Unterseite oder am Rahmen des Fahrzeugs.

Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die durch Ihr Fahrzeug verursacht wurden. Dazu gehören verletzte oder getötete Personen, Sachschäden und Vermögensschäden. Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen betragen 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,3 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Bei Unfällen im Straßenverkehr können die tatsächlichen Schadensummen jedoch deutlich höher ausfallen.

Hohe Versicherungssummen - wir leisten in der Kfz-Haftpflichtversicherung bis zu 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall. Bei Personenschäden max.

Die Haftpflicht übernimmt den gesetzlichen Schadenersatzanspruch eines Dritten, wenn der Schaden durch Gebrauch Ihres Fahrzeugs verursacht wurde. Die pauschale Versicherungssumme beträgt 100 Mio. Bei Personenschäden ist die Entschädigungssumme je geschädigter Person und Schadenereignis auf 15 Mio.€ begrenzt.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist der Grundstein Ihrer Leichtkraftrad-Versicherung. Im umgekehrten Fall, also wenn Sie unverschuldet einen Schaden aus einem Verkehrsunfall davontragen, übernimmt die gegnerische Kfz-Haftpflicht Ihre Kosten.

  • Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug geschützte Arten und Lebensräume, Gewässer oder Boden z.B. durch Auslaufen von Betriebsstoffen schädigen, spricht man von Umweltschäden. Die Versicherungssumme der ADAC Moped-Versicherung für einen Umweltschaden beträgt bis 5 Mio. € pro Schaden, max. 10 Mio.
  • Wenn Sie mit Ihrem Zweirad Schäden an Ihrem persönlichen Eigentum wie z.B. Ihrem Zweitwagen, dem Garagentor oder der Hauswand verursachen, sind Sie bis 100.000 € versichert.

Unsere Kfz-Haftpflichtversicherung beinhaltet auch die sogenannte Mallorca-Police für viele europäische Länder. Im Ausland sind Mietwagen oft mit geringeren Haftpflichtversicherungssummen versichert als in Deutschland. Wenn es zu einem Schaden kommt, könnte die Versicherungssumme zu niedrig sein.

Teilkaskoversicherung

Unsere Teilkasko kommt für Schäden an Ihrem Kleinkraftrad auf, z.B.

  • Diebstahl inkl.
  • Versichert sind Schäden, die an Ihrem Fahrzeug durch Diebstahl und Raub entstehen. Auch Teildiebstähle (z. B. Entertainmentsystem) sind mitversichert.
  • Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs.
  • Versichert sind Schäden, die durch einen Zusammenstoß mit Tieren entstehen. Dabei spielt es keine Rolle, um welches Tier es sich handelt.
  • Kurzschluss zzgl.
  • Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss.
  • Versichert sind Schäden, die Ihnen durch einen Tierbiss (z. B. eines Marders) entstehen.

Die Teilkasko ersetzt Schäden durch Diebstahl oder Raub, Brand oder Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Dachlawinen oder Vulkanausbruch, Zusammenstöße mit Tieren, Tierbiss, Kurzschluss und Glasbruch.

Vollkaskoversicherung

Eine abgeschlossene Vollkasko schützt Sie auch bei Unfallschäden und Vandalismus sowie Schäden, an denen Sie selbst einen Anteil haben. Sie beinhaltet immer auch die Leistungen der Teilkasko.

Saisonkennzeichen

Sie fahren Ihr Motorrad nur von Frühjahr bis Herbst? Dann empfehlen wir Ihnen eine Zulassung mit Saisonkennzeichen. Das Motorrad wird einmalig bei der Zulassungsbehörde auf den gewünschten Saisonzeitraum angemeldet. Das spart Zeit und Geld, denn jährlich wiederkehrende An- und Abmeldegebühren entfallen.

Holen Sie ein neues Saisonkennzeichen, wenn Sie die Saison verlängern oder verkürzen möchten. Sie benötigen dazu eine neue eVB-Nummer. Im Ruhezeitraum dürfen Sie das Motorrad auf öffentlichen Wegen nicht fahren oder abstellen. Sonst entfällt der Versicherungsschutz.

Außerhalb des Saisonzeitraums bleibt Ihr Motorrad ungenutzt. Ihre Kfz-Versicherung bleibt bestehen. Im Ruhezeitraum dürfen Sie jedoch nicht auf öffentlichen Straßen fahren oder Ihr Motorrad auf öffentlichen Straßen abstellen.

Diebstahlschutz

Elektrokleinstfahrzeug, z.B. gegen Diebstahl mit einem geeigneten Sicherheitsschloss geschützt werden. Dieses muss zusätzlich an einem fest verankerten Gegenstand (z.B.

Zusätzliche Leistungen und Services

  • Ausland-Schadenschutz: Mit dem Ausland-Schadenschutz ersetzen wir Ihren Personen- und Sachschaden, für den der Unfallgegner einzutreten hat, so, als ob der Unfallgegner bei uns kfz-haftpflichtversichert wäre. Wir entschädigen Sie nach deutschem Schadenersatzrecht bis zu 100 Mio. Euro Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden (jedoch bei Personenschäden max. 15 Mio.
  • 24-Stunden-Notrufservice: Unser 24-Stunden-Notrufservice unterstützt Sie bei Sprachproblemen vor Ort. Wir informieren Sie über die ärztliche Versorgung im Ausland.
  • Kfz-Schutzbrief: Bei einem Unfall oder einer Panne bietet Ihnen der Kfz-Schutzbrief Soforthilfe rund um die Uhr.
  • Mallorca-Police: Wenn Sie sich im Ausland einen Pkw mieten, sind die oft mit niedrigeren Versicherungssummen haftpflichtversichert als in Deutschland. Im Schadenfall könnte die Deckungssumme nicht ausreichen. Übersteigt ein Schaden die Deckungssumme, müssen Sie den darüber hinausgehenden Teil des Schadens aus eigener Tasche zahlen.

Wichtige Hinweise

  • Eine "Umschreibung" eines vorhandenen Kennzeichens auf ein anderes Fahrzeug ist nicht möglich.
  • Bei minderjährigen Versicherungsnehmern muss der gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) den Antrag unterschreiben. Eine Online-Bestellung ist in diesem Fall leider nicht möglich.

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