Sicher unterwegs: Ob mit Roller, Moped oder Mofa, die passende Versicherung ist essentiell. Die R+V Moped- und Roller-Versicherung bietet den passenden Schutz für verschiedene Fahrzeugklassen, egal ob Sie auf einem klassischen Moped, einem flotten Roller, einer stilvollen Vespa, dem smarten E-Scooter oder dem E-Bike unterwegs sind.
Warum eine Mopedversicherung?
Eine Haftpflichtversicherung für Ihr Moped ist ein Muss. So schreibt es das Gesetz vor. Der Grund: Verursachen Sie einen Unfall, kann das schnell teuer werden. Wer ohne Versicherungskennzeichen unterwegs ist, macht sich strafbar. Zusätzlich bietet sich eine Teilkasko an, um auch Schäden am eigenen Moped mit abzusichern.
Versicherungspflicht und Kennzeichen
Leichtkrafträder und Kleinkraftwagen sind in Deutschland zwar von der Steuer befreit und brauchen auch keine Hauptuntersuchung (HU); sie müssen aber nach dem Pflichtversicherungsgesetz zwingend haftpflichtversichert sein. Um auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen benötigen diese Fahrzeuge, neben einer Betriebserlaubnis, ein sogenanntes Versicherungskennzeichen, auch als "Mopedkennzeichen" bekannt. Damit wird das Bestehen einer gültigen Kfz-Versicherung nachgewiesen.
Welche Fahrzeuge benötigen ein Versicherungskennzeichen?
Folgende Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Wegen und Plätzen nur betrieben werden, wenn sie ein gültiges Versicherungskennzeichen führen:
- Kleinkrafträder, zum Beispiel Mofas, Mopeds, Mokicks, Kleinroller. Hierunter fallen Zweiräder bis 50 ccm und mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
- Pedelecs und E-Bikes sowie Fahrräder mit Hilfsmotor über 6 km/h bis max. 45 km/h
- Motorisierte Krankenfahrstühle bis max. 15 km/h
- Kleinkraftrad, dreirädrig, bis max. 45 km/h
- Quads bis max. 45 km/h
- Leichtkraftfahrzeug vierrädrig, max. 350 kg Leermasse, bis max. 45 km/h
- Mofas und Mopeds mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h, die erstmals vor dem 01.03.1992 in den Verkehr gekommen sind
- Pedelecs bzw. E-Bikes mit einer Leistung über 250 Watt bzw. einer Tretunterstützung über 25 km/h oder einer Anfahrhilfe über 6 km/h dürfen nur mit einem gültigen Versicherungskennzeichen gefahren werden
Wie bekommt man das Versicherungskennzeichen?
Das Versicherungskennzeichen ist keine behördliche Zulassung, sondern wird von der Versicherungsgesellschaft ausgegeben. Nach Abschluss eines Versicherungsvertrages und Zahlung der Prämie bekommt der Halter neben den Kennzeichen auch eine Bescheinigung für das jeweilige Verkehrsjahr. Zu beachten ist dabei, dass das Verkehrsjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht. Verkehrsjahr ist vielmehr immer der Zeitraum vom 1. März des aktuellen Jahres bis Ende Februar des nächsten Jahres.
Versicherungskennzeichen bekommt man bundesweit in allen Versicherungsagenturen vor Ort, bei vielen Banken und Sparkassen sowie Automobilclubs. Bei manchen Versicherungsgesellschaften kann das Versicherungskennzeichen mittlerweile auch online beantragt werden.
Welche Unterlagen sind für den Vertragsabschluss erforderlich?
Um einen Vertrag für ein Versicherungskennzeichen abschließen zu können, sind einige Angaben zum Fahrzeug erforderlich. Die Angaben stehen in der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) des Fahrzeugs:
- Hersteller
- Fahrzeug-Identifikationsnummer (Fahrgestellnummer)
- Antriebsart
- Baujahr
Noch nicht volljährige Jugendliche benötigen außerdem die Unterschrift der Eltern, um ein Versicherungskennzeichen zu beantragen.
Gültigkeit des Versicherungskennzeichens
Mit Abschluss der Versicherung erhalten Sie ein spezielles Nummernschild. Dieses Versicherungskennzeichen gilt vom 1. März bis zum letzten Tag im Februar des darauffolgenden Jahres. Nach diesem Jahr erlischt Ihr Versicherungsschutz automatisch. Für einen nahtlosen Schutz müssen Sie deshalb erneut eine Moped- bzw. Roller-Versicherung abschließen. Die Farbe der Kennzeichen variiert von Jahr zu Jahr.
Die Kennzeichen erhalten jede Saison eine andere Farbe, um den Versicherungsstand eines Fahrzeuges überprüfbar zu machen. An der jährlich wechselnden Farbe des Nummernschildes erkennt man, ob für das aktuelle Jahr Versicherungsschutz besteht. Denn Fahren ohne Versicherungsschutz ist strafbar. In dieser Saison benötigen Sie ein blaues Kennzeichen.
Kosten und Tarife
Die Kosten variieren von Anbieter zu Anbieter und sind zum Teil erheblich. Wenn das Kennzeichen nicht direkt zu Beginn des Versicherungsjahres gekauft wird, reduziert sich üblicherweise der Beitrag für die Mopedversicherung anteilig. Wie genau das gehandhabt wird ist Sache der Versicherungen. Auch da gibt es von Anbieter zu Anbieter Unterschiede.
Die Beiträge für Versicherungskennzeichen sind pauschale Beiträge, abhängig vom Versicherungsumfang, Alter des Versicherungsnehmers sowie der Laufzeit des Vertrages. Einen Schadensfreiheitsrabatt gibt es für diese Festbeträge nicht. In einem Schadensfall gibt es daher auch keine Rückstufungen.
Versicherungsmöglichkeiten für Leicht- und Kleinfahrzeuge
Das Versicherungskennzeichen ist der Beleg dafür, dass eine Haftpflichtversicherung besteht. Wie der Name schon sagt ist diese Versicherung verpflichtend, und die Versicherung haftet damit bis zur vereinbarten Deckungssumme für alle Schäden, die mit dem versicherten Fahrzeug gegenüber Dritten entstanden sind.
Soll der Versicherungsschutz erweitert werden kann man zusätzlich eine Teilkasko-Versicherung abschließen. Die Teilkasko-Versicherung ist freiwillig. Sie schützt vor den finanziellen Folgen weiterer Schäden wie Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs, vor Naturgewalten, Glasbruch, Brand oder Explosion sowie bei Wildunfällen.
Die Versicherungen bieten zwei Tarife bei den Beiträgen an, einen für jugendliche Fahrer unter 23 Jahren, und einen für Fahrer ab 23 Jahren. Hintergrund sind statistische Auswertungen der Versicherer, die ergeben haben, dass Jugendliche bzw. Fahrer in den Anfangsjahren mehr Unfälle verursachen und die Versicherungen daher vermehrt in Anspruch nehmen und belasten.
Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie nicht nur vor finanziellen Risiken bei Unfällen mit Ihrem Moped, Roller, Mofa und Co., sondern ist in Deutschland auch gesetzlich vorgeschrieben. Die Haftpflichtversicherung der R+V stärkt Ihnen finanziell den Rücken, wenn Sie anderen mit Ihrem versicherten Moped, Roller oder Mofa einen Schaden zufügen. Bei der R+V-Moped-Versicherung haben wir die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung erweitert und Ihre Deckungssumme auf 100 Mio. EUR erhöht. Personenschäden sind entsprechend mit maximal 12 Mio. EUR je geschädigter Person abgesichert. Diese hohe Deckungssumme ist besonders bei schwerwiegenden Unfällen mit Mopeds wichtig, bei denen die Kosten für Personenschäden oder Sachschäden schnell sehr hoch werden können.
Teilkaskoversicherung
Mit der Teilkasko sichern Sie zusätzlich Schäden an Ihrem eigenen Kleinkraftrad ab. Ohne Teilkasko-Schutz kann es im Falle eines Schadens für Sie teuer werden. Eine Teilkaskoversicherung ergänzt Ihre gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung ideal und bietet für Mopeds, Mofas und Roller zusätzlichen Schutz gegen eine Vielzahl von Risiken. Die Teilkasko ersetzt grundsätzlich einen Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs oder seiner mitversicherten Teile am Tag des Schadens. Das ist der Kaufpreis, den Sie für den Erwerb eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs oder solcher Teile bezahlen müssten.
Die Teilkaskoversicherung kann wahlweise mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Bei der R+V haben Sie die Möglichkeit Ihre Teilkasko-Versicherung ohne und mit Selbstbeteiligung in Höhe von 150 EUR abzuschließen. Die Entscheidung für eine Selbstbeteiligung kann Ihre Versicherungsprämie reduzieren und ist eine Überlegung wert, wenn Sie bereit sind, im Schadensfall einen Teil der Kosten selbst zu tragen. Die Option ohne Selbstbeteiligung bietet Ihnen hingegen maximalen Komfort, da im Schadensfall keine zusätzlichen Kosten für Sie anfallen.
Diebstahl
Die Anzahl von Diebstählen von Mofas und Mopeds nimmt in Deutschland zu. Fast 10.660 kaskoversicherte Mofas und Mopeds wurden 2023 gestohlen. Das sind über 45% Prozent mehr als im Vergleich zum Vorjahr. Die Haftpflichtversicherung allein bietet in diesem Fall keinen Schutz. Mit der Teilkasko-Versicherung der R+V hingegen tragen Sie die finanziellen Folgen eines Diebstahls nicht allein. Mit der R+V-Teilkaskoversicherung sind Rollerfahrerinnen und Rollerfahrer vor den finanziellen Schäden bei Diebstahl ihres Zweirades geschützt.
Beispiele aus dem Alltag
- Auffahrunfall: Um einen Auffahrunfall zu umgehen, weicht Michael S. mit seinem Roller aus und kollidiert mit einem geparkten Auto. Dank Haftpflicht und Teilkasko ohne Selbstbeteiligung übernimmt die Versicherung die Schäden am Auto des Dritten (über 5.000 EUR).
- Personenschaden: Ein Rollerfahrer übersieht eine Fußgängerin und streift sie. Die Haftpflichtversicherung der R+V übernimmt die Behandlungskosten und den Schmerzensgeldanspruch.
- Diebstahl: Ein Roller wird gestohlen. Die Teilkaskoversicherung der R+V kommt für die Kosten für die Neubeschaffung auf.
- Wildunfall: Ein Mopedfahrer weicht einem Reh aus und stürzt. Die Teilkaskoversicherung der R+V kommt für die Reparaturkosten auf.
Kündigung der Versicherung
Sowohl der Versicherungsnehmer als auch die Versicherung haben die Möglichkeit den Vertrag zu beenden. Nach einem Schadensfalls und dessen Abwicklung können beide Seiten innerhalb eines Monats kündigen.
Außerdem kann die Versicherung dem Versicherten kündigen, wenn dieser nachweislich seine Pflichten aus dem Versicherungsvertrag verletzt, unter anderem: Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubte Rennen, Fahren unter Alkoholeinfluss.
Gekündigt werden kann auch beim Verkauf des Fahrzeugs. Der Vertrag geht automatisch auf den neuen Eigentümer über, der dann innerhalb eines Monats kündigen kann.
Das Versicherungskennzeichen
Das Versicherungskennzeichen ist 10,1 Zentimeter breit und 13 Zentimeter hoch und muss reflektierend sein. Es hat zwei Zeilen. In der ersten Zeile stehen drei Ziffern, die zweite enthält drei Buchstaben. Das Verkehrsjahr, in dem das Kennzeichen gültig ist, ist in der untersten Zeile angegeben, neben der Prägung "GDV" (kurz für: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft).
Anhand der drei Buchstaben kann die Versicherungsgesellschaft ermittelt werden. Wunschkennzeichen wie bei herkömmlichen Kennzeichen sind daher nicht möglich. Mit etwas Glück kann man sich aus den vorrätigen Kennzeichen bei der Versicherungsagentur das Kennzeichen aussuchen, das einem am meisten zusagt.
Die Schriftfarbe des Versicherungskennzeichens wechselt jährlich zwischen schwarz, blau und grün. Die Polizei kann so auf einen Blick erkennen, ob es sich um ein gültiges Kennzeichen handelt.
Durch die Jahresprägung am unteren Rand des Kennzeichens ist es allerdings nicht möglich, ein altes Kennzeichen nach drei Jahren noch einmal zu verwenden.
So sitzt das Kennzeichen richtig
Paragraf 27 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) regelt genau, wie das Versicherungskennzeichen anzubringen ist. Wem diese Anbringungsvorschriften zu kompliziert sind: Im Fachhandel gibt es geeignete Kennzeichenhalter. Bei manchen Versicherungen bekommt man sie auch als kostenlose Dreingabe zum Versicherungskennzeichen.
- Es muss an der Rückseite, möglichst unter der Schlussleute befestigt werden.
- Der untere Rand muss dabei mindestens 20 Zentimeter über der Fahrbahn liegen.
- Das Kennzeichen darf maximal um 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein.
- Es muss aus einem 45-Grad-Winkel von beiden Seiten aus lesbar sein.
Was tun, wenn das Kennzeichen fehlt?
Ob gestohlen oder verloren: Ein fehlendes Kennzeichen muss unbedingt sofort der Versicherung gemeldet werden - und auch der Polizei, um nicht für Missbrauch durch einen anderen zur Verantwortung gezogen zu werden. Die gängige Praxis sieht so aus, dass die Versicherung ein neues Kennzeichen ausstellt, für das man anteilig noch einmal die Versicherungsprämie für das laufende Versicherungsjahr bezahlt. Dafür bekommt man jedoch den Restbetrag für das alte Kennzeichen zurück.
Rückerstattung bei Verkauf und Stilllegung
Will man sein Fahrzeug während des Versicherungsjahres verkaufen oder stilllegen so kann man die alten Schilder der Versicherung zurückgeben und bekommt die bereits gezahlten Versicherungsbeiträge anteilig erstattet. Es besteht auch die Möglichkeit, dass ein neuer Besitzer die bestehende Versicherung übernimmt. Der Vertrag wird dann auf ihn umgeschrieben und er zahlt anteilig die Versicherungsbeiträge für das laufende Versicherungsjahr. Dem bisherigen Besitzer werden diese Beiträge gutgeschrieben.
Unbedingt beachten: Wer ohne gültiges Versicherungskennzeichen einen Unfall verursacht muss für den gesamten Schaden inklusive möglicher Schadensersatzleistungen aufkommen.
Wichtiges auf einen Blick
- Versicherungspflicht: Eine Haftpflichtversicherung ist für Mofas, Mopeds und Roller gesetzlich vorgeschrieben.
- Versicherungskennzeichen: Das Kennzeichen dient als Nachweis für die bestehende Haftpflichtversicherung.
- Gültigkeit: Das Versicherungskennzeichen gilt immer vom 1. März bis zum letzten Tag im Februar des Folgejahres.
- Farbe: Die Farbe des Kennzeichens wechselt jährlich (blau/grün/schwarz).
- Kosten: Die Kosten für ein Versicherungskennzeichen variieren je nach Anbieter und Versicherungsumfang.
- Abschluss: Das Versicherungskennzeichen kann bei Versicherungsagenturen, Banken, Sparkassen oder online beantragt werden.
Strafen bei Verstößen
Wer ohne den Nachweis über eine bestehende Versicherungspflicht unterwegs ist, weil zum Beispiel beim Mofa das Versicherungskennzeichen abgelaufen ist, muss mit Sanktionen rechnen. Der Bußgeldkatalog wertet diese Verfehlung als eine Ordnungswidrigkeit, sodass für den Halter ein Verwarngeld droht. Wie hoch die Geldsanktion ausfällt, hängt dabei davon ab, ob ein Versicherungsschutz besteht.
Tabelle: Sanktionen bei Verstößen gegen die Versicherungspflicht
| Verstoß | Sanktion |
|---|---|
| Nichtmitführen der Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen | Verwarngeld |
| Fahren ohne gültiges Versicherungskennzeichen | Verwarngeld + mögliche weitere Sanktionen (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr) |
| Fahren ohne Haftpflichtversicherung | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr + Schadensersatzpflicht bei Unfällen |
Wichtig: Das Fehlen einer Kfz-Haftpflichtversicherung bedeutet im Falle eines Unfalls zudem, dass der Fahrer für die entstandenen Schäden selbst aufkommen muss.
Verwandte Beiträge:
- Dumm und Dümmer Moped: Kult-Moped im Film & im Leben
- Moped Schwalbe elektrisch umbauen: Kosten, Vorteile & Tipps
- Moped Kennzeichen Folie: Schutz, Design & Montageanleitung
- 1 Stunde Radfahren: Kalorienverbrauch & Einflussfaktoren
- AXA Moped Versicherung: Unschlagbarer Schutz für Roller, Mofa & Moped entdecken!
Kommentar schreiben