Am 1. März jeden Jahres beginnt die neue Saison für Moped, Roller, Mofa und E-Scooter. Ab diesem Zeitpunkt werden neue Versicherungskennzeichen bzw. Versicherungsplaketten benötigt, welche als Nachweis für die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung dienen.
Viele sind sich unsicher, ob sie ein Mopedkennzeichen bzw. eine Versicherungsplakette für ihr Fahrzeug benötigen. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung schreibt der Gesetzgeber für jedes Kraftfahrzeug vor. Sie schützt Sie und alle berechtigten Fahrer vor finanziellen Ansprüchen Dritter nach einem Unfall.
Grundlagen der Mopedversicherung
Die Haftpflichtversicherung umfasst eine Pauschaldeckung von 100 Mio. Euro (maximal 15 Mio. Schäden an Ihrem Moped können Sie durch eine Teilkaskoversicherung absichern.
Die Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für jedes Fahrzeug. Die Haftpflicht übernimmt den gesetzlichen Schadenersatzanspruch eines Dritten, wenn der Schaden durch Gebrauch Ihres Fahrzeugs verursacht wurde. Die pauschale Versicherungssumme beträgt 100 Mio.
Bei Personenschäden ist die Entschädigungssumme je geschädigter Person und Schadenereignis auf 15 Mio. begrenzt. Die "Mallorca-Police" springt ein, wenn bei einem im Ausland mit einem Miet-Pkw verschuldeten Unfall die Deckungssumme nicht ausreicht. Die Deckungssumme der Mallorca-Police entspricht den vereinbarten Deckungssummen in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung (bis 100 Mio.
Mit der R+V-Mopedversicherung sind auch Elektrokleinstfahrzeuge, dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge rundum geschützt. Sie können den gewünschten Leistungsumfang an Ihren individuellen Bedarf anpassen.
Bei der R+V-Moped-Versicherung haben wir die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung erweitert und Ihre Deckungssumme auf 100 Mio. EUR erhöht. Personenschäden sind entsprechend mit maximal 12 Mio. EUR je geschädigter Person abgesichert. Diese hohe Deckungssumme ist besonders bei schwerwiegenden Unfällen mit Mopeds wichtig, bei denen die Kosten für Personenschäden oder Sachschäden schnell sehr hoch werden können.
Haftpflicht mit 100 Mio.
Haftpflicht mit 100 Mio.
Wann leistet die Moped-Versicherung?
Die ADAC Moped-Versicherung gibt es ab 52,- € für Mopeds & Roller. Ab 3.
- Diebstahl inkl.
- Versichert sind Schäden, die an Ihrem Fahrzeug durch Diebstahl und Raub entstehen.
- Auch Teildiebstähle (z. B. Entertainmentsystem) sind mitversichert.
- Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs.
- Versichert sind Schäden, die durch einen Zusammenstoß mit Tieren entstehen.
- Dabei spielt es keine Rolle, um welches Tier es sich handelt.
- Kurzschluss zzgl.
- Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss.
- Versichert sind Schäden, die Ihnen durch einen Tierbiss (z. B. eines Marders) entstehen.
- Neupreisentschädigung: Neufahrzeuge verlieren im ersten Jahr nach Zulassung bis zu 40 Prozent ihres Wertes.
- Kaufpreisentschädigung: Ein Gebrauchtwagen verliert bereits kurz nach dem Kauf schnell an Wert.
- Mitversichert sind auch Überspannungsschäden an den Bauteilen des Fahrzeugs durch Blitzschlag bis zu 20.000 Euro.
- Ausreichend ist eine mittelbare Einwirkung auf das versicherte Fahrzeug.
Teilkaskoversicherung
Mit der Teilkasko sichern Sie zusätzlich Schäden an Ihrem eigenen Kleinkraftrad ab. Ohne Teilkasko-Schutz kann es im Falle eines Schadens für Sie teuer werden.
Eine Teilkaskoversicherung ergänzt Ihre gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung ideal und bietet für Mopeds, Mofas und Roller zusätzlichen Schutz gegen eine Vielzahl von Risiken. Die Teilkasko ersetzt grundsätzlich einen Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs oder seiner mitversicherten Teile am Tag des Schadens.
Das ist der Kaufpreis, den Sie für den Erwerb eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs oder solcher Teile bezahlen müssten. Die Teilkaskoversicherung kann wahlweise mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden.
In der Tabelle finden Sie einen Auszug unserer Leistungen und der versicherten Gefahren. Die Teilkasko (Kombischutz) bieten wir mit 50 Euro oder 150 Euro Selbstbeteiligung an. 100 Mio.
100 Mio.
Umweltschäden
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug geschützte Arten und Lebensräume, Gewässer oder Boden z.B. durch Auslaufen von Betriebsstoffen schädigen, spricht man von Umweltschäden. Die Versicherungssumme der ADAC Moped-Versicherung für einen Umweltschaden beträgt bis 5 Mio. € pro Schaden, max. 10 Mio.
Eigenschäden
Wenn Sie mit Ihrem Zweirad Schäden an Ihrem persönlichen Eigentum wie z.B. Ihrem Zweitwagen, dem Garagentor oder der Hauswand verursachen, sind Sie bis 100.000 € versichert.
Ist das Kennzeichen einem neuen Besitzer übergeben worden, würde ich die Versicherungspapiere trotzdem noch bis zum Ende der Laufzeit aufheben, falls ein Unfall vor Umschreibung/Neuversicherung verursacht wird. Nach Ablauf Ende Februar nächsten Jahres kann man den Versicherungsschein dann entsorgen (ggf.
| Fahrzeugtyp | Merkmale |
|---|---|
| Mofa | Motorisiertes Fahrrad, max. 25 km/h, ab 15 Jahren fahrbar. |
| Mofaroller | Moderne Variante des Mofas mit rollerähnlichem Design. |
| Roller | Schneller als Mofas (bis zu 60 km/h), Automatikgetriebe, beliebt bei Jugendlichen. |
| Moped | Fahrrad mit Hilfsmotor, Höchstgeschwindigkeit bis zu 45 km/h. |
| Vespa | Klassischer Roller, über Moped-Versicherung versicherbar bis 60 km/h. |
| S-Pedelec | Elektromotor unterstützt bis 45 km/h, Versicherungskennzeichen und Führerschein erforderlich. |
| E-Scooter | Elektromotor, bis zu 20 km/h, ab 14 Jahren fahrbar. |
| Segway | Elektronische Antriebsregelung, Versicherungsplakette Pflicht. |
| Quads | Vierrädrige Fahrzeuge, Modelle bis 45 km/h ab 15 Jahren mit Führerschein AM. |
| Krankenfahrstühle | Elektroantrieb, max. 15 km/h, kein Führerschein erforderlich. |
Umschreibung der Mopedversicherung
Nein, normalerweise muss man einen neuen Versicherungsvertrag abschließen, damit man einen neuen Versicherungsaufkleber bekommt. Jain. Das hängt von der Versicherung ab.
Wenn deine Versicherung das so handhaben kann, wird ein neuer Versicherungsschein mit dem Namen des neuen Besitzers aber alten Versicherungsaufkleber weitergeführt. Andere Versicherungen haben in ihrer IT nicht diese Möglichkeit eingearbeitet.
Das heißt, dann muß ein neuer Versicherungsschein mit neuen Aufkleber ausgestellt werden, weil ein neuer Versicherungsnehmer einen Neueintrag erzwingt. Das Blöde - neben neuen Aufkleber - sind meist höhere Gebühren für die Restversicherung und niedrigere Rückerstattung des gekündigten Vertrags, statt einfach eine Gebühr für die Umschreibung.
Bei der HUK sind z. B. 3 Tage nicht kommerzielles Ausleihen erlaubt. Das steht aber in deinen Versicherungsbedingungen und die können von Versicherung zu Versicherung variiren.
Sicher ist, solange die Versicherung nicht vom ursprünglichen Versicherungsnehmer oder der Versicherung gekündigt wurde, ist das Fahrzeug versichert, egal wer der Besitzer ist. In sofern besteht der Versicherungsschutz weiter, normalerweise bis zum Ablauf des Vertrags Ende Februar jeden Jahres.
Nein, wenn das Versicherungskennzeichen noch am Fahrzeug ist, wird in Falle eines Unfalls dieser Vertrag zur Abwicklung herangezogen. Erst wenn der Versicherungsvertrag gekündigt ist kann man die Papiere und Kennzeichen entsorgen.
In der ADAC Geschäftsstelle kann der Besitzwechsel vorgenommen werden. Aufgrund der starken Nachfrage zum Saisonstart kann es derzeit zu Verzögerungen von 3-4 Tagen kommen. Die bestellten Kennzeichen werden schnellstmöglich verschickt.
Versicherungsjahr und Gültigkeit
Das Versicherungsjahr für Mopedversicherungen beginnt immer am 01. März und endet Ende Februar des Folgejahres. Ja, da es sich um eine Ablaufpolice handelt.
Der Vertrag kann nicht automatisch verlängert werden. Grundsätzlich beginnt das Versicherungsjahr am 01. März und endet Ende Februar des Folgejahres.
Steigen Sie aber z.B. erst nach dem 1. Der Versicherungsschutz endet grundsätzlich im Monat Februar des Folgejahres.
Bestellung und Abschluss der Versicherung
Wie andere Versicherer auch, stellt die Öffentliche das Ausgabeverfahren für Versicherungskennzeichen/Versicherungsplaketten zum 1. März 2025 um. Damit Sie Ihr neues Kennzeichen rechtzeitig zum 1. März erhalten ist, ist es wichtig, rechtzeitig einen Termin bei Ihrer Geschäftsstelle zu vereinbaren. Alternativ können Sie Ihr neues Kennzeichen auch direkt online selbst bestellen.
Die Mopedkennzeichen können ab 3. Februar 2025 bequem online bestellt und unkompliziert per PayPal oder per Kreditkarte bezahlt werden.
Wenn Sie sich für eine Versicherung bei der R+V entscheiden, können Sie diese bequem und zügig online abschließen. Halten Sie Ihre Fahrzeugdaten bereit.
Abgestufter Jahresbeitrag
Bei der Mopedversicherung gibt es einen abgestuften Jahresbeitrag. Bei Versicherungsbeginn ab dem 01.05. oder später zahlen Sie eine günstigere Prämie.
Der Versicherungsschutz kann je nach Bedarf zum 01.03. oder auch zu einem späteren Zeitpunkt im Versicherungsjahr beginnen. Der Versicherungsbeitrag verringert sich dann dementsprechend. Ab 1.
Übrigens: Für die R+V-Moped-Versicherung gilt ein abgestufter Jahresbeitrag. Starten Sie Ihre Mopedsaison nach dem 1.
Was ist bei Elektrofahrzeugen zu beachten?
Wird der Akku eines Elektro- und Hybridfahrzeugs beschädigt, so übernehmen wir die tatsächlich angefallenen Kosten für Zustandsdiagnostik und Restwertermittlung.
Zusätzlich übernehmen wir für die Zustandsdiagnostik nach Beschädigung des Akkus auch die Abschlepp- bzw. Transportkosten zur nächsten Akku-Teststation bis zu einem Betrag von 1.500 Euro, soweit die Beauftragung durch uns erfolgt bzw.
Wir erstatten die tatsächlich angefallenen Kosten der notwendigen Verbringung oder Lagerung des Fahrzeugs in einem Wassercontainer oder einem anderen dem Zweck nach vergleichbarem Gehäuse. Zusätzlich erstatten wir bis zu 14 Tage die tatsächlich angefallenen Kosten für eine Fahrzeugabstellung.
Die Fahrzeugabstellung ist notwendig, um ein Entzünden anderer Fahrzeuge oder Gegenstände zu verhindern.
Elektrokleinstfahrzeug, z.B.
Hinweis: Gewerbliche und geschäftliche Nutzung (z.B.
E-Bikes (egal mit welcher Höchstgeschwindigkeit) laufen allein mit dem elektrischen Motor und haben keine Tretunterstützung.
S-Pedelec werden den Kleinkrafträdern zugeordnet und sind demnach keine Fahrräder mehr. Die S-Pedelecs funktionieren wie Pedelecs auch, bedeutet der Fahrer muss immer noch selbst in die Pedale treten. Allerdings hört die Motorunterstützung bei einem S-Pedelec erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h auf.
Daher benötigt man für diese Pedelecs ein Versicherungskennzeichen und die Betriebserlaubnis.
Pedelecs bis 25 km/h haben nur dann Motorunterstützung, wenn man in die Pedale tritt und sind daher nicht zulassungspflichtig.
Pedelecs bieten nur dann Motorunterstützung, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. E-Bikes fahren auf Knopfdruck auch ohne Pedalunterstützung. Dieses System ist ab sechs Kilometer pro Stunde zulassungspflichtig.
Ja, die ADAC Moped-Versicherung bietet Ihnen jetzt auch Schutz für Elektrokleinstfahrzeuge, wie z.B.
gegen Diebstahl mit einem geeigneten Sicherheitsschloss geschützt werden. Dieses muss zusätzlich an einem fest verankerten Gegenstand (z.B.
Sicher unterwegs: Ob mit Roller, Moped oder Mofa
Versicherungssumme bis zu 100 Mio.
Ob Sie auf einem klassischen Moped, einem flotten Roller, einer stilvollen Vespa, dem smarten E-Scooter oder dem E-Bike unterwegs sind, die R+V Moped- und Roller-Versicherung bietet den passenden Schutz für verschiedene Fahrzeugklassen.
maximale Sicherheit mit einer Deckungssumme bis zu 100 Mio.
Mit Abschluss der Versicherung erhalten Sie ein spezielles Nummernschild. Dieses Versicherungskennzeichen gilt vom 1. März bis zum letzten Tag im Februar des darauffolgenden Jahres. Nach diesem Jahr erlischt Ihr Versicherungsschutz automatisch.
Für einen nahtlosen Schutz müssen Sie deshalb erneut eine Moped- bzw. Roller-Versicherung abschließen. Die Farbe der Kennzeichen variiert von Jahr zu Jahr.
Was tun bei Diebstahl?
Die Anzahl von Diebstählen von Mofas und Mopeds nimmt in Deutschland zu. Fast 10.660 kaskoversicherte Mofas und Mopeds wurden 2023 gestohlen. Das sind über 45% Prozent mehr als im Vergleich zum Vorjahr. Die Haftpflichtversicherung allein bietet in diesem Fall keinen Schutz. Mit der Teilkasko-Versicherung der R+V hingegen tragen Sie die finanziellen Folgen eines Diebstahls nicht allein.
Fallbeispiele
Ein gewöhnlicher Tag nimmt eine unerwartete Wendung: Michael S. ist mit seinem Roller unterwegs in der Stadt. Die Straßen sind belebt. In seinen Gedanken ist er schon bei seinem nächsten Termin.
Um einen Auffahrunfall zu umgehen, weicht er aus und kollidiert dabei mit einem geparkten Auto. Michael bleibt unverletzt, aber sowohl sein Roller als auch das Auto haben erhebliche Schäden erlitten. Glücklicherweise hat er eine Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung bei der R+V.
Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Schäden am Auto des Dritten. Die Gesamtkosten belaufen sich auf über 5.000 EUR.
Ein Rollerfahrer übersieht beim Abbiegen eine Fußgängerin, die die Straße überquert, und streift sie mit seinem Roller. Beide stürzten zu Boden und erleiden einen leichten Schock.
Die Fußgängerin wird leicht verletzt: Sie trägt eine Platzwunde am Kopf davon sowie einen verstauchten Knöchel. Die Haftpflichtversicherung der R+V übernimmt die Behandlungskosten der Fußgängerin. Auch den Schmerzensgeldanspruch trägt die R+V.
Ein Roller wird in der Nacht aus einer öffentlichen Parkzone direkt vor dem Haus der Besitzerin gestohlen. Die Teilkaskoversicherung der R+V kommt für die Kosten für die Neubeschaffung des Zweirades auf. Mit dem Schadenersatz kann sich der Besitzer einen neuen Roller kaufen.
Mit der R+V-Teilkaskoversicherung sind Rollerfahrerinnen und Rollerfahrer vor den finanziellen Schäden bei Diebstahl ihres Zweirades geschützt.
Ein Mopedfahrer ist auf einer Landstraße unterwegs, als plötzlich ein Reh die Straße kreuzt. Um eine Kollision mit dem Tier zu vermeiden, weicht er aus, verliert dabei jedoch die Kontrolle über sein Moped und stürzt.
Glücklicherweise bleibt er unverletzt, aber sein Moped trägt eine abgebrochene Frontleuchte davon. In diesem Fall greift die Teilkaskoversicherung der R+V, die für Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommt, wenn diese durch eine Kollision mit Tieren wie z. B. Rehe, Hirsche, Wildschweine oder Hunde entstanden sind.
Die Versicherung deckt die Reparaturkosten ab und ermöglicht es dem Fahrer, sein Moped schnell wieder zum Laufen zu bringen.
Selbstbeteiligung
Die Höhe der Selbstbeteiligung beeinflusst Ihre Versicherungsprämie in Ihrer Teilkaskoversicherung. Bei der R+V haben Sie die Möglichkeit Ihre Teilkasko-Versicherung ohne und mit Selbstbeteiligung in Höhe von 150 EUR abzuschließen.
Die Entscheidung für eine Selbstbeteiligung kann Ihre Versicherungsprämie reduzieren und ist eine Überlegung wert, wenn Sie bereit sind, im Schadensfall einen Teil der Kosten selbst zu tragen. Die Option ohne Selbstbeteiligung bietet Ihnen hingegen maximalen Komfort, da im Schadensfall keine zusätzlichen Kosten für Sie anfallen.
Brauche ich ein Mopedkennzeichen bzw. eine Versicherungsplakette für mein Fahrzeug?
Die R+V-Moped- und Roller-Versicherung bietet passenden Schutz für zwei-, drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit je nach Fahrzeugklasse von bis zu 60 km/h.
Das Wort Mofa ist eine Abkürzung für die Bezeichnungen motorisiertes Fahrrad oder Motor-Fahrrad. Klassische Mofas werden über eine Pedale gestartet und gebremst und erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von 25 Kilometern pro Stunde.
Vor allem für junge Fahrerinnen und Fahrer sind Mofas der ideale Begleiter. Denn sie sind bereits ab 15 Jahren fahrbar. Wichtig zu wissen: Helm nicht vergessen!
Roller sind nicht nur bequem, sondern auch stilvoll. Häufig wird zwischen Mofaroller und Motorroller unterschieden. Mofaroller sind moderne Varianten der Mofas mit rollerähnlichem Design.
Sie sind im Vergleich zum Mofaroller mit bis zu 60 Kilometern pro Stunde nicht nur schneller, sondern bieten auch im Stadtverkehr zahlreiche Vorteile: Staus können bequem umfahren werden und eine lange Parkplatzsuche gehört der Vergangenheit an.
Motorroller verfügen über einen Durchstieg, auf dem die Füße abgestellt werden können. Eine Pedale und einen Kickstarter wie beim Mofa gibt es nicht. Dank des Automatikgetriebes sind Motorroller leicht zu bedienen.
Wie auch das Mofa ist der Roller ein beliebtes Fortbewegungsmittel bei Jugendlichen. Viele Modelle der motorisierten Zweiräder können bereits ab 16 Jahren gefahren werden.
Leistungsstärker, aber optisch kaum vom Mofa zu unterscheiden, ist das Moped. Das Fahrrad mit Hilfsmotor bringt es mit dem starken Motor auf Höchstgeschwindigkeiten bis zu 45 Kilometer pro Stunde.
Wie beim Mofa werden auch beim Moped die Pedale zum Starten des Motors sowie zum Bremsen genutzt. Während der Fahrt dienen sie als Fußstützen. Ebenso lässt sich die Leistung des Motors durch Muskelkraft steigern, indem die Fahrerin oder der Fahrer gleichzeitig in die Pedale tritt.
Übrigens: Der Name Moped setzt sich aus den Begriffen "Motorrad" und "Pedale" zusammen. Neben der klassischen Mofa-Optik, gibt es auch Moped-Modelle, die optisch an Motorräder erinnern.
Die Vespa ist der Klassiker unter den Rollern. Je nach Ausstattung des Motors erreicht der Roller eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 98 Kilometern pro Stunde. Über die Moped-Versicherung können Vespas mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 60 Kilometer pro Stunde versichert werden.
Dreirädrige Kleinkrafträder sind eine Kombination aus einem Motorrad und einem Pkw. Sie besitzen vorne eine einspurige und hinten eine mehrspurige Achse. Auch Kleintransporter fallen in der Regel in die Kategorie der dreirädrigen Kleinkrafträder.
Weiterhin bieten dreirädrige Kleinkrafträder einen größeren Stauraum als Mofas, Mopeds und Roller und damit auch eine höhere Transportkapazität sowie mehr Standfestigkeit beim Beladen.
Eine besondere Form unter den dreirädrigen Kleinkrafträdern ist das in den 70er-Jahren entstandene Trike - eine Mischung aus den Worten "Triangle” und “Bike". Es bestand aus dem Heck eines VW-Käfers, einem Motor sowie der Achse eines Motorrads.
Mittlerweile sind Trikes fester Bestandteil im deutschen Straßenverkehr. Aufgrund der unterschiedlichen Modelle und Ausführungen von Trikes gelten verschiedene Vorgaben hinsichtlich der Helmpflicht, des Sicherheitsgurts, der Sitzes und der Haltegriffe.
Auch die Führerscheinklasse bzw. die Art der Fahrerlaubnis ist von der Leistung des Trikes abhängig: Manche Trikes erreichen Höchstgeschwindigkeiten von bis zu 200 Kilometern pro Stunde.
S-Pedelecs (Speed-Pedelecs) gelten als wahre Kraftpakete unter den Zweirädern. Sie besitzen einen Elektromotor, der die Fahrerin oder den Fahrer beim Tritt in die Pedale unterstützt. Die Zweiräder können so Geschwindigkeiten von bis zu 45 Kilometer pro Stunde erreichen.
Rechtlich gesehen zählen Speed Pedelecs zur Kategorie der Kleinkrafträder und sind damit versicherungspflichtig. Ebenso müssen Fahrerinnen und Fahrer von Speed Pedelecs einen entsprechenden Schutzhelm tragen. Ein Versicherungskennzeichen ist ebenso Voraussetzung für die Fahrt mit dem trendigen Kleinkraftrad wie ein Führerschein der Klasse AM. Das Mindestalter für die Nutzung eines Speed Pedelecs beträgt wie beim Roller 16 Jahre. Gut zu wissen: Zur Grundausstattung der S-Pedelecs gehören Rückspiegel, Dauerfahrlicht sowie eine Hupe.
Optisch erinnert der E-Scooter an einen normalen Tretroller. Wie sein Pendant aus Kindertagen besitzt der Roller eine Lenk- und Haltestange, ist jedoch zusätzlich mit einem Elektromotor ausgestattet.
Mit bis zu 20 Kilometer pro Stunde ist der wendige Tretroller in Städten eine beliebte Alternative zum Fahrrad, zu Fuß oder zu den öffentlichen Verkehrsmitteln - auch für längere Strecken. Eine Akkuladung reicht je nach Modell und Nutzung bis zu 30 Kilometer.
Dank ihres Höchstgewichts von maximal 55 Kilogramm und ihren kleinen Maßen sind die Tretroller ähnlich wie E-Bikes leicht zu transportieren. Vor allem bei Jugendlichen stößt der E-Scooter auf breite Resonanz: Der E-Scooter darf offiziell ab 14 Jahren gefahren werden. Ein Führerschein ist für die Fahrt nicht notwendig.
Sie sind intuitive und effiziente Fortbewegungsmittel, nicht nur für Touristengruppen oder bei Firmenevents: Segways. Sie bestehen aus zwei Rollen, einem Trittbrett, auf dem die Fahrerin oder der Fahrer aufrecht steht, sowie einer Lenkstange inklusive Steuergriff.
Anders als beim Fahrrad oder Roller sind die Räder beim Segway nicht hintereinander, sondern nebeneinander angeordnet. Ausgestattet mit einer elektronischen Antriebsregelung wird der Segway ausschließlich über die Gewichtsverlagerungen der Fahrerin oder des Fahrers beschleunigt, gebremst und gelenkt.
Für Segways gelten ähnliche rechtliche Vorgaben wie für den E-Scooter: Gehwege sind tabu. Ein Führerschein ist bis auf wenige Ausnahmen nicht notwendig, eine Versicherungsplakette jedoch Pflicht.
Quads lassen sich nicht nur dynamisch in unwegsamen Gelände steuern, sondern versprechen auch auf der Straße ein enormes Fahrvergnügen. Der Name stammt vom englischen Wort "Quadricycle" und bedeutet "Vierrad".
Optisch erinnern die vierrädrigen Fahrzeuge an eine Kombination aus Auto und Motorrad, ausgestattet mit einer Sitzbank, die in der Regel Platz für bis zu zwei Personen bietet. Anders als beim Auto wird das Quad nicht mit einem Lenkrad, sondern mit einer Lenkstange gesteuert.
Quads sind in unterschiedlichen Größen und Motorisierungen erhältlich. Dort gelten für Quads im Übrigen die gleichen Gesetze wie für Kraftfahrzeuge auch. Das Tragen von Sicherheitsgurten ist Pflicht. Zudem dürfen Quads nicht auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, sondern ausschließlich auf der Fahrbahn fahren.
Modelle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometer pro Stunde können in Deutschland bereits von Jugendlichen ab 15 Jahren mit einem Führerschein der Klasse AM gefahren werden.
Ob in der Großstadt oder auf dem Land: Krankenfahrstühle erleichtern den Alltag für Personen mit Mobilitätseinschränkungen und schenken ihnen ein Stück Freiheit. Kleine Einkäufe im Supermarkt, Freunde im Restaurant treffen oder ein Termin beim Arzt können mit einem Krankenfahrstuhl trotz körperlicher Einschränkungen wahrgenommen werden.
Krankenfahrstühle besitzen einen Elektroantrieb und sind mit einem Akku ausgestattet, der bis zu 40 Kilometer hält. Mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 15 Kilometern pro Stunde dürfen die wendigen Begleiter auch auf Gehwegen oder in der Fußgängerzone fahren.
Auch im öffentlichen Nahverkehr, das heißt in Bussen und Bahnen, dürfen die agilen Elektromobile unter bestimmten Voraussetzungen mitfahren. Ein Führerschein oder eine Prüfbescheinigung sind für Fahrerinnen und Fahrer von Krankenfahrstühlen nicht erforderlich.
Auch ein Behindertenausweis ist für die Nutzung keine Voraussetzung. Für die Fahrt mit einem Krankenfahrstuhl mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 10 Kilometern pro Stunde gilt jedoch ein Mindestalter: Fahrerinnen und Fahrer müssen mindestens 15 Jahre alt sein, um das Elektromobil zu fahren.
Krankenfahrstühle, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 Kilometern pro Stunde übe...
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