Moped zu zweit fahren erlaubt: Was Sie wissen müssen

Ein Mofa ist vor allem für junge Menschen eine Möglichkeit, alleine und flexibel von A nach B zu kommen. Doch ist es überhaupt erlaubt, Mofa mit einem Sozius zu fahren? Es kommt auf die Art des Fahrzeugs an.

Grundlagen und Definitionen

Grundsätzlich definiert die Fahrerlaubnisverordnung (FEV) Mofas als „einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor“. Daneben gibt es auch noch die sogenannten Roller. Diese unterscheiden sich vom Mofa unter anderem dadurch, dass sie keine Pedale haben. Fahrer dürfen damit zusätzlich schneller fahren als mit einem Mofa - wenn sie denn über die passende Fahrerlaubnis verfügen.

Herkömmliche Roller können so gedrosselt werden, dass sie nur noch eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erreichen.

Mofa-Prüfbescheinigung und Fahrerlaubnis

Möchten Sie ein Mofa fahren, benötigen Sie entweder eine Prüfbescheinigung oder eine Fahrerlaubnis - beispielsweise den Führerschein der Klasse AM oder B.

Zum 1. April 1980 wurde in Deutschland die Mofa-Prüfbescheinigung eingeführt. Wer mit einem Mofa am motorisierten Straßenverkehr teilnehmen möchte und nach dem 31.03.1965 geboren ist, benötigt seitdem eine Fahrerlaubnis oder muss nach § 5 FeV einen Mofakurs absolvieren und die Mofaprüfung bestehen.

Darf man zu zweit auf einem Mofa fahren?

Viele vor allem ältere Mofas sind einsitzig. Mit ihnen darf nur eine Person fahren. Verfügt das Kleinkraftrad jedoch über zwei Sitze, dann ist die Mitnahme eines Beifahrers erlaubt.

Handelt es sich bei Ihrem Mofa um einen solchen Einsitzer, dann dürfen Sie auch keinen Beifahrer mitnehmen.

Ausnahmen für Kinder

Es gibt einen Ausnahmefall, bei dem es erlaubt ist, auf einem einsitzigen Mofa einen Sozius mitzunehmen: Handelt es sich beim Beifahrer um ein Kind im Alter von unter 7 Jahren und verfügt das Mofa über einen entsprechenden Kindersitz, dann ist die Mitnahme gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 FeV erlaubt.

Roller und gedrosselte Fahrzeuge

Im Januar 2013 kam es jedoch zu einer Änderung der FEV. Diese sorgte dafür, dass Roller, die auf eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h gedrosselt sind, Mofas gleichgestellt wurden.

Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Sie mit einer Prüfbescheinigung auch einen Beifahrer mitnehmen dürfen - jedoch nur unter der Voraussetzung, dass der Roller bzw. das Mofa über zwei Sitze verfügt.

Die gleichen Regeln gelten auch dann, wenn Sie über keine Prüfbescheinigung verfügen, sondern Mofa mit Führerschein fahren.

Seit einigen Jahren ist auch auf einem Mofa das Fahren zu zweit erlaubt, wenn dass Fahrzeug über 2 eingetragenen Sitzplätze verfügt!

Seitdem stellt § 4 Absatz 1 Nr. 1b Kleinkrafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 45 km/h der Klasse L1e (…) Mofas gleich, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist.

Damit berechtigt die Mofa-Prüfbescheinigung zum Führen von auf 25 km/h gedrosselten AM-Rollern und deren dreirädrigen Ablegern.

Indessen darf auf einem herkömmlichen Mofa infolge des Merkmals „einsitzig“ - abgesehen von einem Kind unter 7 Jahren im Kindersitz - keine zweite Person mitgenommen werden.

Ab sofort können alle auf 25 km/h gedrosselten 50 ccm-Motorroller auch zu *Zweit gefahren werden. Eine entsprechende Regelung ist ab sofort in Kraft getreten, so dass nunmehr für alle aktuellen und auch im Verkehr befindlichen Roller im Zwei-Personen-Betrieb bewegt werden können.

Selbstverständlich müssen die Fahrzeuge dann mit Doppelsitzbank, Fußrasten, Haltegriffen etc. ausgerüstet sein (was unsere Modelle im Normalfall vom Werk aus erfüllen).

„zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a und b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S.

E-Scooter: Fahren zu zweit nicht erlaubt

E-Scooter sind seit Sommer 2019 auf den deutschen Straßen erlaubt. Die Regelungen für den Umgang mit E-Scootern sind nachzulesen in der Elektrokleinfahrzeug Verordnung, kurz die eKFV.

Somit ist es gesetzlich verboten, den E-Scooter mit zwei Personen zu nutzen. Verstößt Du gegen das Gesetz des eKFV, kannst Du mit einem Bußgeld rechnen oder sogar mit Punkten in Flensburg.

Bußgelder für Verstöße mit E-Scootern

  • Zu zweit auf einem E-Scooter zu fahren, kostet mindestens 10 Euro Strafe.
  • Nebeneinander anstatt hintereinander auf Radwegen oder Fahrbahnen zu fahren, wird mit 15 Euro Strafe geahndet.
  • Behindern Sie Fußgänger oder andere Verkehrsteilnehmer durch rücksichtsloses Fahren auf dem E-Scooter, kostet das 20 Euro.
  • Gefährden Sie andere Personen, wird eine Strafe in Höhe von mindestens 25 Euro fällig.

Wichtige Hinweise

Auch wenn E-Scooter mittlerweile nicht mehr aus dem Straßenverkehr wegzudenken sind, kennt sich nicht jeder Fahrer mit den entsprechenden Gesetzen aus.

Denn auch wenn es Dir sicherlich mehr Spaß machen würde, den E-Scooter mit zwei Personen zu nutzen, geht die Sicherheit immer vor.

Sicherheitsaspekte beim Motorradfahren mit Sozius

Motorradfahren mit Sozius ist eine besondere Herausforderung. Damit Touren zu zweit nicht nur dem Fahrer, sondern auch dem Sozius Freude machen, sollten Sie folgende Regeln beachten.

Anforderungen an das Fahrzeug

Generell gilt, dass ein Motorrad oder Motorroller über einen Soziussitz, Fußrasten und eine Haltevorrichtung verfügen müssen, damit eine zweite Person mitgenommen werden darf.

Schutzkleidung

Ein Motorrad-Schutzhelm ist auch für den Sozius vom Gesetz vorgeschrieben. Der Helm muss perfekt passen und sollte über die aktuelle Prüfnorm verfügen, nur dann bietet er optimalen Schutz. Tragen Sie auf keinen Fall einen womöglich ausgemusterten oder zu großen Ersatz-Helm, denn der schützt nur vor einem Bußgeld, aber nicht bei einem Unfall.

Fahrverhalten anpassen

Mit einem Sozius ändert sich das Fahrverhalten der Maschine je nach Gewicht sogar deutlich. Deshalb müssen vor einer Fahrt mit zwei Personen die Federelemente der Mehrbelastung angepasst werden. Vor allem im Heck müssen Federvorspannung und - sofern einstellbar - die Dämpfung erhöht werden.

Eine Erhöhung des Reifendrucks ist ebenfalls nötig. Mindestens 0,2 bar mehr als im Solobetrieb sind angebracht, der maximale Reifenluftdruck (siehe Betriebsanleitung) ist allerdings zu beachten.

Fahrtechnik

Bei Fahrten mit Sozius gewinnt die Hinterradbremse stark an Bedeutung. Auch ein Trockenkurs auf einem Parkplatz kann hilfreich sein, beispielsweise was das richtige Auf- und Absteigen betrifft, vor allem aber die richtige Sitzposition des Mitfahrenden.

Nur wenn Fahrer und Sozius eine Einheit bilden, kommt es zu einem echten Fahrerlebnis. Der Sozius umfasst hierzu am besten die Taille des Fahrers, damit beim Beschleunigen und auch während der Fahrt enger Kontakt besteht. Beim Bremsen stützen sich die Hände des Beifahrers - falls möglich - am Tank ab.

Der Blick des Mitfahrenden über die Schulter des Fahrers verhindert das Zusammenschlagen der Helme und führt automatisch zur richtigen Haltung bei der Kurvenfahrt in Schräglage. Dabei muss der Sozius immer über die Fahrerschulter blicken, die sich zur Innenseite der Kurve neigt. Wichtigste Regel für Mitfahrer: Bei Schräglage nie dagegen legen, das kann bis zum Sturz führen.

Vertrauen und Verantwortung

Der Fahrer sollte niemals das Vertrauen seines Sozius enttäuschen. Wilde Ritte und Kurvenkratzen auf der Fußraste sind tabu, sie führen zu Angst und Verkrampfung. Grundsätzlich sollte der Fahrer defensiv und vorausschauend fahren.

Vor allem bei längeren Touren sollten Sie nicht nur die Etappenlänge vor Fahrtbeginn absprechen.

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