In Oldtimerkreisen ist es kein Einzelfall, dass zum Fahrzeug keine Papiere mehr existieren oder nicht mehr aufzufinden sind. Was ist in einem solchen Fall zu tun? Dieser Artikel erklärt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um ein Moped ohne Papiere in Deutschland zuzulassen.
Verfügungsberechtigung nachweisen
Um ein Fahrzeug zuzulassen, müssen Sie die „Verfügungsberechtigung“ nachweisen. Normalerweise müssen Sie gemäß § 6 Abs. 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bei der Zulassungsstelle die sogenannte Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII, früher: Fahrzeugbrief) vorlegen. Dies dient der Absicherung, dass nur derjenige die Zulassung eines Fahrzeugs veranlasst, der auch der sogenannte „Verfügungsberechtigte“ ist. Verfügungsberechtigt ist nicht notwendig immer der Eigentümer - auch, wenn dies der Regelfall ist.
Die Zulassungsverordnung regelt hierzu lapidar: „Wenn [die ZBII] (noch) nicht vorhanden ist, ist nach § 12 zu beantragen, dass diese ausgefertigt wird.“ Im Rahmen des Antrags auf Ausfertigung der ZBII müssen Sie Ihre Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug nun also auf andere Weise nachweisen.
Ersatzdokumente und Verfahren
Hat zu dem Fahrzeug schon einmal ein Fahrzeugbrief existiert und ist dieser abhanden gekommen, sind weitere Zwischenschritte erforderlich, bevor Ihr Oldie auf Sie zugelassen werden kann. Hier trifft die Verordnung in § 12 Abs. 4 FZV recht detaillierte Regelungen: Die verlorene ZBII muss im Verkehrsblatt mit einer Frist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde aufgeboten werden. Die genannte Frist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde beträgt zumeist 14 Tage.
Um den mit Fahrzeugpapieren möglichen Missbrauch zu vermeiden, kann die Zulassungsstelle außerdem verlangen, dass eine eidesstattliche Versicherung über die Verfügungsberechtigung und den Verbleib der Fahrzeugpapiere abgegeben wird. Dabei muss die Behörde auf die möglichen strafrechtlichen Folgen einer falschen Versicherung an Eides statt hinweisen. Die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung ist gebührenpflichtig.
Über die genannten Voraussetzungen hinaus kann die Zulassungsstelle nicht eigenmächtig noch weitere Voraussetzungen aufstellen oder weitere Unterlagen verlangen! Weigert sich die Zulassungsbehörde trotzdem, eine ZBII auszustellen, bitten Sie um einen schriftlichen Bescheid.
Weitere hilfreiche Dokumente
- Kaufvertrag mit Anschrift des Verkäufers (Ausweis zeigen lassen!)
- Eine „Erklärung an Eides Statt, uneingeschränkter Eigentümer“ des betreffenden Fahrzeugs
Betriebserlaubnis
Um nachzuweisen, dass dies der Fall ist, müssen Sie bei jeder Fahrt die Zulassungsbescheinigung oder - im Falle von Mofas, Mopeds, Trikes oder Quads - die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) mit sich führen und bei einer Kontrolle vorzeigen. Doch ein solches Dokument kann verloren gehen, insbesondere wenn das betreffende Fahrzeug lange Zeit nur ungenutzt herumstand.
Dann besteht die Möglichkeit, beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine neue Betriebserlaubnis zu beantragen, sofern das Fahrzeug in Deutschland hergestellt wurde. Möchten Sie also z. B. für ein DDR-Moped oder -Mofa die Papiere beantragen, ist das KBA Ihr Ansprechpartner. Das Bundesamt stellt auf seiner Webseite für die Beantragung ein Online-Formular zur Verfügung, dass Sie lediglich ausfüllen müssen. Die Bearbeitung des Antrags kostet einschließlich Versandgebühren 35,35 Euro. Wie lange es dauert, bis Sie dann die neue Betriebserlaubnis in Ihrem Briefkasten vorfinden, hängt von der Auslastung der Beamten ab.
Zudem ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen, sollten Sie die Betriebserlaubnis verloren haben. Damit können Sie nachweisen, dass das entsprechende Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet wurde.
Beantragung der Betriebserlaubnis
- Fahrzeughersteller oder KBA: Um eine Betriebserlaubnis zu beantragen, können Sie sich an den Fahrzeughersteller oder das KBA wenden.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung: Ging die alte Betriebserlaubnis verloren, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, bevor Sie eine neue ABE beantragen können.
- Prüfungsgutachten: Wurden am Fahrzeug Veränderungen vorgenommen, ist in der Regel ein Prüfungsgutachten erforderlich, bevor eine neue Betriebserlaubnis ausgestellt werden kann.
Fahrzeuge ausländischer Hersteller
Wie Sie die Betriebserlaubnis für ein gutes, altes DDR-Moped bekommen, wurde bereits geklärt. Was aber, wenn das Fahrzeug im Ausland hergestellt wurde? Wie können Sie z. B. Sie haben hier verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie sich selbst an den ausländischen Hersteller wenden und bei diesem die Betriebserlaubnis beantragen.
Es ist hier allerdings in der Regel einfacher, wenn Sie sich stattdessen an einen deutschen Händler wenden, der die entsprechende Fahrzeugmarke vertreibt. Zum anderen besteht wieder die Möglichkeit, das Fahrzeug bei der DEKRA oder beim TÜV abnehmen zu lassen.
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Bevor im März 2007 die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft trat, war eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zwingend erforderlich, wenn Ihnen der Fahrzeugbrief abhanden gekommen war. Damals mussten sich Betroffene an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wenden und einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister anfordern.
Heute verhält sich das alles etwas anders. Zum einen wurde der Fahrzeugbrief durch die Zulassungsbescheinigung Teil II abgelöst, zum anderen ist es bei Verlust derselben nicht mehr erforderlich, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Fahrzeug beim KBA einzuholen. Dies liegt daran, dass die Zulassungsstellen mittlerweile selbst online die Daten beim KBA prüfen können.
Das bedeutet allerdings nicht, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung für Kfz seitdem komplett ausgedient hat. Zulassungsfreie Fahrzeuge wie Mofas, Roller oder E-Scooter benötigen z. B. ebenfalls häufig eine Betriebserlaubnis, welche bei Verlust in der Regel nur vom Hersteller neu ausgestellt werden kann. Für solche Fälle müssen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mitbringen. Diese wird jedoch nicht länger beim KBA beantragt, sondern bei der zuständigen Zulassungsstelle.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für ein Kfz wird auch benötigt, wenn Sie dieses aus einem Land außerhalb des EU-Raums nach Deutschland einführen und hierzulande zulassen wollen.
Woher und wieviel?
Sie erhalten die Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Zulassungsstelle des Bezirks, in dem das Fahrzeug aktuell gemeldet ist, ausgestellt. Handelt es sich um ein importiertes Auto aus einem Nicht-EU-Land, stellt Ihnen der Zoll die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Kfz-Zulassung in Deutschland aus. Die Gebühren für das Ausstellen der Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Zulassungsbehörde bewegen sich in der Regel zwischen 7 und 15 Euro.
Freiwillige Zulassung
Kleinkrafträder wie z. B. Roller, Mofas etc. sind grundsätzlich zulassungsfrei und können unter vereinfachten Bedingungen in den Verkehr gebracht werden. Sie benötigen zum Betrieb auf öffentlichen Straßen lediglich eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen.
Auf Antrag können diese Fahrzeuge auch freiwillig zugelassen werden. In diesem Fall gelten dann allerdings auch vollumfänglich die strengeren Regeln für eigentlich zulassungspflichtige Fahrzeuge. Anstelle der Betriebserlaubnis wird von der Zulassungsstelle eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ausgestellt. Weiterhin wird ein reguläres Kennzeichen zugeteilt, welches an der vom Hersteller vorgesehenen Kennzeichen-Anbringungsstelle fest anzubringen ist.
Wichtige Hinweise zur freiwilligen Zulassung
- Die freiwillige Zulassung eines Kleinkraftrades kann nur dann erfolgen, wenn alle technischen Daten, die für die Zulassung benötigt werden, vorgelegt werden.
- Gerade bei älteren Fahrzeugen liegen die technischen Daten oftmals nicht vollständig vor. In diesem Fall muss sich der Halter auf eigene Kosten um den Nachweis der Daten kümmern.
- Hat das Kleinkraftrad gar keine Betriebserlaubnis mehr, ist in jedem Fall ein Vollgutachten erforderlich.
Kostenübersicht
| Leistung | Kosten |
|---|---|
| Bearbeitung des Antrags auf Betriebserlaubnis beim KBA | 35,35 Euro (inkl. Versand) |
| Antrag auf Ausstellung einer ABE beim KBA | 26,43 Euro pro Fahrzeug |
| Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Zulassungsbehörde | 7 bis 15 Euro |
Fazit
Auch wenn es aufwendig erscheinen mag, ist die Zulassung eines Mopeds ohne Papiere in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wichtig ist, die Verfügungsberechtigung nachzuweisen, gegebenenfalls eine eidesstattliche Versicherung abzugeben und alle erforderlichen Dokumente zu beschaffen. Bei Unsicherheiten sollte man sich an die zuständige Zulassungsstelle wenden, um alle notwendigen Schritte zu klären.
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