In Deutschland ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, mit dem Autoführerschein (Klasse B) auch Motorrad zu fahren. Diese Regelung betrifft insbesondere Leichtkrafträder und Elektromotorräder.
Neue Führerschein-Regelung für 125er
Der Deutsche Bundesrat hat am 20. Dezember 2019 beschlossen, dass Inhaber eines Autoführerscheins unter bestimmten Voraussetzungen auch 125er-Leichtkrafträder fahren dürfen. Diese Regelung zielt darauf ab, die individuelle Mobilität zu stärken und den Verkehr durch den Einsatz alternativer Antriebe klimafreundlicher zu gestalten.
Voraussetzungen für das Fahren von 125er mit B-Führerschein
- Mindestens fünf Jahre Besitz des Führerscheins der Klasse B
- Mindestalter von 25 Jahren
- Absolvierung von mindestens neun Fahrschuleinheiten á 90 Minuten (vier in Theorie und fünf in Praxis)
Nach erfolgreicher Teilnahme an der Schulung erhält man eine Bescheinigung, die zur Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein berechtigt. Diese Schlüsselzahl erlaubt das Führen von Leichtkrafträdern bis 125 Kubik und 15 PS, die bei voller Leistung nicht leichter als 110 Kilo sein dürfen. Wichtig: Dieses Recht gilt nur innerhalb Deutschlands.
Welche Fahrzeuge dürfen mit dem B-Führerschein gefahren werden?
Inhaber des Klasse-B-Führerscheins dürfen bereits jetzt Fahrzeuge der Klasse AM fahren. Darunter fallen:
- Leichte zweirädrige Kleinkrafträder der Klasse L1e-B
- Dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e
- Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e
Diese Fahrzeuge haben eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h, einen Hubraum von höchstens 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder 500 cm³ (bei Selbstzündungsmotoren) und eine Leistung von maximal vier kW (5,5 PS).
Elektromotorräder und Führerscheinklassen
Elektromotorräder werden immer beliebter. Die benötigte Führerscheinklasse hängt von der Leistung des E-Motorrads ab:
- Klasse B (Autoführerschein): Für E-Motorräder, die die Leistung von 4 kW (5,4 PS) nicht überschreiten.
- Klasse A1: Für Leichtkrafträder mit einer maximalen Leistung von 11 kW.
- Klasse A2: Für Motorräder bis zu einer Leistung von 35 kW.
- Klasse A: Für alle E-Motorräder, unabhängig von der Leistung.
Motocross und Enduro: Unterschiede und Führerschein
Enduro und Motocross sind zwei ähnliche, aber unterschiedliche Fahrkategorien.
Motocross
- Einsatzort: Ausschließlich auf abgesperrtem Gelände (z. B. bei Outdoor-Rennen)
- Führerschein: In der Regel nicht erforderlich, da keine Straßenzulassung
- Technik: Aggressiver eingestellte Motoren
Enduro
- Einsatzort: Sowohl im Verkehr als auch Off-Road
- Führerschein: A2-Führerschein (bis max. 48 PS) oder Führerschein der Klasse A erforderlich
- Technik: Straßenzulassung, hochgelegte Auspuffanlage, stärker profilierte Reifen
Wer Enduro oder Motorcross fahren lernen möchte, kann dazu die angebotenen Kurse vieler Veranstalter nutzen.
Kosten für Führerschein und Kurse
Ein für 80 ccm gültiger Motorrad-Führerschein kostet zwischen 950 und 1.700 Euro. Die Erweiterung auf B196 kostet in der Fahrschule zwischen 700 und 900 Euro. Die Gebühren für die Eintragung bei der Fahrerlaubnisbehörde liegen zwischen 23 und 29 Euro.
Kostenübersicht
| Führerschein/Kurs | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Motorrad-Führerschein (80 ccm) | 950 - 1.700 € |
| Erweiterung auf B196 | 700 - 900 € |
| Eintragung bei der Fahrerlaubnisbehörde | 23 - 29 € |
| Enduro-Kurs | über 300 - 400 € |
Fazit
Die Möglichkeit, mit dem B-Führerschein Motorrad zu fahren, bietet eine attraktive Option für viele Autofahrer. Ob es sich um ein Elektromotorrad, ein 125er-Leichtkraftrad oder eine Enduro handelt, hängt von den individuellen Bedürfnissen und Vorlieben ab. Die neue Regelung zur Eintragung der Schlüsselzahl 196 erleichtert den Einstieg in die Welt der motorisierten Zweiräder erheblich.
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