Motocross-Strecke auf Privatgrundstück bauen: Was ist erlaubt?

Es klingt wie ein Traum: in Deutschland ohne große Genehmigungsverfahren eine eigene Motocross-Strecke bauen. Wer träumt nicht von einer eigenen Strecke, auf der man sich täglich auf seinem Motorrad austoben kann und das noch ohne weite Anfahrtswege in Kauf nehmen oder sich an Öffnungszeiten halten zu müssen? Doch wenn man drüber nachdenkt, fallen einem schnell viele Herausforderungen ein: Genehmigungen, Behörden, Nachbarn und vieles mehr. Dennoch ist es möglich, man muss vielleicht nur auf das richtige Pferd, pardon, das richtige Motorrad setzen (an dem sich dann aber auch keine Pferde stören).

Im Rahmen der Projetbike-Videoserie zur elektrischen Stark Varg fährt Dirtbike-Experte Busty Wolter auf einer privaten Strecke, die unmittelbar von Wohnhäusern auf einer Wiese gelegen ist. Die Pferde auf der Nachbarswiese stören sich nicht an dem Fahren von Busty und NRW-Racer Danilo Grosser. Im Video berichtet der Besitzer von seinen Erfahrungen mit dem Track, was die Polizei dazu gesagt hat und ob es schon mal Ärger gab. Die Frage "wie lange kann man" ist immer interessant… so auch beim Elektro-Motorrad. Busty Wolter hat sein Experiment auf einer "normalen" Enduro-Tour fortgesetzt und ist verblüfft worden!

Rechtliche Aspekte und Genehmigungen

Grundsätzlich gilt: Auf dem eigenen Grundstück darf man in Deutschland leider nicht absolut das machen, was einem gerade gefällt. Erlaubt der Flächennutzungsplan keine Freizeitnutzung, darf man die Wiese auch nicht zu einer Sportfläche umbauen. Ein Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans wäre erforderlich.

Es kommen verschiedene Aspekte zum Tragen. Zunächst ist es wichtig zu prüfen, ob das Gelände überhaupt eingezäunt werden darf (Landschaftsschutz). Führerscheinrechtlich ist es aber sehr wichtig, daß das Gelände komplett eingezäunt ist. Dann ist es kein öffentlicher Verkehrsraum und damit brauchst du keinen Führerschein und keine Versicherung. Man darf gewerbliche Flächen nicht zum Freizeitspaß nutzen (Steuer) und Agrarflächen nicht zu Verkehrszwecken. Es ist also mit dem Anlegen einer festen Streckenführung sehr vorsichtig zu sein, sonst hat der Eigentümer des Grundstücks irgendwann das Finanzamt oder die Baubehörde an den Hacken, und das kann abartig teuer werden.

Problematisch wird der Bau einer "Crossstrecke", wenn man anfängt, Erdhügel/Sprünge aufzuschütten. Hierfür bedarf es vielerorts ab einer gewissen Höhe Baugenehmigungen, da Erdhaufen, die dauerhaft irgendwo sind, eben als Bauwerke eingestuft werden.

Umwelt- und Lärmschutz

Ein wichtiger Punkt ist der Immissionsschutz. Man darf eigentlich nicht einfach so hin- und herfahren. Aber das ist eine Frage der Anwohner: Wo kein Kläger, da kein Richter. Im Gegensatz zur Führerscheinsache (Straftat) wird sich die Polizei normal bei solchen Ordnungswidrigkeiten auf Privatgrund nicht ohne Anzeige einmischen.

Ich darf auf meinem eigenen Gelände machen, was ich möchte, solange ich meine Anwohner nicht durch Lärm oder Staub belaste. Ich darf natürlich keine gewerbliche Strecke erstellen und keine offiziellen Rennen dort veranstalten.

Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten (§30 STVO Absatz 1). Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen.

Flächennutzungsplan und Bebauungsplan

Vorab sollte man folgendes abklären:

  • Planungsrecht: Was sagt der Flächennutzungsplan? Vorhaben dürfen nicht im Widerspruch zu ihm stehen. Gibt es einen Bebauungsplan, wenn ja, was steht zu der Fläche drin? Vorhaben dürfen nicht im Widerspruch zu ihm stehen. Hat die Kommune (Stadt/Gemeinde), in der das Gelände liegt, schon eine Meinung dazu? Wenn die Gemeinde schon PRO ist, spart das dem Helfer viele Gedanken.
  • Vor Ort: Tatsächliche Situation? Nachbarn im Umkreis? Acker, Wald, Feuchtbiotop? FFH, Landschaftsschutz, Gewässerschutz, Naturschutz? Ist eine Straße, ein Wald oder Bach in der Nähe? Wenn die Wiese in ein FFH, Landschaftsschutz, Gewässerschutzgebiet fällt, dann vergiss es. Da dürfen wir nicht mal mit dem MTB fahren, geschweige denn MX. Zu Bächen müssen wir mit dem MTB Abstand halten, jede einzelne Bachüberquerung bedarf einer Genehmigung des Wasserwirtschaftsamts, auch auf dem eigenen Grundstück! Wenn ein Waldgebiet mit Jäger angrenzt, kannst du es auch vergessen - durch den Lärm wandern Tiere ab, und du bekommst früher oder später Ärger. Auch wenn es dein eigener Wald ist, kann der Wald zu einem verpachteten Jagdrevier gehören.

Versicherung und Haftung

Da auf dem Gelände vermutlich mit Bikes ohne Versicherung und ohne TÜV gefahren wird, muss das gesamte Gelände eingezäunt sein. Damit Passanten das Gelände nicht betreten und sich irgendwie an den Rampen verletzen, muss das Gelände zu dem Zaun auch noch Beschildert werden. Falls du einen Freund fahren lässt, musst du dir einen schriftlichen Haftungsverzicht unterschreiben lassen - ansonsten kannst du bzw. der Grundstückseigentümer bei einer Verletzung belangt werden, und das kann sehr teuer werden!

Alternative: Elektro-Motorräder

Die Lärm- und Umweltbedingungen könnte man mit E-Bikes doch einen gutes Stück abmildern.

Tipps und Empfehlungen

  • Dezente Gestaltung: Schieb dir was dezentes hin, ein paar Anlieger, zick Zack durch die Bäume und gut. Und wenn es doch einen stört, sollte zumindest deine "Anfangs"-Strecke so konzipiert sein, dass du es mit einem "gut, ich mache am nächsten Wochenende wieder alles weg" belassen kannst.
  • Nachbarschaftliche Beziehungen pflegen: Wenn es da groß keinen stören kann und ich ein Gelände hätte und die Möglichkeiten, würde ich mir auch was da hinzimmern.
  • Langsam anfangen: Ich würde da auch erstmal fahren und erstmal schauen was passiert wenn da wirklich sich keiner nach 7-8 Monaten beschwert kannste sicherlich auch etwas andere Sprünge oder kurven einbauen.

Fallstricke und Risiken

Es ist falsch hier zu versuchen, etwas Illegales schön zu reden. Ein einmaliger "Ausrutscher" kann an der Stelle Existenzen kosten und hat sie schon gekostet!!!!!! Und wie gesagt.....keiner, wirklich keiner von denen die erst hurra schreien, steht dir bei.

Selbst bei vergleichsweise leichten Verletzungen wird die Krankenkasse des Geschädigten auf den Eigentümer (so er von der lustigen Fahrerei wusste, oder ggf. diese duldete) zukommen und Behandlungskosten geltend machen. Was eine MRT Untersuchung kostet brauche ich nicht zu erwähnen.

Hier haben mal ein paar Mountanbiker für ne Trainingsstrecke mit paar Ramps aufm Freizeritgrundstück 75.000€ Rückbaukosten und Bußgelder bezahlt. Also nix fest instalieren und die Streckenführung möglichst verschleiern.

Beispielhafte Strafen

Mir liegen hier schwarz auf weiss Abrissaufforderungen und Strafbescheide von Landratsämtern vor. Für das illegale Bauen von Rampen liegt bei uns in Bayern der Kostensatz bei bis zu 500 Euro PRO RAMPE !!!! Edit: Ein Table, Kicker, Sprung gilt als unnatürliche geformte Erderhebung und verursacht die gleichen Strafen.

Erfahrungsberichte

Nachdem wir Bagger ect. organisiert haben kam auch schon Post 70 000 Euro Geldstrafe da es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handelt und es ein Spaziergänger mitbekommen hat der beim Amt arbeitet. Konnte aber dann doch mit Rückbau und Anwalt geregelt werden.

Ich hab eine ähnliche Geschichte mit einer Mountainbikestrecke im eigenen Wald nähe Donaustauf hinter mir, auch wir haben einen dreistelligen Betrag Strafe bezahlt... und bei uns war kein Motor, Lärm, Abgas, Öl, Benzin im Spiel.

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