Freiheit, Leidenschaft und Fahrspaß - ein Motorrad ist mehr als nur ein Verkehrsmittel zur Fortbewegung. Es geht um die Verbundenheit zu Ihrer Maschine und das unbeschreibliche Gefühl, wenn Ihnen der Fahrtwind entgegenweht.
Dynamik und Wendigkeit, Adrenalin und Entspannung - es gibt viele Gründe, weshalb das Zweirad so beliebt ist. Ob Touren allein, zu zweit oder in der Gruppe - Motorradfahren ist eine Passion, die Sie mit anderen Menschen gemeinsam erleben können.
Doch was, wenn dabei mal etwas passiert? Um zumindest die finanziellen Sorgen nach einem Unfall zu vermeiden, sollten Sie eine Motorrad-Versicherung abschließen.
Zweiradfahrer haben ein vierfach höheres Risiko, an einem Verkehrsunfall beteiligt zu sein als alle anderen Verkehrsteilnehmer. So sehr Sie die Freiheit auf zwei Rädern auch genießen - als Motorradfahrer sollten Sie diese Gefahr im Hinterkopf haben.
Auf dem Motorrad sind Sie mittendrin statt nur dabei. Das macht das Fahrerlebnis aus - und das macht es auch gleichzeitig so gefährlich. Passieren kann also immer etwas, selbst dann, wenn Sie sicher und vorsichtig fahren und viele Jahre Erfahrung haben.
Denn auch andere Fahrer und Fußgänger können unvorhergesehen reagieren und Sie können dadurch zu Schaden kommen. Unfälle - gerade mit Schaden an anderen Personen oder deren Eigentum - sind eine immense Belastung.
Es wäre jedoch schade, wenn Ihre Leidenschaft für das Motorradfahren ständig durch die Sorge vor finanziellen Schäden nach einem Unfall getrübt würde. Dank der Motorrad-Versicherung wissen Sie, dass Ihr Fahrzeug sowie Schäden, die anderen Personen als Unfallopfern entstehen, abgesichert sind.
Die Bestandteile der Motorradversicherung
Zur Motorrad-Versicherung gehören neben der verpflichtenden Kfz-Haftpflichtversicherung auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung. Außerdem gibt es Ergänzungen zu Ihrer Motorrad-Versicherung.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht für Ihr Motorrad. Sie übernimmt Schäden, die Sie an anderen Personen verursachen. Neben Sachschäden z.B. an Fahrzeugen oder Gebäuden von Dritten sind also auch Personenschäden an anderen Personen abgesichert.
Wir leisten bis zu einer Deckungssumme von 100 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall (bei Personenschäden maximal 15 Mio.
Die ADAC Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt alle Schäden, die Sie Anderen beim Gebrauch Ihres Motorrads zufügen. Dies bezieht sich auf Personen-, Vermögens- oder Sachschäden. Wir kommen für Schäden bis zu einer Summe von 100 Mio.
Werden bei dem Unfall, den Sie verursacht haben, Personen geschädigt, leisten wir Schadenersatz bis zu einer maximalen Summe von 15 Mio.
Wenn Sie mit Ihrem Motorrad geschützte Arten und Lebensräume, Gewässer oder Boden z.B. durch Auslaufen von Betriebsstoffen schädigen, spricht man von Umweltschäden. Die Versicherungssumme der ADAC Autoversicherung für einen Umweltschaden beträgt bis 5 Mio. € pro Schaden, max. 10 Mio.
Wenn Sie mit Ihrem Motorrad Schäden an Ihrem persönlichen Eigentum wie z.B. Ihrem Pkw, dem Garagentor oder der Hauswand verursachen, sind Sie bis 50.000 € versichert.
Kaskoversicherung (Teilkasko und Vollkasko)
Zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht haben Sie die Möglichkeit, mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung auch die Beschädigung Ihres eigenen Motorrads abzudecken.
Für einige Schäden an Ihrem Motorrad können Sie nichts. Darum bieten wir Ihnen unsere Teilkasko- und Vollkaskoversicherung zu günstigen Konditionen an.
Die Vollkaskoversicherung ist für Motorräder im Vergleich zur Teilkaskoversicherung zwar teurer, bietet aber eben deutlich besseren Versicherungsschutz.
Bei Beschädigung des Motorrads übernehmen wir in der Kaskoversicherung die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts.
Teilkaskoversicherung: Die Teilkaskoversicherung leistet z. B. bei:
- Kurzschluss an der Verkabelung inkl. Tierbiss (z. B. durch einen Marder) am Fahrzeug
- Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawine, Dachlawine
- Glasbruchschäden
- Schäden am Fahrzeug, deren alleinige Ursache ein geplatzter Reifen ist
- Transportschäden
Vollkaskoversicherung: Die Vollkaskoversicherung deckt zusätzlich Schäden am eigenen Motorrad ab, die durch einen selbst verursachten Unfall entstehen.
Besondere Leistungen der Kaskoversicherung
Ja! Bei einem Kaskoschaden am Fahrzeug werden auch die in Mitleidenschaft gezogene Motorradschutzkleidung (z. B. Montur, Motorrad-Stiefel und -Jacke) sowie die beschädigten Helme des Fahrers und des Beifahrers ersetzt. Das gilt jedoch nur, wenn die Kleidung in Zusammenhang mit einem Schaden am Motorrad entsteht.
Die Kaskoversicherung ist zur Stelle, wenn kein anderer für den Schaden an Ihrer fest installierten Wallbox oder Induktionsplatte aufkommt.
In der Vollkasko ist die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust des Akkus durch alle Ereignisse versichert.
Diebstahlschutz
Diebstahl inkl. Versichert sind Schäden, die an Ihrem Motorrad durch Diebstahl und Raub entstehen. Auch Teildiebstähle (z. B. Entertainmentsystem) sind mitversichert.
Bei fremdfinanzierten Motorrädern entsteht eine Deckungslücke bei Diebstahl oder Totalschaden zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges und seinem Abrechnungswert gemäß Leasing-/Finanzierungsvertrag.
Ergänzungen zur Motorradversicherung
Erweitern Sie den Versicherungsschutz Ihrer Motorradversicherung nach Bedarf. Ein Vergleich lohnt sich. Denn guter Schutz kann so günstig sein!
Bei einem Unfall oder einer Panne bietet Ihnen der Kfz-Schutzbrief Soforthilfe rund um die Uhr. Für nur 7,00 €* im Jahr erhalten Sie umfangreiche Leistungen.
Und wenn Ihr E-Motorrad aufgrund fehlender Energie stehen bleibt, hilft Ihnen der Kfz-Schutzbrief weiter. Wir transportieren Ihr liegengebliebenes Fahrzeug zur nächsten Ladestation, damit Sie den Antriebs-Akku dort aufladen können.
Auch wichtig zu wissen: Wenn Ihr E-Motorrad oder der Antriebs-Akku nach einem Unfall abgestellt und gesichert werden muss - etwa in einem Hochvolt-Container, um eine drohende Entzündung zu verhindern - übernehmen wir auch im Schutzbrief die Kosten für bis zu 2 Wochen im Inland und für bis zu 4 Wochen im Ausland.
Sollten Sie unschuldig in einen Unfall verwickelt werden, wenden Sie sich einfach an uns. Wir regulieren dann den Schaden so, als hätte der Unfallgegner seine Kfz-Haftpflichtversicherung bei uns. Sie erhalten z. B. Wir ersetzen den Ihnen entstanden Schaden nach deutschem Schadenersatzrecht.
Unsere Kfz-Haftpflichtversicherung beinhaltet auch die sogenannte Mallorca-Police für viele europäische Länder. Im Ausland sind Mietwagen oft mit geringeren Haftpflichtversicherungssummen versichert als in Deutschland. Wenn es zu einem Schaden kommt, könnte die Versicherungssumme zu niedrig sein.
Die "Mallorca-Police" springt ein, wenn bei einem im Ausland mit einem Miet-Motorrad verschuldeten Unfall die Deckungssumme nicht ausreicht. Die Deckungssummen der „Mallorca-Police“ entsprechen den vereinbarten Deckungssummen in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung (bis 100 Mio. €).
Besonderheiten bei Elektromotorrädern
Bei Elektromotorrädern haben Sie meist höhere Anschaffungs- und Reparaturkosten als bei Motorrädern mit Verbrennungsmotor. Daher ist es gerade für die ersten Jahre ratsam, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.
Besonders wichtig ist die Absicherung des Akkus, da dieser sehr teuer ist.
Zusätzlicher Rundum-Schutz für Schäden an Ihrem Akku über unsere Vollkasko bis 20.000 €.
Wir erstatten die Kosten für die Zustandsdiagnostik zur Überprüfung der Reparaturfähigkeit bis 1.500 Euro. Kann der Akku nicht repariert werden, erstatten wir in den ersten 24 Monaten den Neupreis des Akkus.
Muss der Akku aufgrund eines Schadens entsorgt werden, erstatten wir zusätzlich die tatsächlich angefallenen Ausbau- und Verbringungskosten zur nächstgelegenen Rücknahmestelle. Die Kosten der Entsorgung zahlen wir, soweit kein Dritter hierzu verpflichtet ist.
Absicherung von Überspannungsschäden durch Blitzschlag - Ihr Motorrad ist z. B.
Versichert sind Schäden an der eigenen fest installierten Ladestation (Wallbox oder Induktionsplatte) durch Vandalismus, Fehlbedienung beim Laden des Fahrzeugs oder aufgrund eines Fahrzeugfehlers.
Ein mit dem Fahrzeug verbundenes Ladekabel ist zusätzlich gegen Diebstahl- und Tierbissschäden versichert.
Bei Brand oder Entzündung des Akkus übernehmen wir die Kosten für die Lagerung in einem Wassercontainer, zusätzlich zahlen wir angefallene Standgebühren durch vorgeschriebenen Sicherheitsabstand bis 14 Tage.
Weitere Leistungen für Elektromotorräder:
- Ersatz des Akkus bei einem Kaskoschaden - Wir nehmen keine altersbedingten Abzüge vor. D.h. wir leisten unabhängig davon, wie alt der Akku ist.
- Kosten für die Entsorgung des Akkus - Wir zahlen nach einem versicherten Schadenereignis in der Kasko die tatsächlich angefallenen Ausbau- und Verbringungskosten zur nächstgelegenen Rücknahmestelle.
- Abschleppen - Bei Beschädigung des Fahrzeugs oder des Antriebs-Akkus durch ein in der Kasko versichertes Schadenereignis zahlen wir die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur oder die Diagnostik geeigneten Werkstatt.
- Kosten bei drohender Entzündung - Droht infolge eines in Ihrer Kasko versicherten Schadenereignisses die Entzündung Ihres Elektro- oder Hybridfahrzeugs? Dann zahlen wir die notwendigen Kosten, um das Fahrzeug oder den Antriebs-Akku in Isolation zu verbringen und zu lagern.
Weitere wichtige Aspekte der Motorradversicherung
Saisonkennzeichen
Das sogenannte Saisonkennzeichen können Sie beantragen, wenn Sie Ihr Motorrad nur 2 bis 11 Monate im Jahr fahren, also zum Beispiel nur von April bis Oktober. Dann werden die Kosten für die Motorradversicherung auch nur für diesen Saisonzeitraum berechnet. Für die restliche Zeit muss Ihr Motorrad sicher geparkt sein - dann gilt auch in diesem Zeitraum der Schutz durch die Kfz-Haftpflicht und die Kasko-Versicherung.
eVB-Nummer
Um Ihr Motorrad bei der Zulassungsbehörde zuzulassen, brauchen Sie eine Bestätigung Ihres Versicherers: die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Es handelt sich bei der eVB um eine 7-stellige Zahlen- und Buchstaben-Kombination. Diese eVB-Nummer ersetzt die ehemalige Deckungs- bzw.
Erhalten Sie die eVB für Ihre Motorrad-Versicherung einfach, indem Sie einen Versicherungsantrag über unseren Tarifrechner stellen.
Wie kann ich meine Motorrad-Versicherung wechseln und den bisherigen Vertrag kündigen?
Es gibt 4 Möglichkeiten, die Motorradversicherung zu wechseln. Wichtig ist, dass der Versicherungsnehmer die Kündigung ausspricht und diese fristgerecht beim Versicherer eingeht.
- Kündigung zum Ablauf der Motorradversicherung: Die Kraftfahrtversicherung läuft immer bis zu dem im Versicherungsschein genannten Ablauf.
- Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung: Hat Ihr Versicherer den Beitrag erhöht, können Sie Ihre Motorradversicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Rechnung kündigen und wechseln.
- Kündigung der Motorradversicherung bei Fahrzeugwechsel: Beim Fahrzeugwechsel können Sie ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Motorradversicherung wechseln. Verwenden Sie für die Zulassung des neuen Fahrzeugs bitte eine „eVB-Nummer“.
- Kündigung im Schadenfall: Im Schadenfall ist die Kündigung der Versicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Schadenabschlussmeldung (bzw.
Was Sie beim Wechsel Ihrer Kfz-Versicherung beachten sollten, haben wir Ihnen in unserem Ratgeber Versicherungswechsel zusammengestellt. In einem weiteren Ratgeber finden Sie alle relevanten Informationen zum Thema Kfz-Versicherung kündigen.
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