Du musst dein Motorrad abmelden, wenn du damit nicht mehr auf der Straße fahren willst. Mit dem richtigen Wissen ist die Kfz-Abmeldung einfach und schnell gemacht. Hier erfährst du alles Wichtige über die nötigen Unterlagen, die Kosten und den Ablauf.
Wann muss ich das Motorrad abmelden?
Sobald du dein Motorrad abgemeldet hast, darfst du damit nicht mehr fahren. Wir erklären dir, welche Gründe es für die Kfz-Abmeldung gibt, was bei der Abmeldung passiert und geben Tipps, wann die Abmeldung Ihres Fahrzeugs sinnvoll ist.
Für die Abmeldung oder Stilllegung eines Fahrzeugs kann es verschiedene Gründe geben. Das sind:
- Verkauf des Motorrads
- Alter oder Verschleiß des Fahrzeugs
- Totalschaden
- Finanzielle Gründe des Halters
- Persönliche Gründe für den Verzicht auf das Motorrad
- Diebstahl
Checkliste: Welche Unterlagen brauche ich zur Abmeldung?
Für die Abmeldung deines Fahrzeugs brauchst du folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
- Kfz-Kennzeichen des Motorrads
- Aktueller TÜV-Bericht
- Deinen Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts)
- Bei endgültiger Kfz-Abmeldung: Verwertungsnachweis einer zertifizierten Altauto-Annahmestelle
Für die Abmeldung sind alle Unterlagen wichtig. Die Dokumente sind immer notwendig, egal ob du dein Auto nach der Abmeldung verkaufst, verschrottest oder etwas anderes damit machen möchtest.
Bei der Abmeldung musst du alle wichtigen Dokumente dabeihaben. Fahren ist ohne das Dokument auch nicht erlaubt. Du bekommst den Schein bei der An- oder Ummeldung deines Autos. Er ist dazu da, um das Auto einwandfrei identifizieren zu können.
Übrigens gilt: Du musst die Zulassungsbescheinigung Teil I bei Fahrzeugkontrollen sofort vorzeigen können. Dafür sollte der Fahrzeugschein immer griffbereit im Auto liegen.
Den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I musst du sofort bei der zuständigen Zulassungsbehörde melden. Erst, wenn du einen neuen Fahrzeugschein hast, darfst du wieder mit dem Auto fahren. Auch der Verkauf deines Autos und eine An-, Ab- oder Ummeldung sind nur mit der Zulassungsbescheinigung Teil I möglich.
Was tun, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II fehlt?
Ohne Fahrzeugbrief darfst du dein Auto nicht ummelden. Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist der Beweis, dass du der Besitzer des Fahrzeugs bist. Ohne den Fahrzeugbrief kannst du dein Auto auch nicht verkaufen oder abmelden. Du darfst aber weiterhin damit fahren.
Um das Auto abmelden zu können, musst du den Verlust bei der Zulassungsstelle melden und einen neuen Fahrzeugbrief beantragen. Erst mit der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II kannst du das Auto abmelden.
Wo kann ich mein Motorrad abmelden?
Die Kfz-Abmeldung kann bei jeder Zulassungsstelle in Deutschland erfolgen. Das ist anders als bei der An- und Ummeldung. Es macht keinen Unterschied, ob die Behörde in deinem Wohnort liegt oder ob du das Auto hier schon einmal an- oder umgemeldet hast. Das ist in ganz Deutschland so geregelt.
Kfz online abmelden
Seit dem 01.01.2015 kannst du dein Fahrzeug bei einigen Zulassungsportalen auch online ab- und danach wieder anmelden. Du kannst dein Kennzeichen dort auch gleich reservieren. Das macht zum Beispiel Sinn, wenn du dir ein neues Auto gekauft hast und dein Kennzeichen behalten willst. Damit sparst du dir den Weg zur Zulassungsstelle.
Die Online-Abmeldung funktioniert aber nur, wenn bestimmte Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt sind.
Die Abmeldung ist bei einigen Zulassungsstellen auch online möglich. Du kannst aber auch einen Vertreter damit beauftragen, die Abmeldung deines Kraftfahrzeugs für dich durchzuführen.
Anders als bei der Kfz-Anmeldung und -Ummeldung braucht der Vertreter für die Abmeldung keine Vollmacht. Die Hauptsache: Alle wichtigen Dokumente liegen vor.
Das bedeutet: Jeder, der die notwendigen Unterlagen für die Auto-Abmeldung hat, kann das Auto bei der Zulassungsbehörde abmelden. Ob du der Fahrzeughalter bist oder nicht, ist egal. Das ist ein großer Vorteil, wenn du selbst keine Zeit für die Abmeldung hast. Verwandte oder Freunde können die Abmeldung deines Autos für dich übernehmen.
Was kostet mich die Abmeldung?
Ein Auto bei der Kfz-Zulassungsstelle abzumelden, kostet nicht viel. Normalerweise zahlst du für die Abmeldung zwischen sieben und zehn Euro. Die Abmeldung ist günstiger, als ein Auto anzumelden oder umzumelden.
Meldest du das Auto bei derselben Zulassungsstelle ab, bei der du es auch angemeldet hast, musst du weniger bezahlen. In dem Fall kannst du mit circa fünf bis sieben Euro rechnen. Wurde das Auto bei einer anderen Zulassungsstelle angemeldet, kostet das ungefähr zehn bis zwölf Euro.
Bei der Abmeldung kommt es nicht darauf an, ob das Auto endgültig oder nur vorübergehend stillgelegt werden soll. Die Kosten bleiben gleich. Was du genau zahlen musst, hängt aber immer vom jeweiligen Zulassungsbezirk ab. Denn die genauen Gebühren sind nicht einheitlich geregelt. Die Kosten unterscheiden sich zwischen den Zulassungsstellen aber nur minimal.
Teuer ist aber die Zwangsstillegung: Dabei wird die Stilllegung des Autos nicht vom Fahrzeughalter gewünscht, sondern von den Behörden erzwungen. Gründe können eine Gefahr des Autos im Straßenverkehr oder nicht gezahlte Versicherungsbeiträge sein. Die Zwangsstilllegung kann den Halter bis zu 290 Euro kosten.
Was passiert bei der Abmeldung?
Bei der Abmeldung deines Fahrzeugs wird das Kfz-Kennzeichen entwertet und die TÜV- und HU-Plaketten werden abgenommen. Wenn das Kennzeichen nicht schon reserviert wurde, kann es nach einer Frist von elf Tagen wieder neu vergeben werden.
Bei der endgültigen Kfz-Abmeldung: Um dein Auto endgültig abzumelden, brauchst du den Verwertungsnachweis des Entsorgungsbetriebs. Sie ist also nur möglich, wenn du dein Fahrzeug auch verschrotten lässt. Die Außerbetriebsetzung wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vermerkt.
Wichtige Hinweise und Tipps
- Kennzeichenreservierung: Bei der Abmeldung kannst du angeben, dass du das Kennzeichen reservieren möchtest. Möchtest du das Kennzeichen später an einem anderen Fahrzeug verwenden, ist eine Gebühr in Höhe von 10,20 Euro für das Wunschkennzeichen zu entrichten.
- Fahrten mit ungestempeltem Kennzeichen: Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden.
- Online-Abmeldung: Wenn Ihr Fahrzeug seit dem 01.01.2015 neu zugelassen oder wieder zugelassen wurde, können Sie Ihr Auto auch über das Online-Verfahren abmelden: Kraftfahrzeug online abmelden.
Was ist die Kfz-Abmeldung?
Wenn du dein Auto nicht mehr im Straßenverkehr nutzen willst, kannst du es bei der Zulassungsstelle abmelden und außer Betrieb setzen lassen. Eine andere Bezeichnung für das Abmelden ist die Stilllegung des Autos.
Was bedeutet Stilllegung?
Ob du das Auto nur vorübergehend oder endgültig stilllegen möchtest, musst du nicht sofort entscheiden. Du kannst das Auto bei der Behörde zuerst einmal vorübergehend stilllegen lassen.
Es gibt eine Frist von sieben Jahren, in denen das abgemeldete Fahrzeug wieder neu zugelassen werden kann. Das hat das Gericht 2007 entschieden. Du kannst dein Auto aber bei der Abmeldung auch gleich endgültig stilllegen lassen. Das kann zum Beispiel nach einem Totalschaden sinnvoll sein.
Die Abmeldung eines Fahrzeugs gilt also maximal sieben Jahre. In dem Zeitraum ist das Auto stillgelegt. Eine neue Zulassung oder Anmeldung eines abgemeldeten Autos ist aber normalerweise ohne Probleme möglich.
Nach Ablauf der Frist fordern die Behörden einen Nachweis über die Verwertung des Fahrzeugs an. Denn: Nach sieben Jahren erlischt die Betriebserlaubnis für das Auto endgültig. Für eine erneute Zulassung brauchst du dann ein Vollgutachten. Das Vollgutachten bekommst du beim TÜV. Ein Sachverständiger wird prüfen, ob du dein Fahrzeug neu zulassen darfst.
Das solltest du wissen: Sobald das Auto abgemeldet oder stillgelegt ist, darf es nicht mehr auf öffentlichem Grund stehen. Damit sind alle Straßen und Parkplätze, aber auch private Wege, die für Anlieger offen sind, gemeint. Abstellen darfst du das Auto nur noch auf deinem Privatgrund, zum Beispiel in Ihrer Garage oder einer von Ihnen angemieteten Tiefgarage. Auch auf dem privaten Grundstück von Bekannten, Freunden oder Familienangehörigen darf das stillgelegte Auto stehen.
Was ist die Zwangsstilllegung?
Grundsätzlich kann dein Auto auch von den Behörden stillgelegt werden. Das gilt sogar, wenn du das gar nicht willst. In dem Fall wird von Zwangsstilllegung gesprochen. Das kann verschiedene Gründe haben. Dein Auto kann zum Beispiel stillgelegt werden, wenn:
- die Kfz-Steuer nicht gezahlt wurde.
- das Auto nicht auf den neuen Besitzer umgemeldet wurde.
- das Auto keinen gültigen TÜV hat.
- der Besitzer die Kosten für die Versicherung nicht gezahlt und das Auto keinen Versicherungsschutz hat.
- das Fahrzeug nicht mehr verkehrstauglich ist und der Fahrer oder andere Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet werden.
Vor der Zwangsstillegung wird der Halter von den Behörden darüber informiert. Er hat normalerweise noch die Möglichkeit, zu handeln. Er kann zum Beispiel seine offenen Schulden bezahlen oder die Mängel am Auto reparieren. Dafür wird ihm eine Frist gesetzt. Er muss den Behörden dann einen Nachweis über die Änderungen vorlegen. Tut er das nicht, kommt es zur Zwangsstillegung.
Nach der Zwangsstilllegung darf der Halter nicht mehr mit dem Auto fahren oder es auf der Straße stehen lassen. Die Zwangsstilllegung kostet viel Geld. In dem Fall musst du mit bis zu 300 Euro für das Abmelden bei der Zulassungsstelle rechnen.
Was passiert mit der Versicherung?
Wird dein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt (Abmeldung/Stilllegung), geht eine Meldung der Kfz-Zulassungsstelle an das Finanzamt und die Kfz-Haftpflichtversicherung. Zu viel gezahlte Prämien bekommst du normalerweise zurück.
Die Versicherung erlischt aber nicht sofort: Für die nächsten 18 Monate tritt eine kostenlose Ruheversicherung in Kraft. Das gilt für die Kfz-Haftpflichtversicherung, genauso wie für die Teilkaskoversicherung und die Vollkaskoversicherung. Wer sein Fahrzeug vorübergehend stilllegen möchte und es innerhalb der Frist wieder anmeldet, kann den Versicherungsanbieter aber nicht wechseln. Erst nach den 18 Monaten endet der Schutz endgültig. Danach ist ein Versicherungswechsel möglich.
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