Motorrad anmelden: Unterlagen, Kosten und Ablauf

Wer sich ein Motorrad kauft, muss es anmelden, wer eines verkauft, sollte es abmelden. Dafür brauchen Sie einige Unterlagen. Die wichtigsten Infos.

Voraussetzungen für die Zulassung

Bevor ein Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf, benötigt es eine Zulassung. Dazu ist vor allem eine Versicherung notwendig. Zuständig sind die Zulassungsbehörden am (Haupt-)Wohnsitz des Antragstellers bzw. der Antragstellerin.

Wer kann das Motorrad zulassen?

  • Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet.
  • Das Fahrzeug, das Sie zulassen wollen, ist fabrikneu oder war noch nie zugelassen, weder in Deutschland noch anderswo.

Notwendige Unterlagen für die Motorradzulassung

Sie benötigen, bevor Sie Ihr neues Motorrad zulassen können, einige Unterlagen.

Allgemeine Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)

Zusätzliche Unterlagen bei Gebrauchtfahrzeugen:

  • TÜV-Bescheinigung
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung

Weitere mögliche Dokumente:

  • Bei der Zulassung des Kraftfahrzeugs müssen Sie die Verfügungsberechtigung über das Kraftfahrzeug z.B. durch die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II nachweisen.
  • Vorgenommene Änderungen am Fahrzeug, die abnahmepflichtig sind

Ablauf der Motorradzulassung

Wenn Sie Ihr Motorrad neu zulassen, ist der Ablauf der Anmeldung in Deutschland generell gleich. Zunächst müssen Sie einen Termin bei der Zulassungsstelle oder Kfz-Meldestelle Ihrer Stadt oder Gemeinde vereinbaren.

Schritte der Zulassung:

  1. Termin bei der Zulassungsstelle vereinbaren
  2. Antragsformular ausfüllen
  3. Alle Unterlagen vorlegen
  4. Anmeldegebühr bezahlen

Die Anmeldung des Motorrads dauert in der Regel nur wenige Minuten, wenn alle Unterlagen vollständig sind.

Kann man ein Motorrad ohne Führerschein zulassen?

Es ist durchaus möglich, dass Sie Ihr Motorrad anmelden, ohne dass ein Führerschein vorliegt. Die Zulassungsstelle prüft lediglich, ob das Fahrzeug ordnungsgemäß versichert und steuerlich erfasst ist.

Allerdings benötigen Sie einen gültigen Führerschein, um das Motorrad legal fahren zu dürfen.

Online-Zulassung

In einigen Regionen können Sie das Motorrad mittlerweile auch online anmelden. Über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) können Sie die eVB-Nummer und andere Dokumente hochladen und den gesamten Prozess bequem von zu Hause aus durchführen.

Allerdings können Sie Ihr Motorrad nur online anmelden, wenn dieses nach dem 1. Januar 2015 erstmals zugelassen wurde.

Voraussetzung dafür ist eine Anmeldung über ein Bürgerkonto mit einer entsprechenden Authentifizierung (elektronischer Personalausweis, Aufenthaltstitel mit ID-Funktion oder Elsterzertifikat). Außerdem muss eine Zulassungsbescheinigung Teil II mit hinterlegten Sicherheitscode vorliegen. Das Fahrzeug muss einem EU-Typ entsprechen und die Hersteller einen entsprechenden Datensatz hinterlegt haben (er ist dazu verpflichtet, wenn er nach dem 1.10.2019 eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben hat).

Der Vorgang wird internetbasiert geprüft und das Fahrzeug wird - bei Vorliegen aller Vorliegen aller Voraussetzungen - automatisiert zugelassen. Sie können dann einen vorläufigen Zulassungsnachweis abrufen. Diesen können Sie dann ausgedruckt im Fahrzeug mitführen bzw. auslegen. Die Kennzeichenschilder ohne Stempelplaketten müssen Sie am Fahrzeug anbringen. Die internetbasierten Vorgänge können Sie auf dem Portal Ihrer Zulassungsbehörde aufrufen.

Kosten der Motorradzulassung

Wenn Sie Ihr Motorrad zulassen, liegen die Kosten etwa zwischen 50 und 100 Euro. Die internetbasierte Erstzulassung kostet 13,10 EUR. Die Gebühren erhöhen sich um die Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes (3,80 EUR falls noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben wurde). Hinzu kommen ggf.

Vertretung bei der Zulassung

Wenn Sie eine andere Person zur Anmeldung schicken, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen. Diese Person muss neben dem eigenen Ausweis auch eine Kopie Ihres Ausweises dabei haben. Wird das Fahrzeug auf eine minderjährige Person zugelassen, ist eine Einwilligungserklärung erforderlich.

Kennzeichen

Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu. Auf Wunsch können Sie ein freies Berliner Kennzeichen Ihrer Wahl bekommen.

Im Vorgang können Sie sich ein beliebiges freies Kennzeichen zuteilen lassen oder ein freies Kennzeichen Ihrer Wahl suchen. Lassen Sie sich die Kennzeichen von einem Dienstleister prägen. Bringen Sie diese ungesiegelt am Fahrzeug an.

Ummeldung nach Verkauf

Wenn Sie Ihr Auto angemeldet verkaufen, müssen Sie dies der Zulassungsstelle und Ihrer Versicherung melden. Der Käufer kann die Zulassungsstelle auch selbst über den Verkauf informieren.

Wird aber das Auto nicht unverzüglich um- oder abgemeldet, sollten Sie sich (nochmals) an die Zulassungsstelle wenden. Diese kann ein sogenanntes Aufbietungsverfahren durchführen. Wenn sich dort niemand meldet, endet die Zulassung des Fahrzeugs automatisch. Man spricht hier oft von Zwangsstilllegung.

Es ist daher sicherer, das Fahrzeug vor der Übergabe an den Käufer oder die Käuferin abzumelden. Nur so endet die Zulassung und damit Ihre Pflicht, die Kfz-Steuer zu zahlen.

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