Krafträder - Was für ein altmodisches Wort dachte ich mir neulich, als ich auf der Suche nach der richtigen Motorradversicherung so durch das Netz gestreift bin.
Was sind Krafträder eigentlich genau?
Ein Kraftrad, auch Krad genannt, ist ein motorisiertes Fahrzeug mit zwei oder drei Rädern, das durch einen Verbrennungs- oder Elektromotor angetrieben wird.
Krafträder haben eine lange Geschichte und sind sowohl als Fortbewegungsmittel als auch als Freizeitfahrzeuge beliebt. In vielen Ländern sind für das Fahren von Krafträdern spezielle Führerscheine erforderlich, die den Fahrern das entsprechende Wissen und die erforderlichen Fähigkeiten vermitteln.
Krafträder werden in verschiedene Kategorien eingeteilt, je nach Motorleistung, Größe und Einsatzzweck. Was sind Krafträder, Kleinkrafträder und Leichtkrafträder? Beziehungsweise, was sind die Unterschiede?
Krafträder sind die allgemeine Bezeichnung für motorisierte Zweiräder, auch Motorräder genannt. Sie haben in der Regel eine höhere Motorleistung, einen größeren Hubraum und eine höhere Höchstgeschwindigkeit. Für das Führen von Krafträdern wird in den meisten Ländern ein spezieller Motorradführerschein benötigt.
Kleinkrafträder: Definition und Bestimmungen
Kleinkrafträder sind eine spezielle Art von motorisierten Zweirädern, die eine begrenzte Motorleistung und bestimmte Einschränkungen in Bezug auf Hubraum, Leistung und Höchstgeschwindigkeit haben.
In Deutschland definiert die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) Kleinkrafträder als motorisierte Zweiräder mit einem Hubraum von höchstens 50 cm³ (Kubikzentimeter) und einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Die Nennleistung darf 4 kW (Kilowatt) nicht überschreiten.
Für das Führen eines Kleinkraftrads wird in Deutschland eine spezielle Fahrerlaubnis benötigt, die als Mofa-Prüfbescheinigung bezeichnet wird. Diese kann bereits mit 15 Jahren erworben werden. Die Mofa-Prüfbescheinigung setzt jedoch voraus, dass eine theoretische Prüfung absolviert wird, während eine praktische Fahrprüfung entfällt.
Das Mofa war früher bei Jugendlichen sehr beliebt, bevor sie das Mindestalter für den Führerschein der Klasse AM (Motorroller) erreichten.
Kleinkrafträder, Mofas oder Motorroller, sind motorisierte Zweiräder mit einem Hubraum von höchstens 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Sie haben eine begrenzte Motorleistung und sind in der Regel mit einem automatischen Antrieb ausgestattet.
Die meisten Roller erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einen maximalen Hubraum von 50 ccm. Der Rollerführerschein Klasse AM für Kleinkrafträder bis 50 ccm kann ab dem 15. Lebensjahr erworben werden. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres gelten allerdings Beschränkungen. Fahrten ins Ausland sind daher erst ab dem 16. Geburtstag möglich.
Ohne gültigen Führerschein ist das Führen eines Mofas ab 15 Jahren nach dem Erwerb einer Mofa-Prüfbescheinigung möglich. Die Prüfbescheinigung ist allerdings nicht erforderlich, wenn der Fahrer vor dem 1. April 1965 geboren wurde.
Leichtkrafträder: Merkmale und Führerschein
Ein Leichtkraftrad ist ein spezieller Typ von Kraftrad, der eine begrenzte Motorleistung und bestimmte Einschränkungen in Bezug auf das Fahrergewicht aufweist.
Gemäß der deutschen Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) handelt es sich bei einem Leichtkraftrad um ein motorisiertes Zweirad mit einem Hubraum von maximal 125 cm³ (Kubikzentimeter) und einer Nennleistung von maximal 11 kW (Kilowatt). Die Höchstgeschwindigkeit eines Leichtkraftrads ist auf 80 km/h begrenzt.
Die Fahrerlaubnis für ein Leichtkraftrad kann mit dem Führerschein der Klasse A1 erworben werden.
Leichtkrafträder sind bei jungen Fahrern beliebt, da sie eine gute Möglichkeit bieten, erste Erfahrungen beim Motorradfahren zu sammeln, bevor sie möglicherweise zu einem leistungsstärkeren Motorrad wechseln.
Leichtkrafträder haben einen Hubraum von maximal 125 cm³ und eine Nennleistung von höchstens 11 kW. Die Höchstgeschwindigkeit ist auf 80 km/h begrenzt.
Als Leichtkraftrad werden Krafträder definiert, deren Hubraum zwischen 50 ccm und 125 ccm liegt. Sie erbringen eine Leistung von maximal 15 PS und dürfen mit der Führerscheinklasse A1 bzw. B gefahren werden, sofern dieser vor dem 1. April 1980 erworben wurde.
Somit liegen sie besonders bei Jugendlichen im Alter von 16 bis 18 Jahren im Trend, die noch zu jung für die Fahrerlaubnisklassen A2 bzw. A sind.
Aber auch Führerscheinbesitzer, die ihre Pkw-Fahrerlaubnis vor dem 1. April 1980 erworben haben, dürfen Leichtkrafträder fahren.
Unterschiede zwischen Krafträdern, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern
Krafträder sind verschiedene Arten von motorisierten Zweirädern, die sich in Bezug auf ihre Motorleistung, Hubraumgrenzen und zulässige Höchstgeschwindigkeiten unterscheiden.
Insgesamt lassen sich die Unterschiede zwischen Krafträdern, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern anhand der Motorleistung, des Hubraums und der zulässigen Höchstgeschwindigkeit festmachen.
Leichtkrafträder und „richtige“ Motorräder werden anhand der Leistung und des Hubraums unterschieden: Das „richtige“ Motorrad ist weder leistungs- noch hubraumbeschränkt. Für Motorräder mit mehr als 50 ccm Hubraum bzw. 45 km/h ist ein Führerschein der Klasse A erforderlich.
Das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse A liegt bei 20 Jahren - ein zweijähriger Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse A2 ist allerdings Voraussetzung. Ab 24 Jahren ist ein Direkteinstieg in die Klasse A möglich.
Wer den Motorradführerschein ab dem 18. Lebensjahr erwerben möchte, benötigt zunächst einen Führerschein der Klasse A2. Dieser berechtigt zum Fahren eines Motorrads mit einer maximalen Leistung von 48 PS bzw. 35 kW. Seit 2013 ist zusätzlich das Verhältnis von Leistung und Gewicht auf 0,2 kW/kg beschränkt.
Zusätzliche Informationen
Auch mit dem Pkw-Führerschein (Klasse B bzw. 3) dürfen Sie bestimmte Zweiräder fahren. Alle Inhaber eines Autoführerscheins, der vor dem 01.04.1980 ausgestellt wurde, dürfen Leichtkrafträder fahren.
Eine Hauptuntersuchung (TÜV) ist bei Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen nur dann erforderlich, wenn eintragungspflichtige Änderungen am Fahrzeug sowie Drosselungen oder Entdrosselungen auf 25 bzw. 45 km/h vorgenommen wurden.
Auch Leichtkrafträder bis 125 ccm sehen optisch häufig noch wie Roller aus - für sie gelten aber separate Bestimmungen. Das Gleiche gilt für sogenannte Großroller und einige Vespas, die mit über 125 ccm ausgestattet sind. Aktuell gibt es auf dem Markt Roller bis 650 ccm bzw.
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Seit dem 19. Januar 2013 dürfen Fahrer unter 18 mit dem Leichtkraftrad schneller als 80 km/h fahren - das Kraftrad muss folglich nicht mehr gedrosselt werden.
Freuen Sie sich auf Ihre nächste Tour und genießen Sie das Gefühl der Freiheit auf zwei Rädern.
Ausführliche Informationen über die richtige Bekleidung für Motorradfahrer finden Sie in unserem Ratgeber Motorradschutzkleidung.
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