Motorradführerschein A2 auf A Unterschied: Alle Details im Überblick

Du möchtest gerne den Motorradführerschein machen? Wir bieten verschiedene Führerscheinklassen für Zweiräder und Krafträder an. Die wichtigsten Details zu den Führerscheinausbildungen für Motorräder findest du auf dieser Seite. Wenn du bereits einen Führerschein der Klasse A besitzt und auf eine höhere Klasse aufsteigen möchtest, haben wir ebenfalls alle notwendigen Informationen für dich zusammengestellt.

Welche Motorradführerscheine gibt es?

In Deutschland gibt es derzeit 4 Führerscheinklassen und die Mofa-Prüfbescheinigung, die zum Führen von motorisierten Krafträdern berechtigen. Grundsätzlich gilt: Je leistungsstärker das Kraftrad ist, desto höher ist auch das Mindestalter zum Erwerb des Führerscheins.

Die Führerscheinklasse A teilt sich auf 3 verschiedene Klassen auf, die sich an der Leistung des Kraftrads orientieren. Ein Aufstieg in die nächsthöhere Klasse ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Motorradführerscheinklassen im Überblick

Hier ist eine Übersicht der verschiedenen Motorradführerscheinklassen, der erlaubten Kraftfahrzeuge und relevanter Details:

Führerscheinklasse Erlaubte Kraftfahrzeuge
A Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
A2 Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
A1 Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
AM Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Mofa Mofas sind einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Wer diese fahren will, benötigt keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine sog. Prüfbescheinigung. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht.

¹Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Für Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge wird die Leermasse ohne Antriebsbatterie eingetragen.

A2 Führerschein: Der kleine Motorradführerschein im Detail

Mit der Klasse A2 darfst du Krafträder mit Motorleistung bis 35 kW (48 PS) und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind fahren. Also im Vergleich zur unbeschränkten Klasse A leistungsschwächere Motorräder. Trotzdem können wir dir versichern, dass du auch mit der Klasse A2 voll auf deine Kosten beim Motorrad fahren kommen wirst. Und wenn du zwei Jahre im Besitz der Klasse A2 bist, kannst du ganz easy auf Klasse A aufsteigen und damit alle Motorräder fahren.

A2-Führerschein: Wie alt muss ich sein?

Das Mindestalter für den Erwerb der “kleinen” Führerscheinklasse A2 beträgt 18 Jahre. Du kannst aber schon ein halbes Jahr vor deinem 18. Geburtstag mit der Ausbildung anfangen.

A2-Führerschein: Welche Theoriestunden muss ich absolvieren?

Du musst zum Erwerb der Motorradklasse A2 insgesamt 16 Doppelstunden (á 90 Minuten) besuchen. Diese setzen sich aus 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzstoff zusammen.

A2-Führerschein: Wie viele Fahrstunden muss ich fahren?

Beim Motorradführerschein der Klasse A2 gibt es - anders anders als bei der Klasse AM - 12 verpflichtende Sonderfahrten. Diese dauern jeweils 45 Minuten und setzen sich wie folgt zusammen:

  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Darüber hinaus benötigt du natürlich Übung, denn es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen.

A - Der Direkteinstieg und der Aufstieg

Ab einem Alter von 24 Jahren können Sie frei wählen, welchen Motorradführschein Sie machen möchten. Sind Sie jünger, gibt es Einschränkungen. Das Mindestalter beträgt bei der Klasse A 24 Jahre. Mit der Klasse A1 dürfen Sie Motorräder bis max. 11 kW Nennleistung und einem Hubraum von höchstens 125 ccm fahren. Die Führerscheinklasse A2 ist auf Motorräder beschränkt, die eine Nennleistung von höchstens 35 kW aufweisen.

Mindestalter für die Motorradklassen

  • Klasse AM: 15 Jahre
  • Klasse A1: 16 Jahre
  • Klasse A2: 18 Jahre
  • Klasse A: 24 Jahre bei Direkteinstieg oder nach mindestens zweijährigem Besitz des Führerscheins A2

Aufstieg A2 nach A:

Der Wechsel vom A2 Führerschein auf die Motorradführerschein Klasse A ist sehr unkompliziert: Wenn du den Führerschein der Klasse A2 besitzt, sind weder Theorieunterricht noch Fahrstunden oder eine theoretische Prüfung für Motorradführerschein der Klasse A erforderlich.

In der Praxis sind jedoch einige Fahrstunden sinnvoll, um den Umgang mit den leistungsstärkeren Motorrädern zu üben und deinem Fahrlehrer bzw. deiner Fahrlehrerin deine Fahrsicherheit zu zeigen. Erst wenn dein Fahrlehrer oder deine Fahrlehrerin davon überzeugt ist, dass du die Motorräder der Klasse A sicher beherrschst, wirst du zur Fahrprüfung zugelassen.

Dieser Aufstieg ist bei einem zweijährigen Vorbesitz der Klasse A2 ab einem Alter von 20 Jahren möglich.

Aufstieg A1 nach A2:

Der Aufstieg vom Motorradführerschein A1 auf den A2 ist unkompliziert. Wenn du den Führerschein A1 bereits seit mindestens zwei Jahren besitzt, musst du keine zusätzlichen Theoriestunden, Fahrstunden oder eine theoretische Prüfung absolvieren. Obwohl sie nicht verpflichtend sind, ist es dennoch ratsam, einige Fahrstunden zu nehmen. Dies hilft dir, dich an das größere Motorrad zu gewöhnen. Außerdem zeigst du deinem Fahrlehrer oder deiner Fahrlehrerin, dass du die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt, um Krafträder der Klasse A2 sicher zu fahren. So kann er oder sie dich guten Gewissens zur Fahrprüfung anmelden.

Wie läuft die Führerscheinausbildung ab?

Die Anzahl der benötigten Fahrstunden variiert je nach Führerscheinklasse und Lerngeschwindigkeit. Die Übungsstunden werden individuell festgelegt, während die Anzahl der Sonderfahrten gesetzlich vorgegeben ist. Im Durchschnitt sind für den Führerschein der Klasse A etwa 20 bis 30 Fahrstunden zu rechnen.

A1:
  • Ohne Vorbesitz: 16 Theoriestunden, 12 Sonderfahrten + Übungsfahrten, Theorie- & Praxisprüfung
  • Mit Vorbesitz: 10 Theoriestunden, 12 Sonderfahrten + Übungsfahrten, Theorie- & Praxisprüfung
  • Zusätzlich zu den Übungsfahrten kommen zwölf Sonderfahrten auf Landstraßen, Autobahnen und bei Nacht auf dich zu.
A2:
  • Ohne Vorbesitz:16 Theoriestunden, 12 Sonderfahrten + Übungsfahrten, Theorie- & Praxisprüfung
  • Mit Vorbesitz: 10 Theoriestunden, 12 Sonderfahrten + Übungsfahrten, Theorie- & Praxisprüfung
A:
  • Ohne Vorbesitz:16 Theoriestunden, 12 Sonderfahrten + Übungsfahrten, Theorie- & Praxisprüfung
  • Mit Vorbesitz: 10 Theoriestunden, 12 Sonderfahrten + Übungsfahrten, Theorie- & Praxisprüfung

Welchen Führerschein für welches Kraftrad?

Um den Motorradführerschein zu erhalten, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, dabei spielen Vorbesitz und Besitzstandsschutz eine Rolle. Außerdem kann man die Klasse B mittlerweile auf Leichtkrafträder bis 125 ccm erweitern.

Was beinhaltet die Klasse B196?

Seit dem 31.12.2019 gibt es die Klasse B196. Wer den Pkw-Führerschein hat, kann die Klasse B einfach und kostengünstig auf Fahrzeuge der Klasse A1 ausweiten. Dafür bedarf es keiner vollständigen Fahrschulausbildung und auch keiner theoretischen und praktischen Prüfung, sondern nur einer Fahrerschulung.

Klasse B196: Welche Voraussetzungen?

Voraussetzungen für die Erweiterung der Klasse B auf Fahrzeuge der Klasse A1 sind:

  • 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Fahrerschulung

Die Fahrerschulung beinhaltet neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (6 Stunden Theorie, 7,5 Stunden Praxis). Die Berechtigung wird durch die Schlüsselzahl 196 im Führerschein eingetragen. Sie gilt nur in Deutschland.

Mit der alten Klasse 3 Motorrad fahren?

Mit einer vor dem 01.04.1980 erteilten Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse 3 darf man Leichtkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW fahren. Das gilt auch nach einem Umtausch des Papierführerscheins. In die Scheckkarte wird die Klasse A1 eingetragen. Die Berechtigung gilt EU-weit. Alle (alten und neuen) Pkw-Führerscheine beinhalten außerdem die Klasse AM für Kleinkrafträder.

Motorradführerschein: Wie lange gültig?

Motorradführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung). Wer seinen Führerschein vor dem 19.01.2013 bekommen hat, muss die gestaffelte Gültigkeit nach dem Fristenplan beachten und umtauschen. Bei Ablauf der Befristung wird das Dokument auf Antrag ohne Untersuchung oder Prüfung umgetauscht.

Kosten für den Motorradführerschein

Die Kosten für den Motorradführerschein variieren von Fahrschüler zu Fahrschüler, weil es sich danach richtet wie viele Fahrstunden der Motorrad-Schüler benötigt. Wer den Auto- und den Motorradführerschein kombiniert, kann erhebliche Kosten einsparen.

Genau wie beim Auto-Führerschein setzen sich die Kosten für den Motorradführerschein aus unterschiedlichen Posten zusammen. Diese sind:

  • Anmeldung in der Fahrschule
  • Übungsmaterialien
  • Passbilder
  • Ausstellung des Führerscheins
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Gebühren für die theoretische und praktische Prüfung
  • Fahrstunden (reguläre Übungsfahrten)
  • Fahrstunden (Sonderfahrten)

Am meisten Einfluss haben auf die schlussendlichen Kosten die Anzahl der benötigten Fahrstunden - welche stark vom individuellen Vorankommen abhängen und sich deshalb schwer einschätzen lassen.

Beispiel: Kosten für einen Motorradführerschein 2024

Posten ungefähre Kosten
Grundbetrag inkl. Theoriestunden 300 bis 700 Euro
Lernmaterial 0 bis 80 Euro
Passbilder 10 Euro
Sehtest 0 bis 10 Euro
Erste-Hilfe-Kurs 20 bis 50 Euro
15 Übungsfahrten à 50 bis 80 Euro (Anzahl abhängig vom Lernfortschritt) 750 bis 1200 Euro
12 Sonderfahrten à 60 bis 100 Euro 720 bis 1200 Euro
Vorstellung zur theoretischen Prüfung 30 bis 130 Euro
Vorstellung zur praktischen Prüfung 160 bis 260 Euro
Ausstellung des Führerscheins ca. 50 Euro
Gesamtkosten 2040 bis 3690 Euro

Die Kosten setzen sich individuell zusammen, variieren jedoch nur geringfügig. Da du bereits Fahrpraxis mitbringst, wirst du voraussichtlich weniger Fahrstunden benötigen - das bedeutet für dich eine kürzere Ausbildungszeit und geringere Kosten im Vergleich zu einem/einer Fahranfänger*in.

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0