Motorrad Auspuff E Nummer Bedeutung: Was Sie Wissen Müssen

Die getunte Auspuffanlage ist für viele Biker ein Hauptsehnsuchtsobjekt, auch bei Rollerfahrern ist sie angesagt. Beim Thema ABE besteht anscheinend noch etwas Klärungsbedarf, auch aufseiten mancher Ordnungshüter, den wir hier nachholen möchten.

Was ist eine E-Prüfnummer?

Kurz gesagt, die E-Prüfnummer ist nichts anderes als eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis). Eine ABE für ein bestimmtes Teil hat eine KBA Nummer.

Das E-Prüfzeichen wird auf Bauteilen angebracht, die aufgrund von ECE-Richtlinien zugelassen wurden. Ihre Zulassung ist nicht national beschränkt.

Mit einem großen “E” in einem Kreis wird eine ECE-weit anerkannte Bauart-Genehmigung markiert. ECE steht für “UN Economic Commission for Europe”, die Mitgliedsländer sind aber auch weit jenseits der EU zu finden.

Bedeutung der Herkunft von e-Nummern

Die Ziffer nach dem "E" sagt aus, in welchem Land die Zulassung erfolgte. Das ECE Zulassungszeichen besteht immer aus einem grossen Rechteck mit einem grossen E, ausserdem im Rechteck die Länderkennzahl, bestehend aus ein oder zwei Ziffern und hinter dem Rechteck eine Ziffern-/Buchstabenkombination.

Hier eine Liste der Länderkennzahlen:

  • E1: Deutschland
  • E2: Frankreich
  • E3: Italien
  • E4: Niederlande
  • E5: Schweden
  • E6: Belgien
  • E7: Ungarn
  • E8: Tschechien
  • E9: Spanien
  • E10: ehemaliges Jugoslawien
  • E11: Großbritannien
  • E12: Österreich
  • E13: Luxemburg
  • E14: Schweiz
  • E15: DDR
  • E16: Norwegen
  • E17: Finnland
  • E18: Dänemark
  • E19: Rumänien
  • E20: Polen
  • E21: Portugal
  • E22: Russische Föderation
  • E23: Griechenland
  • E24: Irland
  • E25: Kroatien
  • E26: Slowenien
  • E27: Slowakei
  • E28: Weißrussland
  • E29: Estland
  • E31: Bosnien und Herzegowina
  • E32: Lettland
  • E37: Türkei
  • E40: Mazedonien
  • E42: Europäische Union
  • E43: Japan

Die e-Nummer muss auf dem Auspuff stehen. Stimmt diese Nummer nicht mit dem Land der Zulassung überein, so ist das Teil nicht zugelassen. Die Ziffern-/Buchstabenkombination hat eine Bedeutung, aber für den einzelnen Fahrer keine direkte Relevanz.

Auspuffanlagen und E-Homologation

Ein Auspuff hat keine ABE wie Fußrasten, sondern ist E-homologiert und muss daher nicht eingetragen werden. Bei ESD (Endschalldämpfer) und Auspuffanlagen reicht das E-Prüfzeichen alleine nicht aus. Von daher kann es nicht schaden, eine Kopie davon mitzuführen.

E-Pass und Fahrzeugtyp

Die Auspuffanlage wird auf einem bestimmten Fahrzeugtyp geprüft, und der E-Pass ist auch nur für diesen Typ gültig.

Mit anderen Worten, wenn ein Auspuff für eine Yamaha Aerox (Typ 5BR) geprüft wurde, passt dieser Auspuff zwar auch an eine Malaguti F12 (Typ ZJM40), da in diesem Fahrzeug ja der gleiche Motor von Minarelli verbaut ist, der E-Pass ist aber nur gültig für die Aerox.

Den genauen Typ eines Rollers findet man übrigens in der Betriebserlaubnis. Er steht meistens vorne auf den Papieren, bzw. unter dem Punkt „Fahrzeugtyp“ oder „Typ / Ausführung“.

Was tun bei einer Kontrolle?

Wenn man von einem Ordnungshüter angehalten werden sollte und dieser bemerkt, dass der Auspuff nicht original ist, wird er zuerst nach der Homologationsnummer schauen und dann wahrscheinlich nach dem E-Pass fragen. Diesen E-Pass muss man aber nicht vorlegen, da der Hersteller nicht verpflichtet ist, diesen E-Pass mitzuliefern.

Sollte der Ordnungshüter einen trotzdem nicht weiterfahren lassen wollen, kann man ihn auf folgende Richtlinie hinweisen:

Richtlinie 97/24/EU Anhang 9

Laut § 19 Absatz 2, StVZO, in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, dass seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Auspuffanlagen mit Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind. Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung.

Umbauten und ihre Folgen

Umbauten am Auspuff versprechen zwar spürbare Leistungssteigerungen. Allerdings führen Veränderungen an der Anlage zunächst mal zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Wer auf eine Zubehörauspuffanlage zurückgreift, ist auf der sicheren Seite und hat es leichter. Sie hat meistens ein E-Prüfzeichen und eine EG-Betriebserlaubnis. So eine Anlage kann man eintragen lassen, muss man aber in der Regel nicht.

Achtung! Wer eine Auspuffanlage manipuliert, begeht nicht nur verschiedene Ordnungswidrigkeiten, sondern auch Urkundenfälschung nach § 267 StGB und damit eine Straftat. Versicherungsrechtliche Probleme kommen noch hinzu.

Ja, man könnte theoretisch (!) den Auspuff von einem anderen Motorrad montieren - nur wäre das dann nicht legal -> Betriebserlaubnis erloschen.

Der Katalysator

Auspuffanlagen müssen den Schall dämpfen und die Emissionen regeln und auch seit Einführung der Abgasnorm Euro 3 im Jahr 2006 sind Katalysatoren auch bei Motorrad und Roller die Regel, was noch einmal verschärft wurde durch die Novelle Euro 4.

Krause weiter: „Am besten vor dem Umbau von Experten, beispielsweise in einer Vertragswerkstatt, beraten lassen. Beim Kat liege dann auch eine der größten Tücken bei der Auswahl des passenden Austauschauspuffs.

Denn wenn der serienmäßig eingebaute Katalysator beispielsweise im Endschalltopf integriert ist, müsse unbedingt darauf geachtet werden, dass das Motorrad oder der Roller auch nach dem Umbau noch über einen zugelassenen Katalysator verfügt.

Der TÜV Süd rät: Erst einmal sollte der Umbauer feststellen, wo der Kat sitzt, und ob das Fahrzeug die Abgasnorm Euro 4 oder 5 besitzt, was ganz einfach auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter der Nummer 14.1 recherchiert werden kann.

Kennzeichnungen für Katalysatoren

Wisse der Sound-Enthusiast, wo der Kat ist, müsse er beim Kauf des Wunschtopfs auf die richtige Kennzeichnung achten, denn b Euro 4 gelten dafür neue Bezeichnungen mit den Zusatzkennzeichen F, G, H, die sich jeweils auf den Ort des Kats beziehen.

Die Kennzeichnungen im Einzelnen:

  • Sitzt der Kat im Fahrzeug, gilt für den Schalldämpfer die EG-Kennzeichnung mit dem Zusatzzeichen „G“ oder die UNECE-Kennzeichnung mit dem Zusatz 01.
  • Ist der Reaktionsbeschleuniger im Endtopf verbaut, trägt er die EG-Kennzeichnung mit dem Zusatzzeichen „H“ oder die UNECE-Kennzeichnung mit dem Zusatz 01.
  • Für Schalldämpfer mit Einschubkat gilt beim EG-Label der Zusatzbuchstabe „F“ oder die UNECE-Kennzeichnung mit dem Zusatz 01.

Für alle Fälle gelte: Das Motorrad muss nach dem Umbau die gleichen Geräusch- und Abgas-Werte vorweisen wie zuvor. Und: „dB-Killer“ müssen im Straßenverkehr immer drin sein und dürfen nur auf der Rennstrecke rausgenommen werden.

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