Die Helmpflicht für Motorradfahrer mit Kind als Beifahrer in Deutschland

Motorradfahrer nehmen auf Touren gerne auch mal den Nachwuchs mit. Allerdings ist ein Kind als Beifahrer nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Es gibt einiges bei der Ausstattung und Ausrüstung zu beachten, wenn man einigermaßen sicher unterwegs sein will.

Gesetzliche Regelungen und Voraussetzungen

Der Gesetzgeber regelt die Mitnahme von Kindern auf dem Motorrad in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Krafträder, auf denen eine zweite Person befördert wird, müssen mit einem Sitz für Beifahrer ausgerüstet sein. Hierfür sind Fußstützen und eine Festhaltemöglichkeit vorgeschrieben.

Das Kind muss aber in jedem Fall körperlich und geistig reif genug dazu sein. Die Körpergröße ist dabei von besonderer Bedeutung: Bei einer Sitzprobe auf dem Motorrad zeigt sich, ob der Sprössling mit den Füßen die Fußrasten erreicht. Kraft und Ausdauer sind ebenfalls wichtig, denn der Beifahrer bzw. die Beifahrerin muss sich über längere Zeit gut festhalten können.

Motorrad-Kindersitz: Wann ist er Pflicht?

  • Fußstützen
  • Festhaltemöglichkeit
  • Körperliche und geistige Reife des Kindes ist entscheidend

Die Helmpflicht auch für Kinder

Selbst wenn nur wenige Runden um einen Häuserblock geplant sind, ist das Tragen eines Motorradhelmes auch für das mitgenommene Kind unverzichtbar. Ein Fahrradhelm reicht übrigens nicht aus, weil er im Ernstfall keinen ausreichenden Schutz bietet. Im Fachhandel werden geeignete Kinderhelme angeboten.

Kinderhelme sind leichter als die für Erwachsene. Damit wird eine unnötige Belastung im Nacken- und Schulterbereich des Kindes vermieden. Die Schale von Kinderhelmen ist allerdings auch deutlich kleiner als bei normalen Helmen, was weniger Schutz bedeutet. Dafür passt er aber besser.

Strafen bei Verstößen gegen die Helmpflicht

Wer auf dem Motorrad ein Kind ohne Helm mitfahren lässt, riskiert 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Trägt der oder die Erwachsene selbst keinen Schutzhelm, sind 15 Euro Verwarnungsgeld fällig.

Motorradbekleidung für kleine Beifahrer

Wie Erwachsene brauchen auch Kinder unbedingt eine spezielle Schutzausrüstung. Dazu gehören eine extra verstärkte Motorradhose und -jacke sowie robuste, mindestens halbhohe Stiefel und atmungsaktive Motorradhandschuhe. Kinderhandschuhe mit entsprechendem Schutz werden in vielen Variationen angeboten und sind unbedingt zu empfehlen. Winterhandschuhe als Ersatz sind nicht ratsam.

Mit ihnen findet das Kind keinen sicheren Halt, und im Falle eines Ausrutschers schützen sie nicht optimal. Eltern sollten unbedingt darauf achten, dass die Motorradbekleidung optimal passt. Ist sie zu klein oder zu groß, ist das Kind nicht ausreichend geschützt.

Vorsicht bei Funktionskleidung aus Polyamid oder Polyester (Ski-Anorak o.ä.): Diese Kleidung ist nicht geeignet, da sie im Fall eines Sturzes rutscht, schnell erhitzt und sich auf der Haut einbrennen kann. Den besten Schutz und eine größere Flexibilität als Lederbekleidung bietet Textilbekleidung mit abriebfesten Fasern wie Cordura. Diese Kleidung ist allwettertauglich, bietet ein herausnehmbares Innenfutter und auch Weitenregulierung.

Richtiges Verhalten üben

Vor der ersten Ausfahrt sollten Eltern und Kind gemeinsam das richtige Verhalten besprechen und einüben. Dabei ist es wichtig, dem kleinen Mitfahrer bzw. der kleinen Mitfahrerin zu erklären, mit welchen Fahrmanövern sie rechnen müssen, und wie sie sich beispielsweise in Kurven richtig verhalten.

Sinnvoll ist es auch, vor der Fahrt Klopfzeichen zu vereinbaren, damit das Kind signalisieren kann, wenn es anhalten möchte. Absolut empfehlenswert: eine Gegensprechanlage, damit der Fahrer bzw. die Fahrerin mit dem Nachwuchs während des Trips stets in Kontakt bleiben kann.

Mit dem Kind als Sozius ins Ausland

Wer im Auslandsurlaub sein Kind auf dem Bike mitfahren lassen will, sollte bedenken: Dort gelten zum Teil andere Regelungen und Bestimmungen im Straßenverkehr, die teilweise auch den Beifahrer bzw. die Beifahrerin betreffen. In manchen Ländern ist die Mitnahme von ganz jungen Kindern ausdrücklich verboten.

Bußgelder bei Verstößen gegen die Helmpflicht

Die Helmpflicht auf Motorrad & Co. besteht auf dem Motorrad. Laut Straßenverkehrs-Ordnung müssen auf Krafträdern, die mit mehr als 20 km/h unterwegs sind, sowohl der Fahrer als auch der Beifahrer einen geeigneten Schutzhelm tragen.

Der Bußgeldkatalog sieht für den Verstoß gegen die Helmpflicht mindestens ein Verwarngeld von 15 Euro vor. Befördern Sie also beim Motorradfahren ein Kind ohne Helm, droht ein Bußgeld von mindestens 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.

Sanktionen für das Fahren ohne Helm

Verstoß Bußgeld Punkte in Flensburg
Fahren ohne (geeigneten) Helm 15 Euro Keine
Beifahrer oder Beifahrerin ab 18 Jahren ohne Helm 15 Euro Keine
Kind ohne Helm als Beifahrer 60 Euro 1
Mehrere Kinder ohne Helm als Beifahrer 70 Euro 1

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0