Wie Motorradfahrer von Blitzern erkannt werden können

In Deutschland gilt bei vielen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr die sogenannte Fahrerhaftung - belangt wird somit der Fahrer, nicht der Halter des Fahrzeugs. Das trifft auch auf Geschwindigkeitsüberschreitungen zu. Voraussetzung für eine Ahndung ist jedoch, dass der Fahrer eindeutig identifiziert wird.

Werden Temposünder mit einem Auto geblitzt, ermöglichen Blitzerfotos die eindeutige Identifizierung. Bei Motorradfahrern ist das weniger einfach. Dennoch gibt es Blitzer, die Zweiradfahrer erfassen und ein einwandfreies Bußgeldverfahren erlauben. Hinzu kommt, dass sich auch nicht Identifizierte für ihre Verkehrssünden zur Rechenschaft ziehen lassen und mit Folgen rechnen müssen.

Grundsätzliches zur Erfassung von Motorrädern durch Blitzer

Grundsätzlich machen Blitzer keinen Unterschied zwischen Auto und Motorrad - was zu schnell unterwegs ist, wird erfasst. Problematisch für die Behörden ist demnach nicht die Fahrzeugart, sondern die Identifizierung der Fahrer. Motorradfahrer müssen einen Helm tragen und dieser bedeckt einen Großteil des Gesichts. Dennoch können die übrigen erkennbaren Merkmale genügen, um den Fahrer des Zweirads zu identifizieren.

Das Problem, dass viele Blitzer Fahrzeuge lediglich von vorne erfassen und deshalb das einzige Kennzeichen am Heck von Motorrädern nicht erkennen, wurde inzwischen durch moderne Gerätschaften zur Geschwindigkeitsüberwachung gelöst. Auch in Verbindung mit Lasermessgeräten können Motorradfahrer überführt werden. Werden sie mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt und angehalten, erübrigt sich die aufwändige Identifizierung des Fahrers. Die Ordnungswidrigkeit wird dann direkt persönlich zur Last gelegt.

Auch die Blitzer-Säulen „Poliscan Speed“ von Vitronic können Motorräder von hinten ablichten und die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen erleichtern. Werden Geschwindigkeitsbeschränkungen an bestimmten Stellen mehrmals missachtet, sollten sich Motorradfahrer keinesfalls in Sicherheit wiegen, nur weil ihr Helm beispielsweise ein verspiegeltes Visier aufweist und sie auf Blitzerfotos nicht identifiziert werden können oder stationäre Blitzer lediglich von vorne Aufnahmen machen und deshalb das Kennzeichen auf Fotos fehlt.

Nicht selten werden gezielt mobile Messungen an strategisch cleveren Stellen durchgeführt, um „Wiederholungstäter“ anhand von Individualmerkmalen wie Motorrad-Modell, Helm oder Schutzkleidung zu erkennen und zur Verantwortung zu ziehen. Diejenigen, die dann erwischt werden, dürfen von Behörden für vorangegangene Verstöße belangt werden, solange diese nicht verjährt sind.

Möglichkeiten der Identifizierung von Motorradfahrern

Die Polizei kann das Blitzerfoto mit anderen Motorrädern abgleichen, die im gleichen Bezirk gemeldet sind und kann zudem den jeweiligen Fahrzeughaltern Besuche abstatten. Unter dem Visier können zum Beispiel Augenbrau­en­piercings sichtbar sein. Sollte es sich beim Fahrer wirklich nicht um den Halter handeln, hilft so eine Information zwar eher selten.

Ein aufmerksamer Leser wies uns auf eine weitere Möglichkeit der Behörden hin, um zu überprüfen, ob es sich beim Halter entgegen der eigenen Aussage nicht doch auch um den Fahrer handelt: eine Hausdurch­suchung. Vor Gericht können die Motorrad­kleidung und der Helm den Halter dann belasten, sollten Kleidung und Helm mit der Schutz­kleidung auf dem Blitzerfoto überein­stimmen.

Der sicherste Weg, rasende Motorradfahrer zu schnappen, ist die Messung mit anschließendem Polizeiposten. Bei Lasermessungen misst ein Polizeibeamter mit einer Laserpistole und meldet den Flitzer an seine Kollegen. Diese warten ein Stück weiter die Straße runter und fischen den betroffenen Motorradfahrer aus dem Verkehr. Gerade an beliebten Motorradstrecken sollten Biker mit dieser Möglichkeit rechnen.

Fahrtenbuchauflage

Kann der Halter eines geblitzten Motorrads über das Kennzeichen ermittelt werden, der Fahrer jedoch nicht, darf Fahrzeughaltern ein Fahrtenbuch auferlegt werden. Diese sogenannte Fahrtenbuchauflage ist immer dann möglich, wenn Behörden einen Fahrer innerhalb der Verjährungsfrist von drei Monaten nicht identifizieren können. Die Pflicht zum Führen eines Fahrtenbuchs ist mit reichlich Aufwand zum Dokumentieren von Fahrten verbunden.

Sanktionen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

Hinsichtlich der Geldbußen für zu schnelles Fahren gibt es zwischen Auto- und Motorradfahrern keinen Unterschied - alle werden gleichberechtigt behandelt und müssen mit identischen Sanktionen rechnen. Außerorts werden bei einer Überschreitung des Tempolimits von 20 km/h 60 Euro fällig.

Hat ein Blitzer Ihr Motorrad bei einem Tempoverstoß erfasst, können eine Geldbuße, Punkte in Flensburg oder auch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten gegen Sie ausgesprochen werden.

Je nachdem, wie viel zu schnell Sie gefahren sind, liegt das Bußgeld dann zwischen 10 und 680 Euro. Bei Geschwindigkeitsverstößen wird generell zwischen den Kategorien „außerorts“ und „innerorts“ unterschieden. In letzterem Fall sind die zu erwartenden Sanktionen etwas niedriger als innerorts.

Gut zu wissen: Bei jeder Geschwindigkeitsmessung durch einen Blitzer erfolgt ein Toleranzabzug, um etwaige Messungenauigkeiten auszugleichen. Lag das Tempo unter 100 km/h, werden 3 km/h vom Messwert abgezogen.

Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts (Auszug)

Überschreitung Bußgeld Punkte Fahrverbot
bis 10 km/h 20 Euro - -
11 - 15 km/h 40 Euro - -
16 - 20 km/h 60 Euro - -
21 - 25 km/h 100 Euro 1 -
26 - 30 km/h 150 Euro 1 -

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid, weil Sie mit dem Motorrad geblitzt wurden, können Sie gegen diesen binnen zwei Wochen nach dem Erhalt einen schriftlichen Einspruch einlegen. Allerdings kann es sich durchaus lohnen, einen Rechtsbeistand mit dem Einspruch zu betrauen. Dieser kann die Erfolgschancen verlässlich einschätzen und ggf. Akteneinsicht beantragen.

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