Motorradfahren in Dänemark: Regeln und Vorschriften

Dänemark ist aufgrund seiner relativ flachen Topographie ein beliebtes Ziel für Motorradfahrer. Wer in Dänemark eine Motorradtour unternimmt, möchte meist die Landschaft auf besondere Weise genießen. Um das so sicher wie möglich zu tun, sollten sich Motorradfahrer an die Vorschriften halten und umsichtig unterwegs sein. Die dänischen Verkehrsregeln sollten auch für ein solches Urlaubserlebnis nicht außer Acht gelassen werden. Im Großen und Ganzen müssen mit dem Motorrad dieselben Regeln beachtet werden wie mit dem Pkw.

Allgemeine Verkehrsregeln

Zum Glück unterscheiden sich die Verkehrsregeln in Dänemark gar nicht so sehr von den deutschen Verkehrsregeln. Auch, dass man in Dänemark auf der rechten Seite fährt, stimmt mit den deutschen Regeln überein. An unbeschilderten Kreuzungen gilt, wie in Deutschland, rechts vor links und beim Spurwechsel sowie beim Abbiegen müssen Sie blinken. Die Bedeutung der meisten dänischen Verkehrsschilder werden Sie problemlos erkennen.

Tempolimits

Wenn Sie mit einem Auto oder einem Motorrad in Dänemark unterwegs sind, sollten Sie sich an die bestehenden Tempolimits halten. Innerorts sind auch für Motorräder höchsten 50 km/h drin, sofern Verkehrsschilder nichts anderes angeben. Außerorts darf 80 km/h und auf der Autobahn 130 km/h gefahren werden. Die besonderen gesetzlichen Bestimmungen für Motorradfahrer finden sich in der dänischen Straßenverkehrsordnung unter Kapitel 9 § 52.

Hier eine Übersicht der Tempolimits:

  • Innerorts: 50 km/h
  • Außerorts: 80 km/h
  • Autobahn: 130 km/h

Lichtpflicht

In Dänemark ist es gesetzlich vorgeschrieben immer mit eingeschaltetem Licht zu fahren. Bei guten Sichtverhältnissen am Tag ist mit dem Tagfahrlicht dieser Pflicht Genüge getan. Bei schlechter Sicht, also nachts, bei Nebel, Regen und in der Dämmerung müssen Sie das Abblendlicht einschalten.

Alkohol am Steuer

Für Alkohol gilt in Dänemark eine Promillegrenze von 0,5. Wer mit mehr als 2 Promille erwischt wird, verliert nicht nur den Führerschein, sondern auch sein Auto. Denn wie bei groben Verstößen mit dem PKW auch, kann das Motorrad beschlagnahmt und zugunsten der Staatskasse versteigert werden.

Besondere Vorschriften für Motorradfahrer

Neben den allgemeinen Verkehrsregeln gibt es für Urlauber, die mit dem Motorrad Dänemark bereisen, auch besondere Vorschriften zu beachten.

Führerschein

So muss für das Motorrad auch in Dänemark der passende Führerschein vorhanden sein.

Helm

Im Gegensatz zu Deutschland muss ein Helm fürs Motorrad in Dänemark nicht nur der ECE-Norm 22 entsprechen, sondern auch das Siegel aufweisen. Der Helm muss der ECE-22 Norm entsprechen.

Sozius und Beiwagen

Ist weder das eine noch das andere vorhanden, darf kein Beifahrer mitgenommen werden. Das Fahren mit einem Sozius ist auf einem Motorrad nur gestattet, wenn das Kraftrad mit einer entsprechenden Sitzgelegenheit für den Beifahrer ausgestattet ist. Die Mitnahme eines Sozius oder einer Sozia auf einem Kleinkraftrad ist unzulässig. Das Fahren von Motorrädern mit Beiwagen ist erlaubt, sofern die Zulassungsbescheinigung dies vorsieht.

Kinder auf dem Motorrad

Die Mitnahme von Kindern unter fünf Jahren auf einem Motorrad ist verboten. Kinder unter 135 cm müssen zusätzlich mit einem speziellen Kinderrückhaltesystem gesichert werden.

Fahrweise

Darüber hinaus ist es nicht zulässig, dass Motorräder nebeneinander fahren. Motorräder dürfen nicht nebeneinander fahren.

Ausrüstung

In einigen Ländern ist das Tragen von Warnwesten auf dem Motorrad Pflicht - in Dänemark ist das nicht der Fall. Auch das Mitführen eines Verbandskastens ist nicht vorgeschrieben. Zur eigenen Sicherheiten sollten Urlauber dennoch beides dabei haben.

Motorradfahrer und Beifahrer müssen Handschuhe, langärmlige Jacke und lange Hose (oder einen Overall) tragen.

Verhalten bei Unfällen

Kommt es mit dem Motorrad in Dänemark zum Unfall, sind Polizei und Rettungsdienste über die 112 erreichbar. Daher muss bei einem Personenschaden ebenfalls umgehend die Polizei verständigt werden und ein Rettungswagen hinzugerufen werden. Sollte nach einem Verkehrsunfall nur ein Sachschaden vorliegen, wird ähnlich wie in anderen EU-Ländern, der „Europäische Unfallbericht“ verwendet. Der Unfallbericht wird am Unfallort ausgefüllt und die Spuren des Unfalls dokumentiert. Achtung: Sie sollten darauf achten, dass der Bericht ordnungsgemäß aufgefüllt ist und nicht die andere am Unfall beteiligte Person eine lose Absprache mit Ihnen vereinbart und sich vom Unfallort entfernt. Dies kann bei einer gegenteiligen Aussage im Nachhinein zu Konflikten führen.

Bußgelder in Dänemark

In Dänemark ist das Bußgeld für Motorradfahrer nicht zwangsläufig das Gleiche, wie das für die Pkw-Fahrer. Die Helmpflicht ist sehr wichtig und bei einer Kontrolle ohne Helm droht ein Bußgeld von 200 Euro. Dies steigt, sobald ein Kind unter 14 Jahren auf dem Motorrad mitgenommen wird.

Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht einhält und geblitzt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. In der Regel werden Verstöße auf allen Straßen gleich sanktioniert.

Auszug aus dem dänischen Bußgeldkatalog (Geschwindigkeitsüberschreitung)

Bußgeldtatbestand Bußgeld
Geschwindigkeitsbegrenzung 50 km/h
bis 15 km/h zu schnell bis 400 €
bis 34 km/h zu schnell bis 630 €
ab 35 km/h zu schnell ab 710 €
Geschwindigkeitsbegrenzung 80 km/h
bis 15 km/h zu schnell bis 160 €
bis 31 km/h zu schnell bis 470 €
ab 32 km/h zu schnell ab 550 €
Geschwindigkeitsbegrenzung 110 km/h
bis 21 km/h zu schnell bis 160 €
bis 39 km/h zu schnell bis 550 €
ab 40 km/h zu schnell ab 630 €
Geschwindigkeitsbegrenzung 130 km/h
bis 19 km/h zu schnell bis 320 €
bis 39 km/h zu schnell bis 710 €
ab 40 km/h zu schnell ab 790 €

Sonstige wichtige Informationen

  • Autobahngebühren: Keine Maut für Motorrräder.
  • Umweltzonen: Umweltzonen bestehen in den Kommunen Kopenhagen und Frederiksberg sowie in den Städten Aarhus, Aalborg und Odense.
  • Straßenkontrollen: Straßenkontrollen in Dänemark statt „Motorrad-TÜV“.

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