Motorrad Entdrosseln: Kosten, TÜV und alles, was du wissen musst

Viele Motorradfahrer stehen irgendwann vor der Frage, wie sie ihr gedrosseltes Motorrad wieder entdrosseln können. Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die Kosten, den Ablauf und die wichtigsten Aspekte, die bei der Entdrosselung eines Motorrads in Deutschland zu beachten sind.

Ablauf der Entdrosselung

Zunächst muss die Drossel ausgebaut werden. Anschließend ist eine Abnahme durch den TÜV oder die DEKRA erforderlich. Mit dem entsprechenden Bericht geht man dann zum Amt, um das Motorrad umzumelden.

Kosten für die Entdrosselung

Die Kosten für die Entdrosselung setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen:

  • TÜV/DEKRA-Abnahme: Die Kosten hierfür dürften unter 20 Euro liegen.
  • Ummeldung beim Amt: Auch hier fallen geringe Gebühren an.
  • Versicherung: Die Versicherung wird nach der Entdrosselung in der Regel teurer. Die genaue Höhe hängt von der jeweiligen Versicherung ab.

Einige Hersteller bieten auch werksseitige Drosselungen an, bei denen die Kosten für die Entdrosselung variieren können. Hier eine Übersicht einiger Hersteller:

Kostenübersicht verschiedener Hersteller

Hersteller Kosten für Entdrosselung Zusätzliche Informationen
BMW 80 - 100 Euro (Arbeitszeit) + ca. 70 Euro (Eintragung) Softwareänderung notwendig
Triumph 138 Euro (Gasgriff) + Arbeitszeit + Eintragung Neuer elektronischer Gasgriff erforderlich
Yamaha 65 Euro (Ansaugstutzen) + 2-3 Stunden Arbeitszeit + Eintragung (700er Modelle) Softwareänderung notwendig
Kawasaki Ca. 150 Euro (Software) + Arbeitszeit + Eintragung Softwareänderung notwendig
Harley-Davidson Ca. 50 Euro (Arbeitszeit) + ca. 50 Euro (Umtragung) Softwareänderung notwendig

Versicherungskosten

Die Versicherung kann nach der Entdrosselung spürbar teurer werden. Bei einer SV wurde die Versicherung nach der Entdrosselung nur wenig teurer. Die genauen Zahlen sind nicht mehr im Kopf, aber es waren weniger als 10 € mehr (Haftpflicht und Teilkasko). Bei SF1 (60%) waren es gedrosselt 94 € pro Jahr für die Haftpflicht und nach der Entdrosselung 103 €.

Probleme bei der Entdrosselung

Einige TÜV-Prüfer verlangen ein Gutachten der Drossel, auch wenn diese bereits vom Vorbesitzer eingebaut wurde. In solchen Fällen sollte man versuchen, das Gutachten beim Hersteller der Drossel zu besorgen.

Es kann vorkommen, dass der TÜV-Prüfer alte Daten aus dem Fahrzeugschein benötigt, z.B. dB-Werte oder Höchstgeschwindigkeit. In diesem Fall können die CoC-Papiere (Certifikate of Conformity) hilfreich sein.

Darf man vor der Ummeldung fahren?

Es ist wichtig zu beachten, dass man mit der entdrosselten Maschine nicht ohne die entsprechende Ummeldung im Schein fahren darf.

Erfahrungen aus dem Forum

Einige Nutzer berichten von Problemen mit TÜV-Prüfern, die ein Gutachten für den Einbau der Drossel verlangen, obwohl dies eigentlich nicht notwendig sein sollte. Andere Nutzer haben positive Erfahrungen gemacht und konnten die Drossel problemlos austragen lassen.

Einige Nutzer berichten, dass der TÜV Mensch das aber nicht für mich tun wollte, weil er das Gutachten für den Einbau der Drossel bräuchte. Er hätte sonst ja angeblich keine Daten über das Motorrad. Reichen da nicht die Schlüsselnummern aus dem Fahrzeugschein, um Leistung, Lautstärke etc. abzufragen?

Einige sind der Meinung, dass man zum Entdrosseln kein Gutachten benötigt. Wieder andere meinen, dass der TÜV für den Einbau eine Werkstattbescheinigung oder Rechnung benötigt, aber für den Ausbau eigentlich nicht und wurde ja auch nicht verlangt.

Es wird auch erwähnt, dass in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 nur die aktuellen Werte/Daten stehen, aber nicht die Daten bei Auslieferung. Die stehen im vollen Umfang nur in der CoC. Um also die korrekten Originaldaten ohne Drosselung eintrage zu können, wird die CoC (Certifikate of Conformity) benötigt.

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