Fahren ohne Führerschein: Welche Strafen drohen?

Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen will, benötigt eine gültige Fahrerlaubnis. Der Führerschein dient dabei als Nachweis dieser Erlaubnis. Doch was passiert, wenn man ohne gültige Fahrerlaubnis oder Führerschein unterwegs ist? Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Konsequenzen und Strafen, die in solchen Fällen drohen.

Fahrerlaubnis und Führerschein: Was ist der Unterschied?

Nicht immer ganz einfach ist es, die Begriffe Fahrerlaubnis und Führerschein voneinander zu trennen. Die Fahrerlaubnis ist die behördliche Zulassung zum Führen bestimmter Fahrzeuge. Den Führerschein erhalten Fahranfänger mit Bestehen der Fahrprüfung. Er wird vom Prüfer ausgehändigt und dient dem Nachweis der Fahrerlaubnis. Das heißt: Der Besitzer ist seitens der Fahrerlaubnisbehörde dann zum Führen bestimmter Fahrzeugklassen auf öffentlichen Straßen berechtigt.

Im alltäglichen Sprachgebrauch wird die Unterscheidung nur noch selten getroffen; dabei ist der Unterschied wesentlich: Während das Fahren ohne Führerschein lediglich beschreibt, dass ein Fahrer ohne das entsprechende Ausweisdokument während der Fahrt angetroffen wurde - dabei aber generell eine Fahrerlaubnis besitzt - handelt es sich beim Fahren ohne Fahrerlaubnis um eine Straftat.

In letzterem Fall besitzt der Fahrzeugführer nämlich erst gar keine Fahrerlaubnis und dementsprechend auch keinen Führerschein, der über diese Auskunft geben könnte. Die Strafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist dementsprechend empfindlicher.

Fahren ohne Führerschein: Eine Ordnungswidrigkeit

Auch das kann passieren: Das Dokument wird schlicht und einfach zu Hause vergessen. Hier gilt: Den gültigen Führerschein müssen Autofahrer bei jeder Fahrt dabeihaben (Paragraf 4 Absatz 2 Fahrerlaubnis-Verordnung). Können Sie ihn bei einer Verkehrskontrolle der Polizei nicht vorzeigen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Die Strafe hierfür ist laut Bußgeldkatalog ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.

Sind Sie ohne Führerschein unterwegs (also das Dokument), leisten Sie sich eine Ordnungswidrigkeit. Laut Bußgeldkatalog folgt auf das Fahren ohne Führerschein ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Sie können Ihren Führer­schein bei einer Verkehrs­kontrolle nicht vor­zeigen, weil Sie ihn zu Hause liegen gelassen haben? Sie haben Ihren alten Papier­führer­schein nicht recht­zeitig in den neuen EU-Karten­führer­schein umge­tauscht?

Sie erhalten für Fahren ohne Führer­schein ein Ver­warn­geld und kommen der Zahlungs­auf­forderung nicht pünkt­lich nach? Dann kann aus dem Ver­warnungs­geld ein Buß­geld werden.

Melden Sie den Verlust oder Dieb­stahl Ihres Führer­scheins sofort der ört­lichen Führer­schein­stelle oder Polizei. Können Sie bei einer Verkehrs­kontrolle keinen vor­läufigen Führer­schein als Ersatz vorzeigen, zahlen Sie zehn Euro Ver­warnungs­geld. Sie finden Ihren gestohlen oder verloren geglaubten Führer­schein wieder und geben das Doku­ment nicht direkt bei der Führer­schein­stelle ab?

Fahren ohne Fahrerlaubnis: Eine Straftat

Anders als beim Fahren ohne Führerschein handelt es sich beim Fahren ohne Fahrerlaubnis nicht mehr um eine reine Ordnungswidrigkeit, sondern um einen Straftatbestand. Dieser kann eine empfindliche Strafe nach sich ziehen und Sie im schlimmsten Fall auch Ihr Auto kosten. Wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er keine gültige Fahrerlaubnis hat oder gerade ein Fahrverbot verhängt ist, macht sich nach Paragraf 21 StVG wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar.

Fahren Sie hingegen ohne Fahrerlaubnis, weil Ihnen diese entzogen wurde oder Sie noch nie eine solche besessen haben, begehen Sie eine Straftat. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird gemäß § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet.

Laut Paragraph 21 StVG ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis verboten.

Unter den Straftatbestand „Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis“ fallen folgende Fälle:

  • Fahren trotz Fahrverbots
  • Fahren trotz Entzugs der Fahrerlaubnis
  • Fahren ohne jemals eine Fahrerlaubnis erworben zu haben

§ 21 StVG: Die rechtliche Grundlage

Wenn Sie mit dem Auto fahren, ohne eine gültige Fahrerlaubnis zu besitzen, kommt § 21 StVG zum Tragen. Dieser bestimmt das Strafmaß, das bei Fahren ohne Fahrerlaubnis anzusetzen ist, auf zweierlei Weise:

§ 21 Absatz 1 StVG: Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr droht jedem Fahrzeugführer, der trotz eines Verbots oder trotz fehlender Fahrerlaubnis ein Kfz fährt. Gleiches erwartet auch Halter und Fahrerlaubnisinhaber, die dies zulassen oder anordnen.

§ 21 Absatz 2 StVG: Eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen oder eine sechsmonatige Freiheitsstrafe droht demjenigen, der dabei fahrlässig handelt und/oder auch vorsätzlich trotz eines bestehenden Fahrverbots oder Führerscheinentzugs fährt. Gleiches gilt für den anordnenden oder gewährenden Halter des Fahrzeugs.

Im Übrigen gelten Sie bereits ab einer verhängten Geldstrafe von 90 Tagessätzen als vorbestraft.

Strafen und Konsequenzen

Das wird, je nach Einzelfall, mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft. Bei der Höhe der Strafe kommt es unter anderem darauf an, ob die Tat vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde und ob der Angeklagte bereits vorbestraft ist.

Die strafe bei Fahren ohne Fahrerlaubnis kann eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe sein.

Es ist davon auszugehen, dass die Strafverfolger im Falle einer wiederholten Straffälligwerdung innerhalb von drei Jahren auch eine höhere Strafe bei Fahren ohne Fahrerlaubnis ansetzen. Diese bewegt sich allerdings auch weiterhin im gesetzlich festgelegten Strafrahmen.

Wer ohne Fahrerlaubnis unterwegs ist, der wird mit einer Freiheitsstrafe, die bis zu einem Jahr andauern kann oder einer Geldstrafe belegt. Der Verkehrssünder muss in diesen Fällen nur mit einer halb so langen Freiheitsstrafe bzw.

Wie wird das Fahren ohne Fahrerlaubnis sanktioniert? Beim Fahren ohne Fahrerlaubnis handelt es sich um eine Straftat, die mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden kann.

Fahrverbot und Führerscheinentzug

Nach einem Fahrverbot, z.B. wegen eines Tempoverstoßes, müssen Sie den Führerschein, also das Dokument, abgeben. Nach Ablauf der Zeit bekommen Sie den Führerschein wieder zurück. Ein Fahrverbot kann zwischen einem und sechs Monaten dauern.

Wird die Fahrerlaubnis entzogen, z.B. wegen Drogenmissbrauchs oder Alkohols am Steuer, dann erlischt Ihre Berechtigung, ein Fahrzeug zu führen. Sie muss nach Ablauf der Frist neu beantragt werden und ist, neben hohen Kosten, meistens mit dem Bestehen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) verbunden.

Ihnen wurde für eine bestimmte Sperrfrist von einem bis drei Monaten die Fahrerlaubnis entzogen und nicht nur das Dokument abgenommen.

Mit einem Antrag vor Gericht können Sie versuchen, die die Führerscheinsperre um bis zu drei Monate zu verkürzen.

Was passiert, wenn ich trotz Fahrverbot fahre? Fahren Sie trotz Fahrverbot, machen Sie sich ebenfalls strafbar und müssen mit den oben genannten Konsequenzen rechnen.

Halterhaftung

Ja. Strafbar macht sich nicht nur der, der ohne Fahrerlaubnis am Steuer sitzt, sondern auch der Halter des Kraftfahrzeugs, der zulässt, dass jemand sein Auto fährt, der keine gültige Fahrerlaubnis hat oder für den ein Fahrverbot besteht. Dem Besitzer des Fahrzeugs droht die gleiche Strafe.

Auch der Halter eines Fahrzeugs macht sich nach dem Straßenverkehrsgesetz strafbar, wenn er sein Fahrzeug wissentlich oder fahrlässig einer Person ohne Fahrerlaubnis überlässt. Der Fahrzeughalter muss nämlich prüfen, ob der Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis besitzt.

Lassen Sie also Ihren noch nicht volljährigen Sprössling ans Steuer Ihres Wagens, können sowohl der Fahrer als auch Sie selbst wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis belangt werden.

Besondere Fälle und Ausnahmen

Hier wird zwischen Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis unterschieden. Ein Fahrverbot gilt für alle motorisierten Fahrzeuge. Auch Mofas, E-Scooter und S-Pedelecs sind verboten. Wird die Fahrerlaubnis entzogen, bleibt das Führen von Mofas bis 25 km/h grundsätzlich erlaubt. Allerdings benötigen Personen, die nach dem 31.3.1965 geboren sind, eine sogenannte Prüfbescheinigung. Auch E-Scooter dürfen gefahren werden.

Mofas und Fahrräder mit Hilfsmotor: Sie dürfen ohne Fahrerlaubnis gefahren werden, sofern ihre Höchstgeschwindigkeit die 25 km/h-Marke nicht überschreitet.

motorisierte Krankenfahrstühle: Ohne Fahrerlaubnis dürfen auch einsitzige, elektrobetriebene Kraftfahrzeuge, die bauartbedingt zur Beförderung körperlich behinderter Personen gedacht sind und ein Leergewicht von 300 Kilogramm nicht überschreiten, gefahren werden. Und noch eine weitere Voraussetzung gilt: Die zulässige Gesamtmasse beträgt 500 kg. Hier sind die Batterien einzuberechnen. Ihre bauartbedingte Maximalgeschwindigkeit liegt bei 15 km/h. Das Überschreiten einer Breite von 1,1 Metern (110 cm) ist untersagt.

Zugmaschinen, die der Land- und Forstwirtschaft dienen. Hierzu zählen auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge wie Stapler, die bauartbestimmt eine Geschwindigkeit von maximal 6 km/h nicht überschreiten.

Bei den aufgeführten Fahrzeugen handelt es sich lediglich um solche, die Sie ohne Fahrerlaubnis fahren dürfen. Wurde hingegen ein Fahrverbot angeordnet, ist Ihnen unter Umständen auch das Führen dieser Kfz nicht gestattet. Abhängig ist dies vom Urteilsspruch bzw. Anordnung des Richters.

Autofahren ohne Führerschein ist auf einem Verkehrsübungsplatz ab 16 Jahren möglich. Weitere Bedingung: Der oder die Probefahrer:in darf nicht alleine auf dem Gelände unterwegs sein. Der oder die Begleitfahrer:in muss mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens drei Jahren eine gültige Fahrerlaubnis besitzen.

Quads und Motocross-Maschinen ohne Straßen­zulassung dürfen Sie nur auf Privat­gelände nutzen. Eine Führer­schein­prüfung legen Sie dafür nicht ab.

Auch im Wiederholungsfalle gestattet § 21 Absatz 3 Nummer 3 StVG den Behörden, das Fahrzeug, mit dem der Täter fuhr, einzuziehen.

Fahren ohne Fahrerlaubnis im Ausland

Wenn Sie Ihren Führerschein in Deutschland abgeben mussten, dürfen Sie grundsätzlich auch im Ausland nicht fahren, weil Sie kein Originaldokument vorweisen können.

Staatsbürger eines Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Lands wie Russland, Kasachstan oder der Türkei haben ein halbes Jahr Zeit, um ihre Fahrerlaubnis umschreiben zu lassen. In Kombination mit einem Internationalen Führerschein dürfen sie mit der ausländischen Prüfbescheinigung in diesem Zeitraum auf deutschen Straßen fahren. Wer die Umschreibung nicht innerhalb der sechs Monate vornehmen lässt und erwischt wird, macht sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. Stammen Sie aus einem EU- oder EWR-Staat, betrifft Sie diese Regelung nicht.

Versicherungsschutz

Die Kfz-Haftpflicht, die bei einem verschuldeten Unfall auch in diesem Fall den Schaden des Gegners bezahlt, kann sich das Geld wiederholen und Regressforderungen von bis zu 5000 Euro stellen. Die Kaskoversicherung zahlt unter Umständen gar nicht. Das heißt, man bleibt auf dem Schaden am eigenen Fahrzeug sitzen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert zwar grundsätzlich den Schaden Ihres Unfallgegners, wenn Sie den Unfall verschuldet haben. Sie kann allerdings von Ihnen anschließend bis zu 5.000 € Erstattung verlangen.

Welche Kaskoversicherung die richtige ist, hängt vom per­sön­lichen Sicher­heits­be­dürf­nis ab.

MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung)

Zudem wird in solchen Fällen fast immer eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet, bevor überhaupt an eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu denken ist. Die MPU soll nachweisen, dass der Betroffene wieder in der Lage ist, ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

Bei der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) wird überprüft, ob Sie geistig und körperlich in der Lage sind, am Straßenverkehr teilzunehmen und ein Fahrzeug zu führen.

So kann es bei der MPU, die in der Folge des Fahrens ohne Fahrerlaubnis angeordnet wurde, auch darum gehen, ob dem Betroffenen überhaupt die Verkehrsregeln bekannt sind. Das ist gerade für diejenigen von Bedeutung, die noch keine Fahrerlaubnis besitzen.

Tipps zur Vermeidung von Strafen

Um Strafen oder Sperren zu vermeiden oder zu mildern, gibt es verschiedene Ansätze. Das Gericht kann die freiwillige Abgabe des Führerscheins als Zeichen der Einsicht werten. Dies signalisiert, dass der Betroffene die Schwere seines Vergehens erkannt hat und bereit ist, die Konsequenzen zu tragen.

Generell kann sich die Kooperation mit den Behörden positiv auf das Strafmaß auswirken. Außerdem ist es in vielen Fällen ratsam, einen erfahrenen Verkehrsrechtsanwalts hinzuzuziehen.

Die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) vor einer gerichtlichen Anordnung kann als proaktive Maßnahme positiv bewertet werden.

Motorradfahren ohne Führerschein

Grundsätzlich ist zum Führen eines Motorrads eine passende Fahrerlaubnis erforderlich. Allerdings gibt es die Möglichkeit, mit einem Motorrad zu fahren, ohne einen speziellen Motorradführerschein zu erwerben. Wie dies funktioniert, erfahren Sie hier.

Fahren Sie ohne entsprechende Fahrerlaubnis ein Motorrad, stellt dies eine Straftat dar. Der Gesetzgeber sieht dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.

Auf einem abgesperrten Privatgelände dürfen Krafträder auch ohne entsprechende Fahrerlaubnis gefahren werden. Möglich ist dies zum Beispiel auf Verkehrsübungsplätzen oder im Zuge eines Schnupperkurses bei einer Fahrschule.

In Deutschland kann man ohne Fahrerlaubnis ein Kfz, zum Beispiel ein Motorrad, anmelden und versichern. Man darf es dann jedoch nicht fahren.

Wenn das Fahrverbot oder der Führerscheinentzug nur auf bestimmte PKW-Typen beschränkt ist, dürfen Sie weiterhin Motorrad fahren. Die Voraussetzung ist allerdings, dass Sie für das Motorrad eine Fahrerlaubnis und einen Führerschein haben.

Tabelle: Strafen für Fahren ohne Fahrerlaubnis

Vergehen Strafe
Fahren ohne Führerschein (Vergessen des Dokuments) Verwarnungsgeld von 10 Euro
Fahren ohne Fahrerlaubnis (trotz Fahrverbot oder Entzug) Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
Halter lässt Fahren ohne Fahrerlaubnis zu Gleiche Strafe wie für den Fahrer

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