Der Führerschein Klasse A, auch bekannt als großer Motorradführerschein, ist das Ziel vieler Verkehrsteilnehmer. Er umfasst alle gültigen Führerscheinklassen für Motorräder (AM, A1 sowie A2). Die Beschränkungen der anderen drei Führerscheinklassen gelten in der Klasse A nicht.
Besitzer des Führerscheins der Klasse A dürfen auch Fahrräder mit Hilfsmotor, Mofas, Mopeds, Mokicks, dreirädrige und vierrädrige Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h führen. Wenn du dich für den Führerschein Klasse A anmeldest, wird es sicherlich einige Themen geben, die dich beschäftigen.
Führerscheinklassen im Überblick
- A: Krafträder ohne Leistungsbeschränkung
- Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg, 20 Jahre bei 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
- Nach 2 Jahren Klasse A2 ist nur eine praktische Fahrprüfung nötig
- Keine automatische Öffnung durch Zeitablauf mehr
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge ohne Leistungsbeschränkung: Mindestalter 21 Jahre
- Anhänger dürfen nicht hinter zwei- und dreirädrigen Krafträdern geführt werden
- A2: Krafträder mit Leistungsbeschränkung
- Krafträder bis 35 kW mit einem Verhältnis von Leistung/Gewicht bis zu 0,2 kW/kg
- Mindestalter: 18 Jahre
- Nach 2 Jahren Klasse A1 ist nur eine praktische Fahrprüfung nötig
- A1: Motorrad, 125 ccm
- Leichtkrafträder bis 125 ccm, bis 11 kW mit einem Verhältnis von Leistung/Gewicht bis zu 0,1 kW/kg
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 kW
- Mindestalter: 16 Jahre
- Wegfall der 80 km/h-Begrenzung für 16- und 17-Jährige
- AM: Roller, 50 ccm / vorher Kl. M
- Zwei- oder Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 50 ccm, max. 45 km/h bzw. 4 kW
- Mindestalter: 16 Jahre
- Die Klasse AM löst die bisher nicht harmonisierten Klasse M und S ab
Dein Ziel ist es, irgendwann den Führerschein Klasse A zu machen, du bist aber noch zu jung oder möchtest zunächst in die Welt der Motorräder schnuppern? Wie wäre es erstmal mit dem Motorradführerschein A2? Diesen kannst du bereits im Alter von 18 Jahren erwerben und als Vorbereitung auf den großen Motorradführerschein Klasse A sehen. Mit dem Führerschein Klasse A2 ist es zulässig, Motorräder zu fahren, die eine Leistung von 35 kW nicht überschreiten. Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,2 Kilowatt pro Kilogramm nicht überschreiten.
Kosten für den Motorradführerschein
Die Kosten für die Führerscheinausbildung sind je nach Fahrschule unterschiedlich und liegen bei 1.000 bis 2.000 Euro für Klasse A. Neben der Anmeldegebühr und den Fahrstunden sind das Lernmaterial, die Prüfungsgebühren und die Kosten für den Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs zu zahlen.
Eine Preisliste aus einer Bielefelder Fahrschule (Stand Januar 2025) zeigt folgende Kosten:
| Ausbildungsklasse | A2 / A |
|---|---|
| Grundbetrag | 450€ |
| Fahrstunde je 45min | 70€ |
| Sonderfahrt je 45 min: Überland | 90€ |
| Sonderfahrt je 45 min: Autobahn | 90€ |
| Sonderfahrt je 45 min: Beleuchtung | 90€ |
| Vorstellungsentgelte: theoretische Prüfung | 40€ |
| Vorstellungsentgelte: praktische Prüfung | 220€ |
Theoretische und praktische Ausbildung
Die Führerscheinausbildung umfasst sowohl einen theoretischen als auch einen praktischen Teil. Auch hier sind zwölf Doppelstunden theoretischer Unterricht sowie vier Doppelstunden zum Thema Motorrad vorgeschrieben. Im Rahmen des praktischen Teils müssen zwölf Sonderfahrten - fünf Fahrstunden Überlandfahrt, vier Fahrstunden Autobahnfahrt und drei Fahrstunden bei Dunkelheit - stattfinden.
Neben einer theoretischen Ausbildung, die zwölf Doppelstunden je 90 Minuten für den Grundstoff und vier Doppelstunden speziell zum Motorrad umfasst, ist ein praktischer Teil vorgeschrieben. Dieser erfolgt, wenn der Grundstoff durchgenommen wurde und nach Ermessen des Fahrlehrers.
Vorgeschrieben sind zwölf Sonderfahren: fünf Fahrstunden Überlandfahrt, vier Fahrstunden Autobahnfahrt und drei Fahrstunden bei Dunkelheit. Die Anzahl der übrigen Fahrstunden richten sich nach dem individuellen Fortschritt des Fahrschülers und der Einschätzung durch den Fahrlehrer.
Mindestalter und Voraussetzungen
Für den Erwerb des Führerscheins ist ein Mindestalter von 18 Jahren vorgeschrieben, wobei die Ausbildung ein halbes Jahr vor dem 18. Geburtstag beginnen kann. Die theoretische Prüfung darf drei Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden.
In der Klasse A ist bei einem Direkteinstieg ein Mindestalter von 24 Jahren vorgeschrieben. Für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW muss der Fahrschüler 21 Jahre alt sein.
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