Vor einer Fahrt nach Frankreich mit dem Motorrad sollte man sich über Verkehrsregeln und Besonderheiten informieren. Seit 2017 gibt es in vielen französischen Städten Umweltzonen, die nur mit einer Umweltplakette, der »Crit’Air«-Vignette, befahren werden dürfen. Diese Plakette gilt überall in Frankreich einheitlich - auch in den sporadischen Umweltzonen (nur bei Umweltalarm). Für Fahrten außerhalb der Umweltzonen ist keine Plakette vorgeschrieben.
Umweltzonen in Frankreich
Umweltzonen sind in vielen Ländern keine Seltenheit mehr. Diese werden meist eingerichtet, um der Luftverschmutzung durch bestimmte Antriebsarten entgegenzutreten. Die Länder oder auch die jeweiligen Städte legen dann fest, unter welchen Bedingungen eine Einfahrt in diese Zone erlaubt ist und verdeutlichen die Genehmigungen durch Plaketten, die am Fahrzeug angebracht werden müssen.
Bei unseren französischen Nachbarn können verschiedene Arten von Umweltzonen existieren. So gibt es Bereiche, für deren Befahrung immer eine Umweltplakette notwendig ist. Frankreich kennt jedoch auch Zonen, die je nach Bedarf und Umweltlage temporär eingerichtet werden.
- ZCR (zones à circulation restreinte): Hier wird der Verkehr dauerhaft eingeschränkt.
- ZFE (zone à faibles émissions): Eine Niedrig-Emissionszone, deren Befahren auf jeden Fall eine Crit’Air-Vignette erfordert und in der schlechtere Crit’Air-Vignettenklassen sogar ausgeschlossen werden können. Ziel ist es in diesen Zonen die Verbesserung der Luftqualität.
- ZPA (zones de protection de l’air): Sind sporadische Umweltzonen; in diesen Gebieten besteht im Normalfall keine Umweltzone und somit auch keine Vignettenpflicht! Sobald ein bestimmter Punkt überschritten wird, tritt die sporadische Umweltzone in Kraft.
- ZPAd (Zone de Protection de l’Air départementale): Wie die ZPA, aber auf Ebene des Départements.
Die Umweltzonen legen die Kommunen fest. Umweltzonen findet ihr bereits in den Metropolregionen Lyon, Grenoble-Alpes, in der Stadt Paris und der Agglomération Grand Paris.
Crit’Air Vignette: Das Zertifikat für Luftqualität
Das „Certificat qualité de l’air“ wird meist auch „Crit’Air“ genannt und stellt die Umweltplakette in Frankreich dar. Je nachdem, welcher Schadstoffklasse Fahrzeuge zugeordnet sind und welches Baujahr sie haben, erhalten sie unterschiedliche Plaketten.
Crit'Air Kategorien für Motorräder
Die Umweltplakette ist in Frankreich in sechs Kategorien von 0 bis 5 aufgeteilt. Die Plaketten für Motorräder im Einzelnen:
- Nr. 1, lila = Euro 4, Zulassung ab dem 01.01.2017
- Nr. 2, gelb = Euro 3, Zulassung 01.01.2007 - 31.12.2016
- Nr. 3, orange = Euro 2, Zulassung 01.07.2004 - 31.12.2006
- Nr. 4, dunkelrot = Zulassung 01.06.2000 - 30.06.2004
- Grün = Elektromotorräder
Für Motorräder, die vor dem 1.6.2000 zugelassen wurden, wird keine Plakette erteilt.
Wo und wie bekommt man die Crit’Air Vignette?
Die Umweltplakette ist in Frankreich nicht vor Ort zu kaufen, sondern muss vor der Reise online beantragt werden. Ein postalischer oder telefonischer Antrag ist ebenfalls nicht möglich. Auf der Webseite der französischen Regierung befindet sich für die Umweltplakette von Frankreich ein Formular, welches auszufüllen ist. Die Beantragung ist unter dem Link www.certificat-air.gouv.fr/de/ auf Deutsch möglich, sodass Urlauber hier keine Schwierigkeiten haben sollten.
Die Plakette wird per Post versandt, mitunter kann eine Bearbeitungs- und Versandzeit von 15 Tagen anfallen. Eine rechtzeitige Beantragung ist daher sehr ratsam. Eine Bestellung der Umweltplakette für Frankreich hat bei anderen Anbietern in der Regel höhere Kosten zur Folge, da hier weitere Gebühren anfallen.
Derzeit berechnet die französische Regierung Kosten von 3,11 Euro, zu denen dann noch die Versandkosten hinzukommen. Bei Versand in der EU kostet sie 3,11 Euro + 1,80 Euro Porto = 4,91 Euro.
Gültigkeit und Anbringung der Plakette
Die Plakette ist fahrzeugbezogen und gilt zeitlich unbegrenzt. Bei Zuteilung eines neuen Kennzeichens muss allerdings eine neue Plakette beantragt und angebracht werden. Angebracht werden muss die Plakette gut sichtbar von innen an der Frontscheibe. Ist eine solche nicht vorhanden, dann ist die Plakette dort anzubringen, wo ein mit dem Fahrzeug fest verbundenes Teil vorhanden und die Sichtbarkeit ebenfalls gegeben ist.
Bußgelder bei Verstößen
Informieren sich Reisende im Vorfeld nicht über bestehende Umweltzonen und darüber, welche Bedingungen zum Befahren dieser zu beachten sind, müssen sie mit Bußgeldern rechnen. Wer ohne Vignette mit dem Motorrad in betroffene Städte oder temporäre Umweltzonen einfährt, dem droht ein Bußgeld von 68 Euro. Wer dann 45 Tage verstreichen lässt ohne zu bezahlen, darf sogar 180 Euro überweisen.
Weitere wichtige Verkehrsregeln für Motorradfahrer in Frankreich
Neben der Umweltplakette gibt es noch weitere wichtige Verkehrsregeln, die Motorradfahrer in Frankreich beachten sollten:
- Motorradhandschuhe sind Pflicht: In Frankreich besteht für Motorradfahrer die Pflicht, Handschuhe zu tragen. Sie müssen der Norm entsprechen und mit einem CE-Zeichen versehen sein. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldbuße.
- Warnweste: Auch Motorradfahrer müssen eine Warnweste dabei haben. Ansonsten drohen Geldbußen von mindestens 90 Euro.
- Helmpflicht: Für alle Fahrer und Beifahrer von Krafträdern (auch Trikes und Quads) besteht Helmpflicht. Bei Verstößen ist zusätzlich zur Geldbuße auch noch die Sicherstellung des Kraftrads möglich. Helme müssen entweder der französischen Norm NF S72-305 oder der ECE-Regelung Nr. 22.06 bzw. 22.05 entsprechen und mit zusätzlichen reflektierenden Aufklebern/ Markierungen versehen sein.
Tempolimits für Motorräder in Frankreich
Für die übrigen Motorräder gelten folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts 50 km/h
- außerorts auf Landstraßen mit je einer Fahrspur in jede Richtung ohne bauliche Trennung 80 km/h, ansonsten 90 km/h (bei Nässe 80 km/h)
- auf Schnellstraßen 110 km/h (bei Nässe 100 km/h)
- auf Autobahnen 130 km/h (bei Nässe 110 km/h)
Fahranfänger, die ihren Führerschein noch keine drei Jahre besitzen, dürfen auf Autobahnen maximal 110 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und auf den übrigen Straßen außerorts höchstens 80 km/h fahren.
Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht einhält und geblitzt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Einen ersten Überblick über drohende Strafen gibt ein Auszug aus dem französischen Bußgeldkatalog:
| Bußgeldtatbestand | Bußgelder |
|---|---|
| bis 19 km/h zu schnell (zulässige Höchstgeschwindigkeit über 50 km/h) | ab 45 € |
| bis 19 km/h zu schnell (zulässige Höchstgeschwindigkeit bis 50 km/h) | ab 90 € |
| 20 - 50 km/h zu schnell | ab 90 € |
| über 50 km/h zu schnell | 1500 € |
Stand: 4/2025
Weitere Hinweise für Motorradfahrer
- Vorbeischlängeln im Stau: Was in Deutschland verboten ist, ist in Frankreich seit 1. Januar 2025 landesweit erlaubt: das Vorbeischlängeln von Motorradfahrern an langsamen Fahrzeugkolonnen. Die Regelung gilt jedoch nur auf Autobahnen und sonstigen mehrspurigen (Schnell-) Straßen mit geteilter Fahrbahn, auf denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit mindestens 70 km/h beträgt.
- Sozius: Das Fahren mit einem Sozius ist nur gestattet, wenn das Fahrzeug mit einer entsprechenden Sitzgelegenheit für den Beifahrer ausgestattet ist.
- Kinder als Beifahrer: Kinder dürfen als Beifahrer mitfahren. Aber Vorsicht bei Kindern unter 5 Jahren: Diese müssen auf Krafträdern mit einem speziellen Rückhaltesystem für Kinder gesichert werden. Für Kinder ab 5 Jahren schreibt das Gesetz vor, dass sie in der Lage sein müssen, ihre Füße auf die Fußrasten zu stellen. Der Fahrer muss außerdem sicherstellen, dass die Kinderfüße nicht zwischen die Speichen geraten können. Gesetzlich vorgeschrieben ist zusätzlich: Wie der Fahrer muss auch das Kind einen Motorradhelm und CE-zertifizierte Handschuhe tragen. Ebenso muss eine Warnweste für das Kind mitgeführt werden.
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