Frankreich ist ein beliebtes Reiseziel für Motorradfahrer. Bevor Sie Ihre Motorradtour durch Frankreich starten, sollten Sie sich über die geltenden Verkehrsregeln und Besonderheiten informieren.
Allgemeine Informationen
Durch den Beitritt zum Schengen-Abkommen sind die Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Frankreich weggefallen. Für den Grenzübertritt nach Frankreich benötigen Sie lediglich einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis. EU-Bürger können die Grenze mit einem gültigen Personalausweis passieren, wenn die Aufenthaltsdauer innerhalb der EU 90 Tage nicht überschreitet.
Sie müssen beim Grenzübertritt keinen Lichtbildausweis vorweisen, sie müssen jedoch bei Reisen innerhalb Frankreichs einen Reisepass oder Personalausweis mit sich führen, um sich bei Polizeikontrollen ausweisen zu können. Die Landeswährung ist der Euro und gängige Zahlungsmittel neben Bargeld in Frankreich sind EC Karte und Kreditkarte. In Frankreich herrscht Rechtsverkehr und die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen beträgt 130 km/h auf Bundestraßen 80 km/h und in Ortschaften 50 km/h, soweit nichts anderes ausgeschildert ist.
Die Netzspannung beträgt 230 Volt und deutsche Stecker sind nicht immer mit französischen Steckdosen kompatibel. Wir empfehlen die Mitnahme eines Adapters.
Ausrüstung und Pflichten
Seit dem 01.01.2016 ist auch für Motorradfahrer das Mitführen einer Warnweste Pflicht! Die Alkoholgrenze in Frankreich beträgt 0,5 Promille. Verzichten Sie daher freiwillig auf den Alkohol am Tag, es könnte bei einer Kontrolle teuer werden.
Weiterhin empfehlen wir Ihnen die Mitnahme von Ersatzglühbirnen und der grünen Versicherungskarte. Sollten Sie noch kein Mitglied in einem Automobilclub sein, empfehlen wir eine ADAC Plus Mitgliedschaft. Sollte Ihr Motorrad nicht mehr fahrtüchtig sein und eine Reparatur vor Ort nicht möglich sein bringt Ihnen der ADAC Ihr Motorrad wieder nach Hause.
Weiterhin empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung um im Notfall gut abgesichert zu sein. In Frankreich wird englisch und deutsch gesprochen, jedoch müssen Sie davon ausgehen, dass nicht jeder Franzose auch englisch und deutsch mit Ihnen sprechen möchte. Außerhalb unserer Touren und für eigene Unternehmungen empfehlen wir Ihnen die Mitnahme eines kleinen Wörterbuches.
Gesetze und Vorschriften für Motorradfahrer in Frankreich
In Frankreich gelten für Motorradfahrer:innen etwas andere Regeln als hierzulande. Genau wie in Deutschland gibt es auch dort eine generelle Helmpflicht für Motorradfahrende. Abgesehen davon müssen Motorradhelme in Frankreich aber zusätzlich mit reflektierenden Aufklebern versehen sein. Zudem müssen sie entweder der französischen Norm NF S72-305 oder der ECE-Regelung Nr. 22.06 bzw. 22.05 entsprechen. Dies gilt auch für ausländische Verkehrsteilnehmende.
Bei Verstößen ist zusätzlich zur Geldbuße auch noch die Sicherstellung des Kraftrads möglich. Die Regelungen gelten auch für ausländische Verkehrsteilnehmer. Sollten sich am Helm keine reflektierenden Aufkleber befinden, gilt der Helm als nicht zugelassen. Es können erhebliche Geldbußen fällig oder sogar das Fahrzeug vorübergehend stillgelegt werden.
In Frankreich besteht für Motorradfahrer die Pflicht, Handschuhe zu tragen. Sie müssen der Norm entsprechen und mit einem CE-Zeichen versehen sein. Diese Bestimmung gilt auch für ausländische Motorradfahrer. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldbuße.
Auch Motorradfahrer müssen eine Warnweste dabei haben. Ansonsten drohen Geldbußen von mindestens 90 Euro.
Mitnahme von Kindern
Kinder dürfen als Beifahrer mitfahren. Aber Vorsicht bei Kindern unter 5 Jahren: Diese müssen auf Krafträdern mit einem speziellen Rückhaltesystem für Kinder gesichert werden. Für Kinder ab 5 Jahren schreibt das Gesetz vor, dass sie in der Lage sein müssen, ihre Füße auf die Fußrasten zu stellen. Der Fahrer muss außerdem sicherstellen, dass die Kinderfüße nicht zwischen die Speichen geraten können. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen droht ein Bußgeld von 35 Euro.
Gesetzlich vorgeschrieben ist zusätzlich: Wie der Fahrer muss auch das Kind einen Motorradhelm und CE-zertifizierte Handschuhe tragen. Ebenso muss eine Warnweste für das Kind mitgeführt werden. Das Nichttragen eines Helms wird mit einem Bußgeld von 135 Euro und das Nichttragen von Handschuhen mit einem Bußgeld von 68 Euro geahndet.
Tempolimits
Bei deinen Motorradtouren durch Frankreich solltest du auch die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten nicht unbeachtet lassen. Willst du mit einem Roller oder Kleinkraftrad fahren, darfst du die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten. Anderenfalls darfst du bis zu 90 km/h fahren. Auf Autobahnen gilt ein Tempolimit von 130 km/h.
Gesonderte Regeln gibt es für Fahranfänger:innen: Für diese, die ihren Führerschein noch keine drei Jahre besitzen, gelten andere Geschwindigkeitsbegrenzungen. So dürfen diese auf Autobahnen generell höchstens 110 km/h fahren.
Die Benutzung von französischen Autobahnen ist für Kleinkrafträder strengstens verboten.
Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitung
Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht einhält und geblitzt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Einen ersten Überblick über drohende Strafen gibt ein Auszug aus dem französischen Bußgeldkatalog:
| Bußgeldtatbestand | Bußgelder |
|---|---|
| bis 19 km/h zu schnell (zulässige Höchstgeschwindigkeit über 50 km/h) | ab 45 € |
| bis 19 km/h zu schnell (zulässige Höchstgeschwindigkeit bis 50 km/h) | ab 90 € |
| 20 - 50 km/h zu schnell | ab 90 € |
| über 50 km/h zu schnell | 1500 € |
Stand: 4/2025
Neues Gesetz: Staudurchfahren erlaubt
Was in Deutschland verboten ist, ist in Frankreich seit 1. Januar 2025 landesweit erlaubt: das Vorbeischlängeln von Motorradfahrern an langsamen Fahrzeugkolonnen.
Die Regelung, die seit 2021 zunächst in mehreren Departements getestet wurde, gilt jedoch nur auf Autobahnen und sonstigen mehrspurigen (Schnell-) Straßen mit geteilter Fahrbahn, auf denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit mindestens 70 km/h beträgt. Die Staudurchfahrung ist nur für motorisierte Zwei- und Dreiräder mit einer maximalen Breite von einem Meter legal.
Voraussetzungen für das Lane-Splitting
Die Staudurchfahrung ist nur auf Autobahnen und Straßen mit zwei Fahrbahnen erlaubt, die durch einen Mittelstreifen getrennt sind und jeweils mindestens zwei Fahrspuren haben. Die dort erlaubte Höchstgeschwindigkeit muss mindestens 70 km/h betragen.
Folgendes muss bei der Staudurchfahrt beachtet werden:
- Der Stau muss zwischen den beiden Fahrstreifen durchfahren werden, die sich auf den beiden am weitesten links gelegenen Fahrspuren einer Fahrbahn befinden.
- Bei stehendem Verkehr (auch wenn das nur eine Spur betrifft) beträgt die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h. Wenn der übrige Verkehr langsam fährt, beträgt die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.
- Keine der Fahrspuren darf im Bau oder ganz oder teilweise mit Schnee oder Eis bedeckt sein.
- Bevor der Fahrer zwischen den Fahrspuren fährt, warnt er andere Verkehrsteilnehmer vor seiner Absicht.
- Es ist in "Zwischenspuren" verboten, ein anderes Fahrzeug in "Zwischenspuren" zu überholen.
- Der Fahrer, der den Stau zwischen den regulären Fahrspuren durchfährt, muss auf eine der beiden Spuren zurückkehren, sobald sich der Verkehrsfluss normalisiert. Das ist der Fall, sobald auf einer der beiden Fahrspuren mindestens 50 km/h gefahren wird.
Motorrad- und Rollerfahrer, die gegen diese Vorschriften verstoßen, können von den französischen Behörden ein Bußgeld bekommen, Punkte und Führerscheinentzug sind weitere mögliche Maßnahmen.
Erforderliche Dokumente
Was ist bei einer Motorradtour nach oder durch Frankreich zu beachten? Welche Dokumente sind mitzuführen?
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein).
- Der deutsche Führerschein ist ausreichend. Ansonsten sind alle anderen Führerscheine aller EU- Länder ebenfalls in Frankreich gültig.
- Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Motorradkennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK - Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen.
Weitere Tipps
- Nehmen Sie einen Zweitschlüssel für Ihr Motorrad mit.
- Speichern Sie die wichtigsten Notrufnummern in Ihrem Handy ab: Polizei - 112, Notarzt - 112.
- Überprüfen Sie, ob der Betrag in die Kategorie "5" passt, andernfalls sollten Sie vor dem Bezahlen an der Mautstelle einen Mitarbeiter anrufen.
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