Motorradführerschein A1 auf A2 erweitern: Voraussetzungen und Möglichkeiten

Beim Erwerb des Motorradführerscheins kann man zwischen mehreren Klassen wählen. Welche Möglichkeiten es gibt, und ab wann man welches Kraftrad fahren darf, erfahren Sie hier. Um den Motorradführerschein zu erhalten, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, dabei spielen Vorbesitz und Besitzstandsschutz eine Rolle. Außerdem kann man die Klasse B mittlerweile auf Leichtkrafträder bis 125 ccm erweitern.

Welche Motorradführerscheine gibt es?

In Deutschland gibt es derzeit 4 Führerscheinklassen und die Mofa-Prüfbescheinigung, die zum Führen von motorisierten Krafträdern berechtigen.

Motorradführerscheinklasse Erlaubte Kraftfahrzeuge
A Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
A2 Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
A1 Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
AM Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

Grundsätzlich gilt: Je leistungsstärker das Kraftrad ist, desto höher ist auch das Mindestalter zum Erwerb des Führerscheins.

Aufstieg von A1 auf A2

Wenn Sie im Besitz der Motorrad-Führerscheinklassen A 1 sind, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen um die nächsthöhere Klasse erweitern. Wenn Sie den Führerschein der Klasse A1 2 Jahre lang besitzen, dürfen Sie eine verkürzte praktische Prüfung mit einer Dauer von ca. 40 Minuten machen, um die Berechtigung für die Klasse A2 zu erhalten.

Die Fahrerlaubnis Klasse A 2 berechtigt Sie zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einer maximalen Motorleistung von 35 kW und einem Verhältnis von Leistung und Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 Kw Motorleistung abgeleitet sind.

Die Zuständigkeit obliegt den Fahrerlaubnisbehörden. Sie müssen bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis von A1 auf A2 stellen.

Der Führerschein wird nach bestandener Führerscheinprüfung in der Regel durch den Fahrprüfer ausgehändigt.

Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

Was darf ich mit der Klasse A2 fahren?

Die Klasse A2 berechtigt zum Führen von Motorrädern mit einer Motorleistung von maximal 35 kW. Zudem darf das Verhältnis Leistung/Gewicht nicht mehr als 0,2 kW/kg betragen.

Welche Klassen sind beim A2-Führerschein eingeschlossen?

Besitzer der Klasse A2 dürfen auch Krafträder fahren, die unter die Klassen A1 und AM fallen.

Voraussetzungen für die Erweiterung

Um Ihren Motorradführerschein der Klasse A1 auf A2 zu erweitern, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Mindestens 2 Jahre Besitz der Klasse A1

Die praktische Prüfung

Nach mindestens zweijährigem Besitz der Klasse A1, reicht das Absolvieren der praktischen Prüfung aus, um die Hochstufung auf A2 zu erlangen (Aufstieg). Wer aufsteigt, benötigt lediglich 40 Minuten.

Um die Fahrprüfung zu bestehen, genügten laut Zeitschrift bereits sechs Doppelstunden Fahrpraxis in der Fahrschule. Motorrad fahren wird damit leicht gemacht, war das Ergebnis.

Kosten der Erweiterung

Grundsätzlich können die Ausgaben für die Fahrschule regional variieren und auch bei den Prüfungsgebühren gibt es keine einheitlichen Vorgaben.

Die Kosten für die Hochstufung von A1 auf A2 liegen zwischen 300 € und 400 €.

Natürlich müssen Kosten für den Führerschein A2 einberechnet werden, die noch vor der Fahrschule entstehen. Die Fahrschule erhebt meist eine Anmeldegebühr, welche etwa zwischen 60 und 200 Euro liegt. Die Übungsmaterialien kosten für den A2-Führerschein etwa 20 bis 30 Euro. Einige Fahrschulen sind jedoch schon auf digitale Übungen umgestiegen, sodass diese Kosten entfallen können. Eine Übungsfahrt in der Fahrschule beträgt etwa 30 bis 45 Euro. Die Sonderfahrten sind jedoch teurer und belaufen sich auf 40 bis 60 Euro.

Der Motorradführerschein A2 verursacht auch Kosten, die bei den Prüfungen anfallen. Theorieprüfung: ca. Praxisprüfung: ca. TÜV-Gebühr Theorieprüfung: ca. TÜV-Gebühr Praxisprüfung: ca. Außerdem erhebt die Fahrerlaubnisbehörde eine einmalige Gebühr für die Ausstellung des Führerscheins, welche zwischen 30 und 50 Euro beträgt.

Alternativen zum Stufenführerschein

Wer auf den Geschmack gekommen ist und auf größere Bikes umsteigen will, muss dann allerdings eine Motorradfahrausbildung von der Pike auf machen. Denn anders als beim A1-Führerschein, der bereits mit 16 Jahren gemacht werden kann, ist bei B 196 kein vereinfachter Aufstieg in die Motorradführerscheine A2 und A möglich.

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