Der Weg zum Motorradführerschein ist klar geregelt und hängt von unterschiedlichen Führerscheinklassen ab. Die Fahrerlaubnisverordnung regelt, ab welchem Alter Jugendliche Leichtkraftrad, Motorrad oder Auto fahren dürfen.
Die verschiedenen Führerscheinklassen und Altersstufen
In Deutschland gibt es vier Führerscheinklassen für Motorradfahrer. Am 19. Januar 2013 erließ die deutsche Regierung eine neue Fassung der 3. EG-Richtlinie, welche die Führerscheinklassen definiert und an die Europäische Union anpasst. Dabei erlebten gerade die Klassen der Motorräder einen großen Wandel.
Klasse AM (Mindestalter 15 Jahre)
- Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit maximal 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit (bbH).
- Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor.
- Drei- und Vierrädrige Klein- / Leichtkrafträder mit einer bbH von max. 45 km/h.
- Ein Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor mit max. 4 kW.
Mit 15 Jahren dürfen Jugendliche ein Mofa oder einen Mofaroller fahren, der auf maximal 25 km/h gedrosselt ist und auf dessen Sitzbank nur eine Person Platz hat. Der Hubraum darf maximal eine Größe von 50 ccm besitzen. Bei einem Fahrzeug mit einem Elektromotor darf die Motorleistung vier Kilowatt (kW) nicht übersteigen.
Die Klasse AM berechtigt auch dazu, drei- und vierrädrige Fahrzeuge wie etwa Quads und Trikes bis Tempo 45 und unter 4 kW zu fahren. Bis zum 16. Geburtstag dürfen Jugendliche das Kleinkraftrad allerdings nur in Deutschland fahren.
Klasse A1 (Mindestalter 16 Jahre)
- Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) bis max. 125 cm³ Hubraum und einer maximalen Motorleistung von 11 kW.
- Das Verhältnis von Leistung zu Leermasse darf max. 0,1 kW/kg betragen.
Mit 16 Jahren können Jugendliche den Führerschein Klasse A1 erwerben. Damit können sie ein Leichtkraftrad fahren, das bis zu 125 ccm Hubraum und eine Leistung von bis zu 11 kW haben darf. Das Verhältnis von Leistung und Gewicht darf nicht mehr als 0,1 kW/kg betragen. Im Führerschein Klasse A1 ist die Klasse AM integriert.
Klasse A2 (Mindestalter 18 Jahre)
- Krafträder, inklusive Beiwagen, mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW.
- Das Verhältnis von Leistung zu Leermasse darf max. 0,2 kW/kg betragen.
Die Zulassung zum Erwerb dieser Führerscheinklasse ist ab dem 18. Lebensjahr möglich. Mit der Fahrausbildung kann bereits ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die Prüfungen können frühestens drei (theoretische Prüfung) und einem (praktische Prüfung) Monat vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden. Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Klasse A (Mindestalter 24 Jahre, bzw. 20/21 mit Vorbesitz)
- Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.
Die Zulassung zum Erwerb dieser Führerscheinklasse ist ab drei Altersstufen möglich. Fahrzeugführer, die bereits einen zweijährigen Vorbesitz der Klasse A2 nachweisen können, dürfen durch eine nochmalige praktische Prüfung ab einem Alter von 20 Jahren die Führerscheinklasse A erwerben. Für die Nutzung von dreirädrigen Kfz mit mehr als 15 kW ist ein Alter von 21 Jahren erforderlich. Ab 24 Jahren ist ein vorheriger Besitz der Klasse A2 nicht notwendig. Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Wer seit mindestens zwei Jahren über die Klasse A2 verfügt, kann beim A-Führerschein auf die theoretische sowie die praktische Ausbildung verzichten und auch die Theorieprüfung entfällt. Zudem lässt sich durch den zweijährigen Vorbesitz das Mindestalter auf 20 Jahre herabsetzen.
Der Stufenführerschein
Der Stufenführerschein ermöglicht es Fahrern, in einem Zeitraum von jeweils zwei Jahren Erfahrungen auf einem Fahrzeug mit einer geringeren Motorleistung zu sammeln, um dann nach einer entsprechenden praktischen Prüfung auch ohne zusätzliche Ausbildung (Zeitstunden in der Fahrschule) in die nächste Leistungsklasse aufzusteigen. Der Stufenführerschein kann mit der Stufe 1 oder 2 begonnen werden:
- Stufe 1: A1 - 11 kW (15 PS), Mindestalter: 16 Jahre
- Stufe 2: A2 - 35 kW (48 PS), Mindestalter: 18 Jahre
- Stufe 3: A - keine Beschränkung, Mindestalter Zweirad: 20 Jahre, Dreirad: 21 Jahre
Prüfungen beim Stufenführerschein
Beim ersten Führerschein A1 oder A2 muss sowohl eine theoretische als auch eine praktische Ausbildung mit anschließender Prüfung erfolgen. Für den Aufstieg in die nächsthöhere Leistungsklasse wird dann nur noch eine zeitlich verkürzte praktische Prüfung benötigt. Die Dauer der Prüfung beträgt in diesem Fall 40 Minuten.
Für die Fahrschulen besteht für den Klassenaufstieg nach Erwerb des Erstführerscheins keine Ausbildungspflicht, dementsprechend muss auch keine Ausbildungsbescheinigung zur praktischen Prüfung vorgelegt werden.
Voraussetzungen für den Motorradführerschein
Bevor der Gang zur Fahrschule ansteht, müssen Sie einige Bescheinigungen einholen. Einhergehend mit den Dokumenten müssen Sie auch Kurse belegen und Tests bestehen. Das erste Dokument in puncto Motorrad und Führerschein ist der Antrag auf die Erteilung der Fahrerlaubnis. Dieser muss in einem zuständigen Amt wie beispielsweise der Zulassungsbehörde abgegeben werden.
Außerdem ist es wichtig, einen Personalausweis dabei zu haben, um das Geburtsdatum und den Geburtsort vorzuweisen. Ein Passbild muss den biometrischen Richtlinien entsprechen. Dieses wird dann für den Führerschein verwendet. Das Passbild müssen Sie jedoch nur mitbringen werden, wenn es sich um die Erstaustellung des Führerscheins handelt.
Mi dem Antrag prüft die Behörde, ob der zukünftige Fahrschüler für den Motorradführerschein geeignet ist. Als Erstes ist es wichtig, ob die Person im deutschen Inland wohnt. Die Fahrerlaubnis kann zwar in mehreren Sprachen abgelegt werden, jedoch muss der Wohnsitz in Deutschland gemeldet sein.
Erste-Hilfe-Kurs und Sehtest
Wie beim Führerschein fürs Auto müssen Sie auch beim A-Führerschein einen Kurs über lebensrettende Maßnahmen absolvieren. Laut § 19 FeV soll dieser Kurs theoretische Grundlagen schaffen und diese mit Praxisübungen festigen. Der klassische Erste-Hilfe-Kurs besteht in der Regel aus 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.
Neben der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen wird auch ein Sehtest benötigt. Eine entsprechende amtliche Sehteststelle muss von der Bundesregierung anerkannt sein. In etwa zehn Minuten wird die Sehschärfe der Augen ermittelt. Ist die Sehleistung laut Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung auf beiden Augen unter 70 Prozent, gilt der Sehtest als nicht bestanden.
Klasse B196: Leichtkrafträder mit Autoführerschein fahren
Übrigens ist es seit 2020 auch möglich, Leichtkrafträder der Klasse A1, also 125er, zu fahren, wenn Sie einen B-Führerschein mit der Schlüsselzahl 196 besitzen. Diesen erhalten Sie, wenn Sie mindestens 25 Jahre alt sind, den PKW-Führerschein seit wenigstens fünf Jahren haben und einige Stunden in der Fahrschule absolvieren.
Es sind vier Theorie- und fünf Praxis-Einheiten vorgeschrieben, die jeweils 90 Minuten betragen. Eine anschließende Prüfung ist nicht angedacht. Sie erhalten nach nach den Modulen eine entsprechende Bescheinigung, die Sie der Führerscheinstelle vorlegen.
Der B196-Führerschein lässt sich nicht auf A2 erweitern, obwohl Sie damit A1-Krafträder fahren dürfen.
Gültigkeit und Umtausch von Führerscheinen
Die neue EU-Richtlinie vom 19. Januar 2013 sieht vor, dass jeder Führerschein nach 15 Jahren erneuert werden muss. Dabei wird ausschließlich vom Dokument gesprochen und nicht von der Fahrerlaubnis als solche. Dies soll Fälschungen entgegenwirken.
Wer einen gültigen Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt bekommen hat, muss diesen spätestens am 19. Januar 2033 in einen neuen EU-Führerschein umtauschen - selbst wenn es sich dabei bereits um einen EU-Führerschein handelt.
Kosten des Motorradführerscheins
Natürlich verursacht der Führerschein der Klasse A Kosten. Diese fallen jedoch wesentlich geringer aus, wenn sich der Fahrschüler bspw. gut auf die Theorieprüfung vorbereitet. Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr der Bundesrepublik Deutschland hat bis vor Kurzem noch vorgeschrieben, dass der Sehtest immer 6,43 Euro kostet.
Nachdem die entsprechende Ziffer in dem Gesetzestext aber weggefallen ist, dürfen Augenärzte und Optiker eigene Preise berechnen. Der Erste-Hilfe-Kurs schlägt mit etwa 15 bis 30 Euro zu Buche. Die Fahrschule erhebt in der Regel eine Anmeldegebühr, welche bei etwa 60 bis 200 Euro liegt. Aus diesem Grund sollte die Wahl der Fahrschule gut durchdacht sein.
Mindestalter und Voraussetzungen im Überblick
Hier eine Tabelle, die die Mindestalter und wichtigsten Voraussetzungen für die verschiedenen Motorradführerscheinklassen zusammenfasst:
| Führerscheinklasse | Mindestalter | Voraussetzungen | Erlaubte Fahrzeuge |
|---|---|---|---|
| AM | 15 Jahre | Theoretische und praktische Prüfung | Mofas, Roller bis 50 cm³ und 45 km/h |
| A1 | 16 Jahre | Theoretische und praktische Prüfung | Leichtkrafträder bis 125 cm³ und 11 kW |
| A2 | 18 Jahre | Theoretische und praktische Prüfung | Krafträder bis 35 kW |
| A | 24 Jahre (20/21 mit A2-Vorbesitz) | Theoretische und praktische Prüfung (ggf. nur praktische) | Alle Krafträder |
| B196 | 25 Jahre (und 5 Jahre B-Führerschein) | Fahrerschulung (keine Prüfung) | Leichtkrafträder bis 125 cm³ und 11 kW (nur in Deutschland) |
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