Die EU arbeitet an einer 4. Führerscheinrichtlinie mit dem Ziel einer deutlichen Reduzierung der Unfallzahlen. Der Rat und das Europäische Parlament haben sich über die Aktualisierung der Führerscheinrichtlinie vorläufig politisch geeinigt. ADAC Expertinnen und Experten berichten über den aktuellen Stand.
B196: Der einfache Weg zum 125er-Motorradführerschein
Seit Anfang 2020 können Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B nach dem Absolvieren einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland fahren. Und das ohne die vollständige Ausbildung absolvieren zu müssen. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet. Seit 2020 gilt das B196 Führerschein-Upgrade für 125 ccm Leichtkrafträder in Deutschland.
Voraussetzungen für die B196-Erweiterung
Damit Sie Ihren Führerschein um die Schlüsselzahl B196 erweitern lassen können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
- Mindestalter 25 Jahre
- Mindestens 5 Jahre Vorbesitz der Pkw-Klasse B
- Absolvierung einer Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
Die B196-Schulung: So funktioniert's
§ 6b Abs. 2 FeV und Anlage 7b FeV schreiben vor, dass Sie eine spezielle Fahrerschulung absolvieren müssen, wenn Sie die B196-Erweiterung erhalten möchten. Eine solche Schulung darf nur von Fahrschulen angeboten werden, deren Inhaber die Fahrerlaubnisklasse A besitzt. Haben Sie eine geeignete Fahrschule gefunden, können Sie sich dort für die B196-Schulung anmelden. Diese besteht per Gesetz aus 4 theoretischen und 5 praktischen Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten. Bietet die Fahrschule nur Unterrichtseinheiten von 45 Minuten an, müssen Sie dementsprechend 18 Einheiten absolvieren.
Nach der Fahrerschulung erhältst du eine Teilnahmebestätigung deiner Fahrschule, die du bei der Führerscheinstelle vorzeigen kannst. Um deinen Führerschein beim Amt neu zu beantragen, brauchst du zusätzlich:
- Ein biometrisches Passfoto in 3,5 x 4,5 Zentimetern
- Deinen aktuellen Führerschein
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
Kosten der B196-Erweiterung
Die Kosten für einen 125er-Führerschein variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die B196 Kosten jedoch zwischen 500 und 920 Euro. Zusätzlich kommt eine Gebühr von ca. 40 Euro durch das Eintragen beim Amt dazu. Plus das Geld für biometrische Passbilder, für den Fall dass du neue anfertigen lässt.
Vor- und Nachteile von B196
Der größte Vorteil der B196-Erweiterung ist die schnelle und kostengünstige Ausbildung: In vielen Fahrschulen lässt sich die erforderliche Schulung für B196 in einem Intensivkurs absolvieren, sodass Sie schon nach wenigen Tagen die erforderliche Bescheinigung in den Händen halten können. Außerdem ist für B196 keine theoretische oder praktische Fahrprüfung erforderlich, für A1 hingegen schon. B196 hat aber auch Nachteile gegenüber A1. Zum einen sind die Voraussetzungen strenger und das Mindestalter höher (25 Jahre für B196, 16 Jahre für A1). Zum anderen stellt die Erweiterung der B-Klasse eben keinen Motorradführerschein dar, was bedeutet, dass Sie B196 nicht auf A2 oder gar auf A erweitern können.
Geltungsbereich von B196
In deinem Führerschein wird die neue Motorrad-Fahrberechtigung hinter der Klasse B als Schlüsselzahl 196 eingetragen, daher bekannt als „B196“. Ab sofort hast du die Erlaubnis Leichtkrafträder bis 125 ccm und einer Motorleistung von max. 11 kW zu fahren. Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.
Wichtig: Diese Erweiterung gilt nur für Deutschland und wird nicht im internationalen Führerschein vermerkt.
EU-Führerscheinrichtlinie: Was ändert sich?
Die EU arbeitet an neuen Führerschein-Richtlinien, die noch in diesem Jahr verabschiedet werden sollen. Ziel soll es sein, einheitliche Regeln für EU-Bürger zu finden, die den vielen Unterschieden zwischen den Ländern endlich ein Ende setzen.
Geplante Änderungen im Überblick
- Gültigkeit von Führerscheinen: Der digitale sowie der physische Führerschein werden für Pkw und Motorräder 15 Jahre gültig sein. Es sei denn, der Führerschein wird als Personalausweis verwendet, dann ist er nur 10 Jahre gültig. Lkw- und Busführerscheine bleiben weiterhin fünf Jahre gültig.
- Medizinische Untersuchungen: Bei der Ausstellung von Führerscheinen sollen alle Mitgliedstaaten entweder eine ärztliche Untersuchung (einschließlich des Sehvermögens und Herz-Kreislauf-Zustands) oder ein Screening auf der Grundlage einer Selbstbeurteilung verlangen dürfen.
- Begleitetes Fahren: Es werden EU-einheitliche Regelungen für das Begleitete Fahren ab 17 geschaffen. Um außerdem dem beruflichen Fahrermangel bei den Lkw-Klassen zu begegnen, soll auch für schwere Lkw der Klasse C Begleitetes Fahren eingeführt werden.
- Probezeit, Alkohol und Drogen: Die Probezeit für Fahranfänger wird harmonisiert. Es wird EU-weit eine Probezeit von mindestens 2 Jahren eingeführt. Außerdem sollen während dieser Zeit in allen Mitgliedstaaten strengere Vorschriften und Sanktionen für das Fahren unter Alkohol oder Drogen gelten.
- Führerscheinerwerb im Herkunftsstaat: Bürger, die in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Heimatland leben, können die Führerscheinprüfungen demnächst in ihrem Heimatland ablegen und dort einen Pkw-Führerschein erhalten.
- Klasse B: Gewichtsgrenze: Die neue Führerscheinrichtlinie erlaubt u.a. Inhabern der Klasse B zukünftig das Fahren von Wohnmobilen mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von bis zu 4,25 t.
B196 bald EU-weit gültig?
Wer die Schlüsselzahl B196 im Führerschein hat - also Leichtkrafträder bis 125 km/h fahren darf - kann dies bald wohl europaweit tun.
Führerscheinumtausch: Fristen und wichtige Hinweise
Bis zum 19. Januar 2033 sind alle Pkw- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gegen einen neuen EU-Führerschein umzutauschen. Um Wartezeiten und eine Behördenüberlastung beim Führerscheinumtausch zu vermeiden, gelten verschiedene Fristen. Diese sind unterschiedlich gestaffelt für alte Führerscheine nach deutschen Vorgaben - bis Ende 1998 - sowie seit 1999 ausgegebene EU-Führerscheine.
Umtauschfristen im Überblick
Die ersten Umtauschfristen, die sich an Geburtsjahrgängen orientierten, sind bereits verstrichen. Bis 19. Januar 2025 hat noch Zeit, wer ab 1971 geboren ist und keinen EU-Führerschein besitzt.
| Ausstellungsdatum des Führerscheins | Umtausch bis |
|---|---|
| 1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
| 2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
| 2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
| 2008 | 19. Januar 2029 |
| 2009 | 19. Januar 2030 |
| 2010 | 19. Januar 2031 |
| 2011 | 19. Januar 2032 |
| 2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Wichtig: Wer vor 1953 geboren wurde, darf unabhängig vom Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis bis längstens 2033 mit dem Umtausch warten.
Besitzstände wahren
Früher erworbene Besitzstände bleiben beim Führerscheinumtausch gewahrt. Allerdings war beim alten deutschen Führerschein vieles einfacher und mit Blick auf Führerscheinklassen auch großzügiger geregelt. Das birgt manche Falle und ist daher wissenswert:
Wer vor dem 1. Januar 1999 seine Fahrerlaubnis der Klasse 3 erworben hat, darf unbegrenzt bei Kraftfahrzeugen bis maximal 7,5 Tonnen ans Steuer. Auch das Fahren eines Einachs- oder Tandem-Achsanhängers bis 12 Tonnen ist mit Führerscheinklasse 3 erlaubt. Für darüberhinausgehende Fahrzeuge und Kombinationen brauchte es hingegen immer schon die Führerscheinklasse 2.
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