Seit 2013 werden in der EU nur noch einheitliche EU-Führerscheine ausgestellt. Wer also einen Führerschein neu erwirbt, verliert oder aus anderen Gründen neu beantragen muss, erhält einen zeitlich befristeten EU-Führerschein. Das gilt sowohl für den Pkw- als auch für den Motorradführerschein. Die Gültigkeit beträgt je nach Mitgliedstaat zwischen 10 und 15 Jahren, wobei in Deutschland 15 Jahre Gültigkeit gelten.
EU-Führerschein und Umtauschfristen
Bis spätestens 19. Januar 2033 müssen alte Führerscheine gegen den EU-Führerschein umgetauscht werden. Um einen großen Ansturm auf die Behörden zu vermeiden, hat Deutschland den Umtausch zeitlich gestaffelt. Es gelten folgende Umtauschfristen (geregelt in der Anlage 8e der Fahrerlaubnis-Verordnung FeV):
| Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Umtausch bis |
|---|---|
| Vor 1953 | 19. Januar 2033 |
| 1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 |
| 1959 - 1964 | 19. Januar 2023 |
| 1965 - 1970 | 19. Januar 2024 |
| 1971 oder später | 19. Januar 2025 |
| Ausstellungsjahr | Umtausch bis |
|---|---|
| 1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
| 2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
| 2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
| 2008 | 19. Januar 2029 |
| 2009 | 19. Januar 2030 |
| 2010 | 19. Januar 2031 |
| 2011 | 19. Januar 2032 |
| 2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
* Führerscheininhaber, die vor 1953 geboren sind, müssen ihren Führerschein unabhängig vom Ausstellungsjahr bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
Sie gehen zur Führerscheinstelle an Ihrem Hauptwohnsitz und stellen dort einen Antrag auf Umtausch des Führerscheins. Benötigt werden der Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der bisherige Führerschein. Der Umtausch kostet in Deutschland ca. 25 Euro. Eine erneute Prüfung oder ein Gesundheitscheck ist für PKW- und Motorrad-Führerscheine nicht erforderlich. Bei einer Verkehrskontrolle in Deutschland droht sonst ein Bußgeld von 10 Euro.
Mit einem Führerschein, der vor 2013 ausgestellt wurde (egal ob Papier- oder Plastikführerschein) können Sie bis 2033 in anderen EU-Ländern fahren. Denn erst 2033 verlieren diese Führerscheine ihre Gültigkeit in der EU.
Gültigkeit im EU-Ausland
Bei einer Fahrt in andere EU-Mitgliedstaaten benötigen Sie grundsätzlich keinen zusätzlichen internationalen Führerschein. Ein jeder deutscher Führerschein ist hier international uneingeschränkt gültig. Da die Führerscheine aus BRD und DDR noch bis 2033 gültig sind, genügen diese auch im EU-Ausland. Die Mitgliedstaaten haben sich sogar verpflichtet, auch die alten Dokumente bis zum Ablaufdatum uneingeschränkt anzuerkennen.
Im EU-Ausland können Sie mit dem deutschen Führerschein problemlos fahren. Bis 2033 muss dieser ohnehin in den EU-Führerschein umgeschrieben werden. Grundsätzlich sind offizielle Dokumente eines Landes auch in anderen Ländern gültig.
Das Vereinigte Königreich ist seit 2022 auf der Staatenliste, der Umtausch ist also ohne theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung möglich. Bei Führerscheinen aus dem Vereinigten Königreich und Gibraltar kann die zuständigen Behörde bei der Umschreibung allerdings einen Sehtest verlangen.
Internationaler Führerschein
Für Reisen außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums ist ein internationaler Führerschein erforderlich. Der internationale Führerschein ist kein eigenständiger Führerschein, sondern ein Zusatzdokument zu Ihrem nationalen Führerschein und ist nur in Verbindung mit diesem gültig. Er ist eine Art Übersetzung des nationalen Führerscheines und soll der Polizei oder auch dem Mietwagenunternehmen im Ausland die Überprüfung erleichtern, ob Sie berechtigt sind, das gebuchte Auto oder Wohnmobil zu fahren.
Sie können den internationalen Führerschein bei den Straßenverkehrsämtern (Führerscheinstelle) an Ihrem Wohnort beantragen. Der Antrag kann bei manchen Kommunen auch online gestellt werden. Für den Antrag benötigen Sie Reisepass oder Personalausweis, Ihren EU-Kartenführerschein und ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Internationale Führerscheine gibt es in zwei Ausfertigungen: einmal nach dem Muster des Straßenverkehrsabkommens von 1968 und einmal nach dem Muster des Abkommens von 1926. Das erste Muster ist das gängigere und hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren. Der internationale Führerschein nach dem Muster des Abkommens von 1926 gilt ein Jahr.
Führerschein im Ausland erwerben
Immer öfter hört man von Menschen, die ihren Führerschein im Ausland machen, nachdem sie ihre Fahrerlaubnis in Deutschland verloren haben. Denn innerhalb der EU werden Führerscheine grundsätzlich anerkannt - auch dann, wenn diese trotz Auflage ohne MPU erworben wurden. So müssen Sie etwa offiziell 185 Tage in dem Land wohnen, in dem Sie Ihren EU-Führerschein erwerben wollen.
Grundsätzlich können Sie den EU-Führerschein in jedem EU-Staat machen. Bewährt haben sich hinsichtlich Service und Kosten vor allem Tschechien, Polen, Ungarn und Rumänien - nicht nur, aber insbesondere für Bewohner der angrenzenden deutschen Bundesländer.
Wenn Ihnen der Motorradführerschein entzogen wurde, warum auch immer, ist die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis in Deutschland oftmals auf ein langwieriger, kostspieliger und anstrengender Prozess. Sie machen einfach einen in Deutschland anerkannten EU-Motorradführerschein in einer unserer Partner-Fahrschulen im Ausland - zum Beispiel in Polen oder Ungarn. Das Beste daran: Die Pflicht für die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) entfällt.
Ablauf am Beispiel Polen:
- Erste Anreise: Sie reisen nach Stettin und lernen in einer Partnerfahrschule Ihre deutschsprachigen Fahrlehrer kennen.
- Zweite Anreise: Der zweite Aufenthalt dauert ca. 7-10 Tage.
- Dritte Anreise: Beim letzten Aufenthalt absolvieren Sie die praktische Prüfung.
Etwa 2-4 Wochen, nachdem Sie die Prüfung bestanden haben, bekommen Sie Ihren neuen EU-Motorradführerschein per Post zugeschickt (als Einschreiben). EU-Führerscheine sind maximal je 15 Jahre gültig.
Wichtige Punkte
- Wer aus den USA, der Schweiz, Großbritannien oder einem anderen Drittstaat dauerhaft nach Deutschland umzieht, muss seine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
- Nach Ablauf von sechs Monaten (ab Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland) erlischt die ausländische Fahrerlaubnis, danach wird diese nicht mehr anerkannt.
- Wer keinen internationalen Führerschein besitzt, der muss während der ersten sechs Monate eine Übersetzung mitführen, wenn der Führerschein nicht in deutscher Sprache ausgestellt ist.
- Minderjährige Führerscheininhaber dürfen mit ihrem Drittstaaten-Führerschein in Deutschland nicht fahren, bzw. müssen die Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis beantragen.
Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an eine zuständige Behörde oder einen Rechtsanwalt wenden.
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