Motorradführerschein im Ausland machen: Erfahrungen und Kosten

Viele Menschen suchen nach einer finanziell lohnenswerten Möglichkeit, den Motorradführerschein günstiger als in Deutschland zu erwerben. Die Kosten für den Motorradführerschein sind in Deutschland in den letzten Jahren stark gestiegen, was den Erwerb im Ausland attraktiv macht. Doch was sind die Kosten im Ausland und welche Erfahrungen haben andere gemacht?

Kostenvergleich: Deutschland vs. Ausland

In Deutschland liegen die Kosten für den beschränkten A-Schein (mit Klasse 3 als Voraussetzung und Klasse-M-Erfahrung) bei etwa 1050 Euro. Die Kosten hängen davon ab, wie man sich während der Fahrstunden anstellt. Im Ausland variieren die Preise stark. Hier ist eine Übersicht:

Land Kosten (ungefähr)
Deutschland 2.600 - 4.000 Euro
Niederlande / Österreich 2.500 Euro
Dänemark 2.000 Euro
Malta 1.500 Euro
Tschechien 1.200 Euro
Irland 1.000 Euro
Polen 600 - 1.200 Euro
Tschechien 600 - 900 Euro
Italien 900 - 1.200 Euro

Besonders polnische Fahrschulen werben gezielt um deutsche Fahrschüler mit attraktiven Preisen. Eine Fahrschule im polnischen Breslau bietet den Führerschein für rund 1.200 Euro an, wobei der Unterricht sogar auf Deutsch abgehalten wird. Fahrschüler benötigen dort höchstens zwei Monate, um ihren Führerschein zu erhalten.

Das Wohnsitzprinzip und die 185-Tage-Regelung

Nach §28 Abs. 4 S. 2 FeV ist eine ausländische Fahrerlaubnis nicht gültig, wenn Du Deinen ordentlichen (Haupt-)Wohnsitz zu dem Zeitpunkt, wo Du ihn gemacht hast, nicht auch dort hattest. Ein Führerscheinanwärter muss seine Fahrerlaubnis in dem Land erwerben, in welchem er seinen ordentlichen Wohnsitz hat. Das bedeutet, dass der Antragsteller einen ordentlichen Wohnsitz in einem EU-Land haben muss, und zwar in jenem, in dem er die Prüfung machen möchte. Diese Prüfung sollte auch nicht nur in dem Land, sondern auch nahe dem Wohnort des Führerscheinanwärters liegen.

Beim EU-Führerschein ist die 185-Tage-Regelung relevant. Eine Fahrerlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber seinen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Die Fahrerlaubnis kann im EU-Ausland erworben werden, wenn Sie sich mindestens 6 Monate im Jahr dort aufhalten oder dort einen ordentlichen Wohnsitz haben. Wer in einem EU-Land die Fahrerlaubnis macht, dessen Schein besitzt daraufhin in der gesamten Europäischen Union Gültigkeit.

Artikel 17 der neuen Richtlinie legt den Begriff des ordentlichen Wohnsitzes wie folgt fest: Für die Zwecke dieser Richtlinie gilt als ordentlicher Wohnsitz der Ort, an dem sich ein Führerscheininhaber wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder - bei Personen ohne berufliche Bindungen - wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen dem Führerscheininhaber und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, d. h. während mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr, aufhält.

Führerscheintourismus und MPU-Umgehung

Immer öfter hört man von Menschen, die ihren Führerschein im Ausland machen, nachdem sie ihre Fahrerlaubnis in Deutschland verloren haben. Viele haben großen Respekt vor der MPU, die Durchfallquote ist hoch, die Vorbereitung sehr zeit- und -kostenintensiv. Eine Möglichkeit besteht darin, einen anerkannten EU-Führerschein im Ausland zu machen. Beliebte Länder sind zum Beispiel Rumänien, Kroatien, Polen, Ungarn und Tschechien. Denn innerhalb der EU werden Führerscheine grundsätzlich anerkannt - auch dann, wenn diese trotz Auflage ohne MPU erworben wurden.

Wenn die Sperre abgelaufen ist, kann die Fahrerlaubnis im Ausland beantragt werden - jedoch nur, wenn das Wohnsitzprinzip für den Führerschein gewahrt wird. Sollte eine deutsche Führerscheinbehörde herausfinden, dass es sich dabei um einen Scheinwohnsitz handelte, drohen Strafen u. a. Ihnen wird vorgeworfen, den Führerschein nicht am Wohnsitz, sondern am Scheinwohnsitz gemacht zu haben?

Grundsätzlich hat jener Staat nachzuprüfen, ob dieses Erfordernis erfüllt ist, welcher den Führerschein ausstellt. Dennoch fragen deutsche Führerscheinstellen immer öfter bei Verdachtsfällen im Ausland nach. Ohne einen entsprechenden Beweis, dass der Wohnsitz nicht überprüft wurde, können denn diese nicht nachweisen, dass für den ausländischen EU-Führerschein das Wohnsitzprinzip hier ausgenutzt bzw. umgangen wurde.

Vorbereitung und wichtige Aspekte

Wer seinen Motorradführerschein im Ausland machen möchte, sollte sich jedoch gut vorbereiten. Nicht jeder Führerschein, der im Ausland erworben wird, ist in Deutschland automatisch gültig. Eine vorherige Überprüfung der rechtlichen Anerkennung ist daher essenziell. Außerdem sollten Interessierte auf die Qualität der Fahrschulen achten. Es empfiehlt sich, Erfahrungsberichte zu lesen und sicherzustellen, dass die Schule über qualifizierte Lehrer sowie passende Motorräder verfügt. Nicht zuletzt sollten auch die Versicherungsmöglichkeiten vor Ort geprüft werden.

Weitere wichtige Aspekte:

  • Sprachbarrieren: Achten Sie darauf, dass die Fahrschule Unterricht in einer Sprache anbietet, die Sie verstehen.
  • Prüfungsanforderungen: Informieren Sie sich über die praktischen und theoretischen Anforderungen.
  • Anerkennung: Stellen Sie sicher, dass der Führerschein in Deutschland anerkannt wird.

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