Motorradführerschein mit Autoführerschein in Deutschland: Alle Infos

Motorradfahren ist für viele Menschen ein Traum, der mit Freiheit, Abenteuer und der puren Lust am Fahren verbunden ist. Doch was, wenn zwar ein Autoführerschein vorhanden ist, jedoch weder Zeit noch Geld reichen, um außerdem den Motorradführerschein zu machen? Die Lösung: Seit Anfang 2020 ist es mit der Fahrerlaubnis-Erweiterung B196 möglich, ein Motorrad mit Autoführerschein zu fahren.

Personen mit Pkw-Führerschein dürfen unter bestimmten Bedingungen ohne zusätzliche Führerscheinprüfung Motorradfahren. Die AUTO ZEITUNG erklärt die Regeln zum 125er- und Mopedfahren mit dem Autoführerschein.

Die B196-Erweiterung: Motorradfahren mit dem Autoführerschein

Unter bestimmten Voraussetzungen ist seit Anfang 2020 das Motorradfahren auch mit dem Autoführerschein möglich. Seitdem dürfen Autofahrer:innen leichte Krafträder der Klasse A1 mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, also 15 PS, fahren.

Eine zusätzliche Prüfung muss für diese sogenannte B196-Erweiterung nicht abgelegt werden, es gibt aber Regeln: Wer ohne Motorradführerschein mit einer 125er unterwegs sein will, muss mindestens 25 Jahre alt sein, seit fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzen und eine Schulung mit vier Theorie- und fünf Praxiseinheiten in der Fahrschule absolvieren.

Je nach Fahrschule muss man mit Kosten zwischen 500 und 1000 Euro für die Führerscheinerweiterung rechnen.

Ziel der B196-Erweiterung

Ziel der Einführung der B196-Erweiterung für den Führerschein Klasse B war es, "mehr Mobilität - insbesondere auch im Bereich der Elektromobilität - zu ermöglichen und gleichzeitig die Verkehrssicherheit sicherzustellen", so das Bundesverkehrsministerium. Vor allem im ländlichen Raum solle das Motorradfahren mit dem Autoführerschein die individuelle Mobilität stärken und den Verkehr durch den Einsatz alternativer Antriebe klimafreundlicher machen.

Regeln beim Motorradfahren mit dem Autoführerschein

Welche Zweiräder nur mit dem Autoführerschein, also ohne B196-Erweiterung, bewegt werden dürfen, hängt vom Führerscheintyp beziehungsweise vom Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis ab:

Fahrer:innen mit dem Autoführerschein der Klasse B dürfen Fahrzeuge der Klasse AM (vor 19.1.2013 Klasse M) fahren. Dazu gehören sowohl zweirädrige Kleinkrafträder (Klasse L1e-B) als auch dreirädrige Kleinkrafträder (Klasse L2e) und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Klasse L6e). Sie dürfen maximal 45 km/h schnell fahren, Hubräume von höchstens 50 cm³ und eine Höchstleistung von 5,5 PS (4 kW) haben. Dazu zählen beispielsweise manche Roller oder Mopeds.

Wer vor dem 1. April 1980 den Pkw-Führerschein der Klasse 3 erworben hat und noch immer in dessen Besitz ist, darf seit April 2013 auch Motorräder bis 48 PS (35 kW) fahren. Voraussetzung hierfür ist lediglich eine 40-minütige praktische Prüfung. Nach zwei Jahren ermöglicht der Gesetzgeber, ebenfalls mit nur einer praktischen Prüfung, den vollwertigen Motorradführerschein zu machen.

Statistik zur B196-Erweiterung

Im ersten Jahr nach der Einführung der B196-Regelung wurden laut Daten des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) bundesweit rund 78.000 Berechtigungen zum Führen von Leichtkrafträdern mit 125 cm³ und 11 kW (15 PS) eingetragen. In den Jahren 2021 und 2022 flachte das Interesse im Vergleich zum Premierenjahr um rund ein Drittel ab. Insgesamt erwarben in den ersten drei Jahren rund 185.000 Autofahrende die B196-Erweiterung.

Im Ländervergleich stockten in Baden-Württemberg mit 589 pro 100.000 Personen die meisten ihren Klasse-B-Führerschein auf, darauf folgen Bayern mit 555 und Hessen mit 530 Eintragungen pro 100.000 Einwohner:innen. In Bremen und den östlichen Bundesländern wurde nur unterdurchschnittlich oft von der Regelung zum 125er-Fahren Gebrauch gemacht.

Bereits 2020, also im Jahr des Inkrafttretens der neuen Verordnung zum 125er-Fahren mit Autoführerschein, verzeichnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Rekordsteigerung bei der Zulassung von Krafträdern bis 125 cm³ Hubraum. Waren es 2019 noch 34.393, stiegen die Neuzulassungen 2020 mit 66.837 auf fast das Doppelte an. In den folgenden drei Jahren zeichnete sich ein leichter Abwärtstrend ab, mit 61.415 bewegen sich die Neuzulassungen 2023 jedoch nach wie vor auf einem wesentlich höheren Niveau als vor der Regelung zur B196-Erweiterung.

Kritik und Zustimmung zur B196-Regelung

Das Motorradfahren mit Autoführerschein zu ermöglichen stieß im Vorfeld weitestgehend auf scharfe Ablehnung und Empörung. Unter anderem warnten Fahrschulen, Ärzt:innen und Verkehrsexpert:innen vor den Gefahren, die von ungeübten Motorradfahrenden ausgehen würden, und prognostizierten steigende Unfallzahlen. "Dadurch kann es zu noch mehr Unfällen kommen", sagte etwa Florian Reifferscheid von der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschland (BAND). Autofahrende seien nicht darin geübt, mit Motorrädern umzugehen.

Auch der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) übte scharfe Kritik. 125er könnten schneller als 100 km/h fahren und seien nach besonders stark motorisierten Motorrädern die gefährlichste Fahrzeugklasse in der Unfallstatistik, hieß es in einer Stellungnahme. Zweifel äußerte auch der TÜV: Ein "Kurzprogramm" sei nicht genug und vor allem die praktischen Fahrstunden seien unzureichend. Fahrlehrer:innen sahen das ähnlich. "Das zentrale Problem ist die fehlende fahrerische Kompetenz", so der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF), Dieter Quentin. Die Schulung sei "völlig unzureichend".

Zustimmung, das 125er-Fahren mit Autoführerschein zu erlauben, kam von der FDP und dem Industrie-Verband Motorrad (IVM). "Der Vorschlag von Minister Scheuer geht in die richtige Richtung", so Verkehrsexperte Oliver Luksic (FDP). Mit zusätzlichen Fahrstunden könne man Autofahrer:innen durchaus zutrauen, ein motorisiertes Zweirad mit 15 PS (11 kW) "sicher und verantwortlich" zu steuern.

Motorradführerschein 2024: Kosten und Klassen

Der Traum vom eigenen Motorrad ist groß, die Unklarheiten zum Weg dorthin sind aber zahlreich? Denkt man darüber nach, den Motorradführerschein zu machen, tauchen unweigerlich viele Fragen auf: Wie viel kostet ein Motorradführerschein, welches Motorrad kann ich mit welcher Führerscheinklasse fahren? Und wie alt muss ich für die verschiedenen Führerscheinklassen überhaupt sein? AUTO BILD liefert die wichtigsten Infos zum Motorradführerschein!

Wie viel kostet ein Motorradführerschein?

Am Anfang des Projekts "Motorradführerschein" steht die Frage nach dem finanziellen Aufwand. Wie beim Pkw-Führerschein setzen sich die Kosten für den Motorradführerschein aus unterschiedlichen Posten zusammen. Den Löwenanteil der Kosten produzieren die Theorie- und Praxisstunden. Aber auch Anmelde- und Prüfungsgebühren, Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs summieren sich zu einem spürbaren Posten.

Wie viel der Motorradführerschein kostet, hängt von vielen Variablen ab. 2000 Euro sollten Sie aber auf jeden Fall einplanen.

Wie teuer der Motorrad­führer­schein letztlich wird, lässt sich nicht pauschal kalkulieren. Je nach Bundes­land, Fahr­schule und Lern­fortschritt variieren die Kosten mitunter sehr deutlich. Es empfiehlt sich daher, die Konditionen verschiedener Fahrschulen zu vergleichen und im Vorfeld die anfallenden Kosten zu erfragen. Auf diese Weise können Sie eine wohlüberlegte Entscheidung treffen. Realistisch sind mindestens 2000 Euro.

Beispiel: Kosten für einen Motorradführerschein 2024

Hier ist ein Beispiel für die Kosten eines Motorradführerscheins im Jahr 2024:

Posten Ungefähre Kosten
Grundbetrag inkl. Theoriestunden 300 bis 700 Euro
Lernmaterial 0 bis 80 Euro
Passbilder 10 Euro
Sehtest 0 bis 10 Euro
Erste-Hilfe-Kurs 20 bis 50 Euro
15 Übungsfahrten à 50 bis 80 Euro (Anzahl abhängig vom Lernfortschritt) 750 bis 1200 Euro
12 Sonderfahrten à 60 bis 100 Euro 720 bis 1200 Euro
Vorstellung zur theoretischen Prüfung 30 bis 130 Euro
Vorstellung zur praktischen Prüfung 160 bis 260 Euro
Ausstellung des Führerscheins ca. 50 Euro
Gesamtkosten 2040 bis 3690 Euro

Kosten für die verschiedenen Motorradführerscheinklassen

Die Kosten für den Motorradführerschein hängen nicht nur von Region und Fahrschule ab. Auch die angestrebte Führerscheinklasse hat Einfluss auf die Höhe der Endrechnung. Der Hauptgrund: Je nach Führerschein variiert die Anzahl der vorgeschriebenen Theorie- und Praxis­stunden.

Motorradführerschein-Kosten: Klasse AM

Der Rollerführerschein AM ist deutlich günstiger als die Fahrerlaubnis für die höheren Klassen: 500 bis 1200 Euro sollten Sie einplanen.

Motorradführerschein-Kosten: Klasse A1

Seit Januar 2020 können Inhaber des Führerscheins B eine Erweiterung erwerben, die auch das Fahren von Motorrädern der Klasse A1 gestattet. Erforderlich ist dafür lediglich eine Fahrerschulung (mindestens neun Unterrichtseinheiten à 90 Minuten). Für diese B196 genannte Erweiterung sollten Sie 600 bis 1000 Euro einplanen.

Möchten Sie den Motorradführerschein im Direkteinstieg machen, kommen Kosten zwischen 2000 und 3700 Euro auf Sie zu. Die endgültige Summe ist abhängig von Region, Fahrschule und Lerntempo.

Motorradführerschein-Kosten: Klasse A2

Die Kosten sind stark abhängig von Region, Fahrschule und Lerntempo. Daher können hier nur grobe Richtwerte angegeben werden. Für den Motorradführerschein der Klasse A2 sollten bei Direkteinstieg zwischen 2000 und 3700 Euro eingeplant werden.

Ist bereits A1 vorhanden, muss für A2 lediglich eine weitere Praxisprüfung absolviert werden. Kostenpunkt: 400 bis 500 Euro.

Bei bereits vorliegendem Autoführerschein B reduziert sich der Theorieanteil auf zehn Stunden. Daher verringert sich die Grundgebühr ein wenig, die übrigen Kosten bleiben aber gleich.

Motorradführerschein-Kosten: Klasse A

Inhaber des Motorradführerscheins der Klasse A dürfen jedes Motorrad fahren - ohne Leistungsbeschränkung. Die Berechtigung für die offene Klasse kann man entweder stufenweise oder direkt erwerben.

Das schlägt sich in den Kosten nieder: Wer mindestens zwei Jahre einen Führerschein der Klasse A2 besitzt, der kann sich die theoretische Ausbildung sparen und braucht auch nicht zur theoretischen Prüfung anzutreten. Zudem benötigt der Kandidat in diesem Fall vermutlich weniger Übungsstunden. So ist ein Führerschein der Klasse A ab 1500 Euro zu haben. Beim Direkteinstieg sind 2000 bis 3700 Euro realistisch.

Motorradklassen: Welcher Führerschein für welches Motorrad?

Die Klassen der Motorradführerscheine sind breit gefächert. Bereits ab 15 Jahren kann der Spaß mit dem Roller-Führerschein AM losgehen. Wer von einer richtig starken Maschine träumt, peilt das obere Ende der Führerschein-Riege an. Wer in die Königsklasse A einsteigen möchte, muss bis zum Alter von 24 Jahren aushalten. Erst dann ist der Weg frei für die uneingeschränkte Freiheit auf vier Rädern.

  • Führerscheinklasse B196: Der Rollerführerschein B196 ist die Erweiterung zum Autoführerschein B. B196 erlaubt das Fahren von Rollern oder anderen motorisierten Zweirädern mit einem Hubraum von höchstens 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Bei Elektrofahrzeugen liegt die maximale Leistung bei 4 kW.
  • Führerscheinklasse A1: Mit einem Führerschein der Klasse A1 dürfen Leichtkrafträder mit weniger als 125 ccm Hubraum und 11 kW Motorleistung gefahren werden.
  • Führerscheinklasse A2: Die Führerscheinklasse A2 ermöglicht es Ihnen, Motorräder mit einer Leistung von bis zu 35 kW zu fahren, ohne dass Sie sich Gedanken über Hubraumbeschränkungen machen müssen.
  • Führerscheinklasse A: Mit dem großen Führerschein A dürfen Sie jedes Motorrad fahren. Es bestehen keine Beschränkungen beim Hubraum oder der Geschwindigkeit.

Das ist beim Drosseln zu beachten

Manche Einsteiger wollen schon von Beginn an ihr Traum-Bike fahren und lassen es auf die vom Gesetzgeber für A2 festgelegte Höchstleistung drosseln. Dabei müssen sie aber beachten, dass bis auf eine Ausnahme aufgrund von lokalen Bestandsschutzregelungen das Bike maximal 70 kW Leistung haben darf.

Konkret geht es um Inhaber eines zwischen dem 19. Januar 2013 und dem Tag vor dem Erscheinungstermin der elften Änderungsverordnung im Bundesgesetzblatt (27. Dezember 2016) erteilten Führerscheins A2. Sie dürfen innerhalb Deutschlands auch auf eine Leistung von 35 kW gedrosselte Motorräder fahren, deren Ausgangsleistung die 70 kW übersteigt. Nach zwei Jahren A2 erlaubt der Gesetzgeber den Aufstieg in die Klasse A. Hürde: eine weitere praktische Prüfung.

Wer gleich die großen Maschinen fahren will, muss mindestens 24 Jahre alt sein. Bei dreirädrigen Kfz mit mehr als 15 kW beträgt das Mindestalter 21 Jahre.

Interessante Notiz am Rande: Ein Beiwagen wird nicht als eigenständiges Fahrzeug gewertet. Mehrspurigkeit liegt bei einem Kraftfahrzeug erst dann vor, wenn zwei Räder an einer Achse montiert sind. Daher gelten die Motorradführerscheinklassen auch für Bikes mit Beiwagen.

Mindestalter für die verschiedenen Motorradklassen

  • Klasse AM: 15 Jahre
  • Klasse A1: 16 Jahre
  • Klasse A2: 18 Jahre
  • Klasse A: 24 Jahre bei Direkteinstieg oder nach mindestens zweijährigem Besitz des Führerscheins A2

Wie hilft der Pkw-Führerschein beim Erwerb des Motorradführerscheins?

Ein vorhandener Pkw-Führerschein kann beim Erwerb des Motorradführerscheins Vorteile bringen. Kleinkrafträder mit nur 50 Kubikzentimeter Hubraum, sogenannte 50er, dürfen alle Autofahrer auch ohne Prüfung fahren.

Personen, die ihren Pkw-Führerschein zwischen dem 1. April 1980 und dem 18. Januar 2013 erworben haben, können zusätzlich mit dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 15 kW (20 PS), den sogenannten "Trikes", in den Straßenverkehr.

Autofahrer, die Klasse 3 vor dem 1. April 1980 ausgestellt bekommen haben, dürfen automatisch A1 fahren und brauchen für A2 nur eine praktische Fahrprüfung.

Der B196-Führerschein

Seit dem 1. Januar 2020 können Inhaber eines Pkw-Führerscheins ihren Schein um B196 erweitern. Damit dürfen sie 125er-Motorräder fahren - vorausgesetzt, sie sind mindestens 25 Jahre alt, besitzen den Pkw-Führerschein seit fünf Jahren und haben mindestens vier Theoriestunden sowie fünf praktische Fahrstunden absolviert.

Außerdem verhilft die Erfahrung hinterm Pkw-Steuer zu einer geringeren Zahl an theoretischen Fahrstunden. Und wer beispielsweise bereits zwei Jahre einen Motorradführerschein A1 hat und nun A2 erwerben möchte, der braucht nur eine weitere praktische Prüfung abzulegen. Vor der Zulassung zur Prüfung muss sich der Fahrlehrer jedoch vom Können des Prüflings überzeugen.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Durchschnittlich 20 bis 30 Fahrstunden dauert die praktische Ausbildung. Zuerst kommen die Übungsstunden: Hier soll sich der Fahrschüler mit den Funktionen und Fahreigenschaften des Motorrads vertraut machen. Das Beschleunigen, Bremsen, Ausweichen, Fahren in Schrittgeschwindigkeit, Fahren im Kreis, Slalomfahren und das Anfahren an einer Steigung gehören dazu.

So läuft die Ausbildung ab

Oft beginnen Fahrlehrer die Arbeit mit ihren Schülern auf Übungsplätzen. Dann folgen zwölf Pflichtstunden inklusive Sonderfahrten, zu denen Autobahn-, Überland- und Nachtfahrten zählen. Gesetzlich vorgeschrieben sind drei Stunden à 45 Minuten Nacht oder Dämmerung, fünf Stunden à 45 Minuten Landstraße und vier Stunden à 45 Minuten Autobahn.

Die Theorie besteht aus zwölf plus vier Zusatzstoffstunden. Auf sogenannten Prüfungsfahrten kann der Fahrschüler schließlich gezielt mit seinem Ausbilder an Schwächen arbeiten, bevor es in die praktische Prüfung geht.

Fahrschulen gehen meist flexibel auf den Fortschritt sowie die zeitlichen Möglichkeiten ihrer Schüler ein und fassen zum Beispiel mehrere Autobahnfahrten zusammen. Vom Geschick des Prüflings hängt ab, ob die Ausbildung sechs Wochen oder eher sechs Monate dauert.

Wie finde ich die passende Motorradfahrschule?

Bei der Wahl der Fahrschule sollte man persönliche Vorlieben berücksichtigen. Freunde und Bekannte können oft mit Tipps und Kontakten weiterhelfen. Das Internet oder das Branchenbuch helfen auch.

Grundsätzlich sollte man sich aber einen eigenen Eindruck verschaffen, die Lehrer kennenlernen und einen Blick auf die Fahrzeuge werfen.

Wie schnell komme ich per Crashkurs zum Motorradführerschein?

Ein AUTO BILD-Test ergab 2017, dass es möglich ist, den Motorradführerschein in fünf Tagen zu machen. Doch das ist ein Kraftakt! Und ein Schnäppchen ist der Crashkurs auch nicht: Die intensive, optimale Betreuung bringt es mit sich, dass die Rechnung meistens höher ausfällt als bei der regulären Führerschein-Ausbildung.

Häufige Fragen zum Motorradführerschein

Wie lange dauert ein Motorradführerschein, wenn man den Autoführerschein schon hat?

Die Erweiterung B196 erlaubt es Autofahrern, Motorräder bis zu 125 Kubikzentimeter Hubraum zu fahren. Die Bedingungen dafür sind, dass sie mindestens 25 Jahre alt sind, den Pkw-Führerschein seit fünf Jahren besitzen und eine Mindestanzahl von vier Theoriestunden sowie fünf praktischen Fahrstunden absolviert haben. Es braucht also nicht viel Geduld, um vom Auto auch aufs Motorrad umsteigen zu dürfen.

Inhaber eines Führerscheins der alten Klasse 3 dürfen automatisch auch Motorräder der Klasse A1 fahren. Zusätzlich benötigen sie lediglich eine praktische Fahrprüfung, um die Klasse A2 zu erwerben.

Ist A2 billiger als A?

Die Kosten für den "offenen" Führerschein der Klasse A entsprechen in etwa denen der Klasse A2. 2000 bis 3000 Euro sollten Sie in jedem Fall einplanen.

Warum ist der Motorradführerschein so teuer?

Die gestiegenen Kosten für Versicherungen, Sprit, Fahrzeuge, Mieten, Löhne etc. schlagen sich insgesamt im Preis für einen Führerschein nieder. Dazu kommt, dass der Verkehr im Vergleich zu früher komplexer geworden ist und mehr Pflichtstunden für Theorie und Praxis vorgeschrieben sind.

Wie bekomme ich den Motorradführerschein ohne Prüfung?

Autofahrer dürfen seit 2020 mit dem Autoführerschein B auch leichte Motorräder fahren. Gemeint sind damit Maschinen mit einem Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimeter und einer Motorleistung von nicht mehr als 15 PS. Voraussetzung ist die Eintragung der Schlüsselzahl B196. Eine Prüfung muss dafür nicht absolviert werden.

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