Motorradführerschein in Rostock: Kosten und Voraussetzungen

Motorradfahren erfreut sich in Deutschland wachsender Beliebtheit. Zwar besitzen weiterhin mehr Menschen ein Auto, aber die Zahl der Motorradbesitzer hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Dieser Artikel beleuchtet die Kosten und Voraussetzungen für den Erwerb eines Motorradführerscheins in Rostock.

Führerscheinklassen für Motorräder in Deutschland

Nach der Neuregelung der Führerscheinklassen im Jahr 2013 gibt es in Deutschland vier Klassen für den Motorradführerschein: AM, A1, A2 und A.

Die Fahrerlaubnis der Klasse A

Die Fahrerlaubnis der Klasse A umfasst, wie zuvor erwähnt, alle in Deutschland gültigen Führerscheinklassen für Motorräder. Der Klasse-A-Führerschein (Motorradführerschein) beinhaltet die Klassen AM, A1 und A2. Der Klasse-A-Führerschein (Motorradführerschein) beinhaltet die Klassen AM, A1 und A2. Die Fahrerlaubnis schließt die Klassen AM, A1 und A2 ein. Sie dürfen also auch ein Motorrad über 45 km/h fahren. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu bzw. Beschränkungen, die für die Klassen AM, A1 und A2 festgelegt sind, gelten somit für den Motorradführerschein der Klasse A nicht.

Gültigkeit alter Führerscheine

Auch sind alte Motorradführerscheine der Klassen 1, 1a, 2, 3 (a und b) sowie 4 weiterhin gültig und erlauben das Führen der Motorräder der Klasse A. Nach der Erneuerung eines alten Führerscheins sind die aktuellen Klassen auf diesem ausgewiesen. Wurde der gültige Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt, muss dieser bis spätestens 2033 in einen EU-Führerschein umgetauscht sein. Wurde der Motorradführerschein zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18.

Weitere Führerscheinklassen

Diese Fahrzeuge sind in der Klasse AM enthalten und dürfen ab dem 15. Den Führerschein der Klasse A1 dürfen Verkehrsteilnehmer ab 16 machen. Der Führerschein der Klasse A1 kann auf A2 erweitert werden, wenn die Klasse A1 mindestens zwei Jahre im Besitz des Fahrers ist. Seit 2020 haben Führerscheininhaber der Klasse B zudem die Möglichkeit, einige Übungsstunden abzulegen und sich anschließend die Schlüsselzahl (SZ) 196 eintragen zu lassen, wenn sie seit mindestens fünf Jahren fahren dürfen und 25 Jahre oder älter sind. Dann sind sie berechtigt 125er-Leichtkrafträder zu führen, was der Klasse A1 entspricht. Eine Prüfung ist nicht abzulegen.

Voraussetzungen für den Erwerb des A-Führerscheins

Wie auch beim Führerschein fürs Auto müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, bevor der Erwerb von einem Motorradführerschein in Angriff genommen werden kann. Es ist nicht notwendig, die Klassen AM, A1 oder A2 zu besitzen, wenn ein Motorradführerschein der Klasse A erworben werden soll. Denn ein Direkteinstieg bei einem Führerschein der Klasse A ist ab dem 24. Dieses liegt bei der Führerscheinklasse A bei 24 Jahren für Krafträder und bei 21 Jahren für dreirädrige Fahrzeuge. Liegt die Klasse A2 vor, darf die Klasse A ab 20 Jahren absolviert werden.

Hierfür müssen, neben dem Personalausweis, auch ein Sehtest sowie die Teilnahmebescheinigung am sogenannten „Erste-Hilfe-Kurs“ vorliegen. Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis, sowohl für einen PKW- als auch für einen Motorradführerschein, ist bei der zuständigen Behörde einzureichen. Der Antragsteller muss seinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Wohnt der Fahrschüler mindestens 185 Tage im Jahr in Deutschland oder handelt es sich um Studenten, die für die Ausbildung ins EU-Ausland gegangen sind, darf ein Führerschein im Inland beantragt werden. Liegen Zweifel an der Eignung zum Führen eines Fahrzeugs vor, kann die zuständige Behörde eine verkehrsmedizinische Qualifikation oder auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verlangen.

Sehtest

Zum Motorradführerschein gehören ein Sehtest genauso dazu wie der Erste-Hilfe-Kurs und die theoretischen sowie praktischen Stunden in der Fahrschule. Ein solcher Sehtest darf nur bei anerkannten Stellen durchgeführt werden, da die Bescheinigung als Nachweis bei der Behörde vorgelegt wird. Im Test an sich wird die Sehschärfe ermittelt, dies erfolgt mit den Sehhilfen (Brillen oder auch Kontaktlinsen), da diese dann sowohl in der Bescheinigung als auch im Führerscheindokument eingetragen sein müssen. Liegt die Sehschärfe bei beiden Augen unter 70 Prozent, ist der Test nicht bestanden. Dürfen Führerscheininhaber nur mit Sehhilfe fahren, sind sie verpflichtet, die korrekte Sehhilfe mitzuführen und zu verwenden.

Erste-Hilfe-Kurs

Als nächstes müssen Anwärter für den Motorradführerschein einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren und die Teilnahme nachweisen. Diese Kurse bringen den Teilnehmern lebensrettende Sofortmaßnahmen bei, welche bei einem Unfall angewendet werden sollten. Nur amtlich anerkannte Stellen für diese Kurse (z. B. Ein Kurs besteht üblicherweise aus vier Doppelstunden mit jeweils 45 Minuten Dauer.

Theoretische und praktische Prüfung

Auch bei einem Motorradführerschein setzt sich bei einem Direkteinstieg der Führerscheintest für die Klasse A aus einem theoretischen und einem praktischen Teil zusammen. In der Fahrschule stehen 12 Doppelstunden mit theoretischem Grundstoff an. Eine Doppelstunde dauert hierbei 90 Minuten. Die Theorieprüfung für die Klasse A besteht dann aus 30 Fragen. Bei der Beantwortung dieser müssen Anwärter auf den Motorradführerschein eine Anzahl an Punkten erreichen, damit diese als bestanden gilt. Darüber hinaus können Fahrschüler die Prüfungen erst drei Monate vor Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters absolvieren.

Nachdem der Grundstoff in den theoretischen Stunden durchgenommen wurde, sind die praktischen Fahrstunden an der Reihe. Zunächst schätzt der Fahrlehrer ein, wie viele Übungsstunden anberaumt werden. Allerdings müssen Fahrschüler für den Führerschein der Klasse A Pflichtstunden in Form von Sonderfahrten absolvieren. Neben den Fahrstunden fallen durch die Sonderfahrten beim Führerschein der Klasse A weitere Kosten an. Auch beim Vorbesitz eines Führerscheins der Klasse A2 lassen sich die Kosten deutlich einschränken, da hier die praktischen Fahrstunden gänzlich entfallen.

Nachdem die notwendigen Fahrstunden und Sonderfahrten durchgeführt und auch die theoretische Prüfung bestanden wurde, steht die praktische Prüfung an. Auch hier spielt das Mindestalter eine Rolle, denn die praktische Prüfung ist frühestens einen Monat vor dem Erreichen von diesem möglich.

Kosten für den Motorradführerschein

Dass für einen Motorradführerschein Kosten anfallen, ist allgemeinhin bekannt. Sie sollten mit einem Betrag im drei- bis vierstelligen Bereich rechnen. Es kommen hierbei einige Kostenpunkte auf Sie zu (z. B. Anmeldegebühr für den Führerschein).

Seit 2018 wird der Preis für den Sehtest nicht mehr durch die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) der Bundesrepublik Deutschland festgelegt. Jeder Optiker bzw. Augenarzt kann nun den Betrag selbst festlegen oder auch gar keine Gebühr verlangen. Wie bereits erwähnt, liegen Kosten für einen Erste-Hilfe-Kurs zwischen 15 und 30 Euro oder teilweise auch höher.

Einzelne Kostenfaktoren

  • Anmeldung: Zu den Kosten bei einem Führerschein der Klasse A gehört auch die Anmeldegebühr bei der Fahrschule. Diese können sich zwischen 60 und 200 Euro befinden, daher lohnt es sich, vor der Anmeldung die Fahrschulen vor Ort zu vergleichen.
  • Übungsmaterial: Auch für das Übungsmaterial der Fahrschulen ist bei einem Führerschein der Klasse A mit Kosten zu rechnen.
  • Erstausstellung: Für die Erstausstellung fallen Kosten zwischen 30 und 50 Euro an.

Weitere Gebühren

Zusätzliche Gebühren entstehen den Fahrschülern für die Beantragung des Führerscheins und für die zu absolvierenden Prüfungen. Dabei handelt es sich um Verwaltungsgebühren, die nichts mit den Kosten für den theoretischen und praktischen Unterricht zu tun haben und damit von der Wahl der Fahrschule unabhängig sind.

  • Erste-Hilfe-Nachweis + Sehtest: ca. 22 Euro
  • Prüfungsgebühren Dekra: ca. 105 Euro
  • Führerscheinstelle: ca. 45 Euro

Achtung: Diese Angaben können im Einzelfall abweichen und sind daher ohne Gewähr! Außerdem fallen bei einer nicht bestandenen Prüfung die Kosten für die Wiederholungsprüfung an.

Wo muss ich den Führerschein beantragen, und welche Unterlagen brauche ich dazu?

Wo Du Deinen Antrag abgeben mußt, ist von Deinem Wohnsitz abhängig. Wer in der Hansestadt Rostock wohnt, für den ist die Führerscheinstelle in Rostock zuständig.

Die Anschrift lautet:Führerscheinstelle RostockCharles-Darwin-Ring 618059 Rostock

Wohnst Du dagegen im Landkeis Rostock, mußt Du Dich an die Führerscheinstelle in Bad Doberan wenden. Hier die Anschrift:Führerscheinstelle Bad DoberanAm Waldrand 318209 Bad Doberan

Folgende Dinge müssen dazu vorgelegt werden:

  • Paßbild
  • Personalausweis
  • Sehtest
  • Nachweis „Erste-Hilfe-Schein“

Was ist der Unterschied zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein?

Bei der Fahrerlaubnis handelt es sich um die amtliche Genehmigung zum Führen eines bestimmten Kraftfahrzeugtyps im öffentlichen Straßenverkehr. Sie wird nach erfolgreich absolvierter Fahrschulausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung erteilt.

Der Führerschein ist das Dokument, das dem Inhaber als Nachweis für den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis dient. Er muss daher vom Fahrzeugführer bei jeder Fahrt mitgeführt und den dazu berechtigten Personen auf Verlangen vorgezeigt werden.

Was hat es mit der theoretischen Prüfung am Computer (PC-Prüfung) auf sich?

Was in den meisten europäischen Ländern bereits seit einigen Jahren gängige Praxis ist, wurde 2010 auch Deutschland eingeführt: Die theoretische Prüfung am PC. In Mecklenburg-Vorpommern erfolgte die Umstellung auf das neue Prüfungsverfahren bereits 2009.

Dabei werden die Fragen der theoretischen Prüfung nicht mehr als Fragebögen aus Papier ausgehändigt, die dann vom Fahrschüler zu beantworten sind, sondern im Dialog an einem PC. Der Rechner und die dazu erforderliche Software werden von der prüfenden Institution gestellt. Vor Beginn der Prüfung erhält jeder Teilnehmer eine Einweisung in die Bedienung des Programms.

Der größte Vorteil für die Fahrschüler besteht darin, dass sie unmittelbar im Anschluß an die Prüfung das Ergebnis erfahren - einschließlich eines ausgedruckten Fehlerprotokolls.

Führerschein Kurse in der Fahrschule Pröber

Die Fahrschule Pröber bietet folgende Führerscheinkurse an:

  • Klasse B - PKW
  • Klasse A - Motorrad
  • Klasse C/CE - Lastwagen
  • Klasse D/DE - Bus
  • Klasse L/T - Traktor
  • Klasse BE - Anhänger
Übersicht zu den Fahrerlaubnisklassen
Klasse Umgangssprachliche Bezeichnung Offizielle Bezeichnung / Beschreibung Mindestalter Erforderlicher Vorbesitz Einschluss Bemerkungen
AM Mofa / Moped / Mokick / Buggy Zweirädrige Kleinkrafträder mit: max. 50 cm³ Hubraum und max. 45 km/h bbH Vierrädrige Leicht-Kfz und dreirädrige Kleinkrafträder mit: max. 45 km/h bbH, Hubraum ≤ 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren, max. Leistung 4 kW bei anderen Verbrennungsmotoren oder Elektromotoren, Leermasse max. 350 kg 16 - - -
A1 Leichtes Motorrad / Leichtes Trike Krafträder mit: max. 125 cm³ Hubraum und max. 11 kW Leistung Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern über 50 cm³ Hubraum oder über 45 km/h bbH, Leistung max. 15 kW 16 - AM -
A2 Motorrad Krafträder mit: Leistung max. 35 kW, Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg 18 - AM und A1 Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich
A Schweres Motorrad mit Beiwagen / Trike Krafträder mit: > 50 cm³ Hubraum oder > 45 km/h bbH Dreirädrige Kfz mit Leistung > 15 kW Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mit: > 50 cm³ Hubraum (bei Verbrennungsmotoren) oder über 45 km/h bbH, Leistung über 15 kW 20 (Aufstieg von A2), 21 (Trikes), 24 (Direkterwerb) - AM, A1 und A2 Mind. 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A, mind. 21 Jahre für Trikes, mind. 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich

Kosten für den Führerschein in Deutschland

Die Kosten für jeden Fahrschüler unterscheiden sich, weil sich die Kosten unter anderem danach richten wie viele Fahrstunden du benötigst. Ein Fahrschüler, welcher schnell sicher fährt braucht weniger Fahrstunden, als eine Person, die sich im Auto sehr unsicher fühlt. Dieses Prinzip gilt für alle Fahrschulen.

Preisliste (varriert je nach Standort und Verfügbarkeit)

  • Grundbetrag: für die allgemeinen Aufwendungen einschließlich des theoretischen Unterrichts 249,00 €
  • Grundbetrag: bei Nichtbestehen der theoretischen Prüfung und weiterer Ausbildung 0,00 €
  • Fahrstunde: zu je 45 Minuten 72,99 €
  • Besondere Ausbildungsfahrten: zu je 45 Minuten(Ausbildungsfahrten auf Bundes- oder Landesstraßen, Autobahnen und bei Dämmerung und Dunkelheit) 72,99 €
  • Unterweisung am Fahrzeug zu je 45 Minuten
  • Intensivkurs: (Optional buchbar) 499,00 €
  • Lern-System: 89,00 €
  • Vorstellungsentgelt theoretische Prüfung: 79,99 €
  • Vorstellungsentgelt praktische Prüfung (komplett): 279,00 €
  • TÜV/DEKRA-Prüfungsgebühren Theorie: 24,99 €
  • TÜV/DEKRA-Komplettprüfung Praxis: 129,83 €
  • Vorstellung zur praktischen Teilprüfung: Teilprüfung: Vorstellung zur praktischen Teilprüfung - Fahren Teilprüfung: Vorstellung zur praktischen Teilprüfung - Verbinden/Trennen Teilprüfung: Vorstellung zur praktischen Teilprüfung - Abfahrtkontrolle

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0