Der Traum vom eigenen Motorrad ist groß, doch es gibt viele Fragen zum Weg dorthin. Denkt man darüber nach, den Motorradführerschein zu machen, tauchen unweigerlich Fragen auf: Wie viel kostet ein Motorradführerschein, welches Motorrad kann ich mit welcher Führerscheinklasse fahren? Und wie alt muss ich für die verschiedenen Führerscheinklassen überhaupt sein?
Welche Motorradführerscheine gibt es?
Beim Erwerb des Motorradführerscheins kann man zwischen mehreren Klassen wählen. Welche Möglichkeiten es gibt und ab wann man welches Kraftrad fahren darf, erfahren Sie hier.
- Klasse AM deutschlandweit schon mit 15 fahren
- Motorradklassen per Direkteinstieg oder Stufenführerschein erwerben
- Mit dem Pkw-Führerschein Leichtkrafträder fahren mit B196
Überblick über die Motorradführerscheinklassen
Um den Motorradführerschein zu erhalten, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, dabei spielen Vorbesitz und Besitzstandsschutz eine Rolle. Außerdem kann man die Klasse B mittlerweile auf Leichtkrafträder bis 125 ccm erweitern.
| Motorradführerscheinklasse | Erlaubte Kraftfahrzeuge |
|---|---|
| A | Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge |
| A2 | Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. |
| A1 | Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. |
| AM | Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. |
| Mofa | Mofas sind einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Wer diese fahren will, benötigt keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine sog. Prüfbescheinigung. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht. |
¹Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Für Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge wird die Leermasse ohne Antriebsbatterie eingetragen.
Ab wann darf man Motorrad fahren?
Wenn ihr einen Motorradführerschein ablegen wollt, gibt es unabhängig von der Klasse bestimmte Voraussetzungen, die ihr einhalten müsst.
| Führerscheinklasse | Mindestalter |
|---|---|
| AM¹ | 15 Jahre |
| A1 | 16 Jahre |
| A2 | 18 Jahre |
| A | 24 Jahre bei Direkteinstieg oder nach mindestens zweijährigem Besitz des Führerscheins A2 |
A: 24 Jahre, bzw. 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2. Wenn ihr einen A1 Führerschein seit mindestens zwei Jahren besitzt, könnt ihr mit nur einer praktischen Prüfung auch den Motorradführerschein A2 ablegen. Wollt ihr Zweiräder und Dreiräder ohne Hubraumgrenzen und Geschwindigkeitsbeschränkung fahren, müsst ihr die Führerscheinklasse A ablegen. Das Mindestalter für den Direkteinstieg für den Führerschein A beträgt dabei 24 Jahre.
Wenn man erstmalig eine Fahrerlaubnis erwirbt - ausgenommen sind die Klassen AM, L und T - wird der Führerschein immer auf Probe erteilt. Wer später die Pkw-Klasse B erwirbt, muss bei Vorbesitz der Klasse A1 oder A2 allerdings nicht nochmals eine Probezeit durchlaufen.
Direkteinstieg und Stufenführerschein
Dafür muss man die bisherige Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre haben. Ist diese Voraussetzung erfüllt, braucht man nach einer Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule nur noch eine praktische Prüfung, aber keine theoretische mehr (sog. Stufenführerschein). Auf diesem Weg kann man die Klasse A bereits mit 20 Jahren erwerben.
Man kann aber auch abkürzen und vor Ablauf der Zweijahresfrist von der Klasse A2 in die Klasse A aufsteigen. In diesem Fall muss man eine Ausbildung mit reduzierter Stundenzahl absolvieren. Nach theoretischer und praktischer Fahrschulausbildung sind zwei Prüfungen (Theorie und Praxis) für die Klasse A erforderlich.
Wie hilft der Pkw-Führerschein beim Erwerb des Motorradführerscheins?
Ein vorhandener Pkw-Führerschein kann beim Erwerb des Motorradführerscheins Vorteile bringen. Kleinkrafträder mit nur 50 Kubikzentimeter Hubraum, sogenannte 50er, dürfen alle Autofahrer auch ohne Prüfung fahren. Personen, die ihren Pkw-Führerschein zwischen dem 1. April 1980 und dem 18. Januar 2013 erworben haben, können zusätzlich mit dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 15 kW (20 PS), den sogenannten "Trikes", in den Straßenverkehr.
Autofahrer, die Klasse 3 vor dem 1. April 1980 ausgestellt bekommen haben, dürfen automatisch A1 fahren und brauchen für A2 nur eine praktische Fahrprüfung. Außerdem verhilft die Erfahrung hinterm Pkw-Steuer zu einer geringeren Zahl an theoretischen Fahrstunden. Und wer beispielsweise bereits zwei Jahre einen Motorradführerschein A1 hat und nun A2 erwerben möchte, der braucht nur eine weitere praktische Prüfung abzulegen. Vor der Zulassung zur Prüfung muss sich der Fahrlehrer jedoch vom Können des Prüflings überzeugen.
Der B196-Führerschein
Seit dem 1. Januar 2020 können Inhaber eines Pkw-Führerscheins ihren Schein um B196 erweitern. Damit dürfen sie 125er-Motorräder fahren - vorausgesetzt, sie sind mindestens 25 Jahre alt, besitzen den Pkw-Führerschein seit fünf Jahren und haben mindestens vier Theoriestunden sowie fünf praktische Fahrstunden absolviert.
125er fahren mit dem Autoführerschein (B196)
Seit Januar 2020 können Autofahrer ihren Klasse B-Autoführerschein ohne Prüfung erweitern und 125er-Motorräder und -Roller fahren. Wir erklären Ihnen, wie das geht, was das kostet und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Im Dezember 2019 beschloss der Deutsche Bundesrat, dass in Deutschland künftig jeder - unter bestimmten Voraussetzungen - mit seinem Autoführerschein auch 125er-Leichtkrafträder fahren darf. Die Regelung gilt seit Januar 2020.
Voraussetzungen für die Führerscheinerweiterung (B196)
Die Einbindung des A1-Führerscheins (125er) in die Pkw-Fahrerlaubnis ist hierzulande an Auflagen gebunden:
- Die Anwärter müssen mindestens 25 Jahre alt sein
- Seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B haben
- Es sind neun 90-minütige Doppelstunden Fahrschule zu absolvieren - 4 in Theorie und 5 in Praxis.
Eine Fahrprüfung ist nach der Ausbildung nicht erforderlich. Es reicht eine Bescheinigung der Fahrschule aus, welche die entsprechende Schulung bestätigt. Mit dieser kann man sich binnen zwölf Monaten die Schlüsselnummer 196 zur Klasse B eintragen lassen und darf damit Leichtkrafträder und -roller fahren.
Was kostet die Erweiterung der Klasse B (B196)?
Die Kosten für die Erweiterung des Autoführerscheins um die Schlüsselzahl 196 variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die Kosten zwischen 500 und 900 Euro. Von der Fahrschule gibt es dann einen Ausbildungsnachweis, mit dem bei der Führerscheinstelle - neues Passbild nicht vergessen - ein neuer Führerschein beantragt werden muss.
Was beinhaltet die Klasse B196?
Seit dem 31.12.2019 gibt es die Klasse B196. Wer den Pkw-Führerschein hat, kann die Klasse B einfach und kostengünstig auf Fahrzeuge der Klasse A1 ausweiten. Dafür bedarf es keiner vollständigen Fahrschulausbildung und auch keiner theoretischen und praktischen Prüfung, sondern nur einer Fahrerschulung.
Klasse B196: Welche Voraussetzungen?
- 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
- Mindestalter 25 Jahre
- Fahrerschulung
Die Fahrerschulung beinhaltet neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (6 Stunden Theorie, 7,5 Stunden Praxis). Die Berechtigung wird durch die Schlüsselzahl 196 im Führerschein eingetragen. Sie gilt nur in Deutschland.
Kosten für den Motorradführerschein
Am Anfang des Projekts "Motorradführerschein" steht die Frage nach dem finanziellen Aufwand. Wie beim Pkw-Führerschein setzen sich die Kosten für den Motorradführerschein aus unterschiedlichen Posten zusammen. Den Löwenanteil der Kosten produzieren die Theorie- und Praxisstunden.
Beispiel: Kosten für einen Motorradführerschein
| Posten | ungefähre Kosten |
|---|---|
| Grundbetrag inkl. Theoriestunden | 300 bis 700 Euro |
| Lernmaterial | 0 bis 80 Euro |
| Passbilder | 10 Euro |
| Sehtest | 0 bis 10 Euro |
| Erste-Hilfe-Kurs | 20 bis 50 Euro |
| 15 Übungsfahrten à 50 bis 80 Euro | 750 bis 1200 Euro |
| 12 Sonderfahrten à 60 bis 100 Euro | 720 bis 1200 Euro |
| Vorstellung zur theoretischen Prüfung | 30 bis 130 Euro |
| Vorstellung zur praktischen Prüfung | 160 bis 260 Euro |
| Ausstellung des Führerscheins | ca. 50 Euro |
| Gesamtkosten | 2040 bis 3690 Euro |
Die Kosten für den Motorradführerschein hängen nicht nur von Region und Fahrschule ab. Auch die angestrebte Führerscheinklasse hat Einfluss auf die Höhe der Endrechnung. Der Hauptgrund: Je nach Führerschein variiert die Anzahl der vorgeschriebenen Theorie- und Praxisstunden.
Motorradführerschein-Kosten: Klasse AM
Der Rollerführerschein AM ist deutlich günstiger als die Fahrerlaubnis für die höheren Klassen: 500 bis 1200 Euro sollten Sie einplanen.
Motorradführerschein-Kosten: Klasse A1
Möchten Sie den Motorradführerschein im Direkteinstieg machen, kommen Kosten zwischen 2000 und 3700 Euro auf Sie zu. Die endgültige Summe ist abhängig von Region, Fahrschule und Lerntempo.
Seit Januar 2020 können Inhaber des Führerscheins B eine Erweiterung erwerben, die auch das Fahren von Motorrädern der Klasse A1 gestattet. Für diese B196 genannte Erweiterung sollten Sie 500 bis 900 Euro einplanen.
Motorradführerschein-Kosten: Klasse A2
Für den Motorradführerschein der Klasse A2 sollten bei Direkteinstieg zwischen 2000 und 3700 Euro eingeplant werden. Ist bereits A1 vorhanden, muss für A2 lediglich eine weitere Praxisprüfung absolviert werden. Kostenpunkt: 400 bis 500 Euro. Bei bereits vorliegendem Autoführerschein B reduziert sich der Theorieanteil auf zehn Stunden. Daher verringert sich die Grundgebühr ein wenig, die übrigen Kosten bleiben aber gleich.
Motorradführerschein-Kosten: Klasse A
Wer mindestens zwei Jahre einen Führerschein der Klasse A2 besitzt, der kann sich die theoretische Ausbildung sparen und braucht auch nicht zur theoretischen Prüfung anzutreten. Zudem benötigt der Kandidat in diesem Fall vermutlich weniger Übungsstunden. So ist ein Führerschein der Klasse A ab 1500 Euro zu haben. Beim Direkteinstieg sind 2000 bis 3700 Euro realistisch.
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