Die Frage, ob seitliche Reflektoren an der Gabel eines Motorrads Pflicht sind, ist ein viel diskutiertes Thema. Die Vorschrift seitlicher Reflektoren ist streng genommen nicht Teil der EURO 4, sondern einer separaten Regelung der UNECE.
Demnach sind die seitlichen Reflektoren eine Voraussetzung dafür, dass das Fahrzeug auf Antrag des Herstellers genehmigt werden kann. An diesen Begriff des "genehmigten Typs" knüpft die Fahrzeug-Zulassungsverordnung an.
Erlöschen der Betriebserlaubnis
Aber auch beim Abbau der seitlichen Rückstrahler dürfte die Betriebserlaubnis erlöschen. Hierfür dürfte die Behörde zwei Gründe anführen, nämlich zum einen den § 19 Abs. 2 StZVO, wonach die Betriebserlaubnis dann erlischt, wenn eine Veränderung an dem Fahrzeug eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lässt, und zum anderen die Nichterfüllung der ursprünglichen Zulassungsvoraussetzung, dass die Maschine einem genehmigten Typen entspricht.
Da die neuen Aprilias (Tuonos und RSV4) die Reflektoren am vorderen Kotflügel tragen, frage ich mich, ob allein schon die Veränderung des Befestigungspunktes (z.B. Anbringen auf den Gabelholmen) zum Erlöschen der Betriebserlaubnis - streng genommen - führt.
Bei einer Kontrolle durch die Polizei würde ich sagen reicht es aus, dass die Dinger am Motorrad sind, ob aber der TÜV die Modellspezifikation prüft bzw. Daher suche ich nach einer sinnvollen Lösung und da bietet sich m.E. nur die Befestigung an den beiden Gabelholmen an.
Anbringung und Sichtbarkeit
Man kann durchaus die Anbaulage der seitliche Rückstrahler verändern: Anbauhöhe min.: 300mm - max.: 900mm; geometrische Sichtbarkeit Vertikal jeweils 15 Grad und Horizontal 30 Grad. Allerdings benötigen die Rückstrahler ein einspr.
Aus welchem Winkel sie sichtbar sein müssen exakt vorgeschrieben. Eine Anbringung im Rahmen dieser Vorschriften bleibt auch weiterhin vorschriftsmäßig da die Zulassung mit dem Vermerk "entspricht UNECE bla" erfolgt.
Da steht nicht drin, dass es der vordere Kotflügel oder die Gabelholme sein müssen. Btw. Designerisch könnte man übrigens auch coolere Sachen als diese einfallslosen Reflektoren machen.
Sicherheitsaspekte und Meinungen
Vielleicht stehe ich ja auf der Leitung. Aber kann mir bitte jemand mal ein realistisches Szenario nennen in dem diese passiven Strahler irgendeinen Sicherheitsgewinn verheissen?
Ich hätte in Köln die Tage fast einen Biker abgeräumt, dessen Glück war das die Seitlichen Reflektoren als Erstes zu sehen waren. War das Nachts? Und falls ja, wieso hast Du dann nicht zuerst sein Licht gesehen?
Also hättest Du bei intaktem Scheinwerfer vermutlich als erstes sein Licht gesehen. Danach sicherlich erst die Reflektoren. Bestes Beispiel sind doch die Refektorzonen am Heck von LKW's.
Damit die Reflektoren an den Mopeds ihre Wirkung entfalten können muss die Bella doch seitlich von Scheinwerfern angestrahlt werden.
So und jetzt beschreib mir doch mal die Situation bei der Du als Autofahrer eher die Reflektoren als die Scheinwerfer wahrnimmst. Wenn Dir die Vorfahrt geklaut wird dann doch bevor Du die Kreuzung erreicht hast und dann plötzlich eine Wand vor Dir hast. Aber doch nicht in dem Moment in dem du mit der Breitseite direkt vor dem Auto bist.
Pflicht bei neueren Motorrädern
Ist seit neustem ein Reflektor an der Gabel Pflicht? Schaut echt besch... aus. An meiner Lufti war das Ding nicht dran. Frage.
Von daher auch nicht weg machen, sonst kann's u.U. Ja, ich weiß, ist verboten und nicht gut und die Bäume und Wale sterben deswegen.... Aber.... Is mir egal...
Ich wundere mich (egal bei welchen Motorrädern), dass die da so hässliche Knubbel dran kleben anstatt eine gleich grosse gelbe Reflektorfolie auf die Holme zu kleben.
Folie hat aus Herstellersicht Nachteile: Die Rückstrahlrichtung ist diffus, man braucht eine "klebefähige", möglichst glatte Fläche, und die Folien kann man, anscheinend wegen ihrer Klebstoffe, nicht gut lagern.
Die Aufkleber, z.B. sooooo neu ist das auch wieder nicht, hier z.B. R 80 G/S aus Anfang der 1980-er Jahre. Stören mich auch nicht. Fallen eigentlich nur auf, wenn ich die GS mal wieder wasche.
Da stellt sich mir die Frage: warum müssen KFZ keine seitlichen Reflektoren haben?
Bei Louis auf der Seite ist vermerkt, dass die Betriebserlaubnis erlischt, wenn ich mir die Teile an einer Euro 3 Maschine nachrüste...
Die MT-10 wird mit seitlichen Reflektoren an der Gabel ausgeliefert. Das Motorrad wurde demnach mit diesen Teilen wohl homologiert und zugelassen.
Jetzt habe ich gehört, dass diese Reflektoren erst ab dem im Jahr 2017 zugelassenen Motorräder vorgeschrieben sind.
Darf ich diesen, wirklich hässlich-orangen "Flecken" einfach von meinem Motorrad entfernen?
Wie sieht es allerdings aus, wenn mich irgend so ein verpennter Autofahrer seitlich erwischt und die Versicherung von dem Penner aufmerksam genug ist, die Details des zugelassenen Fahrzeugs zu kennen? Kann das eventuell zu einem Teil-Selbstverschulden führen?
Hab ich im Z1000 Forum gefunden,demnach Teil der Euro4:Quelle: BVMI 6.12. SEITLICHE, NICHT DREIECKIGE RÜCKSTRAHLER 6.12.1. Anzahl je Seite je Einer oder zwei. 6.12.2. Anbau Keine besondere Vorschrift. 6.12.3. Anordnung 6.12.3.1. an der Seite des Fahrzeugs. 6.12.3.2. In der Höhe: mindestens 300 mm und höchstens 900 mm über dem Boden. 6.12.3.3. in Längsrichtung: derart, dass sie unter normalen Umständen nicht durch die Kleidung desFahrzeugführers oder des Beifahrers verdeckt werden 6.12.4. Geometrische Sichtbarkeit Horizontalwinkel ß= 30 ° nach vorn und nach hinten. Vertikalwinkel α = 15 ° über und unter der Horizontalen. Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert sein, wenn die Anbauhöhe des Rückstrahlers kleiner als 750 mm ist 6.12.5. Ausrichtung Die Bezugsachse der Rückstrahler muss senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs verlaufen und nach außen ausgerichtet sein.
Als ein EURO4 Motorrad sind die Reflektoren jetzt schon pflicht und es erlischt die Betriebserlaubnis wenn sie nicht dran sind.
Das wäre schön etwas von offizieller Seite zum Lesen zu haben. Vielen Dank schon mal fürs Suchen und das Finden.
Auf die schnelle... 5.3. Für alle Lichtsignaleinrichtungen gilt, dass die Bezugsachse nach Anbau der Leuchte am Fahrzeug parallel zur Standfläche des Fahrzeugs auf der Fahrbahn verlaufen muss; außerdem muss bei seitlichen Rückstrahlern diese Achse senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs und bei allen anderen Signaleinrichtungen parallel zu dieser Ebene verlaufen. In jeder Richtung ist eine Toleranz von ± 3° zulässig. Seitliche Rückstrahler ist das Zauberwort.
Die seitlichen Rückstrahler konnten ja schon vorher verbaut werden. Hatte Honda z.B. ja durchaus schon an Modellen die älter sind, dass war auch geregelt... wie alles.
Ich finde nicht mehr die Quelle wo ich das gelesen hab, hat mich damals dann auch nicht so interessiert weil ich kein Problem mit den Dingern hab.
Irgendjemand hatte das herausgesucht/recherchiert und Ergebnis war, was wir so unter Euro 4 kennen sind eigentlich 2 Regularien die parallel zueinander laufen.
Ein Motorrad das nach "Euro 4" homologiert ist muss sich daran halten, Zulassungstag zählt da nicht. Auch ist kein Euro 3 Zubehör erlaubt wenn man das Motorrad vor 2017 zugelassen hat. Das Problem haben aktuell die R 1200 GS Kunden die nach August ihr Motorrad bekommen haben, dabei handelt es sich um ein 2017er Euro 4 Modell, ab Februar ist aber ein Facelift verfügbar mit anderer Modellbezeichnung.
Weitere Aspekte der Motorradbeleuchtung
Das Motorrad ist nicht nur ein Fahrzeug, um eine Strecke von A nach B zu überwinden. Vielmehr verbinden die Fahrer mit dem Gefährt auch ein Lebensgefühl.
Welche Voraussetzung ein Vehikel dazu erfüllen muss, ist in der StVZO niedergeschrieben. Bei dem Gesetz handelt es sich um eine Vielzahl von Vorschriften und technischen Details, welche insbesondere für die Hersteller von Fahrzeugteilen von großer Bedeutung sind.
Maßgeblich für die am Motorrad zu verbauende Beleuchtung sind gegenwärtig zwei Gesetze - auf nationaler Ebene, wie bereits erwähnt, die StVZO (§ 49a bis § 54) und auf europäischer die Richtlinie 93/92 EWG über die Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen an Zwei- bzw.
Die europäischen Richtlinien bzw. die nationale Gesetzgebung der StVZO geben genau vor, wie die Beleuchtung am Motorrad sein darf. Grundsätzlich muss stets weißes Licht nach vorn und rotes Licht nach hinten leuchten. An den Seiten darf gelbes Licht zur Verwendung kommen.
Verbaut werden dürfen nur zugelassene Leuchten, welche eine EG- bzw. ECE-Prüfnummer haben. Zudem gilt, dass nur die Leuchten am Motorrad sein dürfen, die Pflicht oder zusätzlich erlaubt sind.
Die Begrenzungsleuchten sind nur für Krafträder mit Beiwagen als Motorradbeleuchtung vorgeschrieben. Eine der beiden Leuchten muss an der Außenkante vom Beiwagen befestigt, die andere kann im Scheinwerfer verbaut sein.
Zur Beleuchtung am Motorrad zählt auch das Bremslicht. Dieses informiert den Hintermann darüber, dass der Vordermann die Geschwindigkeit verringert. Am Kraftrad ist eine rote Bremsleuchte vorgeschrieben.
Blinker sind für alle größeren Krafträder vorgeschrieben, um beim Abbiegen die gewünschte Fahrtrichtung anzuzeigen. Nicht erforderlich, aber dennoch zulässig sind die Blinker bei Leicht- bzw. Kleinkrafträdern. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen von vorn und von hinten sichtbar sein - dazu sind vier gelbe Leuchten notwendig.
Auch die Nebelscheinwerfer sind weiß leuchtend, möglich ist aber auch ein Hellgelb. Grundsätzlich darf nur ein Nebelscheinwerfer verbaut sein. Dies gilt auch dann, wenn es einen Beiwagen gibt. Die Position muss unterhalb des Abblendlichtes sein.
Damit die Motorradbeleuchtung gesetzeskonform ist, muss beim Betrieb vom Nebelscheinwerfer auch die Schluss- bzw. die Kennzeichenleuchte brennen.
Laut TÜV-Vorschriften fürs Motorrad in puncto Beleuchtung ist eine rote Nebelschlussleuchte ebenfalls zulässig, diese muss aber mindestens 10 cm von der Bremsleuchte entfernt sein.
Beim Motorrad ist das Licht nach vorn stets weiß. Das gilt entsprechend auch für die Scheinwerfer. Außerdem müssen die Scheinwerfer frei justierbar und arretierbar sein.
Eine rote Schlussleuchte ist bei Solofahrzeugen vorgeschrieben, bei Motorrädern mit Beiwagen müssen es zwei sein. Sie muss brennen, wenn das vordere weiße Licht leuchtet.
Bei Neuzulassung von EURO 4 Motorrädern sind an der Seite gelbe Rückstrahler vorgeschrieben. Zulässig ist dabei die Anbringung eines einzelnen oder eines Paares. Die dreieckige Form ist allerdings nicht erlaubt.
Am Motorrad darf als Beleuchtung nur geprüfte und zugelassene Lichttechnik zum Einsatz kommen, da es sich dabei um genehmigungspflichtige Bauteile handelt.
Prüfzeichen und Zulassung
„ECE“ steht für Economic Commission for Europe (Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen) und wird durch einen Kreis mit großem „E“ sowie einer Ziffer, die Länderkennzahl, dargestellt.
Ein weiteres Prüfsiegel ist ein kleines „e“ samt Länderkennzahl in einem rechteckigen Kasten. Dieses weist nach, dass bei der Herstellung des Bauteils die EG-Richtlinien eingehalten worden sind.
Wird die LED-Beleuchtung samt ABE oder ECE-Prüfsiegel verkauft, können Sie das Bauteil entsprechend dem genehmigten Verwendungsbereich verwenden.
Diskussionen und Meinungen aus Foren
Bei meiner vorgestern gekauften GTS 300 Supersport habe ich von einem Bekannten einen sehr schönen Kennzeichenhalter bekommen, der allerdings keine Halterung für Reflektoren hat.
Ich mach die immer ab, hat noch nie (weder bei Kontrollen noch beim Tüv) zu Problemen geführt. Im Normalfall fällt denen das garnicht auf.
Okay, dann werde ich sie wohl auch weglassen. Beim TÜV werde ich sie einfach in die Jackentasche stecken und wenn sie meckern, dann sind die Teile ja schnell dran geklebt!
Wie schon geschrieben wurde, könnte die Versicherung zuckig werden, wenn in der Dunkelheit der Roller von einem anderen Verkehrsteilnehmer übersehen wurde.
Ab einer bestimmten Erstzulassung müssen entweder vorne und/oder hinten seitliche Reflektoren sein. Hinten rot, vorne dürfen sie auch gelb/orange sein.
Mittlerweile sind die Reflektoren seitlich Pflicht. Was eingetragen ist muss auch vorhanden sein, wenn die Dinger Pflicht sind, sowieso.
Wenn man mal die Rechtslage (Fahrzeuge ab 6m), die Einträge im Fahrzeugschein (nur 1 pro Seite), Austauschgabeln (kein Reflektor dran) und sonstige Faktoren beiseite lässt - in die BMW-Gabel gehört meiner Meinung nach der Reflektor rein.
Ich habe letztens mit Freunden über diese Reflektoren (siehe Bild) geredet, und mir ist aufgefallen, dass mein Motorrad die garnicht hat. Sind die Pflicht ? Bin im Internet auch nicht schlauer drüber geworden.
Ja ist seit ein paar Jahren bei neuzugelassen Motorrädern Pflicht. (Eigentlich alle ab Euro4) Bei Motorräder die davor zugelassen worden etc. gilt wie immer der Bestandsschutz, also keine Pflicht.
Moin zusammen, eines der kleinen Nachteile die ein neueres Moped mit sich bringt ist ja die Vorschrift für seitlich angebrachte Reflektoren und ich wollt der Optik wegen da nun doch mal dran gehn. Ganz weglassen wäre natürlich die einfachste Möglichkeit, aber denke wegen so einem Piddelpaddel den Kostümierten evtl.
Was ich vergeblich gesucht habe sind schwarz getönte Reflektoren mit Zulassung, also so wie es auch zugelassene schwarz getönte Rückleuchten mit Reflektoren darin gibt.
Einzige Möglichkeit wäre tatsächlich, die Lichtanlage über ne Eintragung von der ECE in die StVZO umziehen zu lassen.
Die 3M Reflektorfolie gibt es sogar mit einer E-Prüfnummer, aber so wie ich das verstehe nur nach UN ECE 104, was dann wohl nur für Schwerlastfahrzeuge gilt und nicht für Motorräder.
UNECE-Regelung Nr. 53
Zu den Seitenreflektoren hatte ich nur einen Auszug der "Regelung Nr. 53 UNECE" gefunden und danach hatte ich angenommen das es nur wichtig ist das ein Reflektor vorhanden ist, über die zwingende Anbringung an der Gabel steht in dem Stück jetzt nichts.
- 6.12.
- 6.12.1.
- 6.12.2.
- 6.12.3.
- 6.12.3.1.
- 6.12.3.2.
- 6.12.3.3.
- 6.12.4.
- 6.12.5. und nach außen ausgerichtet sein.
Da steht unter Punkt 5, dass er vorne gelb und hinten gelb oder rot sein muss. Da nur einer vorgeschrieben ist, müsste hinten rot solo auch gehen.
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