Der Traum vom individuellen Custombike ist weit verbreitet. Viele Biker möchten ihrem Motorrad eine persönliche Note verleihen, indem sie es umbauen und tunen. Dabei stellt sich oft die Frage: Was ist erlaubt und was nicht? Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Aspekte und Vorschriften beim Motorrad-Umbau, insbesondere im Hinblick auf den Heckumbau.
Beliebte Umbaumaßnahmen
Beim Umbau von Motorrädern stehen Optik, Funktionalität und Leistung im Vordergrund. Zu den beliebtesten Tuning-Maßnahmen gehören:
- Ergonomie: Breiter Lenker und gut gepolsterte Sitzbank für mehr Komfort.
- Gepäcksysteme: Für Tourenfahrer ein Muss, um Gepäck sicher mitzuführen.
- Scheinwerfer Umbau: Umrüstung auf moderne LED-Beleuchtung.
- Reifen und Felgen: "Fette Schlappen" für einen individuellen Look.
- Auspuffanlage umbauen: Für den perfekten Sound und ein ansprechendes Design.
- Heckumbau: Verändert das Aussehen des Motorrads maßgeblich und ist eintragungspflichtig.
Gutachten, Vorschriften und Prüfungszeugnisse
Möchten Sie Original-Teile des Bikes durch Zubehör-Elemente ersetzen, sollten Sie ausschließlich auf Produkte setzen, die den geltenden Vorschriften entsprechen und die erforderlichen Gutachten besitzen. Werden nicht erlaubte oder geprüfte Motorradteile verwendet, kann die Betriebserlaubnis erlöschen. Das ist mit dem Fahren ohne Zulassung gleichzusetzen. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz droht außerdem der Verlust des Versicherungsschutzes.
Dies gilt auch bei wesentlichen Veränderungen an sicherheitsrelevanten Baugruppen wie Lenkung, Reifen, Bremse, Fahrwerk und Rahmen. Wer hier keine passenden Prüfzeugnisse oder Bescheinigungen vorweisen kann, muss seine Maschine vorführen und per Prüfung „beweisen“, dass das Motorrad der StVZO entspricht.
Der Rahmen - das Rückgrat deines Motorrads umbauen
Grundsätzlich ist es keine gute Idee, als Hobbyschrauber beim Tuning selbst Hand an den Rahmen zu legen. Befindet er sich bei der Prüfung durch den TÜV nicht mehr im originalen Auslieferungszustand, sind entsprechende Verformungen zu sehen oder befinden sich Schweißspuren oder Bohrlöcher an nicht vorgesehenen Stellen, sieht es mit die Betriebserlaubnis schlecht aus. Das gilt auch, wenn beim Polieren von den Schweißnähten Material abgetragen wurde. Um auch die Fahrstabilität zu gewährleisten, solltest du Trenn- und Schweißarbeiten erfahrenen Profis in Fachwerkstätten überlassen. Für die Zulässigkeit gemäß StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) benötigst du außerdem ein Teile Gutachten.
Lenker, Hebel, Griffe und Lenker Umbau
Wird im Zuge des Motorrad Umbaus der Lenker verändert oder komplett gegen ein neues Modell ersetzt, solltest du die folgenden Punkte beachten, um unangenehme Überraschungen beim nächsten TÜV Besuch zu vermeiden. Grundsätzlich gilt beim Umbauen von Lenker, Griffe und Hebel: Ein Tausch ist möglich. Jedoch müssen die Teile ein Prüfzeugnis besitzen. Dabei handelt es sich mindestens um eine ABE, also eine Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile. Bei komplexeren Umbau Maßnahmen kann auch ein Teile Gutachten erforderlich sein. Das stellt der TÜV Prüfer aus und es muss bei der Zulassungsstelle zur Eintragung in die Fahrzeugpapiere vorgelegt werden.
Nach dem Umbau muss die Lenkung von deinem Motorrad noch einwandfrei funktionieren. Der Lenker ist freigängig, nichts ist eingequetscht. Dafür wird bei Bedarf der Lenkanschlag angepasst. Nicht vergessen: Das Lenkschloss muss danach noch voll funktionsfähig sein. Achte beim Lenker Umbau auf die richtige Breite. Ist der Lenker zu schmal, kann die Grifffläche zu klein ausfallen und das Unfallrisiko steigt. Neue Hebel und Griffe: Aber bitte nur mit ABE. Unser Sortiment bietet dir eine reichhaltige Auswahl an hochwertigen Umbau- und Ersatzteilen. Unsere Produkte sind ABE zertifiziert und ihr Einsatz ist problemlos möglich. Auch im allgemeinen Zubehörhandel sind Griffe und Hebel in großer Vielfalt erhältlich. Bei Billig-Angeboten für Hebel aus dem Internet ist Vorsicht geboten. Häufig unterscheiden sie sich äußerlich kaum von den Produkten bekannter Hersteller. Allerdings verfügen sie über keine ABE. Baust du sie ein, erlischt damit die Betriebserlaubnis für dein Bike.
Auspuffanlage
Eine beliebte Maßnahme beim Motorrad Tuning ist der Wechsel der Auspuffanlage oder der Endtopf-Tausch. Greifst du auf eine Auspuffanlage von einem renommierten Hersteller wie Bodis oder LeoVince zurück, kannst du sicher sein, dass sie über eine ECE-Prüfung oder eine entsprechende ABE verfügt. Wichtig: Bei einer neuen Abgasanlage, einem neuen Sportauspuff etc. aus dem Zubehörhandel ist üblicherweise ein E-Prüfzeichen mit einer Nummer eingestanzt. Das bedeutet, dieses Produkt besitzt eine Betriebserlaubnis nach europäischem Recht.
Hast du die Auspuffanlage selbst gebaut oder ist sie schon sehr alt, kann es sein, dass es für die fragliche Auspuffanlage keine Unterlagen gibt. Erfüllt sie dennoch die gesetzlichen Anforderungen? Dann kannst du sie meist per Einzelabnahme eintragen lassen.
Höher, kürzer, steiler - der Heckumbau am Motorrad
Das Heck am Motorrad ist ein Teil des Rahmens. Nimmst du daran Veränderungen vor, ganz gleich, ob du etwas dran schweißt oder etwas entfernst, erlischt erst einmal die Betriebserlaubnis von deinem Fahrzeug. Der Gang zu TÜV, um diese Umbauten abnehmen zu lassen, ist also zwingend erforderlich. Nun kannst du damit nicht einfach zu einer beliebigen Prüfstelle gehen. Die Abnahme muss durch einen Motorrad-Sachverständigen erfolgen. Das gilt für auch den Heckumbau.
Das Original-Rahmenheck ist in der Regel zu breit und zu lang. Um ein schöneres „nacktes“ Heck zu bekommen, muss das Original-Rahmenheck gekürzt und verschmälert werden. In den meisten Fällen schweißen wir ein neues Rahmenheck komplett selbst - nur dann können wir die gewünschte Optik, die Passgenauigkeit der Sitzbank und die Qualität des Umbaus sicherstellen. Dank jahrelanger Erfahrung wissen wir freilich, wie ein Heck auszusehen hat, damit es beim TÜV nicht zu Problemen führt - wenn wir unsere Umbaumaßnahmen am Ende eines Projekts beim TÜV vorfahren, kommt es bei den Einzeleintragungen so gut wie nie zu Problemen … es passiert höchstens vielleicht mal, dass ein neugieriger Prüfer aus dem Staunen nicht mehr herauskommt.
Kosten für Heckumbauten:
- Heck nur umschweißen: ab 199,- Euro
- Vorgefertigtes Rahmenheck: ab 349,- Euro
- Speziell angefertigtes Rahmenheck: zwischen 499,- und 599,- Euro
Was ist beim Motorrad-Tuning möglich - und zulässig?
Im Vordergrund der Tuner steht in aller Regel vor allem die Leistungssteigerung. Ähnlich wie bei anderen Fahrzeugen gleichen auch Motorräder immer stärker zweirädrigen Computern. Durch die Veränderung und Anpassung der Software versprechen viele Tuner eine umfangreiche Leistungssteigerung. Generell sollten Sie - ob am Auto, Lkw oder Motorrad - beim Chiptuning nur Profis ans Werk lassen. Denn bei der Softwareeinstellung sind umfangreiche Kenntnisse vonnöten.
Ähnliche Leistungssteigerung beim Motorrad-Tuning versprechen Umbauten am Auspuff. Der allseits beliebte Sportauspuff hat hier eine besondere Stellung: Durch einen geringeren Widerstand im Auspuffrohr und einen größeren Luftsog soll auch die Leistung des Motors erhöht werden. Der Sportauspuff lockt viele Fans vom Motorrad-Tuning auch aufgrund seines besonders sportlichen Sounds. Dieser ist jedoch mittels eines sogenannten dB-Killers heruntergeschraubt, um den Lärmbestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu entsprechen. Wenn Sie den dB-Killer ausbauen, um einen ungedämpften Sound zu erhalten, drohen hohe Bußgelder und eine Nutzungsuntersagung.
Viele Hersteller bauen in ihre Zweiräder Drosselungen ein, sodass die tendenziell mögliche Leistung an die jeweiligen Bestimmungen des Landes angepasst ist. Diese Drosseln können beim Motorrad-Tuning ebenfalls entfernt bzw. angepasst werden, um die Leistung des Kraftrads zu erhöhen. Aber Achtung: Auch hier müssen alle Änderungen durch den TÜV abgenommen und hiernach eingetragen werden. Erkundigen sich am besten stets vor jedem Umbau beim TÜV, der DEKRA u.a.
Nicht jedem Motorradfahrer ist vor allem die Leistung des Bikes wichtig. Gerade auch optische Aspekte haben einen großen Stellenwert beim Motorrad-Tuning. Ähnlich wie beim Auto ist es natürlich auch beim Motorrad-Tuning möglich, das Fahrwerk zu verändern. Ob Sie nun jedoch das Motorrad tiefer- oder höherlegen wollen: Beim Zweirad sind hier räumliche Grenzen gesetzt.
Generell ist das Feld groß, auf dem sich die Motorrad-Tuner austoben können. Das bedeutet vor allem, dass auch beim Motorrad etwa beim Heckumbau die korrekten Maße eingehalten werden müssen. Hierzu zählen auch die richtigen Abstände und Winkel, die beim Kennzeichen zu beachten sind. Und auch beim Lenkerumbau am Motorrad gilt es, die richtige Lenkerbreite einzuhalten. Ist am Motorrad der Lenker nach dem Umbau zu schmal, kann nicht ausreichend Grifffläche gewährleistet werden.
Ab zum TÜV?
Bei den meisten baulichen Veränderungen ist es anzuraten, das Motorrad beim TÜV vorzuführen. Die reine Prüfung der Motorräder genügt nicht! Haben Sie eine positives Prüfergebnis von TÜV & Co. erhalten, müssen Sie mit diesem zur zuständigen Behörde, um die Änderungen in den Fahrzeugschein übertragen zu lassen.
Rechtliche Grundlagen für Motorrad-Umbauten
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) verbietet den Betrieb eines Motorrads, wenn wesentliche Veränderungen bezüglich der Motorabstimmung (Leistungssteigerung/Abgas- bzw. Geräuschverhalten) oder sicherheitsrelevanter Baugruppen (Bremsanlage, Fahrwerk, Rahmen, Lenkung, Bereifung etc.) vorgenommen werden. Genehmigt werden solche Umbaumaßnahmen nur bei Vorlage entsprechender Prüfzeugnisse bzw. Bescheinigungen und bei sachgerechter Montage.
Am einfachsten ist es, wenn die Komponente über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine KBA-Nummer (für Kraftfahrt-Bundesamt) verfügt, denn dann wurde sie schon geprüft. Vergleichbar ist ein E-Prüfzeichen, das eine entsprechende Prüfung auf europäischer Ebene bescheinigt. Ein TÜV-Besuch ist dann nicht erforderlich. Aber Vorsicht, nur wenn alle Teile entsprechend der zugehörigen Dokumentation auch korrekt montiert sind, bleibt die Betriebserlaubnis des Motorrads erhalten, und das Prüfzeugnis gilt im Prinzip auch nur für den Anbau an ein Motorrad im Serienzustand. Wildes Kombinieren ist also nicht erlaubt.
Komplizierter wird es bei sogenannten Teilegutachten. In diesem Falle muss ein Prüfingenieur den korrekten Anbau und die einwandfreie Funktion im Rahmen einer Änderungsabnahme prüfen und per Anbaubescheinigung bestätigen. Am problematischsten ist die Montage von Zubehörteilen mit sogenannten Material-Gutachten, die naturgemäß keine Freigabe für spezielle Modelle haben. Hier besteht das höchste Risiko für eine Ablehnung seitens der Prüfstelle.
Vorbesprechung vor Einzelabnahme
Bei größeren Umbauten kommt man an einer Einzelabnahme nicht vorbei: Um unnötigen Ärger zu vermeiden, empfiehlt es sich, Kontakt zu einem kompetenten, auf die Abnahme von Motorrädern spezialisierten Mitarbeiter bei den Prüfstellen (in Westdeutschland der TÜV, in Ostdeutschland die DEKRA) aufzunehmen und im Vorfeld bereits abzuklären, was möglich ist und was man besser unterlassen sollte. Wichtig ist nicht zuletzt auch der Kostenfaktor, denn Fahrprobe oder Geräuschmessungen erfolgen natürlich ohne Erfolgsgarantie und können richtig ins Geld gehen (Abnahme mit Fahrprobe ca. 350 Euro, Fahr-/Standgeräuschmessung ca. 230 Euro).
Wer für seinen Umbau Teile ohne Gutachten z. B. von anderen Motorrädern verwenden möchte, sollte zu der Vorbesprechung alle Teile, alle verfügbaren Papiere und gegebenenfalls auch Gutachten anderer Motorräder mitbringen. Nur so lässt sich klären, ob das geplante Projekt überhaupt realisierbar ist. Je älter ein Motorrad ist, umso geringer sind die Vorgaben.
Die meisten Motorräder ab Baujahr 1994 haben eine EG-Zulassung, ältere Maschinen häufig noch eine nach StVZO. Da nicht alle Vorschriften gleich sind (z. B. Radabdeckung und Beleuchtung), ist es wichtig, den Unterschied zu kennen.
Scheinwerfer, Blinker, Rücklicht, Beleuchtung
Mal eben die altbackenen Standard-Blinker gegen schicke LED-Leuchten zu tauschen, scheint eigentlich ganz einfach zu sein, nur ist es das in der Praxis keineswegs. Dass nur lichttechnische Einrichtungen mit Prüfzeichen montiert werden dürfen und z. B. billige LED-Scheinwerfer aus Asien daher tabu sind, ist nachvollziehbar. Erstaunlich ist aber eine Fülle von Regelungen für die Montage bezüglich Anzahl, Höhe oder Abstand.
Noch kurioser: Je nach Zulassung (EG oder StVZO) gibt es dabei zum Teil Unterschiede, die logisch kaum zu begreifen, aber trotzdem einzuhalten sind. So beträgt beispielsweise der Mindestabstand zwischen den Blinkern nach EG vorn/hinten 240/180 mm, nach StVZO aber 340/240 mm. Achtung: Der Abstand der vorderen Blinker zum Scheinwerfer liegt aber im Normalfall bei 75 mm! An einem Motorrad mit EG-Zulassung kann man zwei Nebelscheinwerfer montieren, nach StVZO nur einen. Gleiches gilt für Bremsleuchten, aber bei Schlussleuchten kann man immer auch zwei montieren. Da sich so etwas niemand merken kann, empfiehlt sich vor der Montage ein Blick auf die Vorschriften. Nicht vergessen, eine Kennzeichenbeleuchtung ist vorgeschrieben, und sie muss das Nummernschild auch ausreichend ausleuchten.
Lenker, Hebel, Griffe, Spiegel
Sie dürfen prinzipiell getauscht werden, müssen aber geprüft sein, d. h. über ABE oder Teilegutachten verfügen. Besonders vorsichtig sollte man bei billigen Hebeln aus dem Internet sein. Sie sehen zwar oft den Produkten namhafter Hersteller sehr ähnlich, haben aber meist keine ABE, und damit ist der Anbau illegal. Wichtig beim Lenkerumbau: Auch mit dem neuen Lenker muss die Lenkung einwandfrei funktionieren, und es darf nichts eingequetscht werden. Gegebenenfalls muss der Lenkanschlag geändert werden. Dabei darauf achten, dass das Lenkschloss noch funktioniert. Vorsicht ist auch beim Anbohren des Lenkers zur Verlegung von Kabeln geboten. Wenn überhaupt, werden Bohrungen allenfalls einseitig und zwischen den Klemmungen akzeptiert. Sicherheitshalber vorher mit dem Prüfer absprechen. Bei Spiegeln aus dem Zubehör achtet man sinnvollerweise auf ein E-Prüfzeichen. Dann haben sie die geforderte Größe von 69 cm². Bei einer Maschine mit StVZO-Zulassung reichen auch 60 cm².
Sitzbank
Ein Umbau erfolgt meistens wegen einer angestrebten Komfortverbesserung, der Änderung der Sitzhöhe oder aus optischen Gründen. Solange sich die Zahl der Sitzplätze nicht verändert, gibt es keine einzuhaltenden Vorgaben. Bekommt der Café Racer nach der Heckkürzung aber eine zum Stil passende Einmann-Sitzbank, dann ist dies ein eintragungspflichtiger Umbau, und die Soziusfußrasten müssen demontiert werden.
Rad, Felgen, Radabdeckung
Eine fette Felge hinten oder ein Supermoto-Umbau? Mit einem entsprechenden Gutachten ist auch das möglich. Benutzt man dagegen Felgen anderer Motorräder (möglichst mit gleicher oder höherer Leistung), wird es problematischer. Eine (teure) Einzelabnahme mit Fahrprobe steht vor der obligatorischen Eintragung.
Bei der Radabdeckung sind für Maschinen mit EG-Zulassung zwar keine bestimmten Maße mehr explizit vorgeschrieben, eine "ausreichende" Abdeckung, die eine Verkehrsgefährdung ausschließt, ist aber zwingend. Ganz ohne Schutzblech geht es also nicht, und vor dem Ansetzen der Flex sollte man besser Rücksprache mit dem Prüfer halten. Bei Maschinen mit StVZO-Zulassung darf die untere Kante der Radabdeckung höchstens 150 mm über der Mitte der Hinterradachse enden. Das Maß wird aber im unbeladenen, also ausgefederten Zustand ermittelt.
Gerade Enduros mit ihren langen Federwegen haben deshalb oft zusätzliches Plastik im Bereich der Radabdeckung. Hinten muss ein Rückstrahler (mit Prüfzeichen!) generell vorhanden sein, und er darf nicht höher als 900 Millimeter über dem Boden montiert sein.
Auspuff und Ansaugtrakt
Grundsätzlich gilt, dass die Betriebserlaubnis erlischt, wenn sich das Geräuschverhalten verschlechtert. Zubehör-Anlagen für die Straße tragen in der Regel eine KBA-Nummer oder ein E-Zeichen, ein DB-Killer muss im Endtopf verbleiben. Jegliche Veränderungen an der Anlage auch bei der Montage sind unzulässig. Sollte der Auspuff im Laufe der Zeit lauter werden, so ist der Halter in der Pflicht. Bei älteren Fahrzeugen darf auch eine Eigenbau-Anlage montiert werden, die per Einzelabnahme legalisiert werden kann. Ab Baujahr 1989 ist dafür zusätzlich zur Geräuschmessung auch eine Abgasuntersuchung vorgeschrieben. Werden die entsprechenden Werte eingehalten, ist die Eintragung im Prinzip kein Problem.
Fahrwerk
Ein besonderes Kapitel sind Veränderungen am Fahrwerk, vor allem aber alle Arbeiten am Rahmen. Bohren, Schweißen, Verformen sind untersagt, Polieren wird nicht gern gesehen, und es darf dabei keinesfalls Material abgetragen werden. Besonders beliebt sind aktuell Heckumbauten bei Café Racern. Kürzungen des Rahmenhecks vor der Federbeinaufnahme sind nach Absprache mit dem Prüfer oft machbar. Die einschlägigen Foren (z. B. Café-Racer-Forum) bieten dazu viele Tipps und Informationen. Aufwendigere Umbauten sollte man aber besser den Profis überlassen.
Wer Federbeine, Gabel oder Schwinge verändern möchte, kann auf ein großes Angebot der Zubehörindustrie zurückgreifen. Dank entsprechender Gutachten ist eine Eintragung bei korrekter Montage unproblematisch, bei Federbeinen erst gar nicht erforderlich. Wie bei den Felgen können im Prinzip auch Teile anderer Motorräder (auch hier wieder möglichst von stärkeren Maschinen) in Eigenregie verbaut werden. Vor der obligatorischen Eintragung steht aber eine Einzelabnahme mit Fahrprobe an.
Bremsen
Unabhängig von optischen oder technischen Veränderungen (z. B. Wave-Scheiben) sind bei der Bremsanlage oft Änderungen aufgrund von Verschleiß oder Alterung unvermeidbar. Wer keine Originalteile verwenden möchte, achtet beim Tausch von Scheiben und Belägen auf Gutachten und Kennzeichnung. Der empfehlenswerte Ersatz alter Bremsleitungen aus Gummi durch Stahlflexleitungen ist ebenfalls eintragungsfrei, sofern eine ABE vorliegt. Sie müssen aber korrekt, d. h. knick-, scheuer- und verdrehfrei montiert sein.
Auf zum Termin vor Ort
Egal, ob Einzelabnahme oder Vorführung im Rahmen einer Hauptuntersuchung, es ist immer eine spannende Frage, ob Umbauten akzeptiert werden oder nicht. Bei der Vorbereitung des Artikels nahm ich zum Besuch des TÜVs in Herne meine optisch wie technisch modifizierte Honda Sevenfifty mit und bat den Fachmann, einen Blick auf die Maschine zu werfen. Die hatte kurz vorher die Hauptuntersuchung ohne Probleme passiert, allerdings nicht bei einem Motorrad-Spezialisten. Etwas skeptisch war ich wegen des kurzen vorderen Schutzblechs und der Stahlflexleitungen, die ich ohne die alten (weil hässlichen) Halter montiert hatte. Zwar gab es in diesen Fällen keine Probleme, der Fachmann fand aber einen anderen in gewisser Weise typischen Fehler. Das serienmäßige Rücklicht der Sevenfifty hatte ich gegen zwei kleine runde Bremsleuchten aus dem Zubehör getauscht. Zwar waren E-Kennzeichnung, Abstände und Funktion in Ordnung, aber die wesentlich kleineren Leuchten waren nun so hoch montiert, dass die in ihnen integrierte Nummernschild-Beleuchtung das Kennzeichen nicht mehr korrekt ausleuchtete. Das Problem ließ sich mit der Montage einer zusätzlichen Kennzeichenbeleuchtung allerdings leicht lösen.
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