Sicherheit ist käuflich - mit der richtigen Motorradkleidung. Doch die ist nicht leicht zu finden. Textil oder Leder? Worauf sollte man bei Protektoren und Anprobe achten? Und was bedeutet ein falscher Helm oder fehlende Schutzkleidung bei einem Unfall - wie wirkt sich das auf Schadensersatzansprüche, Mithaftung und Beweislast aus? ADAC Fahrzeugtechnik und Clubjuristen klären auf.
Die Wahl des Materials: Textil oder Leder
Der Siegeszug der Textilkombis scheint unaufhaltsam: Sie sind leicht, bequem, relativ wetterfest und haben ein hohes Sicherheitsniveau erreicht. Auch in punkto Sicherheit haben sich Textilkombis deutlich verbessert. Laut den Experten vom ADAC kommen Textil-Motorradjacken und -hosen hier jedoch nicht an Lederkombis heran, denn Leder ist deutlich abriebfester als andere Materialien.
Ein weiteres Argument spricht für Leder: Bei gut anliegenden Lederkombis sitzen die eingearbeiteten Protektoren zuverlässiger an ihrem Einsatzort als in den meist weiter geschnittenen Textilanzügen. Außerdem passt es sich optimal an den Träger an und Schmutz kann leichter entfernt werden.
Und was ist mit dem Hitzestau im Sommer? Perforierungen und "Cool Leather", das dank Spezialbehandlung die Sonnenstrahlung abweist, sollen hier helfen. Weiterer Trend: Hydrophobiertes (wasserabweisendes) Leder in Verbindung mit innen aufgebrachter Funktionsmembran (z.B. GoreTex). Das hält auch längeren Regengüssen stand. Übrigens: Bei strammem Dauerregen ist eine gute Regen-Überziehkombi immer noch die dichteste aller Lösungen.
Bei genauerer Betrachtung ergeben sich je nach Anforderungsprofil leichte Vorteile entweder für Leder oder Textil. Leder weist von Natur eine sehr hohe Abriebfestigkeit aus und liegt eng an. Zum einen bietet das Naturmaterial einen guten Schutz bei Stürzen, zum anderen sitzen die Protektoren durch das enge Anliegen sehr präzise und verrutschen nicht. Das textile Motorrad Outfit bringt im Vergleich zur Leder Motorradkleidung etwas weniger Gewicht auf die Waage. Das Textil Outfit ist in der Regel etwas großzügiger geschnitten und deshalb nicht so aerodynamisch wie die Lederkluft. In puncto Atmungsaktivität kann hingegen die textile Motorrad Kleidung mit Hightech Klima-Membran punkten. Leder muss speziell imprägniert werden, um wasserdicht zu sein.
Vor- und Nachteile von Leder und Textil
| Eigenschaft | Leder | Textil |
|---|---|---|
| Abriebfestigkeit | Höher | Geringer |
| Passform | Eng anliegend | Weiter geschnitten |
| Atmungsaktivität | Geringer (kann imprägniert werden) | Höher (mit Klima-Membran) |
| Gewicht | Höher | Geringer |
Schutzpolster und Protektoren
Den Namen "Protektor" dürfen streng genommen nur Schutzpolster tragen, die nach der europäischen Norm 1621-1, -2 und -3 geprüft sind. Beworben werden diese Protektoren als "CE-geprüfte Protektoren". Ihre Aufgabe: Beim Sturz die Aufprallenergie aufnehmen, auf eine größere Fläche verteilen und das Durchschlagen spitzer Gegenstände vermeiden. Ganz einfach: Je dicker ein Protektor ist und je größer die Fläche, die er abdeckt, desto höher die Sicherheit bei einem Unfall.
Gut ausgerüstete Kombis müssen dabei keineswegs unbequem sein. Immer häufiger kommen Hightech-(PU-)Schaumstoffe zum Einsatz, die beim Tragen flexibel sind und sich erst beim Aufprall verhärten.
Vorsicht vor dünnen Rückenprotektoren in zweiteiligen Low-Cost-Kombis: Sie sind nicht selten aus billigem Schaumstoff gefertigt und decken wichtige Bereiche der unteren Wirbelsäule gar nicht ab. Hier hilft nur eines: Diese Pseudo-Schützer entfernen und einen separaten, hochwertigen Rückenprotektor unter der Kombi-Jacke tragen!
Und wo sollte ein sicherer Motorradanzug Protektoren haben? Am besten an Schulter, Ellenbogen, Rücken, Hüfte, Gesäß, Knie, Schienbein und Fußknöchel. Hochwertige Protektoren etwa für Schultern und Rücken sind nach der europäischen Norm EN 1621-1, -2 und 3 geprüft.
Motorrad Winterbekleidung und Sommerbekleidung
- Motorrad Winterbekleidung: Nutzen Sie Ihr Bike auch bei niedrigen Temperaturen, sollte Ihr Motorradanzug wind- und wasserdicht sein. Ein Thermofutter muss Ihren Körper warm halten.
- Motorradschutzkleidung für den Sommer: Sind Sie viel bei hohen Temperaturen in der warmen Jahreszeit unterwegs, erkundigen Sie sich nach speziellen Sommer-Motorradjacken und -hosen.
- Schutzkleidung bei Regen: Um bei nassem Wetter gut ausgerüstet zu sein, helfen spezielle Motorrad-Regenjacken. Sie bestehen zum Beispiel aus wasserabweisendem Leder in Verbindung mit einer GoreTex-Membran im Inneren. Für den Fall, dass der Regen länger anhält, besorgen Sie sich eine Regenkombi zum Überziehen.
Generell sollten bei der Motorradschutzkleidung Reißverschlüsse verdeckt sein, damit sie nicht aufreißen. Mit einem Nierengurt schützen Sie zusätzlich gegen den Fahrtwind.
Tipps zur Anprobe
Absolutes Muss: kompetente Beratung und kein Zeitdruck! Ein guter Verkäufer muss erkennen, was der Kunde wirklich benötigt, welcher Fahrertyp er ist, welche Schutzkleidung für ihn sinnvoll ist. Unbedingt mehrere Anzüge - und das stets auch auf dem Motorrad - anprobieren.
Dabei kontrollieren: Drücken Falten in den Kniekehlen oder im Beckenbereich? Dann ein prüfender Blick auf Reißverschlüsse und Nähte: Sind sie stabil? Grundsätzlich gilt: Viele Nähte, viele Schwachstellen!
Bei Textilanzügen lohnt ein Blick auf herausnehmbare Protektoren: Tragen sie das CE-Zeichen? Weiter wichtig: Sitzt die Textilkombi noch gut, wenn das Innenfutter entfernt ist? Und passt unter das Leder-Outfit noch wärmende Funktionskleidung?
Wenn Sie an schönen Aussichtpunkten gerne auch mal länger stehen bleiben oder in einen Biergarten einkehren wollen, ist ein Zweiteiler besser geeignet für Sie. Und wie muss eine Lederkombi sitzen? Sie sollte möglichst eng anliegen, damit die eingearbeiteten Protektoren dort sitzen, wo sie hingehören: an Schultern, Rücken, Ellenbogen, Hüfte, Gesäß und Knien.
Weitere wichtige Ausrüstungsgegenstände
Achten Sie darauf, dass die Sohle stabil und rutschfest ist. Für sportliche Biker gibt es spezielle Racing-Stiefel. Sie haben einen Innenschuh aus einem stabilen Kunststoff-Verbundmaterial. Wenn Sie Ihre Chopper-Motorradstiefel anprobieren, müssen Sie eng anliegen und fest sitzen.
Die richtigen Motorradhandschuhe machen Ihre Motorradschutzkleidung erst komplett. Hier reicht die Bandbreite von Sommer- über Winterhandschuhe bis hin zu Offroad- und Racing-Handschuhen. Motorradhandschuhe aus Leder für den Sommer sind dünn gefüttert und haben keine Klimamembran. Motorrad-Winterhandschuhe schützen mit speziellen Vliesstoffen und anderen Fasern im Inneren besonders gut gegen Kälte.
- Motorradhelm: Wenn Sie sich für einen Roller- oder Mopedhelm interessieren, muss es kein Integralhelm (auch Vollvisierhelm oder Full Face Helm genannt) sein, der Gesicht und Kopf vollständig umschließt. Auf dem Roller oder Moped sind auch Jethelme oder Halbschalenhelme beliebt.
Bußgeld bei ungeeignetem Helm
Ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro droht, wenn während der Fahrt kein oder kein geeigneter Schutzhelm getragen wird. Die aktuelle Version ist die Norm ECE-R 22.06, mit der seit 2022 geprüft wird. Mittlerweile dürfen keine Helme mehr mit der früheren Norm ECE 22.05 produziert werden.
Außerdem ist in vielen europäischen Reiseländern diese Norm ohnehin zwingend und wer ohne einen so gekennzeichneten Helm fährt, dem drohen hohe Bußgelder oder sogar Einziehung seines Motorrades! Man sollte also darauf achten, dass der Helm in jedem Fall einen entsprechenden Aufnäher im Helmfutter oder auf dem Kinnband hat.
Unabhängig davon gilt: Eine helle, kontrastreiche Farbgebung des Motorradhelms macht ihn auffälliger. Motorradhelme sollen sicherheitshalber rechtzeitig erneuert werden, denn Helme altern. Damit nimmt dann auch die Schutzwirkung der Helme ab. Eigentlich sollte es jedoch im Interesse eines jeden Motorradfahrers - oder Beifahrers - liegen, nur mit einem funktionstüchtigen Helm auf Tour zu gehen.
Unfall ohne Schutzkleidung
Obwohl gesetzlich - anders als bei der Helmpflicht - das Tragen von Motorradschutzkleidung nicht vorgeschrieben ist, ist in der Rechtsprechung eine Tendenz zu beobachten, schuldlos geschädigten Motorradfahrern wegen des Nichttragens von Schutzkleidung Ansprüche zu kürzen.
So hat sich das LG Heidelberg (Az.: 2 O 203/13) mit dem Mitverschulden eines verletzten Fahrers eines Leichtkraftrollers befasst und geurteilt: Eine Verpflichtung gegenüber sich selbst, bei Innerortsfahrten auf einem Leichtkraftrad vollständige Schutzkleidung zu tragen, könnte man nur annehmen, wenn sich ein derartiges Verkehrsbewusstsein durchgesetzt hätte. Das sei aber nicht der Fall und deshalb halte es das Gericht für "unzumutbar" einem Leichtkraftradfahrer gegenwärtig die Obliegenheit aufzuerlegen, bei Innerortsfahrten einen Schutzkombi zu tragen. Wegen der höheren Geschwindigkeiten sei es unter Motorradfahrern üblich, vollständige Schutzkleidung zu tragen. Ein Rollerfahrer würde aber Gefahr laufen, spöttische Bemerkungen wegen seines Kleidungsstils zu erhalten.
Letztlich ist es jedoch immer eine Entscheidung des jeweiligen Einzelfalles. Dabei spielt unter anderem eine Rolle, ob der Unfall innerorts oder außerorts passierte und um welche Art von Fahrzeug es sich handelte.
So hat das OLG Brandenburg (Az.: 12 U 29/09) einem Motorradfahrer das beantragte Schmerzensgeld nicht in vollem Umfang zugestanden, weil es meinte, der Motorradfahrer habe zur Schwere seiner Verletzungen selbst mit beigetragen. Nach Auffassung des Gerichts ist ein Mitverschulden des Verletzten auch dann anzunehmen, wenn "er diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt". Daher ist es nur konsequent, dem Verletzten kein so hohes Schmerzensgeld zu bezahlen wie er erhalten würde, wenn er mit Schutzkleidung unterwegs gewesen wäre.
Beschädigung von Motorradbekleidung nach einem Unfall
Nach einem Motorradunfall ergeben sich für den Geschädigten immer wieder Probleme bei der Frage, in welchem Umfang ein beschädigter Sturzhelm oder beschädigte Kleidung zu ersetzen ist.
Fest steht, dass der Motorradfahrer nach einem unverschuldeten Unfall Anspruch auf Schadensersatz hat. Dabei gilt der Grundsatz, dass der Zustand hergestellt werden muss, der vor dem Unfall bestand. Da eine Reparatur des Helmes oder der Kleidung praktisch nicht möglich ist, ist der Motorradfahrer darauf beschränkt, einen Ersatz zu beschaffen.
Aus diesem Grund geht es sehr oft um die Frage, ob der Motorradfahrer sich bei der Berechnung des Schadensersatzanspruchs einen so genannten Abzug "neu für alt" entgegenhalten lassen muss. Das Oberlandesgericht Celle (Az.: 14 U 293/01) entschied, dass ein Abzug vorzunehmen ist. Dabei ging das Gericht davon aus, dass die übliche Nutzungsdauer der Schutzbekleidung und des Helmes 8 Jahre betrage und je nach Alter ein prozentualer Abschlag vorzunehmen sei.
Mit einem Urteil entschied das Oberlandesgericht München (Az.: 10 U 2581/13), dass ein solcher Abzug nicht zulässig ist, "da ein kontinuierlicher Wertverlust durch Altern einerseits und eine Vermögensmehrung des Geschädigten bei Neuanschaffung anderseits nicht eintritt, da die Schutzkleidung eines Motorradfahrers (einschließlich des Kradhelms) ausschließlich der Sicherheit dient".
Sind Ihre Motorradklamotten älter als zehn Jahre? Dann wird es Zeit für ein Update. Die richtige Motorrad-Schutzkleidung und der korrekte Helm können Leben retten und verhindern, dass im Fall eines Unfalls Ansprüche gekürzt werden.
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