Wenn Sie ein Motorrad in Belgien anmelden möchten, gibt es einige wichtige Voraussetzungen und Regeln zu beachten. Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die notwendigen Schritte, Verkehrsregeln, Bußgelder und Umweltzonen.
Wichtige Dokumente und Voraussetzungen
Für die Einreise und den Aufenthalt in Belgien benötigen Sie einen Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass. Es genügen der nationale Führerschein und Fahrzeugschein (Zulassungsschein). Das Nationalitätskennzeichen „D“ muss am Fahrzeug angebracht bzw. im Nummernschild enthalten sein. Die IVK Internationale Versicherungskarte („Grüne Karte“) wird empfohlen.
Gebrauchtfahrzeuge aus dem europäischen Handelsraum
Bei Fahrzeugen, die innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums bereits zugelassen waren, für die aber kein CoC-Papier vorhanden ist, kann die Zulassungsbehörde die Zulassung in Deutschland nicht ablehnen, wenn ein entsprechendes ausländisches Zulassungsdokument vorgelegt wird. Da in den ausländischen Fahrzeugpapieren häufig nicht alle in Deutschland für die Erstellung der Papiere erforderlichen technischen Daten vorhanden sind, ist der Halter/Händler verpflichtet diese für die Zulassung verifiziert beizubringen. Dies kann zum Beispiel durch eine dem Fahrzeug zuzuordnende ABE oder durch einen zum Fahrzeug gehörenden (auch entwerteten) Fahrzeugbrief bzw. durch eine Zulassungsbescheinigung Teil I aus einem älteren Zulassungsverfahren sein, welche durch den Hersteller oder einen Sachverständigen einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zu einem vollständigen Datensatz zusammengefasst wurden. Die Übereinstimmung mit den Daten und die Bestätigung der Vorschriftsmäßigkeit ist mit einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO oder bei Anordnung durch die Zulassungsbehörde auch durch ein Gutachten nach § 5 Abs. 3 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) nachzuweisen. Ein zusätzlichen Gutachten nach § 21 StVZO ist in diesem Fall, seitens der Zulassungsbehörde, nicht zu fordern.
Verkehrsregeln für Motorradfahrer in Belgien
Die ADAC Juristen haben die wichtigsten Verkehrsregeln, drohende Bußgelder und Besonderheiten zusammengestellt:
- Schutzkleidung ist Pflicht: Motorradfahrer müssen Schutzhelm, Handschuh, lange Hose, Jacke und feste Schuhe (bis über die Knöchel) tragen. Das gilt auch für etwaige Beifahrer.
- Geschwindigkeitsbegrenzungen: In Belgien dürfen Sie mit dem Motorrad innerorts 50 km/h und außerorts 70 km/h (90 km/h in Wallonien) fahren. Auf Schnellstraßen und Autobahnen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h.
- Sozius und Kinder: Das Fahren mit einem Sozius auf einem Kleinkraftrad oder Motorrad ist nur erlaubt, wenn das Fahrzeug einen eingetragenen Beifahrersitz hat. Kinder im Alter von drei bis acht Jahren dürfen nur auf Motorrädern mit einem Hubraum von mindestens 125 cm³ und mit einem geeigneten Kindersitz mitgenommen werden. Das Mitnehmen jüngerer Kinder ist generell verboten.
- Warnweste: In Belgien gilt die Warnwestenpflicht für sämtliche Kraftfahrzeuge. Daher müssen auch Motorradfahrer nach einem Unfall oder einer Panne auf der Autobahn bzw. außerorts eine Warnweste anlegen.
- Stau: Motorradfahrer dürfen sich an stehenden oder langsam fahrenden Fahrzeugkolonnen vorbeischlängeln. Dabei gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
- Gehwegparken: Krafträder dürfen innerorts auf Gehwegen parken, wenn Fußgänger und Fußgängerinnen dabei nicht behindert werden. Für Fußgänger und Fußgängerinnen muss mindestens ein Streifen von 1,50 Metern frei bleiben.
Bußgelder bei Verkehrsverstößen
Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht einhält und geblitzt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. In der Regel werden Verstöße auf allen Straßen gleich sanktioniert.
Auszug aus dem belgischen Bußgeldkatalog:
| Bußgeldtatbestand | Bußgelder |
|---|---|
| Innerorts | |
| 1 - 10 km/h zu schnell | ab 53 € |
| 11 - 30 km/h zu schnell | ab 64 € |
| ab 31 km/h zu schnell | 80 bis 4000 € |
| Außerorts/Schnellstraße/Autobahn | |
| 1 - 10 km/h zu schnell | ab 53 € |
| 11 - 40 km/h zu schnell | ab 59 € |
| ab 41 km/h zu schnell | 80 bis 4000 € |
Stand: 3/2025
Umweltzonen (Low Emission Zone - LEZ) in Belgien
In Antwerpen, Brüssel und Gent gibt es Umweltzonen (Low Emission Zone - LEZ) mit Einfahrtsbeschränkungen. Reisende sollten sich vor Reiseantritt informieren, da die deutsche Umweltplakette nicht zur Einfahrt berechtigt. Entscheidend ist die Euro-Norm Ihres Fahrzeugs.
Umweltzone in Brüssel
Die Umweltzone in Brüssel umfasst das vollständige Gebiet der Hauptstadt-Region mit allen 19 Gemeinden. Die Ringstraße R0 ist von den Umweltzonenregelungen ausgenommen. Anfang und Ende der Umweltzone sind jeweils mit Verkehrszeichen ausgeschildert. Die Überwachung erfolgt mit Kameras, die einen Kennzeichenabgleich vornehmen.
Welche Regelungen gelten?
Generell gelten Zufahrtsverbote überwiegend für Dieselfahrzeuge. Allerdings sind auch bestimmte Benzinfahrzeuge betroffen: Nicht einfahren dürfen Dieselfahrzeuge der Euro-Norm 0, 1, 2, 3 und 4 und Benzinfahrzeuge mit Euro-Norm 0 und 1. Verschärfungen sind ab 2027 geplant.
Ausnahme: Elektro- und wasserstoffbetriebene Fahrzeuge werden von den Bestimmungen der Umweltzone nicht erfasst.
Nicht in Belgien zugelassene Fahrzeuge, die zwar generell von den Regelungen der Umweltzone umfasst, aber vom Zufahrtsverbot nicht betroffen sind, müssen sich zwingend vor Einfahrt in die Umweltzone registrieren lassen. Die Registrierung ist kostenfrei und für ausländische Fahrzeuge hier möglich.
Umweltzone in Antwerpen
Die Umweltzone in Antwerpen umfasst die Innenstadt sowie einen Bereich auf der linken Seite der Schelde. Anfang und Ende der Zone sind jeweils mit Verkehrszeichen gekennzeichnet.
Welche Regelungen gelten?
Es dürfen nur Benzinfahrzeuge und Fahrzeuge mit LPG- oder Erdgasantrieb jeweils mit Euro-Norm 2 bis 6 sowie Dieselfahrzeuge mit Euro-Norm 5 und 6 in die Antwerpener Umweltzone einfahren. Ausländische Fahrzeuge, die diese Voraussetzungen erfüllen, müssen sich vor Einfahrt in die Umweltzone registrieren lassen. Die Registrierung kann bis 24 Stunden nach der Einfahrt nachgeholt werden. Dies gilt auch für behindertengerecht umgebaute Fahrzeuge, wenn zusätzlich ein entsprechender Schwerbehindertenparkausweis vorhanden ist.
Umweltzone in Gent
Die Umweltzone in Gent umfasst die Innenstadt innerhalb der Ringstraße R40, wobei die Ringstraße selbst nicht zur Umweltzone gehört. Sie ist mit "Zone" beschildert und wird mit Kameras überwacht.
Welche Regelungen gelten?
Die Regelungen für die Umweltzone von Gent stimmen weitestgehend mit denen der LEZ Antwerpen überein.
Benzin-, LPG-, CNG- und LNG-Fahrzeuge mit Abgasnormen Euro 0 und 1 und Dieselfahrzeuge Euro 0 bis 4 dürfen nicht in die gekennzeichnete Umweltzone einfahren. Für Euro-4-Fahrzeuge ist eine Zulassung gegen Bezahlung möglich.
Alle anderen einfahrtberechtigten Fahrzeuge, die nicht in Belgien zugelassen sind, müssen sich für das Befahren der Umweltzone kostenfrei registrieren lassen. Wenn Ihr Fahrzeug bereits für die Umweltzone in Antwerpen registriert ist, ist eine zusätzliche Registrierung für Gent nicht mehr erforderlich.
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