Motorrad Kennzeichen Rückstrahler Vorschriften in Deutschland

Motorradfahren ist eine beliebte Freizeitaktivität, birgt aber auch Gefahren, insbesondere in Bezug auf die Sichtbarkeit. Ein Motorrad-Rückstrahler ist eine einfache, aber effektive Möglichkeit, die Sichtbarkeit Ihres Motorrads zu verbessern. Reflektoren reflektieren das Licht von Scheinwerfern anderer Fahrzeuge und erhöhen somit Ihre Präsenz auf der Straße.

Gesetzliche Grundlagen

Um ein Fahrzeug auf deutschen Straßen zu bewegen, muss es verkehrssicher und zugelassen sein. Die Voraussetzungen dafür sind in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgelegt. Maßgeblich für die am Motorrad zu verbauende Beleuchtung sind die §§ 49a bis 54 StVZO auf nationaler Ebene und die Richtlinie 93/92 EWG auf europäischer Ebene. Ziel der Richtlinie ist die Harmonisierung des Typengenehmigungsverfahrens innerhalb Europas.

Strenggenommen geht es nicht nur um das Rücklicht beim Motorrad, sondern auch um Bremslicht und Rückstrahler. Die §§ 32-62 StVZO beschreiben detailliert, wie die Bauart von Kraftfahrzeugen nach deutschem Recht zu sein hat. Allerdings kommen heute nicht mehr alle Regelungen zum Einsatz, da es verschiedene europäische Richtlinien gibt, die mit dem deutschen Recht konkurrieren. So ist oftmals zu prüfen, ob die StVZO oder das europäische Gesetz gilt.

Pflichten und Anforderungen

Ein Motorrad-Rückstrahler ist nicht nur ein wichtiges Sicherheitsmerkmal, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. In Deutschland ist am Heck des Motorrads ein roter Rückstrahler vorgeschrieben. Bei Fahrzeugen mit Beiwagen müssen zwei rote Reflektoren montiert sein. Zudem ist zu beachten, dass dreieckige Reflektoren nicht an Motorrädern montiert werden dürfen, da diese nur bei Anhängern verwendet werden dürfen.

Anzahl und Anbringung

  • Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein, dürfen aber auch zwei haben.
  • Mit Beiwagen müssen es zwei sein.
  • Einzelne Leuchten oder Rückstrahler sind so anzubringen, dass ihr Bezugspunkt in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegt.
  • Leuchten ein und desselben Leuchtenpaares müssen dieselbe Funktion haben, symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs angebracht sein und auch in Bezug auf die Fahrzeuglängsmittelebene zueinander symmetrisch sein.

Höhe und Position

  • Die Unterkante des Rückstrahlers muss mindestens 250 mm über der Straße liegen.
  • Die Oberkante darf maximal 900 mm darüber liegen.
  • Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses entfernt sein.

Und nein, das reflektierende Kennzeichen gilt nicht als Rückstrahler. Denn dieser soll für den Fall des Versagens der Rückleuchte(n) das »Hinten« signalisieren. Und dafür benötigt er die Farbe Rot.

Zulassung und Kennzeichnung

Am Motorrad darf als Beleuchtung nur geprüfte und zugelassene Lichttechnik zum Einsatz kommen, da es sich dabei um genehmigungspflichtige Bauteile handelt. Die Reflektoren müssen das "E"-Zeichen haben.

  • ECE steht für Economic Commission for Europe (Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen) und wird durch einen Kreis mit großem „E“ sowie einer Ziffer, die Länderkennzahl, dargestellt.
  • Ein weiteres Prüfsiegel ist ein kleines „e“ samt Länderkennzahl in einem rechteckigen Kasten.

Ist eines der beiden Prüfsiegel auf der Motorradbeleuchtung aufgebracht, werden keine ABE und kein Teilegutachten benötigt. Wer sein Fahrzeug aufmotzen möchte, darf nur zu geprüften Bauteilen greifen.

Konsequenzen bei Verstößen

Ansonsten gilt auch hier wieder: Das festzusetzende Verwarngeld mag mit 15,00 Euro für einen Verstoß niedrig angesetzt sein. Meint der kontrollierende Beamte aber, dass durch eine Zuwiderhandlung gegen Vorschriften über lichttechnische Einrichtungen eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist, wird er gegebenenfalls das Erlöschen der Betriebserlaubnis bescheinigen. Im zivilrechtlichen Bereich kann ein sicherheitsrelevanter Verstoß bei einem Unfall u. a. zu einem Mitverschuldensvorwurf führen.

Weitere Beleuchtungsvorschriften für Motorräder

Neben dem Rückstrahler gibt es noch weitere wichtige Beleuchtungsvorschriften für Motorräder:

  • Scheinwerfer: Weißes Licht nach vorn.
  • Rücklicht: Rotes Licht nach hinten.
  • Blinker: Gelbes Licht zur Seite.
  • Bremslicht: Rotes Licht, das beim Betätigen der Bremse aufleuchtet.
  • Kennzeichenbeleuchtung: Weißes Licht, das das Kennzeichen beleuchtet.

Es dürfen am Motorrad nur Leuchtmittel verwendet werden, die ein ECE-Prüfzeichen oder ein EG-Prüfzeichen besitzen und daher für den Straßenverkehr zugelassen sind.

Tabelle: Zusammenfassung der Vorschriften für Rückstrahler

Merkmal Vorschrift
Anzahl Mindestens 1, maximal 2 (2 bei Beiwagen)
Form Nicht dreieckig
Höhe (Unterkante) Mindestens 250 mm über der Fahrbahn
Höhe (Oberkante) Maximal 900 mm über der Fahrbahn
Position Mittig oder symmetrisch zur Längsmittelebene
Farbe Rot
Zulassung E-Prüfzeichen erforderlich

Ein Motorrad Reflektor ist nur dann effektiv, wenn er richtig angebracht ist. Zum Glück ist die Montage von Reflektoren an Ihrem Motorrad einfach und unkompliziert. Bevor Sie einen Reflektor anbringen, sollten Sie sicherstellen, dass der Bereich, an dem er montiert werden soll, sauber und trocken ist. Wenn der Bereich schmutzig oder fettig ist, kann der Klebstoff nicht haften.

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