Seitliche Anbringung von Motorradkennzeichen: Vorschriften und Bestimmungen

Immer mehr Motorradfahrer möchten das Kennzeichen an ihrem Motorrad seitlich anbringen, oft im Chopper- oder Bobber-Stil. Allerdings gibt es dabei einiges zu beachten, da die seitliche Anbringung bestimmten Vorschriften unterliegt.

Rechtliche Grundlagen

Die zentrale Norm für die Anbringung von Kennzeichen ist § 10 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). Diese bestimmt unter anderem, wie Motorradkennzeichen beschaffen sein müssen und welche Regeln für die Anbringung gelten. Eine Vorschrift zur mittigen Anbringung gibt es nicht.

Allerdings gibt es einige wichtige Einschränkungen, die zu beachten sind. So muss das hintere Kennzeichen am Motorrad vollständig »in einem Winkelbereich von je dreißig Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein« (§ 10 Abs.7 FZV).

Ansonsten verweist § 10 Abs. 6 S. 1 Nr. 2 FZV für die Anbringung des hinteren Kennzeichens auf die Richtlinie 2009/62/EG. Nun ist diese allerdings »no longer in force«. Obwohl sie in der nationalen Vorschrift noch genannt wird, wurde sie bereits mit Datum 31.12.2015 durch VO (EG) 168/2013 ersetzt.

Dagegen gibt die VO (EG) 168/2013, also die nunmehr, und zwar aktuell, geltende Verordnung der EU keinerlei Regeln für die Anbringung eines hinteren Kennzeichens vor. Da diese Verordnung nach Artikel 1 Abs. 3 die Anwendung der Vorschriften hinsichtlich der Straßenverkehrssicherheit jedoch unberührt lässt, ist die Sicherheit im Straßenverkehr der entscheidende Faktor.

Technische Anforderungen und Eintragung

Seitlich angebrachte Kennzeichen sind grundsätzlich vom TÜV abzunehmen und in die Kfz-Papiere einzutragen. Zudem muss es von hinten im altbekannten 30 Grad Winkel seitlich ablesbar sein, und beleuchtet. Das Rücklicht muss weiterhin am Kotflügel, also mittig, verbleiben. Zudem muss die Schräglageneigenschaft erhalten bleiben (Kennzeichen darf bei Kurvenfahrten ordentlicher Art nicht am Boden schleifen). Wenn das alles passt, wird eine Lösung zu finden sein.

Hat die seitliche Halterung eine (passende) ABE und die Anbauvorschriften werden eingehalten, ist eine Eintragung nicht nötig. Bei Selbstbauten und nicht zum Bike passender Halterung muss der amtlich anerkannte Sachverständige eine Einzelabnahme durchführen und die Eintragbarkeit prüfen.

Aufgrund der relativ freien Beurteilung des Einzelfalles hat dieser einen entsprechenden Ermessensspielraum, ob er die Vorschriften der Straßenverkehrssicherheit als eingehalten beurteilt. Das Problem scheint, dass diese sich immer noch an der alten Richtlinie 93/94/EWG orientieren und deren strenge Anforderungen beachtet sehen wollen, obwohl auch diese, wie oben beschrieben, eine nur mittige Anbringung nicht vorschreibt.

Warum haben manche Motorräder seitliche Kennzeichen?

Die Frage ist: Warum haben manche Motorräder seitliche Kennzeichen? Du sagtest schon selbst: Du willst bei dir den Halter ändern... Heißt: Der Halter fasst (so wie er zur Zeit ist) dein Kennzeichen nach allen Regeln und Verordnungen!? Warum sollte der Tüv da eine Änderung durchwinken oder sogar abnehmen? Erst wenn du einen speziellen (einzigartigen) Fender o.ä.

Und nur weil der Tüver der FReund eines Onkels ist und ein Auge zudrückt muss es noch lange nicht heißen, dass das der Rennleitung gefällt.

Worauf ist bei der Montage zu achten?

Bei der Montage eines seitlichen Kennzeichenhalters sind folgende Punkte zu beachten:

  • Das Kennzeichen muss in einem Winkel von 30 Grad beidseitig der Fahrzeuglängsachse lesbar sein.
  • Die Kennzeichenbeleuchtung muss funktionieren und zugelassen sein.
  • Das Kennzeichen darf nicht durch andere Fahrzeugteile verdeckt werden.
  • Die Schräglagenfreiheit des Motorrads darf nicht beeinträchtigt werden.
  • Der Kennzeichenhalter muss stabil und sicher befestigt sein.

Kosten einer Einzelabnahme

Die Kosten für eine Einzelabnahme können variieren. Es ist ratsam, sich vorab bei einer Prüfstelle über die zu erwartenden Kosten zu informieren.

Tipps für die Eintragung

Um die Eintragung eines seitlichen Kennzeichenhalters zu erleichtern, können folgende Tipps hilfreich sein:

  1. Ein Gutachten aus dem Internet ausdrucken, das die Eignung des Motorrads für die Halterung bescheinigt.
  2. Eine Aufkleber mit der Nummer aus dem Teilegutachten anfertigen lassen und auf die Kennzeichenhalterung kleben.
  3. Bei skeptischen Prüfern erwähnen, dass die ursprüngliche Nummer überlackiert wurde.

Kennzeichengrößen und -varianten für Motorräder

Seit 2011 können sich beim Motorrad Kennzeichen in der Größe unterscheiden. Denn es sind nun Breiten von 180, 200 oder 220 mm möglich. Ältere Kennzeichen können noch bis zu 280 mm breit sein. Die Höhe ist bei 200 mm geblieben. Die älteren Varianten können nach der Änderung der Vorschriften in ein kleines Motorradkennzeichen umgetauscht werden.

Allerdings ist zu beachten, dass bei der schmalsten Version von 180 mm Breite neben den zwei Buchstaben nur noch zwei Ziffern stehen können und diese bei mehr Zeichen nicht anwendbar sind. Hier sind Kennzeichen mit 220 mm Breite notwendig. Hat das alte Motorradkennzeichen sechs Stellen hinterm Ortskürzel, erhalten Fahrzeughalter eine neue, kürzere Kombination, da die alten nicht auf die schmalen neuen Kennzeichenvarianten passen. Fürs Motorrad muss ein neues Kennzeichen also 5-stellig sein.

Bußgelder bei Verstößen

Wer ohne Motorrad-Kennzeichen fährt oder es nicht ordnungsgemäß bzw. gut lesbar anbringt, riskiert bei einer Verkehrskontrolle ein Bußgeld. Die folgende Tabelle zeigt einige Beispiele:

Tatbestand Strafe in Euro
Amtliches Kennzeichen fehlt 10
Ordnungswidriger Zustand 10
Kennzeichenbeleuchtung defekt 10
Fahren ohne Kennzeichen 60
Fahren mit verdecktem Kennzeichen 65

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