Das Motorrad ist mehr als nur ein Fortbewegungsmittel; es verkörpert ein Lebensgefühl von Freiheit und Unabhängigkeit. Viele Fahrer individualisieren ihr Motorrad durch Tuning oder Restauration von Oldtimern. Dabei sind jedoch die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere bezüglich der Beleuchtung, zu beachten.
Welche Beleuchtung ist am Motorrad vorgeschrieben?
Ein Motorrad muss grundsätzlich mit weißem Licht nach vorn, rotem Licht nach hinten und gelbem Licht zur Seite beleuchtet sein. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und europäische Richtlinien legen die genauen Anforderungen fest.
Wichtige Leuchten am Motorrad:
- Scheinwerfer (Fern- und Abblendlicht)
- Schlussleuchten
- Bremsleuchten
- Rückstrahler
- Seitliche Rückstrahler
- Kennzeichenleuchte
- Nebelscheinwerfer (optional)
- Nebelschlussleuchte (optional)
Zugelassene Leuchtmittel
Am Motorrad dürfen nur Leuchtmittel mit ECE- oder EG-Prüfzeichen verwendet werden, die für den Straßenverkehr zugelassen sind. Die Einhaltung der Vorschriften ist wichtig, um Bußgelder und Punkte zu vermeiden.
Gesetzliche Grundlagen
Die StVZO (§ 49a bis § 54) und die europäische Richtlinie 93/92 EWG regeln die Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen an Motorrädern. Ziel ist die Harmonisierung des Typengenehmigungsverfahrens innerhalb Europas.
Wichtige Paragraphen und Richtlinien:
- StVZO (§§ 32-62): Bauart von Kraftfahrzeugen nach deutschem Recht
- Richtlinie 93/92 EWG: Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen an Zweirädern
Grundregeln für die Motorradbeleuchtung
Leuchtstoffe und rückstrahlende Elemente sind Teil der lichttechnischen Einrichtung. Das Signalbild ist entscheidend. Sind Leuchten paarweise zu montieren, müssen diese symmetrisch zur Fahrzeugmitte und in gleicher Höhe befestigt werden.
Zweck der Motorradbeleuchtung:
- Bessere Sicht für den Fahrer
- Unterscheidung der Fahrzeuge bei Nacht
- Informationen über Breite, Fahrtrichtung, Höhe und Länge
- Erhöhung der Sichtbarkeit
Farben und Zulässigkeit
Weißes Licht muss nach vorn, rotes Licht nach hinten und gelbes Licht zur Seite leuchten. Nur zugelassene Leuchten mit EG- bzw. ECE-Prüfnummer dürfen verbaut werden. Zusätzliche gelbe Rückstrahler an den Seiten sind zulässig, wenn sie die Sichtbarkeit erhöhen.
Spezifische Leuchten und ihre Vorschriften
Begrenzungsleuchten
Begrenzungsleuchten sind nur für Krafträder mit Beiwagen vorgeschrieben. Eine Leuchte muss an der Außenkante des Beiwagens befestigt sein, die andere kann im Scheinwerfer verbaut sein. Diese müssen gemeinsam mit dem Fern- bzw. Abblendlicht brennen.
Bremsleuchten
Eine rote Bremsleuchte ist vorgeschrieben. Bei einem Beiwagen kann eine zweite verbaut sein. Zusätzliche Bremsleuchten sind nicht erlaubt. Die Bremsleuchte muss auch bei Tag hell leuchten, sobald die Bremse betätigt wird.
Blinker
Blinker sind für größere Krafträder vorgeschrieben, um die Fahrtrichtung anzuzeigen. Vier gelbe Leuchten sind notwendig, symmetrisch zur Fahrzeugmitte und in gleicher Höhe zu montieren. Die Innenkanten müssen einen Abstand von mindestens 34 cm zueinander haben.
Kennzeichenleuchte
Die Kennzeichenleuchte muss das Kennzeichen auch bei Nacht lesbar machen und darf nur dieses anstrahlen. Kleinkrafträder und Mofas brauchen keine derartige Vorrichtung, wenngleich sie zulässig ist.
Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte
Nebelscheinwerfer dürfen weiß oder hellgelb leuchten. Grundsätzlich darf nur ein Nebelscheinwerfer verbaut sein, auch bei einem Beiwagen. Die Position muss unterhalb des Abblendlichtes sein. Eine rote Nebelschlussleuchte ist zulässig, muss aber mindestens 10 cm von der Bremsleuchte entfernt sein und darf nur bei Sichtweiten unter 50 Metern betrieben werden.
Passive Sicherheit: Reflektoren
Jedes Kraftrad muss über einen roten Rückstrahler verfügen, mit Beiwagen müssen es zwei sein. Bei Neuzulassungen von EURO 4 Motorrädern sind seitliche gelbe Rückstrahler vorgeschrieben. Diese müssen mindestens 25 cm und nicht höher als 90 cm über der Fahrbahn angebracht sein.
Weitere Reflektoren und Leuchten:
- Scheinwerfer: Weißes Licht, frei justierbar und arretierbar.
- Schlussleuchte: Rot, vorgeschrieben bei Solofahrzeugen, zwei bei Motorrädern mit Beiwagen.
- Suchscheinwerfer: Weiß, schwenkbar, maximal 35 Watt, separat anschaltbar (nicht vorgeschrieben).
- Warnblinkanlage: Gelb, nicht obligatorisch, aber als zusätzliche Sicherheitstechnik erlaubt.
Prüfzeichen und Zulassung
Am Motorrad darf nur geprüfte und zugelassene Lichttechnik verwendet werden. Ein ECE-Prüfzeichen (Kreis mit großem „E“ und Länderkennzahl) oder ein kleines „e“ samt Länderkennzahl in einem rechteckigen Kasten weisen die Einhaltung der EG-Richtlinien nach. Mit diesen Prüfsiegeln sind keine ABE und kein Teilegutachten erforderlich.
LED-Beleuchtung am Motorrad
Grundsätzlich ist LED-Technik am Motorrad erlaubt, solange die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. LED-Beleuchtung mit ABE oder ECE-Prüfsiegel kann entsprechend dem genehmigten Verwendungsbereich verwendet werden.
Motorrad Kennzeichen
Für Motorradkennzeichen gelten besondere Regelungen bezüglich Größe und Anbringung. Seit 2011 sind Breiten von 180, 200 oder 220 mm möglich, die Höhe ist auf 200 mm festgelegt. Das Kennzeichen muss beleuchtet sein und darf nicht als Reflektor fungieren.
Kennzeichen Vorschriften im Überblick:
- Ein Kennzeichen hinten ist Pflicht
- Beleuchtung des Kennzeichens muss auf 20 m erkennbar sein
- Breiten von 180, 200 oder 220 mm möglich
- Höhe ist bei 200 mm geblieben
Reflektoren am Motorrad: Mehr Sicherheit und Gesetzeskonformität
Ein Motorrad Reflektor ist eine einfache, aber effektive Möglichkeit, um die Sichtbarkeit Ihres Motorrads zu verbessern. Reflektoren reflektieren das Licht von Scheinwerfern anderer Fahrzeuge und erhöhen somit Ihre Präsenz auf der Straße. Ein Motorrad Rückstrahler ist nur dann effektiv, wenn er richtig angebracht ist.
Montage von Reflektoren
Bevor Sie einen Reflektor anbringen, sollten Sie sicherstellen, dass der Bereich, an dem er montiert werden soll, sauber und trocken ist. Wenn der Bereich schmutzig oder fettig ist, kann der Klebstoff nicht haften.
Gesetzliche Anforderungen
In Deutschland ist am Heck des Motorrads ein roter Rückstrahler vorgeschrieben. Bei Fahrzeugen mit Beiwagen müssen zwei rote Reflektoren montiert sein. Zudem ist zu beachten, dass dreieckige Reflektoren nicht an Motorrädern montiert werden dürfen, da diese nur bei Anhängern verwendet werden dürfen.
| Komponente | Vorschriften |
|---|---|
| Scheinwerfer | Weißes Licht, ECE- oder EG-Prüfzeichen |
| Rückleuchte | Rotes Licht, ECE- oder EG-Prüfzeichen |
| Blinker | Gelbes Licht, Mindestabstand 34 cm |
| Kennzeichenleuchte | Lesbarkeit auf 20 m |
| Rückstrahler | Rot, ein Rückstrahler (zwei mit Beiwagen) |
| Seitliche Rückstrahler | Gelb, bei Neuzulassungen EURO 4 |
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