Rettungsdienste, Polizei oder Militär sind häufig im Konvoi unterwegs. Und auch bei Fußballereignissen oder Hochzeiten gibt es Autokorsos. Doch kaum ein Autofahrer weiß, wie er sich dabei verhalten soll. Die ADAC Juristen erklären die Regeln.
Was ist ein geschlossener Verband?
Ein geschlossener Verband sind mehrere Fahrzeuge, die in einer Kolonne fahren, wie es zum Beispiel bei einem Autokorso der Fall ist. Für den Gesetzgeber stellen bereits drei Fahrzeuge, die hintereinanderfahrend gemeinsam unterwegs sind, eine Kolonne dar. Diese gilt dann als nur ein Fahrzeug.
Kennzeichnung einer Kolonne
Bei einem „richtigen“ Konvoi hingegen, wie ihn Rettungsdienste, Polizei oder Militär häufig bilden, sind alle Fahrzeuge bis auf das letzte auf der Fahrerseite mit einer blauen Flagge ausgestattet. Das letzte Fahrzeug ist in der Regel grün beflaggt. Außerdem kann der Konvoi mit gelbem Blinklicht unterwegs oder mit einer Warntafel gekennzeichnet sein. Auch Blaulicht auf den Fahrzeugen darf angeschaltet sein.
Fahren mehrere Polizeifahrzeuge in einer Kolonne, fehlt bei ihnen meist eine Flaggen-Kennzeichnung, weil die Autos durch ihr einheitliches Erscheinungsbild zu erkennen sind.
Welche Rechte hat eine Kolonne?
Verkehrsrechtlich gelten Kolonnen als ein Fahrzeug. Da ein geschlossener Verband rechtlich als ein Fahrzeug angesehen wird, darf er auch bei Rot noch bis zum letzten Fahrzeug über eine Ampel fahren, wenn das erste Fahrzeug diese bei Grün passierte.
Gleiches gilt im Kreisverkehr, an Zebrastreifen und Kreuzungen oder beim Reißverschlussverfahren. Eine Kolonne darf stets zusammenbleiben, sie durch „Reinquetschen“ zu unterbrechen ist nicht zulässig. Das bedeutet auch, ein Unterbrechen der Kolonne durch "Reinquetschen" ist nicht erlaubt.
Wie lang darf eine Kolonne sein?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) legt dies nicht fest, schreibt aber vor, "in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr freizulassen". Dennoch sollen laut Straßenverkehrsordnung (StVO) die einzelnen Fahrzeuge eines geschlossenen Verbandes „in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr“ frei lassen - für alle Fälle. Rettungs- und Hilfsdienste beispielsweise bilden bei mehr als 15 Fahrzeugen eine zweite, eigenständige Kolonne.
Darf man eine Kolonne überholen?
Ja, aber nur in einem Rutsch, ohne sie durch Einscheren zu trennen. Das geht fast nur auf Autobahnen oder mehrspurigen Schnellstraßen. Somit muss ein Autofahrer, der einen Konvoi überholen will, sicher sein, dass er in einem Rutsch an dem gesamten Verband vorbeikommt.
Autobahn-Ein- und Ausfahrten
Auch hier darf man sich streng genommen nicht in eine Kolonne quetschen. Eine Ausnahme von dieser Regel gibt es nur beim Auffahren auf die Autobahn: Dann können Fahrer, die es nicht schaffen, zügig vor oder hinter einem Konvoi auf die Autobahn aufzufahren, kurzzeitig zwischen einzelne Fahrzeuge der Kolonne einscheren.
Autokorso bei Sportereignissen und Hochzeiten
Manchmal ist man selbst Teil eines Autokorsos, z.B. während einer Fußball-WM. Solche Sonderregeln greifen dagegen nicht für einen private Autokorso, was nicht zuletzt auch daran liegt, dass solche Kolonnen von Privatwagen, wie man sie von Hochzeiten oder als Ausklang von Sportveranstaltungen kennt, gar nicht erlaubt sind.
Denn laut § 30 StVO sind unnötiger Lärm sowie unnützes Hin- und Herfahren mit Kraftfahrzeugen verboten. Allerdings drückt die Polizei bei solchen besonderen Ereignissen in der Regel ein Auge zu, wenn es nicht übertrieben wird. Gleiches gilt für die Duldung der damit häufig einhergehenden Hupkonzerte.
Was geht gar nicht?
Beim Autokorso ist, wie grundsätzlich am Steuer, Alkohol tabu. Ganz wichtig: Steht die Ampel auf Rot, müssen Sie unbedingt anhalten, auch die Vorfahrtsregelung müssen Sie weiterhin beachten. Abschnallen während der Fahrt ist verboten. Nur wenn Sie in Schrittgeschwindigkeit fahren, entfällt die Anschnallpflicht. Posieren auf der Motorhaube eines fahrenden Fahrzeugs ist in jedem Fall verboten. Aufgrund der Verletzungsgefahr sollten Sie auch auf das Hinauslehnen aus dem Fahrzeug verzichten.
Filmen, Fotografieren, Posten - ist das erlaubt?
Finger weg vom Smartphone - auch im Autokorso mit Schrittgeschwindigkeit! Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie telefonieren, fotografieren, filmen oder posten. Neben dem Benutzen von Handys ist auch der Einsatz anderer elektronischer Geräte für den Fahrenden nur mit Einschränkungen erlaubt. Sie dürfen Geräte zum Beispiel nicht in der Hand halten. Wichtig: Auch bei fest eingebauten oder in einer Halterung befestigten Geräten dürfen Sie den Blick ebenfalls nur kurz vom Verkehrsgeschehen abwenden.
Darf ich beim Autofahren Flagge zeigen?
Selbstverständlich! Kleine Fähnchen an den Seitenscheiben, Aufkleber am Auto oder gleich den ganzen Wagen in den Nationalfarben lackieren - kein Problem. Alles ist erlaubt, solange die Sicht des Fahrenden nicht eingeschränkt wird und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Zum Beispiel ist es verboten, eine großformatige Nationalflagge an einer langen Stange während der Fahrt aus dem Fenster zu halten.
Darf ich mit "voller Beflaggung" auf die Autobahn?
Jein. Hier kommt es auf das Tempo an. Bei Fahrten auf der Autobahn müssen Fahrende immer sicherstellen, dass sich Fähnchen nicht lösen und eventuell den nachfolgenden Verkehr gefährden. Deswegen rät der ADAC, die Fähnchen sicherheitshalber vor dem Auffahren auf die Autobahn abzunehmen.
Wer haftet im Falle eines Unfalls?
Bei einem Unfall während eines Autokorsos haftet die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. So haben auch im Fahrzeug Mitfahrende gegebenenfalls Ansprüche gegen die Versicherung. Wenn allerdings eine Verletzung durch Mitverschulden (z.B. Verstoß gegen die Anschnallpflicht) entsteht, dann kann dies zu einer Mithaftung führen. Hierfür kommt es jedoch immer auf den konkreten Einzelfall an.
Autokorso bei Hochzeiten
Immer wieder machen Hochzeitsgäste auf Autobahnen und in Städten durch lange Pkw-Konvois auf sich aufmerksam. Nicht selten missachten sie dabei Verkehrsregeln und verursachen künstliche Staus, um z.B. Fotos auf Autobahnen zu machen. Auch der Missbrauch von Pyrotechnik sowie Schüsse in die Luft sind zu beobachten. Beides birgt die Gefahr schwerer Unfälle und stellt eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit dar.
Im öffentlichen Verkehrsraum können Hochzeitskonvois häufig eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Straßenbenutzung sein, für die dann eine Genehmigung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erforderlich ist (§ 29 StVO). Die ADAC Juristinnen und Juristen raten, bei dieser vorab zu klären, ob eine Genehmigung notwendig ist. Andernfalls hat ein Verstoß ein Bußgeld zur Folge. Wenn es bei Konvois beispielsweise in Folge von durchdrehenden Reifen zu Fahrbahnschäden kommt, müssen Teilnehmende gegebenenfalls hierfür aufkommen. Hier drohen neben einem Bußgeld zusätzliche Kosten für Fahrbahnsanierungen. Im Schadensfall kann grob fahrlässiges Verhalten außerdem zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Bei Verstößen, die Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen, kann die Polizei die Überprüfung des Fahrzeugführers veranlassen.
Regeln für Motorradfahren in der Gruppe
Beim Motorradfahren in der Gruppe gibt es bestimmte Regeln, die dazu beitragen können, dass alle sicher und effektiv fahren. Hier sind einige der wichtigsten Gruppenfahrregeln:
- Halten Sie den richtigen Abstand: Ein Abstand von etwa zwei bis drei Motorradlängen ist eine gute Faustregel.
- Stellen Sie eine klare Fahrordnung auf.
- Führung: Ein erfahrener Motorradfahrer oder ein Road Captain sollte die Gruppe anführen.
- Vermeiden Sie Überholmanöver.
- Geschwindigkeit: Die Gruppe sollte eine Geschwindigkeit wählen, die für alle Motorradfahrer angenehm ist.
- Formation: Die Gruppe sollte in einer Formation fahren, die alle Motorradfahrer im Blick hat. Eine gängige Formation ist die Staggered-Formation, bei der die Motorradfahrer diagonal versetzt fahren.
- Kommunikation: Die Gruppe sollte eine Methode der Kommunikation vereinbaren.
- Rücksichtnahme: Jeder Motorradfahrer sollte rücksichtsvoll sein und die Bedürfnisse der anderen in der Gruppe berücksichtigen.
- Pausen einplanen.
- Notfallplanung: Die Gruppe sollte einen Plan haben, falls jemand in der Gruppe eine Panne hat oder in einen Unfall verwickelt ist.
Verhalten an der roten Ampel mit Motorradkolonne
Wenn eine Motorradkolonne an einer roten Ampel anhält, sollten die Motorradfahrer die folgenden Schritte befolgen:
- Wenn die Ampel rot zeigt, sollten alle Motorradfahrer anhalten und darauf achten, dass sie nicht über die Haltelinie hinausfahren.
- Es ist wichtig, dass alle Fahrer aufmerksam bleiben und ihre Umgebung im Auge behalten, um mögliche Gefahren zu erkennen.
- Die Motorradfahrer sollten ihre Formation beibehalten.
- Die Fahrer sollten ihre Motoren laufen lassen, um sicherzustellen, dass sie bei grün schnell weiterfahren können.
- Alle Motorradfahrer sollten darauf warten, dass die Ampel auf Grün umschaltet, bevor sie weiterfahren.
- Wenn die Ampel auf Grün umschaltet, sollten die Motorradfahrer langsam anfahren, um sicherzustellen, dass alle Fahrer in der Kolonne zusammenbleiben.
Indem die Motorradfahrer diese Schritte befolgen, können sie sicherstellen, dass sie bei einer roten Ampel sicher und effektiv anhalten und bei Grün schnell weiterfahren können, um ihre Reise fortzusetzen.
Bußgelder im Zusammenhang mit einem geschlossenen Verband
Haben Sie als Verantwortlicher nicht sichergestellt, dass die vorgeschriebenen Regeln im geschlossenen Verband eingehalten werden, müssen Sie mit einem Bußgeld in höhe von 10 Euro rechnen.
Wichtige Informationen in Kürze
- Eine Kolonne gilt als "ein Fahrzeug" und darf daher zusammenbleiben.
- Kennzeichnungspflicht und besondere Regeln sind zu beachten.
- Eine erlaubte Kolonne darf zusammenbleiben - auch bei roten Ampeln.
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