Motorrad-Feeling auf drei oder gar vier Rädern versprechen diese heißen Teile. Cool: Dafür reicht in der Regel der Autoführerschein.
Was ist ein Quad?
Ein Quad ist ein vierrädriges Kraftfahrzeug mit Sitzbank für zwei, selten auch drei Personen. Der Name stammt aus dem Englischen und ist eine Verkürzung von "quadruplet", was Vierling bedeutet. Es gibt sie in unterschiedlichen Größen und Motorisierungen.
Manche Quads werden auch als ATV bezeichnet. Diese Abkürzung steht für All Terrain Vehicle. Im Gegensatz zu Sport-Quads verfügen diese meist über einen Allradantrieb, sind deshalb geländegängig und besonders als Arbeitsgeräte geeignet.
Eine weitere Bauform sind die sogenannten Side-by-Side-Vehicles (SSV). Hier sitzen Fahrer und Beifahrer wie im Auto nebeneinander (side by side) unter einem Dach.
Fahrzeugvarianten
Trikes werden in zwei verschiedenen Varianten hergestellt, zum einem mit Kraftrad-ähnlichem Aufbau und zum anderen mit Pkw-ähnlichem Aufbau.
Bei kraftradähnlichen Trikes ist die Sitzbank wie bei einem Kraftrad ausgeführt und es gibt separate Fußrasten für Fahrer und Beifahrer. Der Beifahrer benötigt zusätzlich Haltegriffe.
Bei Pkw-ähnlichen Trikes gibt es zwei Varianten, einmal mit Aufbau ähnlich wie bei geschlossenen Pkws und einmal mit Aufbau ähnlich wie bei offenen Pkws. Bei beiden Varianten sind Sicherheitsgurte und passende Sitze notwendig. In der Regel sitzen die Personen hintereinander.
Führerscheinbestimmungen
Da es sich um ein vierrädriges Kraftfahrzeug handelt, ist meist eine Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. der Klasse 3 (alt) erforderlich. Eine Fahrerlaubnis für Krafträder genügt nicht, da diese nur zum Führen von zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen berechtigt.
Für ein Leicht-Kfz bis 45 km/h ist eine Fahrerlaubnis der Klasse AM (früher: Klasse S) ausreichend. Sie genügt, wenn das Quad entweder ein leichtes vierrädriges Straßen-Quad mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW oder ein Leichtkraftfahrzeug mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW ist, nicht mehr als zwei Sitzplätze hat, eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, eine maximale Leermasse von 425 Kilo und einen Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 Kubikzentimetern oder einen Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 Kubikzentimetern oder eine andere Antriebsform hat.
Wenn das Quad bzw. ATV als Zugmaschine zugelassen ist und für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke (LoF) eingesetzt wird, genügt eine Fahrerlaubnis der Klasse L bzw. Klasse 5 (alt).
Kleine Quads mit einem maximalen Hubraum von 50 Kubikzentimetern und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h dürfen in Deutschland sogar schon Jugendliche ab 15 Jahren fahren. Für eine Fahrerlaubnis der Klasse L beträgt das Mindestalter 16 Jahre.
In Deutschland gibt es aber eine Sonderregelung, mit der alle Trikes weiterhin auch mit der Führerscheinklasse B gefahren werden dürfen. Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden genießen Bestandsschutz.
Sicherheitshinweise
Quads verfügen über besondere Fahreigenschaften, die gerade für Quad-Neulinge eher gewöhnungsbedürftig und auch nicht mit denen anderer Fahrzeuge wie Fahrräder oder Pkw vergleichbar sind. Daher kommt es besonders bei unerfahrenen Fahrern oft zu schweren Unfällen.
Zum einen haben viele meist einfache Quads - im Gegensatz zu allen anderen mehrspurigen Fahrzeugen - kein Differenzial-/Ausgleichsgetriebe. Dieses treibt zwei Räder so an, dass sie in Kurven unterschiedlich schnell drehen und der Fahrer das Fahrzeug gut lenken kann. Hat ein Fahrzeug kein Differenzial, drehen beim Gasgeben alle Räder gleich schnell und treiben das Fahrzeug im Extremfall aus der Kurve heraus.
Zum anderen verfügen Quads häufig über Ballonreifen, die mit relativ wenig Druck gefahren werden und deswegen nur indirekt auf Lenkmanöver ansprechen. Sie reagieren in Kurven zeitverzögert, dann aber plötzlich und heftig auf den Lenkwinkel. Dadurch lenken viele Fahrer und Fahrerinnen zunächst zu stark ein. Wegen seines hohen Schwerpunkts und der schmalen Spur kann das Quad dann kippen, wenn der oder die Fahrende das Gewicht nicht ausreichend nach innen verlagert und schnell genug gegenlenkt.
Es gilt die Regel: Je schmaler die Spur oder je höher der Schwerpunkt des Fahrzeugs, desto ausgeprägter sind die beschriebenen Fahreigenschaften.
Wer dennoch längere Strecken über asphaltierte Straßen fahren will, sollte davor unbedingt ausreichend trainieren, denn Erfahrung ist beim Quadfahren besonders wichtig.
In der Straßenverkehrsordnung (§ 21a Abs. 2 StVO) steht, dass Fahrer und Beifahrer offener drei- oder mehrrädriger Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h einen geeigneten Schutzhelm tragen müssen - dies gilt also auch für das Fahren mit Quads. Wenn man allerdings die vorgeschriebenen Sicherheitsgurte anlegt, muss man keinen Helm tragen.
ADAC Experten empfehlen, beim Quadfahren auf alle Fälle Schutzkleidung zu tragen. Kleidung aus dem Motocross-Bereich ist dafür besonders gut geeignet. Wichtig sind vor allem gute Motorradstiefel, da im Falle eines Unfalls die Beine und Füße am häufigsten Schäden davontragen, sowie Handschuhe.
Der ADAC empfiehlt: Mindestens einen Tag lang mit Technik und Fahrverhalten des Quads vertraut machen und in einem abgesperrten Gelände auf lockerem wie auch auf festem Untergrund das Quadfahren üben.
Wo darf man mit dem Quad fahren?
Für Quads gelten dieselben Regeln wie für andere Kraftfahrzeuge auch. Sie müssen also innerorts und außerorts auf der Fahrbahn fahren. Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen dürfen sie, wenn sie eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h haben.
Das Fahren auf Wald- und Feldwegen ist normalerweise - trotz der Geländetauglichkeit von Quads - nicht erlaubt: Oft sind diese nämlich nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke freigegeben.
Zulassungsarten
Es gibt vier verschiedene Möglichkeiten:
- als Leicht-Kfz bis 45 km/h
- als vierrädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung
- als vierrädriges Kraftfahrzeug zur Güterbeförderung
- als land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine
Früher war auch eine Zulassung als Pkw möglich. Das scheitert heute an dem wegen der motorradtypischen Bauweise von Quads nicht erreichbaren Geräuschgrenzwert von 74 dB. In Einzelfällen kann aber noch die Zulassungsart "Pkw offen" auftauchen.
Weitere wichtige Aspekte
Ein Warndreieck muss immer im Quad dabei sein. Seit dem 1.7.2014 besteht auch die Verpflichtung, eine Warnweste mitzuführen, wenn das Quad als Pkw oder als land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine zugelassen ist.
Fahrer von Quads müssen Verbandkästen mitführen, sofern ihre Fahrzeuge nicht als land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine zugelassen sind.
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