So mancher Fahrzeugbesitzer wünscht sich ein kurzes Kennzeichen für seinen Wagen. Doch häufig ist der Kampf um ein kleineres Kennzeichen bei den Zulassungsstellen erfolglos. Denn die Ausgabe dieser Schilder ist an strenge Vorgaben geknüpft.
Allgemeine Vorschriften für Kennzeichen
Jeder Fahrzeughalter muss sein Kennzeichen sichtbar anbringen. Die Vorschriften der Kfz-Kennzeichenbefestigung sind genau geregelt. Das bedeutet, es ist genau definiert, wie Fahrzeughalter ein Kennzeichen abringen müssen. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Sichtbarkeit eines Kfz-Kennzeichens unter allen Umständen gewährleistet sein muss.
So dürfen nach korrekter Kennzeichenbefestigung keine Umwelteinflüsse das Kennzeichen so verdecken, dass es nicht mehr lesbar ist. Das bedeutet, es darf durch nichts verdreckt oder dauerhaft verschmutzt sein - außerdem muss es reflektieren, darf aber nicht spiegeln. Jedes Nummernschild muss vollständig dem Normblatt DIN 64069 entsprechen. Darin sind die Größenvorgaben für alle Kennzeichenvarianten genau festgelegt.
Zudem muss die Zulassungsbehörde jedes zugeteilte Kennzeichen mit einer Stempelplakette versehen. Es wird weiterhin vorgeschrieben, dass der Halter eines Kraftfahrzeugs auf der Vorder- und Hinterseite des betreffenden Gefährts ein Kennzeichen anbringen muss. Die Autonummer auf der Hinterseite muss zudem mit einer Beleuchtungsanlage ausgestattet sein.
Diese darf Licht „nicht unmittelbar nach hinten austreten lassen“, muss aber dafür garantieren, dass das Kennzeichen bis auf 20 Meter Entfernung noch erkennbar ist. Auch Höhe und Winkel einer Kennzeichenbefestigung wird in § 12 FZV festgelegt. Die vordere Autonummer darf in einem „Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein“, dabei muss sich der untere Rand des Schilds mindestens 200 mm über der Fahrbahn befinden.
Bei der Mitführung eines Anhängers muss auch dieser ein Nummernschild aufweisen, das der Halter für Zugfahrzeuge benutzen darf. Verdeckt wiederum Fracht auf dem Anhänger die Kennzeichnung, schreibt der Gesetzgeber am Ladungsträger eine Wiederholung vor. Bei allen Fahrzeugen, bei denen die Kennzeichenbefestigung nicht den Vorschriften entspricht, darf dem Gesetzgeber folgend keine Inbetriebnahme im öffentlichen Straßenverkehr erfolgen.
Kurzes Motorradkennzeichen
Für Motorradfahrerinnen und -fahrer werden die Kennzeichen bereits seit April 2011 in den Breiten 180, 200 und 220 Millimeter bei einer Höhe von 200 Millimeter ausgegeben. Ältere, große Motorradkennzeichen können seitdem in diese kleineren Kennzeichen umgetauscht werden.
Die Idee des Gesetzgebers dahinter ist, dass eine bereits zugeteilte Buchstaben-Zahlen-Kombination unverändert bleiben soll. Auf den besonders schmalen, nur 180 Millimeter breiten Schildern können bei zwei Buchstaben allerdings nicht mehr als zwei Ziffern stehen, also hinter dem Zulassungsbezirk nicht mehr als vier Zeichen. Daher muss man bei längeren Kombinationen auf eine größere Breite zurückgreifen.
Wer zum Beispiel eine Kombination mit sechs Stellen hinter dem Ortskürzel umtauschen will, der erhält eine neue, kürzere Kennzeichenkombination. Grund: Auch bei dem 220 Millimeter breiten neuen Kennzeichen sind maximal insgesamt fünf Stellen hinter dem Ortskürzel möglich.
Welches Kennzeichen ist für ein Motorrad zulässig?
An einem Motorrad muss ein amtliches Kennzeichen angebracht sein. Bei Neuzulassungen handelt es sich hierbei um ein EU-Kennzeichen. Anders als beim PKW oder LKW kann am Motorrad ein kleineres Kennzeichen angebracht werden.
Wie klein darf ein Motorradkennzeichen sein?
Ein Kennzeichen am Motorrad darf verschieden breit sein, die Höhe ist allerdings auf 200 mm (130 mm bei Leichtkrafträdern) festgelegt.
Seit 2011 können sich beim Motorrad Kennzeichen in der Größe unterscheiden. Denn es sind nun Breiten von 180, 200 oder 220 mm möglich. Ältere Kennzeichen können noch bis zu 280 mm breit sein. Die Höhe ist bei 200 mm geblieben. Die älteren Varianten können nach der Änderung der Vorschriften in ein kleines Motorradkennzeichen umgetauscht werden.
Allerdings ist zu beachten, dass bei der schmalsten Version von 180 mm Breite neben den zwei Buchstaben nur noch zwei Ziffern stehen können und diese bei mehr Zeichen nicht anwendbar sind. Hier sind Kennzeichen mit 220 mm Breite notwendig. Hat das alte Motorradkennzeichen sechs Stellen hinterm Ortskürzel, erhalten Fahrzeughalter eine neue, kürzere Kombination, da die alten nicht auf die schmalen neuen Kennzeichenvarianten passen. Fürs Motorrad muss ein neues Kennzeichen also 5-stellig sein.
Neben den Vorschriften aus § 10 FZV sind für die richtige Montage vom Motorradkennzeichen weitere Bestimmungen von Bedeutung. Hier spielt unter anderem die Richtlinie 2009/62/EG eine Rolle. Hier sind unter anderem Vorschriften zu finden, die beim Motorrad bzw. Ein Abknicken in der Mitte ist bei der Montage immer zu vermeiden, da dies die Lesbarkeit beeinträchtigt und das Motorradkennzeichen somit nicht mehr den Vorschriften entspricht. Hier kann am Motorrad dann ein Kennzeichenhalter von Vorteil sein, wenn dieser sich anpassen lässt. Regelungen zu einem solchen sind gesetzlich allerdings nicht festgelegt.
Zudem muss die Montage so erfolgen, dass das Motorradkennzeichen nicht verloren gehen kann. Wichtig ist auch, dass am Motorrad das Kennzeichen nicht als Reflektor fungiert und somit nicht foliert oder verglast sein darf.
Kosten für ein kurzes Kennzeichen
Ein kurzes Kennzeichen kostet nicht mehr als ein normales. Wer eine neue Kennzeichenkombination erhält, muss die Gebühren für die Zulassung in Höhe von 29 Euro bezahlen. Hinzu kommen die Gebühren für das Prägen der neuen Kennzeichen (ca. 20 bis 40 Euro). Teurer wird es, wenn die Behörde zusätzlich ein Gutachten fordert.
Anbringung des Kennzeichens
Ob ein Fahrzeughalter nach dem Autokauf bei einem neu zugelassenen Fahrzeug das Kennzeichen anbringen oder bei einem umgemeldeten Kfz das Nummernschild wechseln möchte, ihm wird durch § 12 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) genau vorgeschrieben, welche Vorschriften er dabei zu befolgen hat.
Auch wenn sich dieser Paragraph direkt auf die üblichen Nummernschilder „mit schwarzer Beschriftung auf weißem schwarz gerandetem Grund“ bezieht, so gelten seine Vorschriften auch für besondere Kennzeichen und für rote Händlerkennzeichen, die ausschließlich für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten zugelassen sind.
Wie lässt sich ein Kennzeichen befestigen?
Wie sich zeigt, sind zahlreiche Aspekte beim Einsatz von Nummernschildern genau geregelt. Einzig die Art und Weise, wie Halter ein Kennzeichen anbringen sollen, ist im Gesetzt nicht genau festgeschrieben. So muss es lediglich fest sein. Daher bieten sich jedem Kfz-Besitzer verschiedene Möglichkeiten.
„Benötige ich eine Halterung für mein Nummernschild?“ ist eine Frage, die sich vielen Autobesitzern vor der Montage des Kennzeichens stellt. Ein Verzicht auf dieses Zubehör kann aus ästhetischen Gründen erfolgen. Doch für viele hat sich der Nummernschildhalter bewährt. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile.
Ein Kennzeichenhalter hat den Vorteil, dass nach erstmaliger Montage Halter einzelne Kennzeichen leicht anbringen und leicht austauschen können. Zudem benötigen Sie beim Nummernschild keine extra Schrauben. Wenn sich der Halter eines Kfz gegen den Kennzeichenhalter entscheidet, kann er auch die klassische Methode verwenden, ein Nummernschild anzubringen.
Dabei werden Löcher in das Schild gebohrt, nachdem der Abstand der Bohrpunkte genau festgelegt wurde. Diese Festlegung muss besonders gewissenhaft erfolgen, damit das Kennzeichen später gerade und fest am Auto sitzt. Bezüglich der Schrauben für das Kennzeichen hat hier jeder Interessent die Wahl zwischen Angeboten von verschiedenen Herstellern. Handwerkliches Knowhow ist für diese Methode nötig.
Mittlerweile ist es auch möglich, ein Nummernschild zu befestigen, ohne zum Bohrer greifen zu müssen. Dafür gibt es beispielsweise magnetische Schilder. Sogar Kennzeichen mit Klettbändern sind nicht unüblich. Entsprechend werden Schilder aus Kunststoff schon in der Herstellung mit einem textilen Flausch auf der Rückseite versehen. Fahrer können diese Kennzeichen mit speziellen Verschlüssen dann einfach am Auto montieren.
Es muss eine Außentemperatur von über 15 °C herrschen, wenn ein Fahrzeugbesitzer ein Nummernschild mit Klettband anbringen möchte - nur dann verbinden sich die Pads richtig mit der Oberfläche.
Für eine Kfz-Kennzeichen-Befestigung bieten sich also jedem Fahrzeughalter viele Möglichkeiten. Allerdings sollten Sie im Vorfeld bei der Zulassungsstelle erkundigen, ob die Anbringung vorschriftsgemäß ist. So sind zum Beispiel Kennzeichen zum Kleben meist nicht erlaubt.
Seitliche Kennzeichenhalterung
Immer mehr Prüfer weigern sich, am Motorrad seitliche Kennzeichen einzutragen - trotz Teile- und Materialgutachten. Diskussionen in vielen Foren beschäftigen sich mit der Frage, ob ein seitliches Kennzeichen überhaupt zulässig ist.
Die zentrale Norm ist § 10 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). Sie bestimmt unter anderem, wie Motorradkennzeichen beschaffen sein müssen und welche Regeln für die Anbringung gelten. Hier findet sich weder die Vorschrift, dass das Kennzeichen bzw. Allerdings gibt es einige wichtige Einschränkungen, die zu beachten sind. So muss das hintere Kennzeichen am Motorrad vollständig »in einem Winkelbereich von je dreißig Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein« (§ 10 Abs.7 FZV).
Ansonsten verweist § 10 Abs. 6 S. 1 Nr. 2 FZV für die Anbringung des hinteren Kennzeichens auf die Richtlinie 2009/62/EG. Nun ist diese allerdings »no longer in force«. Obwohl sie in der nationalen Vorschrift noch genannt wird, wurde sie bereits mit Datum 31.12.2015 durch VO (EG) 168/2013 ersetzt.
Die »Richtlinie 2009/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen« bestimmt im Wesentlichen, dass Fahrzeuge und Anbauten, die den europäischen Richtlinien entsprechen von den nationalen Behörden anzuerkennen sind. Ist dies nicht der Fall, ordnet sie an, dass diese Fahrzeuge und Anbauten nicht anerkannt werden dürfen.
Vor allem aber verweist die Richtlinie auf die alte Richtlinie 93/94/EWG. Danach musste die Anbringungsstelle so an der Rückseite des Fahrzeugs liegen, dass das Kennzeichen in einem Anbringungsfenster zwischen den Längsebenen, welche durch die äußeren Punkte der maximalen Fahrzeugbreite, sowie maximal 1,50 Meter in der Höhe und minimal zwanzig Zentimeter über dem Boden bei vollbeladenem Zustand lag. Die maximale Neigung war mit fünfzehn Grad bestimmt. Zudem wurde ein minimaler Sichtbarkeitswinkel von dreißig Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse vorgeschrieben.
Dagegen gibt die VO (EG) 168/2013, also die nunmehr, und zwar aktuell, geltende Verordnung der EU keinerlei Regeln für die Anbringung eines hinteren Kennzeichens vor. Da diese Verordnung nach Artikel 1 Abs. 3 die Anwendung der Vorschriften hinsichtlich der Straßenverkehrssicherheit jedoch unberührt lässt, ist die Sicherheit im Straßenverkehr der entscheidende Faktor.
Eine Vorschrift zur mittigen Anbringung gibt es nicht. Hat die seitliche Halterung eine (passende) ABE und die Anbauvorschriften werden eingehalten, ist eine Eintragung nicht nötig. Bei Selbstbauten und nicht zum Bike passender Halterung muss der amtlich anerkannte Sachverständige eine Einzelabnahme durchführen und die Eintragbarkeit prüfen.
Aufgrund der relativ freien Beurteilung des Einzelfalles hat dieser einen entsprechenden Ermessensspielraum, ob er die Vorschriften der Straßenverkehrssicherheit als eingehalten beurteilt. Das Problem scheint, dass diese sich immer noch an der alten Richtlinie 93/94/EWG orientieren und deren strenge Anforderungen beachtet sehen wollen, obwohl auch diese, wie oben beschrieben, eine nur mittige Anbringung nicht vorschreibt.
Weitere wichtige Punkte
- Der Kennzeichenwinkel darf maximal 30° betragen.
- Es muss ein Reflektor angebracht sein.
- Die Mindestabstände der Blinker sowie eine Kennzeichenbeleuchtung müssen eingehalten werden.
- Reflektor und Beleuchtung sind PFLICHT.
- Die Neigung vom Kennzeichen muss auch stimmen.
Das Kennzeichen kann leicht geneigt montiert werden, wobei der Winkel 30 Grad von der Senkrechten nicht übersteigen darf. Es muss also zwischen 60 und 90 Grad zum Boden stehen. Weiterhin müssen folgende Abstände zum Boden eingehalten werden: Unterkante: mindestens 30 cm über dem Boden.
E Zeichen muss sein. Genau wie Reflektor pflicht ist. Außerdem ist auf den korrekten Winkel des Nummernschild zu achten. Ausfallwinkel, gleich Einfallwinkel. Der Winkel muss passen, die Abstände ebenfalls und die verbauten Leuchten brauchen alle eine E-Homologation und gut.
Motorrad Kennzeichenhalterungen
Motorrad Kennzeichenhalterungen können nicht nur die gesetzliche Vorschrift der Kennzeichenbefestigung erfüllen, sondern auch das Erscheinungsbild des eigenen Motorrads verbessern. Viele Biker bevorzugen eine sportliche und stilvolle Optik ihres Bikes, weshalb es zahlreiche Varianten von Kennzeichenhalterungen auf dem Markt gibt, die diesen Anspruch erfüllen.
Sie sollten das Motorrad-Kennzeichen stabil und sicher halten, ohne dabei die Optik des Motorrads zu beeinträchtigen, die sowohl funktional als auch stilvoll sind. Viele Motorradfahrer bevorzugen eine sportliche und stilvolle Optik ihres Motorrads, weshalb es zahlreiche Varianten von Kennzeichenhalterungenen für Naked Bikes, Cafe Racer, Supersportler oder fürs Leichtkraftrad gibt.
Hier ist vom minimalistischen Designs bis hin zu aufwendigen Konstruktionen Kennzeichen Halterungen alles dabei. Da hat jeder Motorradfahrer seine eigenen Ansprüche, die es zu erfüllen gibt.
All unsere angebotenen Motorrad Nummernschildhalter werden mit Blinker-Aufnahmen für Universal Miniblinker gesendet, da beim Kennzeichenhalter-Umbau meist die großen und klobigen Originalblinker gegen Mini LED Blinker oder kleine Halogenblinker getauscht werden.
Die Montage eines Kennzeichenhalters an einem Motorrad erfordert einiges an Vorarbeit und Sorgfalt. Denn nur wenn der Halter sicher und legal montiert wird, kann man Bußgelder oder sogar eine Gefährdung des Straßenverkehrs vermeiden. Zunächst sollte man prüfen, ob der ausgewählte Kennzeichenhalter für das eigene Motorradmodell zugelassen ist.
Nach der Demontage des Originalhalters sollte dann der Zubehör-Kennzeichenhalter nach den vom Hersteller angegebenen Montagehinweisen montiert werden. Somit ist eine sichere und stabile Befestigung gewährleistet. Bis auf Ausnahmen, wie seitlich montierte Kennzeichenhalter, müssen Kennzeichenhalter nicht beim TÜV eingetragen werden.
Weitere Vorschriften und Hinweise
- Ein Kennzeichen muss bei belastetem Fahrzeug min. 300 mm mit der Unterkante von der Fahrbahn entfernt sein, jedoch mit der Oberkante nicht mehr als 1200 mm.
- Es darf eine Neigung von max. 30 Grad aufweisen.
- Das Kennzeichen gilt nicht als Abdeckung.
- Die Anbauvorschriften für Rückstrahler und Schlussleuchten sind zu beachten.
Saisonkennzeichen
Da Motorräder fast ausschließlich im Sommerhalbjahr genutzt werden, ist ein Saisonkennzeichen äußerst zu empfehlen. Es erspart Ihnen den regelmäßigen Gang zur Zulassungsstelle - An- und Abmeldung erfolgen automatisch. Bitte beachten Sie: Im abgemeldeten Zustand darf das Motorrad nur auf Privatgrundstücken abgestellt werden.
Wechselkennzeichen
Seit 2011 sind Wechselkennzeichen für motorisierte Zwei- und Dreiräder verfügbar. Das Wechselkennzeichen gilt nur für zwei Fahrzeuge eines Typs - beispielsweise für zwei Motorräder. Steuern werden für beide Fahrzeuge fällig, Versicherungen behandeln die Thematik unterschiedlich.
Bußgelder
Wer ohne Motorrad-Kennzeichen fährt oder es nicht ordnungsgemäß bzw. gut lesbar anbringt, riskiert bei einer Verkehrskontrolle bis zu 65 Euro Bußgeld. Kennzeichen ist mit Abdeckungen (z. B.
Motorradversicherung
Genauso wie das Kennzeichen ist eine Motorrad-Versicherung für jedes Bike in Deutschland Pflicht. Als Basisschutz ist Kfz-Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Je nach persönlichem Absicherungsbedarf und Alter bzw. Wert der Maschine kann sich zusätzlich eine Kaskoversicherung lohnen. Die Motorradversicherung der Allianz schützt Sie, wenn Sie mit Ihrem Motorrad einen Unfall verursachen und dadurch Schäden bei Dritten entstehen - mit besonders hohen Versicherungssummen.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
Hier ist eine Tabelle, die die wichtigsten Punkte zu Motorradkennzeichen zusammenfasst:
| Aspekt | Vorschrift |
|---|---|
| Größe | Breite: 180, 200 oder 220 mm, Höhe: 200 mm (130 mm für Leichtkrafträder) |
| Anbringung Höhe | Unterkante: min. 300 mm über der Fahrbahn, Oberkante: max. 1200 mm über der Fahrbahn |
| Anbringung Winkel | Max. 30 Grad Neigung von der Senkrechten |
| Beleuchtung | Pflicht, muss Kennzeichen auf 20 m erkennbar machen |
| Reflektor | Pflicht |
| Seitliche Anbringung | Zulässig, wenn beidseitig lesbar (30 Grad seitlich hinter dem Fahrzeug) |
Verwandte Beiträge:
- Polo Motorradbekleidung: Test, Kollektion & Kaufberatung
- Motorrad Kostüm für Erwachsene: Die besten Outfits für Biker
- Angststreifen Motorrad entfernen: Tipps & Tricks
- Thermo-Unterwäsche Motorrad Herren: Test, Kaufberatung & Modelle - Perfekter Komfort beim Motorradfahren
- Radtour Überlinger See: Die schönsten Routen & Tipps
- Ultimative Shimano Schaltung Hierarchie Übersicht: So findest du die perfekte Stufe!
Kommentar schreiben