Motorrad offen fahren: Was bedeutet das?

In Deutschland gibt es für die vielen unterschiedlichen Fahrzeugtypen, wie LKW, PKW und KRAD (Krafträder), unterschiedliche Führerscheinklassen. Gerade beim KRAD hat sich der Gesetzgeber jedoch eine Besonderheit einfallen lassen, die oft zu Verwirrungen und Missverständnissen führt.

Führerscheinklassen und ihre Beschränkungen

Bei Motorrädern gibt es einige Führerscheinklassen, die sich durch die Leistung unterscheiden. Zum Beispiel darf man mit der Klasse AM nur 45 km/h fahren, was einige als zu langsam empfinden, weshalb der Roller oft frisiert und getunt wird, um schneller zu fahren. Früher gab es bei der 125 ccm Klasse die Beschränkung auf 80 km/h, die mittlerweile weggefallen ist. Auch beim normalen Motorrad-Führerschein gibt es eine Beschränkung auf 48 PS für die ersten beiden Jahre.

Motorräder werden aus verschiedenen Gründen in unterschiedlichen Leistungsabstufungen angeboten, z.B. wegen Führerscheinklassen (15PS, 34PS, 48PS) oder wegen Versicherungsklassen (50PS, 78PS, 98PS). Um ein an sich stärkeres Motorrad in so eine Klasse einzugliedern, werden diese mit verschiedenen technischen Vorrichtungen in ihrer Leistung reduziert (gedrosselt).

Beispiele für Drosselungen

Ein Beispiel aus der Welt der Leichtkrafträder: Die aktuelle Yamaha WR125 ist als Euro-Leichtkraftrad konstruiert, ihre natürliche Leistung ist also 11kw(15PS). Ihre Vorgängerin, die DT125, stammt aber aus einer Epoche, in der es diese Form von Leichtkrafträdern noch gar nicht gab. Der Minarelli-Motor, der dort eingebaut wird, brachte ab Werk 21PS. Er wurde dann für den deutschen Markt auf 17PS gedrosselt (wegen Versicherungseinstufung) und als günstiges Einsteigermotorrad angeboten. Dann kam die Überarbeitung der EU-Fahrzeugklassen und damit Leichtkrafträder mit 125 statt 80ccm. Da hat man die Drosselung geändert auf 15PS, damit man die DT auch an Jugendliche verkaufen kann. Während eine WR125 also natürlich 15 PS hat, sind in einer älteren DT einige Bauteile eingebaut, die sie schwächer machen.

Die Klasse A und das "offene Fahren"

Wer den Führerschein der Klasse A mit 18 erwirbt, muss die nächsten 2 Jahre seine Maschine auf 34 PS drosseln lassen. Nur am Rande sei erwähnt, dass nach Ablauf der 2 Jahres Frist offen gefahren werden darf. Eines weiteren Verwaltungsakts, also der Übergabe des Führerscheins der Klasse A unbeschränkt bedarf es nicht mehr. Das heißt, wer erst mit 25 den Führerschein macht, der darf gleich offen fahren.

Voraussetzung zum Erwerb der jeweiligen Führerscheinklasse ist, dass sowohl die Pflichtfahrstunden als auch die Praxisprüfung auf entsprechenden Fahrzeugen absolviert werden.

Beispiele zur Verdeutlichung

Fall 1: Unser A ist 24. Er will seinen Führerschein machen. Er besteht die Prüfung und fährt erstmal glücklich mit seiner 34 PS Maschine umher. Es gilt das oben zu Fall 1 gesagte.

Fall 2: Moppedist A ist 27 und will den Motorradführerschein machen. Er traut sich aber noch nicht so recht an die großen Maschinen ran und macht deshalb seine Fahrstunden auf einem kleinen 34 PS Mopped. Auf diesem legt er auch seine Prüfung ab. A müsste also mit einer Maschine mit mindestens 44 KW seine Fahrstunden und seine Prüfung absolviert haben. A kann natürlich jetzt schon den Führerschein A unbeschränkt machen. A muss jedoch darauf achten und seine Fahrschule auch darauf hinweisen, dass er eben seine Fahrstunden und seine Prüfung auf einem entsprechenden Mopped (also + 44 KW) absolviert.

Zum Abschluss ist noch darauf hinzuweisen, dass die Klasse A beschränkt nicht mit der Zeitspanne Führerschein auf Probe zu verwechseln ist. Sofort offen fahren darf nur der, der das 25. Lebensjahr vollendet hat.

Neuregelung der Fahrerlaubnisklassen

Aufgrund der Vorgaben der Führerschein-Richtlinie 2006/126/EG musste die Neuregelung der Fahrerlaubnisklassen bis zum 19.01.2011in nationales Recht umgesetzt werden. Dies ist mit der 6. Klasse A1: Die für 16- und 17-jährige Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h entfällt. Gleichzeitig wird die Definition der Klasse ergänzt. Wie bisher fallen in diese Klasse alle Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und eine Motorleistung von nicht mehr als 11 kW. Ausdrücklich neu geregelt ist, dass das Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstens 0,1 kW/kg nicht überstiegen werden darf. Wer die Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben hat, kann nach 2 Jahren in die Fahrerlaubnisklasse A2 ohne weitere Theorieprüfung aufsteigen. Es ist in diesem Fall nur eine praktische Prüfung zu absolvieren.

Es wird eine neue Klasse AM für Kleinkrafträder eingeführt, die die bisherigen Klassen M und S ersetzen wird. Diese umfasst alle zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einem Hubraum von bis zu 50ccm bzw. einer Leistung von 4 kW bei Elektromotoren und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h.

Für alle ab dem 19.01.2013 erworbenen Führerscheine gilt eine Frist von höchstens 15 Jahre. Die Führerscheine werden nicht mehr wie bisher ohne Frist ausgestellt. Nach Ablauf der Frist ist der Führerschein durch die Behörde umzutauschen. Eine ärztlichen oder sonstigen Untersuchung oder Prüfung ist (noch) keine Voraussetzung des Umtauschs.

Umfang der einzelnen Klassen

  • Von der Klasse A sind die Klassen AM, A1 und A2 umfasst.
  • Von der Klasse A2 sind die Klassen A1 und AM umfasst.
  • Von der Klasse A1 ist die Klasse AM umfasst.
  • Die Klasse B (PKW) umfasst die Klassen AM und L (landwirtschaftl.

Motorradführerscheine im Überblick

Es gibt verschiedene Führerscheinklassen, mit denen man den Schritt zum Motorradfahrer machen kann. Je nach Alter und Fahrzeugtyp braucht man einen anderen Führerschein. In Deutschland gibt es 16 Führerscheinklassen, davon sind vier Führerscheinklassen den Krafträdern zuzuordnen und sind unbefristet gültig.

Die Führerscheinklassen im Detail

Klasse AM

Der AM Führerschein ist der kleinste der Zweirad-Führerscheinklassen. Zur Führerscheinklasse AM zählen verschiedene Fahrzeugtypen. Der Klassiker darunter ist der Roller. In einigen Bundesländern, z.B. Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen darf man den AM-Führerschein bereits ab 15 Jahren machen. Für diese Führerscheinklasse gilt eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.

Die Führerschein-Ausbildung für den Rollerführerschein Klasse AM ist zweiteilig. Du musst also auch für diesen Führerschein eine theoretische und praktische Ausbildung machen. Der theoretische Unterricht besteht aus 12 Doppelstunden Grundstoff und zwei Doppelstunden Zusatzstoff speziell zum führen von Zweirädern. Wenn du noch nicht weißt, ob Du später ein großes Motorrad fahren willst, kann der Rollerführerschein den Traum vom Motorradfahren auch erst entfachen.

Klasse A1

Die Führerscheinklasse A1 ist der kleinste der Motorradführerscheine. Mit dem A1 Führerschein kannst du Motorräder mit einer maximalen Motorleistung von 11 kW fahren. Außerdem darf das Verhältnis von Leistung und Gewicht lediglich 0,1 kW/kg betragen. Der 125 ccm-Führerschein ist Dein Einstieg in die Motorradwelt. Die Führerscheinklasse AM ist im Führerschein der Klasse A1 enthalten. Damit hast du eine größere Auswahl an Fahrzeugen, die du mit diesem Führerschein fahren darfst.

Die Ausbildung besteht aus 16 Theoriestunden á 90 Minuten, 12 Stunden davon vermitteln den Grundstoff und vier Einheiten sind spezielle Motorrad-Theorie. Im Anschluss folgt die Theorieprüfung. Der Praxisunterricht besteht aus 12 Sonderfahrten á 45 Minuten die sich aus 5 Überlandfahrten auf Land- und Bundesstraßen, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten bzw. Dunkel- oder Beleuchtungsfahrten zusammensetzen. Zusätzlich wirst Du Übungsstunden brauchen, um dich ausreichend auf die praktische Prüfung vorzubereiten.

A1 in B

Seit Dezember 2019 ist der Schritt zum Motorradfahren leichter. A1 in B macht es möglich. Am 20. Dezember 2019 stimmte der Bundesrat für die 14. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung. Damit ist der Weg frei für die vom Bundesminister für Verkehr vorgeschlagene Liberalisierung zur Nutzung von Leichtkraftrollern und Leichtkrafträdern mit 125 Kubikzentimeter und max. Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine unkontrollierte Nutzungsfreigabe leichter Roller und Motorräder für alle. Der Gesetzgeber setzt neben der 5-jährigen Fahrpraxis im PKW und einem Mindestalter von 25 Jahren eine umfangreiche und sicherheitsorientierte Schulung in Theorie und Praxis voraus - verzichtet aber auf eine Prüfung.

Klasse A2

Mit 18 Jahren hast du die Wahl zwischen dem Autoführerschein (Klasse B) und der Führerscheinklasse A2 für Motorräder. Mit dem A2 Führerschein darfst Du Motorräder mit einer Leistung bis zu 48 PS (35 kW) fahren, wobei die ursprüngliche Leistung der gedrosselten Maschine nicht mehr als 70 kW betragen darf. Die Ausbildung für den Motorradführerschein der Klasse A2 setzt sich zusammen wie der Führerschein der Klasse A1 (siehe oben). Mit bestandener Prüfung hast du zunächst zwei Jahre Probezeit und kannst im Anschluss deinen Führerschein von A2 auf A erweitern. Hierfür musst du eine Praxisprüfung bei der Fahrschule absolvieren. Um dich bestens auf die Führerscheinprüfung, auch beim Aufbau-Führerschein, vorzubereiten, kann es sinnvoll sein einige Übungsstunden zu nehmen.

Klasse A

Mit der Führerscheinklasse A darfst Du nach bestandener Prüfung alle Motorräder fahren. Die Führerscheinkalsse A ist der größte der Motorradführerscheine, weshalb häufig vom “offenen Motorradführerschein” gesprochen wird. Voraussetzung für den Direkteinstieg zum Motorradfahren ohne Beschränkungen gilt ein Mindestalter von 24 Jahren. Für dreirädrige Fahrzeuge gilt ein Mindestalter von 21 Jahren. Mit dem Führerschein der Klasse A, darfst du alle Motorräder fahren, ohne Drosselung oder andere Einschränkungen.

Mindestalter für die Motorradführerscheine

Abhängig vom Mindestalter und dem Fahrzeugtyp den du fahren möchtest entscheidest du über deinen Weg zum Motorradführerschein. Auch wenn du heute noch nicht den offenen Führerschein machen kannst, kannst du später jederzeit auf deine Erfahrungen zurückgreifen, die Du mit deinem ersten Roller oder Motorrad gesammelt hast.

Die Wahl der richtigen Fahrschule

Nach der Wahl der Führerscheinklasse ist der nächste Schritt der Gang zur Fahrschule. Wenn du dich schon für eine Führerscheinklasse entschieden hast, willst du sicherlich nicht mehr lange warten, bis es endlich losgeht. Als nächsten Schritt solltest du dich nun auf die Suche nach der richtigen Fahrschule machen. Die Wahl der richtigen Fahrschule ist entscheidend für einen erfolgreichen Motorradführerschein und für den Spaß am Motorradfahren bereits während der Ausbildung.

Klasse A / Klasse A2 - Motorrad

  • Inhaber der Führerscheinklasse A1 können mit einer praktischen Prüfung nach Vollendung des 18. Lebensjahres mit einer weiteren praktischen Prüfung in die Klasse A2 aufsteigen.
  • Personen, die noch nicht im Besitz der Klasse A1 sind, können ab Vollendung des 18. Lebensjahres per Seiteneinstieg die Klasse A2 erwerben. Dafür notwendig ist die entsprechende Ausbildung, sowie eine theoretische und praktische Prüfung.
  • Inhaber der Führerscheinklasse A2 können nach Ablauf von 2 Jahren in die offene Klasse A aufsteigen. Dafür ist eine weitere praktische Prüfung notwendig.
  • Personen, die weder im Besitz der Klasse A1 oder A2 sind, jedoch das 24. Lebensjahr vollendet haben, können per Direkteinstieg in die offene Klasse A einsteigen. Dafür notwendig ist die entsprechende Ausbildung, sowie eine theoretische und praktische Prüfung.

Für welche Fahrzeuge braucht man die Klasse A / A2?

  • Die Klasse A (unbeschränkt) ist gültig für leistungsunbeschränkte Krafträder mit und ohne Beiwagen.
  • Die Klasse A2 berechtigt zum Führen von leistungsbeschränkten Krafträdern bis maximal 35 kW (48PS) und nicht mehr als 0,2 kW/kg. Der Aufstieg in die offene Führerscheinklasse A ist nach Ablauf von zwei Jahren und der Absolvierung einer praktischen Prüfung möglich.

Ausbildungsinhalt bei Direkteinstieg ab 24 Jahren in die Klasse A, bzw. bei Seiteneinstieg ab 18 Jahren in die Klasse A2

  • Theorie: 6 x 90 Min. Grundstoff (wenn Klasse B vorhanden ist) und 4 x 90 Min. Motorradtheorie. Dabei können die Themen aus dem Grundstoff frei gewählt werden.
  • Praxis: 12 Sonderfahrten (Pflichtstunden) zu je 45 Minuten, davon:
    • 5 x Überlandfahrt (Landstraße)
    • 4 x Autobahn
    • 3 x Beleuchtungsfahrt bei Nacht oder Dämmerung

Die Anzahl der benötigten Übungsstunden sind abhängig vom Lernfortschritt und den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers.

Welchen Führerschein für welches Kraftrad?

Um den Motorradführerschein zu erhalten, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, dabei spielen Vorbesitz und Besitzstandsschutz eine Rolle. Außerdem kann man die Klasse B mittlerweile auf Leichtkrafträder bis 125 ccm erweitern.

Motorradführerscheine im Überblick

Motorradführerscheinklasse Erlaubte Kraftfahrzeuge
A Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
A2 Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
A1 Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
AM Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Mofa Mofas sind einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Wer diese fahren will, benötigt keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine sog. Prüfbescheinigung. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht.

¹Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Für Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge wird die Leermasse ohne Antriebsbatterie eingetragen.

Ab wann darf man Motorrad fahren?

Führerscheinklasse Mindestalter
AM¹ 16 Jahre

Dafür muss man die bisherige Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre haben. Ist diese Voraussetzung erfüllt, braucht man nach einer Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule nur noch eine praktische Prüfung, aber keine theoretische mehr (sog. Stufenführerschein). Auf diesem Weg kann man die Klasse A bereits mit 20 Jahren erwerben.

Was bedeutet Direkteinstieg?

Man kann aber auch abkürzen und vor Ablauf der Zweijahresfrist von der Klasse A2 in die Klasse A aufsteigen. In diesem Fall muss man eine Ausbildung mit reduzierter Stundenzahl absolvieren. Nach theoretischer und praktischer Fahrschulausbildung sind zwei Prüfungen (Theorie und Praxis) für die Klasse A erforderlich. Ausbildung und Prüfung muss man zwingend auf einem Kraftrad mit mindestens 44 kW absolvieren. Für den Direkteinstieg für die Klasse A muss man mindestens 24 Jahre alt sein.

Gibt es eine Probezeit beim Motorrad?

Wenn man erstmalig eine Fahrerlaubnis erwirbt - ausgenommen sind die Klassen AM, L und T - wird der Führerschein immer auf Probe erteilt. Während der Probezeit von zwei Jahren drohen Fahranfängerinnen und -anfängern bei Verkehrsverstößen besondere Konsequenzen. Wer später die Pkw-Klasse B erwirbt, muss bei Vorbesitz der Klasse A1 oder A2 allerdings nicht nochmals eine Probezeit durchlaufen.

Mit der alten Klasse 3 Motorrad fahren?

Mit einer vor dem 01.04.1980 erteilten Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse 3 darf man Leichtkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW fahren. Das gilt auch nach einem Umtausch des Papierführerscheins. In die Scheckkarte wird die Klasse A1 eingetragen. Die Berechtigung gilt EU-weit. Alle (alten und neuen) Pkw-Führerscheine beinhalten außerdem die Klasse AM für Kleinkrafträder.

Was beinhaltet die Klasse B196?

Seit dem 31.12.2019 gibt es die Klasse B196. Wer den Pkw-Führerschein hat, kann die Klasse B einfach und kostengünstig auf Fahrzeuge der Klasse A1 ausweiten. Dafür bedarf es keiner vollständigen Fahrschulausbildung und auch keiner theoretischen und praktischen Prüfung, sondern nur einer Fahrerschulung.

Klasse B196: Welche Voraussetzungen?

  • 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Fahrerschulung

Die Fahrerschulung beinhaltet neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (6 Stunden Theorie, 7,5 Stunden Praxis). Die Berechtigung wird durch die Schlüsselzahl 196 im Führerschein eingetragen. Sie gilt nur in Deutschland.

Motorradführerschein: Wie lange gültig?

Motorradführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung). Wer seinen Führerschein vor dem 19.01.2013 bekommen hat, muss die gestaffelte Gültigkeit nach dem Fristenplan beachten und umtauschen. Bei Ablauf der Befristung wird das Dokument auf Antrag ohne Untersuchung oder Prüfung umgetauscht.

Der A-Führerschein mit Schlüsselzahl 80

Einige Jugendliche können es nicht erwarten, aufs Moped zu steigen. Sie wollen so schnell es geht auch die großen Krafträder fahren. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den „großen“ Motorradführerschein zu bekommen: per Direkteinstieg, stufenweise oder mit Hilfe eines kleinen Zwischenschritts.

Für wen bietet sich der A-Führerschein mit SZ 80 an?

Diese Fahrerlaubnisklasse bietet sich für jene Personen an, die nicht im Vorbesitz einer Fahrerlaubnis A2 sind und einmal den „großen“ Motorradführerschein erlangen wollen. Ab 21 Jahren macht der A-Schein mit SZ 80 prinzipiell Sinn.

Was darf ich mit dem Schein fahren?

Sind Sie noch unter 24 Jahre alt, dürfen Sie A2-Motorräder fahren. Danach dürfen Sie auch die der Klasse A führen.

Wie sieht die Prüfung für den A-Schein mit SZ 80 aus?

Es handelt sich um die gleiche Prüfung wie für den A-Führerschein. Wer bereits einen Führerschein aus dem Stufenmodell besitzt, spart einige Theorie- und Praxisstunden. Normalerweise ist der Direkteinstieg in die Fahrerlaubnis der Klasse A erst ab einem Alter von 24 Jahren möglich. Das Stufenmodell erlaubt es jüngeren Fahrern mit einigen Jahren Fahrerfahrung aber auch, bereits früher große und schwere Krafträder zu führen. Das ist frühestens ab 20 Jahren möglich, wenn die Klassen A2 und A1 vorher erworben wurden.

Der Führerschein A mit der Schlüsselzahl 80 stellt eine Möglichkeit dar, nach nur einer Prüfung Motorräder der Klasse A2 zu führen und nach dem 24. Sie absolvieren in der Fahrschule für den Führerschein der Klasse A mit SZ 80 Theorie- und Praxisunterricht wie für die Klasse A und legen die entsprechende Prüfung bereits ab, obwohl Sie das Mindestalter für den Motorradführerschein von 24 Jahren noch nicht erreicht haben.

Würden Sie nach dem 21. Lebensjahr noch den A2-Schein machen ohne die Schlüsselzahl 80, müssten Sie eine weitere Prüfung ablegen, um den A-Schein zu bekommen. Außerdem müssten zwischen den beiden Fahrerlaubnisklassen zwei Jahre liegen, in denen Sie Fahrerfahrung sammeln. Dies entfällt beim Führerschein der Klasse A mit Schlüsselzahl 80. Erhalten Sie diesen bspw. Motorrad-Führerschein: Die Schlüsselzahl 80 berechtigt Sie ab dem 24. Haben Sie den Führerschein Klasse A mit SZ 80 erworben, dürfen Sie zunächst Krafträder der Klasse A2 führen, bis Sie das 24. Lebensjahr erreichen. Nach Ihrem 24. Geburtstag dürfen Sie dann ,ohne eine weitere Prüfung abzulegen, Motorräder der Klasse A fahren. Diese Fahrerlaubnisklasse schließt A1, A2 und AM mit ein.

Erlangen Sie hingegen die Klasse A2 auf normalem Wege ohne die Schlüsselzahl 80, müssen Sie zwei Jahre warten, bis Sie nach dem Stufenmodell die nächst höhere Fahrerlaubnis erlangen dürfen. Außerdem ist eine erneute Prüfung abzulegen.

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