Motorrad ohne Beiwagen: Definition und rechtliche Aspekte

Der Begriff "Krad" ist eine Kurzform von "Kraftrad". Die Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) definiert dieses als zweirädriges Kfz mit oder ohne Beiwagen, mit einem Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) und/oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Was ist ein Kraftrad?

Ein Kraftrad ist ein einspuriges Motorfahrzeug mit einem bis zwei Sitzen. Im weiteren Sinne gehören jedoch auch einige mehrrädrige Vehikel in Form von Trikes und Quads zu den Krafträdern. Krafträder unterscheiden sich im Hinblick auf ihre Zulassung und die erforderliche Fahrerlaubnis.

Hubraum, Leistung und Leistungsgewicht gehören zu den wichtigsten Unterscheidungsmerkmalen.

Die FZV bezeichnet Krafträder (Krad) als zweirädrige Fahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Kraftrad: zweirädriges Kraftfahrzeug mit oder ohne Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimetern im Fall eines Verbrennungsmotors, oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Kilometern pro Stunde.

Leichtkraftrad: Kraftrad mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 Kilowatt und im Fall eines Verbrennungsmotors mit einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimetern und höchstens 125 Kubikzentimetern.

Abgrenzung zu anderen Fahrzeugtypen

  • Kleinkrafträder sind zweirädrige Kraftfahrzeuge oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.
  • Mofas sind einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt.

Fahrerlaubnis für Krafträder

Um ein Kraftrad zu fahren, ist eine Fahrerlaubnis der Klassen A1, A2 oder A benötigt. Besitzen Sie einen B196-Führerschein, dürfen Sie Krafträder mit einem Hubraum bis zu 125 cm³ und einer maximalen Motorleistung von 11 kW (15 PS) fahren.

Führerscheinklassen sind in Deutschland in verschiedene Kategorien unterteilt.

  • Für das Fahren eines Leichtkraftrads ist die Klasse A1 des Führerscheines ausreichend.
  • Wer jedenfalls vor 1980 die Klasse 3 erhalten hat, ist ebenfalls berechtigt.
  • Für die Nutzung eines Kleinkraftrads im öffentlichen Verkehrsraum ist es erforderlich, im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse AM oder einer höheren Klasse zu sein.
  • Für mittelschwere Motorräder ist ein Führerschein der Klasse A2 ab 18 Jahren ausreichend.
  • Der Führerschein der Klasse A, der zum Fahren eines schweren Motorrads berechtigt, ist erst ab dem 20. Lebensjahr erlaubt, vorausgesetzt, man hat bereits seit zwei Jahren einen Führerschein der Klasse A2 besessen. Alternativ kann man auch direkt mit der Führerscheinklasse A einsteigen.

Verkehrsregeln für Krafträder

Wer ein Kraftrad im öffentlichen Straßenverkehr benutzt, muss die Verkehrsregeln einhalten. In der Regel gelten für Krafträder die gleichen Verkehrsregeln wie für Pkw.

Ein Unterschied besteht jedoch: Möchten Sie außerorts ein Krad mit Anhänger fahren, dürfen Sie höchstens 60 km/h schnell sein. Das gilt auch auf der Autobahn.

Es gibt in der Straßenverkehrs-Ordnung auch einige Vorschriften, die vorrangig nur fürs Krad zutreffen. Auf dem Krad muss ein geeigneter Schutzhelm getragen werden.

Besondere Vorschriften für Krafträder

  • Fahrer von Krafträdern müssen sich an einige zusätzliche Vorschriften halten.
  • Zum Beispiel ist es nicht erlaubt, nur auf dem Hinterrad zu fahren und andere damit zu gefährden.
  • Um die Straßenverkehrssicherheit zu gewährleisten, besteht beim Fahren mit dem Krad für jede beförderte Person eine Helmpflicht.

Kraftrad mit Beiwagen

Die Fahrerlaubnis der Klassen A, A1 und A2 berechtigen auch zu Führen von Krafträdern mit Beiwagen.

Nebelscheinwerfer

  • An Krafträdern, auch mit Beiwagen, darf nur ein Nebelscheinwerfer angebracht werden.
  • Er darf nicht höher als die am Fahrzeug befindliche Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein.
  • Krafträder dürfen auch mit einem Nebelscheinwerfer für hellgelbes Licht ausgerüstet sein.

Abschleppen von Motorrädern

Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden.

Zulassung von Krafträdern

Um am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, ist es unerlässlich, das Kraftrad zu zu lassen. Hierzu ist sowohl eine Haftpflichtversicherung als auch eine Kfz-Versicherung erforderlich.

Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der zuständigen Behörde (Zulassungsbehörde) zum Verkehr zugelassen sein.

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