Motorradfahren ist für viele Menschen ein Inbegriff von Spaß und Freiheit. Allerdings ist es auch mit Risiken verbunden. In Deutschland gibt es bestimmte Möglichkeiten, wie man auch ohne klassischen Motorradführerschein in den Genuss des Motorradfahrens kommen kann. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die verschiedenen Optionen und Voraussetzungen.
E-Motorräder ohne Führerschein?
Bei klassischen Motorrädern mit Benzinmotor ist die Sache klar: Du brauchst einen Führerschein! Bei E-Motorrädern sieht es anders aus - hier kommt es vor allem auf die Leistung und die Höchstgeschwindigkeit an. Die Frage, ob du ein E-Motorrad ohne Führerschein fahren kannst, hängt also ganz von den Spezifikationen des Fahrzeugs ab.
E-Motorräder sind vielfältig - vom E-Moped bis hin zu starken Maschinen mit über 180 km/h. Für jedes Modell gibt es klare Regeln, je nach Leistung und Maximalgeschwindigkeit. Besonders wichtig ist hier die Dauerleistung, also die Leistung, die das E-Motorrad ohne Unterbrechung für mindestens 30 Minuten halten kann.
Welche Fahrerlaubnis für welches E-Motorrad?
- Für Pedelecs und E-Scooter ist kein Führerschein erforderlich - perfekt für die schnelle Fahrt durch die Stadt!
- Wenn du jedoch ein schnelleres E-Motorrad oder einen Elektroroller fahren willst, benötigst du je nach Leistung entweder einen Führerschein der Klasse AM, A1, A2 oder A.
Es ist daher wichtig, die Vorschriften zu kennen, bevor du losfährst, um sicher und legal unterwegs zu sein. Metorbikes bieten dir nicht nur die Möglichkeit, ein schnelles und umweltfreundliches Fahrzeug zu fahren, sondern auch die Freiheit, die Straßen mit einem geeigneten Führerschein zu erobern.
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Leichtkrafträder mit dem Autoführerschein (Klasse B) fahren
Autofahrer dürfen seit 2020 ohne Prüfung leichte Motorräder fahren. Es gibt aber bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen: Es geht um sogenannte 125er-Maschinen mit einem Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimeter und einer Motorleistung von nicht mehr als 15 PS.
Voraussetzungen für die Erweiterung B196
Um den Pkw-Führerschein auf Leichtkrafträder bis 125 ccm zu erweitern (B196), müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Mindestalter 25 Jahre
- 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
- Fahrerschulung
Die Fahrerschulung beinhaltet neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (6 Stunden Theorie, 7,5 Stunden Praxis). Die Berechtigung wird durch die Schlüsselzahl 196 im Führerschein eingetragen. Sie gilt nur in Deutschland.
Die Fahrerschulung im Detail
Autofahrer, die kleine Maschinen fahren möchten, müssen mindestens 4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten absolvieren, in denen klassenspezifischer Unterrichtsstoff für Motorradfahrer gelehrt wird. Außerdem müssen mindestens 5 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten fahrpraktische Schulung für Motorradfahrer absolviert werden. Autofahrer müssen ihr fahrerisches Können auch auf dem Motorrad beweisen, allerdings in sehr abgespeckter Form.
Wer die spezielle Motorrad-Schulung erfolgreich absolviert hat, muss bei der für den Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen neuen Führerschein ausstellen lassen. Darin wird bei der Klasse B die Schlüsselzahl B196 eingetragen.
Kosten und Gültigkeit
Die beschriebene Motorrad-Schulung ist für Autofahrer Pflicht. Die Kosten dafür liegen bei etwa 600 Euro. Die erweiterte Fahrerlaubnis gilt nur für Deutschland.
Motorradführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung). Wer seinen Führerschein vor dem 19.01.2013 bekommen hat, muss die gestaffelte Gültigkeit nach dem Fristenplan beachten und umtauschen. Bei Ablauf der Befristung wird das Dokument auf Antrag ohne Untersuchung oder Prüfung umgetauscht.
B196: Die wichtigsten Punkte
- Es genügt eine Fahrerschulung
- Keine theoretische und praktische Prüfung
- B196 gilt nur in Deutschland
Seit Anfang 2020 können Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B nach dem Absolvieren einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland fahren. Und das ohne die vollständige Ausbildung absolvieren zu müssen. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet.
Was setzt B196 voraus?
- Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
- Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
- Mindestalter 25 Jahre
Motorradführerscheinklassen im Überblick
Beim Erwerb des Motorradführerscheins kann man zwischen mehreren Klassen wählen. Welche Möglichkeiten es gibt, und ab wann man welches Kraftrad fahren darf, erfahren Sie hier.
Klasse AM deutschlandweit schon mit 15 fahren. Motorradklassen per Direkteinstieg oder Stufenführerschein erwerben. Mit dem Pkw-Führerschein Leichtkrafträder fahren mit B196. Welchen Führerschein für welches Kraftrad? Um den Motorradführerschein zu erhalten, gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, dabei spielen Vorbesitz und Besitzstandsschutz eine Rolle. Außerdem kann man die Klasse B mittlerweile auf Leichtkrafträder bis 125 ccm erweitern.
Überblick über die Motorradführerscheine
| Motorradführerscheinklasse | Erlaubte Kraftfahrzeuge |
|---|---|
| A | Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge |
| A2 | Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. |
| A1 | Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. |
| AM | Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. |
| Mofa | Mofas sind einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h. Wer diese fahren will, benötigt keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine sog. Prüfbescheinigung. Wer bereits eine Fahrerlaubnis hat, braucht die Prüfbescheinigung nicht. |
¹Allein entscheidend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Für Hybridfahrzeuge und reine Elektrofahrzeuge wird die Leermasse ohne Antriebsbatterie eingetragen.
Mindestalter für die Motorradführerscheinklassen
| Führerscheinklasse | Mindestalter |
|---|---|
| AM¹ | 16 Jahre |
Dafür muss man die bisherige Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre haben. Ist diese Voraussetzung erfüllt, braucht man nach einer Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule nur noch eine praktische Prüfung, aber keine theoretische mehr (sog. Stufenführerschein). Auf diesem Weg kann man die Klasse A bereits mit 20 Jahren erwerben.
Direkteinstieg
Man kann aber auch abkürzen und vor Ablauf der Zweijahresfrist von der Klasse A2 in die Klasse A aufsteigen. In diesem Fall muss man eine Ausbildung mit reduzierter Stundenzahl absolvieren. Nach theoretischer und praktischer Fahrschulausbildung sind zwei Prüfungen (Theorie und Praxis) für die Klasse A erforderlich. Ausbildung und Prüfung muss man zwingend auf einem Kraftrad mit mindestens 44 kW absolvieren. Für den Direkteinstieg für die Klasse A muss man mindestens 24 Jahre alt sein.
Probezeit beim Motorrad
Wenn man erstmalig eine Fahrerlaubnis erwirbt - ausgenommen sind die Klassen AM, L und T - wird der Führerschein immer auf Probe erteilt. Während der Probezeit von zwei Jahren drohen Fahranfängerinnen und -anfängern bei Verkehrsverstößen besondere Konsequenzen. Wer später die Pkw-Klasse B erwirbt, muss bei Vorbesitz der Klasse A1 oder A2 allerdings nicht nochmals eine Probezeit durchlaufen.
Mit einer vor dem 01.04.1980 erteilten Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse 3 darf man Leichtkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von maximal 11 kW fahren. Das gilt auch nach einem Umtausch des Papierführerscheins. In die Scheckkarte wird die Klasse A1 eingetragen. Die Berechtigung gilt EU-weit. Alle (alten und neuen) Pkw-Führerscheine beinhalten außerdem die Klasse AM für Kleinkrafträder.
Illegales Fahren ohne Fahrerlaubnis
Wer ein Motorrad ohne Motorrad-Führerschein fährt, macht sich strafbar. Je nach Schwere der Tat, droht eine hohe Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Weitere Konsequenzen können ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis sein.
Besitzer einer gültigen Pkw-Fahrerlaubnis, die schwarz Motorrad fahren, riskieren nicht nur ihren Pkw-Führerschein. Je nach Einzelfall (ist man Wiederholungstäter, kommt es zum Unfall) droht sogar Gefängnis.
Die Strafen gelten nicht nur für den Fall, dass man mit nur einem Autoführerschein unberechtigterweise Motorrad fährt. Für jeden Kfz-Typ braucht man eine gesonderte Fahrerlaubnis (Pkw, Lkw, Bus, etc.).
Ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet, dass man aktuell keine Fahrerlaubnis hat. Es sei denn, dass Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis wurde auf bestimmte Kfz-Typen beschränkt und man weiterhin Motorrad, aber zum Beispiel kein Pkw fahren darf.
Wer sich wissentlich von einem Motorradfahrer ohne Führerschein chauffieren lässt, riskiert die Leistungen seiner Unfallversicherung. Kommt es zu einem Unfall mit schweren Verletzungen, kann es sein, dass der Verunfallte ohne Leistungen (Lohnfortzahlungen, etc.) da steht.
Man kann in Deutschland ohne Fahrerlaubnis ein Kfz, zum Beispiel ein Motorrad, anmelden und versichern. Man darf es dann jedoch nicht fahren. Umgekehrt muss ein Fahrzeughalter mit einer Strafanzeige rechnen, wenn jemand zum Beispiel mit seinem Motorrad ohne Fahrerlaubnis fährt.
Erst nach Ablauf der Sperre (meistens 1 bis 2 Jahre) kann der Führerschein beantragt werden. Bis dahin absolvierte Prüfungen und Fahrstunden müssen unter Umständen wiederholt werden.
Fahranfänger werden bei Fahren ohne Fahrerlaubnis genauso bestraft wie alle anderen Verkehrsteilnehmer. Ersttäter müssen mit einer Geldstrafe rechnen. Hinzu kommen Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre und die Anordnung eines Aufbauseminars sowie Fahrverbot.
Besitzer von Pkw-Führerscheinen, die mehrmals beim Schwarzfahren mit dem Motorrad erwischt wurden, müssen auf jeden Fall mit dem Entzug ihrer Fahrerlaubnis und einer längeren Sperre rechnen.
Motorradfahren ohne Führerschein auf Privatgrundstücken
Man kann ohne Führerschein auf Privatgrundstücken Motorrad fahren. Beliebt sind Schnupperfahrten oder Fahrsicherheitstrainings mit dem Motorrad. Solche Fahrten kann man beispielsweise verschenken. Diverse Erlebnis-Anbieter, Vereine oder auch Motorradhersteller selbst haben diesbezüglich spezielle Angebote. Gefahren wird dann auf abgesperrten Strecken. Passiert hier ein Unfall, haftet der Anbieter für den Schaden am Motorrad.
Mofa fahren ohne Führerschein
Einspurige Fahrräder mit einem Hilfsmotor, der eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreitet - das klassische Mofa. Das Mofa ist vermutlich das bekannteste Fahrzeug, das ohne Fahrerlaubnis gelenkt werden darf. Als kleines motorbetriebenes Zweirad erfreut es sich vor allem bei Jugendlichen oder Erwachsenen ohne Führerschein hoher Beliebtheit. Es ist ein vor allem in der Stadt sehr praktisches Gefährt; ebenso dient es Menschen, die auf dem Land leben dazu, unabhängig von Busfahrplänen und dergleichen in die nächste größere Ansiedlung zu kommen. Mit einem Mofa ist man allerdings sehr wetterabhängig.
Auch wenn Mofas als führerscheinfreie Fahrzeuge gelten, dürfen Sie nicht ohne weiteres gefahren werden. Eine spezielle Prüfbescheinigung ist für Fahrräder mit Motor bzw. Kleinkrafträder notwendig. Sie dürfen auch nur betrieben werden, wenn sie eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten können.
Übrigens: Seit Dezember 2016 dürfen auch dreirädige Leicht-Kfz, die auf eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h gedrosselt wurden, mit der Mofaprüfbescheinigung gefahren werden. Das beliebteste fahrerlaubnisfreie Fahrzeug ist wohl das Mofa.
Der Jugendliche oder Erwachsene darf ein Mofa jedoch nur dann führen, wenn er eine dementsprechende Prüfung im Vorfeld absolviert hat. Er muss somit den Nachweis erbringen, dass er eine ausreichende Kenntnis über das Führen des Fahrzeuges hat. Ihm sind auch dementsprechende gesetzliche Vorschriften bekannt und er weiß, welche Gefahren im Straßenverkehr auf ihn warten.
Für einen Mofaführerschein brauchst Du zwar keine praktische Prüfung, dafür aber Übungsstunden.
Laut dem §10 Abs. 3 der FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) beträgt das Mindestalter zum Führen eines Kraftfahrzeuges, für welches keine Fahrerlaubnis erforderlich ist, 15 Jahre. In der Fahrschule anmelden kann man sich jedoch schon ab 14,5 Jahren, sodass man rechtzeitig zu Beginn des 15. Lebensjahres die Prüfbescheinigung besitzt.
Für Personen die vor dem 1. April 1965 geboren sind, gilt allerdings, gemäß dem § 76 Nummer 3 des FeV, dass keine Prüfbescheinigung vorausgesetzt wird, um mit dem Mofa zu fahren.
Um einen Mofaführerschein zu erwerben ist keine praktische Prüfung erforderlich.
Das bedeutet, dass Du entweder bei einer Doppelstunde von 90 Minuten Einzelunterricht oder bei zwei Doppelstunden Gruppenunterricht teilnehmen musst. Die Gruppenteilnehmerzahl darf vier nicht überschreiten.
Der Theorieunterricht ist in 6 Unterrichtseinheiten eingeteilt. In der ersten Doppelstunde werden die Voraussetzungen geklärt. In der Zweiten wirst Du dann über die technischen Gegeben- und Angelegenheiten aufgeklärt. Wer an welcher Kreuzung, Straßenmündung, etc. Vorfahrt hat, bekommst Du in der dritten Doppelstunde erläutert. Themen der 4. Stunde sind Fahrmanöver, der 5. anderer Verkehrsteilnehmer, sprich: Wie verhalte ich mich Bussen gegenüber? Bei Kindern, gehandikapten Personen und Radfahrern ist äußerste Vorsicht und Gefahrenbereitschaft geboten.
Man sollte schon Vorkentnisse über den Straßenverkehr mitbringen, um ein Mofa lenken zu können.
Auch wenn es viele fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge gibt, so ist das Mofa das klassische Beispiel, obwohl der Fahrer eine gewisse Prüfung im Vorfeld ablegen muss. Diese Mofaprüfbescheinigung weist nach, dass der Fahrer zum Führen des Fahrzeuges fähig ist. Nur wenn die Grundkenntnisse vorhanden sind, darf dieser ein motorisiertes Fahrzeug führen. Leider gibt es immer noch den Irrglauben, dass selbst Mofas ohne jegliche Kenntnis gelenkt oder geführt werden dürfen.
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