Spätestens, wenn die Sonne immer öfter auf der Nase kitzelt und die Natur in den Frühjahrsmodus schaltet, dann ist es endlich wieder so weit: Motorrad anmelden steht an. Um Dir die Sache so einfach und übersichtlich wie möglich zu machen, haben wir hier alle wichtigen Informationen zusammengestellt.
Grundlegende Voraussetzungen für die Motorradanmeldung
Generell musst Du über eine entsprechende Kfz-Versicherung verfügen, denn zumindest ohne Haftpflichtversicherung darfst Du das Motorrad nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Eine Variante, die bei Bikern immer beliebter wird, ist das sogenannte Saisonkennzeichen. Das Motorrad ist hier nur über die vereinbarte Zeit versichert, ansonsten „ruht“ die Versicherung und das Bike in der Garage.
Neuzulassung vs. Wiederzulassung
Zunächst geht es einmal darum, ob das Motorrad ganz neu zugelassen wird, oder ob es sich um eine Wiederzulassung handelt. Davon hängt zum Beispiel ab, ob Du fürs Motorrad zulassen zwingend eine Hauptuntersuchung (HU) vorweisen musst.
Neuzulassung
Bei einer Neuzulassung legst Du bei der Zulassungsstelle einen Besitznachweis (z. B. Kaufvertrag) vor. Darüber hinaus verlangt die Zulassungsstelle einen Nachweis über die Verkehrssicherheit des Motorrads (Certificate of Conformity). Dieses Zertifikat bestätigt, dass für das Motorrad eine EU-Typengenehmigung vorliegt und es den gesetzlichen Vorschriften der EU entspricht. Ein neues Motorrad erfüllt bereits ab Kauf mit Zertifikat die Verkehrssicherheit.
Wiederzulassung
Wie oben bereits erwähnt, benötigst Du beim Motorrad anmelden für ein gebrauchtes Bike einen Prüfbericht: Ein Prüfbefund zu allen wichtigen Funktions- und Abgastests. War das Motorrad länger als zehn Jahre stillgelegt, musst Du die Vollabnahme durch eine Prüforganisation (z. B. TÜV oder DEKRA) nachweisen.
eVB-Nummer
Die aus früheren Zeiten bekannte (Versicherungs-)Doppelkarte hat ausgedient. Heute stellt die Zulassungsstelle über die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) fest, ob für das Bike zumindest eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Die eVB kannst Du telefonisch oder online beantragen.
Sonderfälle und Ausnahmen
Motorrad anmelden ohne Führerschein?
Ja, auch ohne Führerschein kannst du Halter des Motorrads sein. Du darfst es allerdings nicht auf öffentlichen Straßen fahren.
Online-Anmeldung
Ja Motorrad anmelden online ist seit dem Jahr 2019 möglich. Der Verwaltungsakt nennt sich internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz). Du benötigst hierzu einen Ausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), ein Ausweislesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser AusweisApp2. Hinweis: Nur Motorräder deren Erstzulassung nach dem 1.
Saisonkennzeichen
Falls Du das Motorrad nur saisonal fährst und die Monate der Stilllegung kennst, wieso dann jedes Mal abmelden? Je nach gewünschtem Zeitraum bekommt Du ein saisonales Nummernschild zugeteilt. Auf diesem Kennzeichen ist der Zeitraum (2 bis 11 Monate) vermerkt, in dem Du das Motorrad fahren darfst. Außerhalb Deiner „individuellen Saison“ ist das Kennzeichen ungültig und Dein Bike befindet sich automatisch in der Ruhezeit. Das ständige Ab- und Anmelden kannst Du Dir also sparen. Innerhalb Deines gewählten Zeitraums ist allerdings keine Unterbrechung oder Variation möglich. Falls Du den Gültigkeitszeitraum eines Saisonkennzeichen ändern möchtest, müsstest Du ein neues Kennzeichen beantragen.
Kurzzeitkennzeichen
Das Saisonkennzeichen darf man auch nicht mit dem Kurzzeitkennzeichen verwechseln.
Kosten der Motorradanmeldung
Dass beim Motorrad zulassen Kosten entstehen, dürfte klar sein. Weniger präzise lassen sich die genauen Kosten festlegen, da diese von der Zulassungsstelle und Deinen Wünschen (z. B. Wunschkennzeichen) abhängen. Für die Neuzulassung musst Du ca. 26 Euro zahlen. Bei Wiederzulassung auf den gleichen Halter ca. 11 Euro. Ein Wunschkennzeichen schlägt mit ca. 10 Euro zu Buche.
Kostenübersicht
| Vorgang | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Neuzulassung | 26 Euro |
| Wiederzulassung (gleicher Halter) | 11 Euro |
| Wunschkennzeichen | 10 Euro |
Motorrad abmelden und Ummelden
Dass auch fürs Motorrad abmelden Unterlagen benötigt werden, dürfte klar sein. Ohne Bürokratie geht es auf der Zulassungsstelle nicht. Dein Motorrad abmelden, kannst Du bundesweit in jeder Kfz-Behörde. Bei Abmeldung im eigenen Zulassungsbezirk kannst Du mit einer Gebühr von 5,60 Euro rechnen.
Der nächste gebührenpflichtige Behördengang steht an, weil auch fürs Motorrad ummelden Kosten anfallen. Falls Du nach einem Umzug immer noch im gleichen Zulassungsbezirk ansässig bist, fallen ca. 20 Euro an. Wird das Bike in einem anderen Bezirk angemeldet (ohne Halterwechsel) werden ca. 26 Euro fällig. Mit Halterwechsel (z. B. Kauf eines gebrauchten Bikes) schlagen ca. 29 Euro zu Buche.
Fahrt zur Zulassungsstelle ohne gültigen TÜV?
Es ist aber erlaubt, mit ungestempelten Kfz-Kennzeichen zu fahren, wenn die Fahrt DIREKT zur Zulassungsstelle geht.
Hauptuntersuchung (HU)
Bei einem erstmals zugelassenen Motorrad wird durch das Zertifikat bescheinigt, dass es sich in einem funktionstüchtigen, verkehrssicheren Zustand befindet. Nach 2 Jahren ist die erste Hauptuntersuchung (HU) fällig, die ebenfalls alle 2 Jahre wiederholt werden muss. Die Hauptuntersuchung, kurz HU genannt, soll sicherstellen, dass nur sichere Kfz am Straßenverkehr teilnehmen. Heute wird die Hauptuntersuchung von vielen verschiedenen Prüforganisationen durchgeführt.
Wunschkennzeichen
Legst Du Wert auf eine bestimmte Buchstaben- und/oder Zahlenfolge, kannst Du bei der Zulassungsstelle vorab online, telefonisch oder persönlich ein Wunschkennzeichen reservieren bzw. beantragen. Voraussetzung: Das Wunschkennzeichen ist in dieser Kombination noch frei.
Abmeldung
Im Gegensatz zur Anmeldung kannst Du Dein Motorrad bundesweit in jeder Zulassungsstelle abmelden.
Mit einem speziellen Motorradhelm wie einen Jethelm oder Klapphelm (beispielsweise mit einer integrierten Sonnenblende) und einer entsprechender Motorradkleidung, steht einer ausgedehnten Ausfahrt nichts mehr im Wege.
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