Motorrad ohne TÜV überführen: Was Sie wissen müssen

Wer im In- oder Ausland ein Fahrzeug kauft oder verkauft, benötigt beim Überführen - also dem Transport von einem Ort zum anderen - ein Überführungskennzeichen. Ausnahme: Das Fahrzeug ist noch auf den bisherigen Halter zugelassen. Ist dies der Fall, muss es vom Käufer unverzüglich nach dem Verkauf umgemeldet werden - in der Regel innerhalb einer Woche.

Aus Sicherheitsgründen ist es für den Verkäufer jedoch dringend zu empfehlen, das Fahrzeug vor der Übergabe abzumelden. Vor allem bei einem Verkauf ins Ausland sollte das Fahrzeug unbedingt abgemeldet sein. Ist es nicht mehr zugelassen, braucht man ein Überführungskennzeichen.

Kurzzeitkennzeichen für Deutschland

Kurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen. Sie gelten für maximal fünf Tage. Das Kennzeichen kann für Probe- und Überführungsfahrten verwendet werden. Alle anderen Fahrten sind verboten. Kurzzeitkennzeichen erhalten Sie bei den Kfz-Zulassungsstellen.

Sie als Halter können das Kennzeichen an Ihrem Wohnsitz oder am Standort des Fahrzeuges beantragen. Das Kurzzeitkennzeichen gilt maximal fünf Tage ab Zuteilung. Der Ablauftag wird auf dem Kurzzeitkennzeichen durch Einprägung auf der rechten Seite (gelber Rand) sichtbar gemacht. Das Kurzzeitkennzeichen darf nur an einem Fahrzeug verwendet werden.

Unterlagen für ein Kurzzeitkennzeichen

Zur Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens für Ihr abgemeldetes Fahrzeug benötigen Sie in der Regel folgende Dokumente:

  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (ohne Nachweis der HU sind nur Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle erlaubt)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder II (Fahrzeugschein und/oder Fahrzeugbrief (Kopien oft ausreichend)) und ggf. CoC-Papiere
  • bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
  • evtl. Vollmacht, wenn Sie im Auftrag handeln

Bitte klären Sie vorab mit der jeweiligen Zulassungsstelle ab, welche Dokumente Sie tatsächlich vorlegen müssen. Meist bieten deren Internetseiten die entsprechenden Informationen. Außerdem ist eine Terminvereinbarung ratsam.

Kosten eines Kurzzeitkennzeichens

Beim Beantragen eines Kurzzeitkennzeichens entstehen Kosten für das Schilderpaar (ca. 25 Euro), die Verwaltungsgebühr (ca. 13 Euro) und für die Versicherung. Die Kosten unterscheiden sich je nach Versicherungsunternehmen und Umfang der Versicherung (Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko-Versicherung). Versicherungen verrechnen unter Umständen den Betrag, wenn nach Ablauf des Kurzzeitkennzeichens das Fahrzeug bei ihnen versichert wird.

Fahrt ohne gültige Hauptuntersuchung?

Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen dürfen Sie ohne Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle fahren. Das Fehlen der gültigen Hauptuntersuchung und die Beschränkung der erlaubten Fahrt wird dabei im Fahrzeugschein des Kurzzeitkennzeichens vermerkt.

Wird an Ihrem Fahrzeug im Rahmen der Hauptuntersuchung ein Mangel festgestellt, dann dürfen Sie mit dem Kurzzeitkennzeichen neben Fahrten zur Untersuchungsstelle auch Fahrten zum Zweck der unmittelbaren Reparatur geringer oder erheblicher Mängel im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk machen. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung als verkehrsunsicher eingestuft wurde.

Was gilt im Ausland?

Bei Kurzzeitkennzeichen handelt es sich grundsätzlich um eine nationale Kennzeichnung für Probe- und Überführungsfahrten. Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere bestehen mit Österreich, mit Italien, mit Dänemark und auch mit der Schweiz.

In einigen weiteren Nachbarländern wird das Kurzzeitkennzeichen erfahrungsgemäß toleriert, bzw. nicht beanstandet. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch und keine Gewähr für die Beibehaltung dieser Praxis. In Belgien, Luxemburg und Frankreich gab es in der Vergangenheit Fälle, in denen die Einreise mit dem Kurzzeitkennzeichen verweigert wurde. Es drohen neben der Einreiseverweigerung hohe Geldbußen und unter Umständen die Beschlagnahme des Fahrzeugs.

In jedem Fall unzulässig ist die Praxis, mit einem Kurzzeitkennzeichen aus Deutschland "im Gepäck" anzureisen, das Kennzeichen dann im Ausland an einem Kraftfahrzeug oder Anhänger anzubringen und nach Deutschland zu fahren. Dies stellt eine unzulässige Fernzulassung dar. Es drohen hohe Strafen bis hin zur Beschlagnahme des Fahrzeugs.

Ausfuhrkennzeichen für Export

Man erhält es bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle oder beim Straßenverkehrsamt. Das Kennzeichen ist weiß mit schwarzer Schrift und hat auf der rechten Seite einen roten Längsbalken, der das Ablaufdatum enthält. Es ist mindestens einen Monat und maximal zwölf Monate gültig.

Unterlagen für ein Ausfuhrkennzeichen

Diese Unterlagen werden meist benötigt, wenn Sie ein Ausfuhrkennzeichen beantragen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bestätigung einer besonderen Haftpflichtversicherung (bieten oft "Schildermacher" in der Nähe der Kfz-Zulassungsstellen an)
  • Zulassungsbestätigung Teil I und II (Kfz-Schein und -Brief)
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
  • alte Nummernschilder, sofern das Fahrzeug noch angemeldet ist
  • SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer

Bitte informieren Sie sich vorab bei der vor Ort zuständigen Behörde, zum Beispiel auf deren Internetseite, und vereinbaren Sie einen Termin.

Hinweis: Die Kfz-Zulassungsstelle kann die Vorführung des Fahrzeuges zur Identifizierung verlangen.

Kosten eines Ausfuhrkennzeichens

Beim Beantragen eines Ausfuhrkennzeichens entstehen folgende Kosten:

  • Zulassung: etwa 25 bis 50 Euro (für die Erlaubnis, ein Ausfuhrkennzeichen prägen zu lassen ca. 15 Euro, befristete Zulassungsbescheinigung Teil I ca. 30 Euro)
  • Kennzeichen: 20 bis 40 Euro
  • Versicherung, je nach Versicherungsunternehmen und Umfang der Versicherung
  • Kfz-Steuer, je nach Gültigkeitsdauer des Kennzeichens

Fahren ohne TÜV: Strafen und Ausnahmen

Die Hauptuntersuchung (umgangssprachlich auch HU oder TÜV genannt) gehört zur (meist) zweijährlichen Routine eines jeden Kfz-Halters. In einer dafür lizenzierten Werkstatt wird das Fahrzeug auf seine Verkehrssicherheit und seine Umwelttauglichkeit geprüft. Wer besteht, darf weiterfahren.

Es drohen Bußgelder von 15 bis 75 Euro sowie max. 1 Punkt. Werden Sie bei der Überziehung der HU von einem Monat ertappt, erhalten Sie regelmäßig lediglich eine Verwarnung, müssen jedoch noch keine Bußgelder zahlen. Ebenso wird das Fahren ohne TÜV beim Motorrad, Moped o. Ä.

Sollten leichte Mängel auffallen, bekommen Sie von der Werkstatt in aller Regel die gültige Plakette und die Aufforderung, die Mängel zu beheben. Stellt der Gutachter erhebliche Schäden fest, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, wird keine Plakette erteilt. Stattdessen muss das Fahrzeug zur Reparatur gebracht und anschließend abermals zur Überprüfung vorgeführt werden.

Für das Fahren ohne TÜV, aber mit Mängelliste, haben Sie anschließend noch einen Monat Zeit. Schaffen Sie es nicht, die Mängel innerhalb eines Monats zu beseitigen, muss die HU noch einmal angesetzt und durchgeführt werden.

Generell heißt es, dass die direkte Fahrt zur Werkstatt im Zulassungsbezirk erlaubt ist. Allerdings ist es nicht vollständig ausgeschlossen, auch auf der Fahrt zum TÜV noch immer ein Bußgeld auferlegt zu bekommen. Haben Sie die Terminbestätigung für die Hauptuntersuchung bereit, könnten Sie evtl.

Die Regelung ist hier ähnlich wie bei der Fahrt zum TÜV: Ein Bußgeld ist nicht ausgeschlossen, die direkte Fahrt zur Werkstatt ist in der Regel aber geduldet. Rote Kennzeichen: Sogenannte rote Überführungskennzeichen dürfen ausschließlich von Werkstätten oder (Gebrauchtwagen-)Händlern genutzt werden, da sie nur für den gewerblichen Bereich vorgesehen sind.

Sie sollten sich zuvor um eine Kurzzulassung („Kurzzeitkennzeichen“) bemühen. Zwar wird Ihnen eine solche normalerweise nur mit einem gültigen HU-Nachweis erteilt, der direkte Weg zum TÜV wird Ihnen aber häufig ausnahmsweise gestattet.

Sind Sie ohne gültige HU-Plakette unterwegs, dafür aber mit Zulassung, ist Ihre Versicherung noch immer aktiv. Geraten Sie in einen Unfall, übernimmt die Assekuranz den Schaden.

Überblick über Kennzeichenarten und ihre Verwendung

Kennzeichenart Verwendungszweck Gültigkeit Besonderheiten
Kurzzeitkennzeichen Probe- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands Maximal 5 Tage Nationales Kennzeichen, HU-Nachweis erforderlich (Ausnahme: Fahrt zur HU)
Ausfuhrkennzeichen Export von Fahrzeugen ins Ausland Mind. 1 Monat, max. 12 Monate Weiß mit schwarzer Schrift und rotem Balken, HU-Nachweis erforderlich
Rotes Händlerkennzeichen Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten von Händlern und Werkstätten Unbefristet Nur für gewerbliche Nutzung, nicht für Privatpersonen

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