Wo dürfen Sie als Zweiradbesitzer Ihr Motorrad oder Ihren Roller parken? Wenn du dein Motorrad parken möchtest, musst du im öffentlichen Straßenraum einige Vorschriften beachten.
Grundsätzlich gilt, Fahrer müssen auch mit dem Motorrad beim Parken darauf achten, dass sie nicht gegen die geltenden Verkehrsregeln verstoßen. Das gilt auch für den ruhenden Verkehr, also für alle Fahrzeuge, die sich nicht im fließenden Verkehr befinden. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) nimmt bei den Parkregelungen zwischen Pkw und Krafträdern keine Trennung vor, auch wenn sich beide Fahrzeugtypen in der Größe unterscheiden.
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Kraftrad nämlich grundsätzlich wie ein Pkw zu behandeln. Das Motorrad muss grundsätzlich wie ein Pkw geparkt werden, das heißt: auf Parkplätzen innerhalb einer markierten Fläche oder auf einem markierten Parkstreifen am Straßenrand.
Grundsatz: Parken auf der Fahrbahn
In § 2 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es: „Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen.“ Sie müssen das Motorrad grundsätzlich auf der Straße parken. Das gilt auch für den ruhenden Verkehr, also für alle Fahrzeuge, die sich nicht im fließenden Verkehr befinden. Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.
Wenn Sie Ihr Motorrad oder Roller parken, gelten für Sie die gleichen Gebote und Verbote wie für Pkw-Fahrer. Wenn du dein Motorrad oder deinen Roller parken willst, musst du also dieselben Regeln wie beim Parken eines Pkw beachten.
Gehwegparken: Nur mit Erlaubnis
Daher gibt es auch kein generelles Recht, ein Motorrad auf dem Gehweg parken zu dürfen. Das Parken von Zweirädern auf dem Fußgängerweg gilt als Ordnungswidrigkeit. Grundsätzlich ist nach StVO das Parken auf dem Gehweg untersagt.
Allerdings darf man auf dem Gehweg parken, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Abstellen auf dem Gehweg ist nur dann zulässig, wenn die Verkehrszeichen 315-65 bis 315-68 dies ausdrücklich erlauben. Das gilt auch dann, wenn Sie “nur” einen Motorroller parken wollen. Auch hier gelten die Vorschriften der StVO bzw. die entsprechenden Verkehrszeichen.
Parken auf dem Fußweg ist nur unter bestimmten Voraussetzungen gestattet. Parken auf dem Bürgersteig ist beispielsweise erlaubt, wenn ein Verkehrszeichen oder eine Ausnahmeregelung zur Anwendung kommt. Dabei handelt es sich um ein blaues Schild, auf dem in Weiß, ein halb auf dem Gehweg parkendes Fahrzeug abgebildet ist.
Zusatzzeichen, wie beispielsweise Pfeile, können den Bereich, in dem das Parken dann erlaubt ist, näher definieren. Das Verkehrszeichen erlaubt das Parken auf dem Gehweg aber nur bestimmten Fahrzeugen. Ist das Zeichen 315 sichtbar, darf nur auf dem Gehweg parken, wer das zulässige Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen nicht überschreitet.
Kulanz und Einzelfallentscheidungen
Ob Ordnungsamt oder Polizei ein Abstellen auf dem Gehweg aufgrund der Parkplatzsituation durchgehen lassen, hängt vom Einzelfall ab. Manchmal ist die Polizei toleranter. In manchen Gemeinden, in denen ein geringeres Verkehrs- und Fußgängeraufkommen herrscht, ist die Polizei toleranter. Gelegentlich machen Polizei und Ordnungsamt dabei eine Ausnahme.
Wenn das auf dem Gehweg geparkte Bike großzügig Platz lässt, sodass beispielsweise auch Personen im Rollstuhl oder mit Kinderwagen gut vorbeikommen, und wenn nur wenige Fußgänger unterwegs sind, kann es sein, dass das Parken auf dem Gehweg geduldet wird. Das wird oft auch viele Jahre lang praktiziert.
Darauf verlassen sollte sich niemand. Besonders dann nicht, wenn Sie Ihr Motorrad so parken, dass sie andere behindern oder gar gefährden.
Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer
Parken auf dem Gehweg kann Geld kosten. Dabei kommt es bei der Höhe des Bußgeldes für das Parken auf Gehwegen auch darauf an, ob es sich um ein „Parken auf dem Gehweg mit Behinderung“ handelt.
In § 1 Abs. Aber wann wird von Behinderung gesprochen? Von einer Behinderung wird ausgegangen, wenn der Fußverkehr durch das Fahrzeug den Gehweg nicht oder nur eingeschränkt nutzen kann. Der Platz ist dann ausreichend, wenn Fußgänger noch großzügig aneinander vorbeigehen können. Auch Rollstühle und Kinderwägen sollten Platz haben.
Parken auf Pkw-Parkplätzen
Es ist nicht generell untersagt, das Motorrad auf einem Pkw-Parkplatz abzustellen. Motorrad-Besitzer dürfen ihre Fahrzeuge in den ausgewiesenen Parkflächen für Kraftfahrzeuge abstellen. Das Parken mit dem Motorrad auf einem Pkw-Parkplatz ist also erlaubt und auch verbindlich.
Eine Ausnahme besteht dann, wenn die Nutzung des Parkplatzes durch Zusatzzeichen bestimmten Fahrzeugen vorbehalten ist oder bestimmte Fahrzeuge ausgenommen sind.
Weitere Ausnahmen gelten, wenn:
- gesonderte Motorradparkflächen ausgewiesen sind (diese sind dann zu benutzen)
- platzsparendes Parken als Grundsatz, daher können zwei Motorräder in einer Parklücke zulässig sein
Bei zwei Motorrädern ist es zugelassen, beide Fahrzeuge in eine Parklücke zu stellen. Teilen sich mehrere Biker einen auf Pkw-Größe zugeschnittenen Stellplatz in einer Parkscheinzone, benötigt jede Maschine einen eigenen Parkschein - Platzspar-Bonus gibt es nicht.
Parkschein und Parkscheibe
Wo ein Parkschein oder eine Parkscheibe erforderlich ist, gilt auch für Motorradfahrer keine Ausnahme. Das gilt auch, wenn der Parkplatz gebührenpflichtig ist und ein Parkschein gezogen werden muss. Auch dieser ist dann sichtbar am Motorrad zu platzieren.
Wollen Sie Ihr Motorrad dort parken, wo eine Höchstparkdauer vorgeschrieben ist, müssen Sie die Parkzeit ausweisen. Auch beim Motorrad muss daher eine Parkscheibe gut sichtbar ausgelegt bzw. angebracht werden.
Wer ohne Parkschein oder Parkscheibe parkt, riskiert eine Geldbuße. Es empfiehlt sich, den Parkschein in einer wetterbeständigen Schutzhülle am Motorrad zu befestigen oder eine gelochte Parkscheibe aus Kunststoff zu verwenden, die du beispielsweise mit einem Kabelbinder fixieren kannst.
Ein handgeschriebener Zettel mit der Ankunftszeit akzeptiert das Ordnungsamt in aller Regel nicht. Da hilft nur das geschickte Anbringen einer Parkscheibe - etwa ein gelochtes Exemplar per Kabelbinder am Motorrad befestigen.
Befestigen Sie daher den gültigen Parkschein mit einem Klebeband am Scheinwerfer oder an der Verkleidung. Achten Sie darauf, dass die Parkscheibe wetterfest ist, und machen Sie am besten ein Foto zur Beweissicherung.
Parken im Parkhaus
Ein gesetzliches Verbot gibt es hier nicht. Oftmals gibt es auch in Parkhäusern ausgewiesene Motorradstellplätze. Im Grunde existiert kein ausgesprochenes Verbot Biker, Ihr Motorrad im Parkhaus zu parken.
Die Nutzungsbedingungen werden von den Betreibern festgelegt und diese können bestimmen, ob Sie ein Motorrad auf dem Parkplatz abstellen dürfen oder nicht. So wie auf freien Parkflächen oder Parkzonen bestehen die gleichen Rechte und Pflichten, Gebote und Verbote sowohl für Autofahrer als auch für Motorradhalter. Das bedeutet also, dass Kraftradbesitzer mit Ihren Zweirädern in Parkhäuser fahren dürfen und auch hier die regulären Pkw-Parkplätze oder speziellen Motorrad-Parkplätze verwenden dürfen und auch sollen. Bei Parkhäusern handelt es sich um private Anlagen.
Sanktionen bei Falschparken
Im Bußgeldkatalog wird, wie in der StVO, kein Unterschied gemacht, ob Sie mit einem Pkw oder einem Motorrad ordnungswidrig parken. Das bedeutet, dass Motorradfahrer die gleichen Verwarn- und Bußgelder erhalten wie Autofahrer, die falsch parken.
Stellen Sie zum Beispiel Ihr Motorrad unerlaubt auf dem Gehweg ab, kostet das mindestens 55 Euro. Behindern Sie dadurch jemanden, steigt die Summe auf 70 Euro und es wird zusätzlich ein Punkt in Flensburg eingetragen. Bei einer Gefährdung müssen Sie 80 Euro und bei einem Unfall 100 Euro zahlen. In beiden Fällen ist ebenfalls ein Punkt drin. Stellt das Motorrad eine Behinderung oder eine Gefährdung dar, kann es auch abgeschleppt werden. Der Halter muss als Verursacher die Kosten dann zusätzlich zu den Sanktionen tragen.
Bußgelder und Punkte im Überblick
Nachdem der Bundesrat die vom Bundesverkehrsministerium initiierte Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung, die zahlreiche Sanktionsverschärfungen beinhaltet, im Februar 2020 durchgewunken hat, drohen Gehweg-Parkern empfindlichere Strafen: Das Verwarnungsgeld dafür steigt von bisher 20 auf 55 Euro.
Kommt eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer hinzu, wird ein Bußgeld von 70 Euro fällig, dazu gibt es einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Und parkt das Fahrzeug länger als eine Stunde auf dem Trottoir, dann drohen sogar 80 Euro Bußgeld und ebenfalls ein Punkt.
Die Bußgelder sind im Bußgeldkatalog für Parken auf dem Gehweg festgelegt.
Besonderheiten für Motorroller
Motorroller werden ähnlich wie Motorräder behandelt, das heißt es gelten auch hier dieselben Anforderungen an das Parken: Am rechten Fahrbahnrand oder in entsprechenden Parkflächen. Wenn Sie den Roller parken, sollten Sie also auf Hinweisschilder achtgeben.
Weitere Verbote
Ist das Parken oder Halten durch Verkehrszeichen oder die allgemeinen Vorgaben aus § 12 StVO unzulässig, gilt das also auch beim Motorrad.
Das Parken ist demnach in folgenden Situationen grundsätzlich untersagt:
- vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten
- soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten
- wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert
- vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber
- über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen
- wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist
- vor Bordsteinabsenkungen
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