Mit steigendem Autoaufkommen sorgt die Parkplatz-Situation hin und wieder für Diskussionsbedarf. Wenn Sie Ihren Wohnsitz ändern oder nur in einem unbekannten Umfeld zu Besuch sind: Sie sollten die Gegebenheiten rund ums Parken kennen. Bevor Sie Ihr Fahrzeug mit gutem Gewissen verlassen, gilt es zu klären, wo und wie Sie dieses am besten parken. Abgesehen davon sind Falschparker im Allgemeinen keine angesehenen Verkehrsteilnehmer. Doch wie gestaltet sich dieses Thema in Speziellen bei Krafträdern? Wo dürfen Sie als Zweiradbesitzer Ihr Motorrad oder Ihren Roller parken?
Parken auf dem Gehweg
Wenn Sie planen, dass Sie Ihr Motorrad einfach auf dem Bürgersteig parken, sollten Sie sich genau umsehen. Grundsätzlich gilt das Parken von Zweirädern auf dem Fußgängerweg als Ordnungswidrigkeit. In manchen Gemeinden, in denen ein geringeres Verkehrs- und Fußgängeraufkommen herrscht, ist die Polizei toleranter. Das Parken auf dem Bürgersteig geht auch für Motorräder oder Roller nur auf markierten Parklücken oder wenn das Verkehrszeichen 315 dies erlaubt.
Parken auf ausgewiesenen Flächen
Im Allgemeinen gilt, dass Motorradbesitzer ihre Zweiräder an den gleichen ausgewiesenen Parkflächen abstellen sollen wie Pkw-Besitzer. Das Parken mit dem Motorrad auf einem Pkw-Parkplatz ist also erlaubt und auch verbindlich. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) nimmt bei den Parkregelungen zwischen Pkw und Krafträdern keine Trennung vor, auch wenn sich beide Fahrzeugtypen in der Größe unterscheiden. Das bedeutet also, dass es für Motorrad- oder Rollerfahrer erlaubt und auch angeordnet ist, ihr Kraftrad auf einem Pkw-Parkplatz abzustellen. Einzig, wenn in unmittelbarer Nähe gesonderte Motorrad- oder Roller-Parkplätze verfügbar sind, sollten Kraftradfahrer diese auch belegen.
Bei zwei Motorrädern ist es zugelassen, beide Fahrzeuge in eine Parklücke zu stellen. Es gilt nämlich immer das platzsparende Parken.
Parkscheinpflicht für Motorräder
Was für die Parkplatz-Benutzung gilt, zählt auch für die Verwendung einer Parkscheibe. Wenn Sie Ihr Motorrad in einer Zone parken wollen, in der eine Parkscheiben-Pflicht gilt, müssen auch Sie als Kraftradhalter diese berücksichtigen. Wie bei den vorherigen Szenarien, müssen Sie ebenfalls als Rollerfahrer eine Parkscheibe an Ihrem Fahrzeug anbringen, falls dieses Gebot für die jeweilige Parkzone gilt. Wenn Sie den Roller parken, sollten Sie also auf Hinweisschilder achtgeben. Wie im Falle der Parkscheibe, ist auch das Parkticket am Motorrad verpflichtend. Falls Sie Ihr Kraftrad innerhalb eines Parkgebietes mit Parkschein abstellen wollen, müssen Sie diese Anordnung einhalten.
Darüber hinaus ist es in ausgewiesenen Zonen verpflichtend, dass Motorräder oder Roller beim Parken entweder über eine Parkscheibe oder einen Parkschein verfügen. Parken ohne Parkticket oder Parkscheibe gilt als Ordnungswidrigkeit und hat einen Strafzettel oder ein Bußgeld zur Folge. Ebenfalls handelt es sich um ein Parkverbot, wenn Sie mit Ihrem Kraftrad Abstellmöglichkeiten an einem Fahrradständer versperren.
Klemmen Sie den Parkschein nicht einfach irgendwo fest. Wird der Parkschein nur festgeklemmt, zum Beispiel am Bremshebel, kann er weggeweht, geklaut oder nass werden. Es hilft leider nicht, den Kontrollabschnitt aufzuheben und später vielleicht vorzuzeigen. Wenn das Ordnungsamt oder die Polizei keinen Parkschein sieht, gibt es ein Knöllchen. Festkleben ist besser als festklemmen.
Wie befestigt man den Parkschein am Motorrad?
- Befestigen Sie den gültigen Parkschein mit einem Klebeband am Scheinwerfer oder an der Verkleidung.
- Nutzen Sie eine dünne, gelochte Parkscheibe, die Sie mit einem kleinen Vorhängeschloss zum Beispiel an den Radspeichen festmachen.
- Machen Sie Fotos als Beweis, die Sie mit Ihrem Smartphone machen. Auf den Fotos sollte zu sehen sein, wo Sie geparkt haben und welche Uhrzeit auf der Parkscheibe eingestellt war.
Parken im Parkhaus
Im Grunde existiert kein ausgesprochenes Verbot Biker, Ihr Motorrad im Parkhaus zu parken. So wie auf freien Parkflächen oder Parkzonen bestehen die gleichen Rechte und Pflichten, Gebote und Verbote sowohl für Autofahrer als auch für Motorradhalter. Das bedeutet also, dass Kraftradbesitzer mit Ihren Zweirädern in Parkhäuser fahren dürfen und auch hier die regulären Pkw-Parkplätze oder speziellen Motorrad-Parkplätze verwenden dürfen und auch sollen. Bei Parkhäusern handelt es sich um private Anlagen.
Wenn Sie an einem überfüllten Parkplatz ankommen und denken, Sie dürften Ihre Maschine aufgrund der zwei Räder an einem Fahrrad-Parkplatz abstellen, irren Sie sich gewaltig. Verärgerte Radfahrer hätten in diesem Fall jedes Recht, das Ordnungsamt zu verständigen. Gleiches gilt für Rollerfahrer, die ihr Fahrzeug an einem Fahrradständer parken. Ein Fahrradständer ist rein für Drahtesel gedacht.
Als Motorrad- oder Rollerfahrer zählen Sie aber laut StVO als Kraftfahrzeug und müssen sich an die Regeln halten, die für diese definiert sind.
Umfassende Motorradversicherung
Wie mit einem Pkw sind Sie auch mit einem Motorrad nicht vor ungeschickten Parkremplern befreit. Leider passiert es in unglücklichen Momenten, dass entweder Sie mit Ihrem Motorrad an einem Pkw oder einem anderen Kraftrad hängen bleiben oder jemand anderes einen Kratzer oder eine Delle an Ihrem Motorrad verursacht. Gerade in solchen Situationen ist es wichtig, dass Sie mit einer umfassenden Motorradversicherung unterwegs sind.
Zusammenfassung der Parkregeln für Motorräder und Roller
Die Tatsache, dass Motorräder oder Roller nur zwei Räder haben und von der Größe kleiner sind als Pkw, räumt ihnen beim Parken keine Sonderrechte ein. Die Straßenverkehrsordnung zieht zwischen Pkw und Krafträdern im Hinblick auf die Parkordnung keine Grenze. Wenn Sie Ihr Motorrad oder Roller parken, gelten für Sie die gleichen Gebote und Verbote wie für Pkw-Fahrer. Das bedeutet also, dass Sie Ihr Motorrad oder Ihren Roller nicht einfach auf dem Gehweg abstellen dürfen. Sie müssen Ihre Maschine genau wie Autohalter auch, auf der Straße parken.
Grundsätzlich ist es Motorrad- und Rollerfahrern gestattet, in ein Parkhaus zu fahren, doch übertragen Sie dieses Recht nicht pauschal auf alle Tiefgaragen.
Es ist so praktisch, mit einem Motorrad oder Roller zu parken. Die Zweiräder passen einfach überall hin, auch auf den Bürgersteig. Die Straßenverkehrsordnung macht aber keinen Unterschied, ob ein Auto oder ein Motorrad geparkt wird. Da heißt es auch für Motorradfahrer: Parken auf dem Gehweg ist nicht erlaubt. Meistens drücken Ordnungsamt und Polizei ein Auge zu, weil ja gerade in Städten Parkplätze Mangelware sind. Trotzdem sollten Motorradfahrer darauf achten, dass sie es nicht übertreiben, sonst gibt es ein Knöllchen. Und es gibt noch ein paar andere Situationen, auf die Sie achten sollten, wenn Sie das Bike abstellen.
Streng genommen, muss das Motorrad genau wie ein Auto geparkt werden, auch wenn es viel weniger Platz wegnimmt. Das heißt aber auch, dass Motorrad und Roller auf gekennzeichneten Parkflächen einen eigenen Parkplatz belegen dürfen, beziehungsweise müssen. Das finden Autofahrer natürlich nicht so toll, aber wer will schon einen Strafzettel? Wenn es passt, dann können auch zwei Bikes in der Lücke stehen.
Manchmal gibt es extra Parkplätze für Motorräder, die Sie dann auch benutzen sollten. Gibt es das Schild nicht, ist es eigentlich nicht erlaubt, wird aber toleriert. Allerdings sollten Sie unbedingt darauf achten, dass niemand behindert wird. Ist das nicht so, kann sogar das Motorrad abgeschleppt werden und das ist ein teurer Spaß. Auch wenn es verlockend ist, ist das Parken in Fußgängerzonen grundsätzlich verboten. Die sind eben für die Fußgänger gedacht, sogar Radfahrer dürfen dort nicht durchfahren.
In vielen Städten gibt es große Bereiche mit der sogenannten Parkraumbewirtschaftung. Wer hier parkt, muss ein Parkticket ziehen. Das Problem ist nur: Wo soll man das Ticket am Motorrad anbringen? Wer deshalb auf den Parkschein verzichtet, muss zahlen, denn das gilt als Ordnungswidrigkeit.
Noch etwas komplizierter ist die Parkscheibe. Auch die müssen Motorradfahrer am Bike sichtbar anbringen und einstellen, wenn das so auf dem Straßenschild steht. Am besten eignet sich eine dünne, gelochte Parkscheibe, die Sie mit einem kleinen Vorhängeschloss zum Beispiel an den Radspeichen festmachen. Nun kann natürlich irgendein Witzbold die Parkscheibe verstellen, während Sie weg sind. Versuchen Sie es mit Fotos als Beweis, die Sie mit Ihrem Smartphone machen. Auf den Fotos sollte zu sehen sein, wo Sie geparkt haben und welche Uhrzeit auf der Parkscheibe eingestellt war.
Es gibt kein Gesetz, das es Motorrädern verbietet, im Parkhaus zu parken. Aber Parkhausbetreiber dürfen ihre eigenen Regeln machen, weil das Parkhaus ja nicht zur öffentlichen Straße gehört. Steht auf einem Schild, dass Motorräder in dem Parkhaus nicht erlaubt sind, dann sollten Sie einen anderen Stellplatz suchen. Glücklicherweise gibt es genug motorradfreundliche Parkhäuser, in denen es auch extra Stellplätze für Bikes gibt.
Im Zweifelsfall hilft die Kfz-Rechtschutzversicherung. Die springt unter anderem bei Streit um Ordnungswidrigkeiten ein. Ist eine Situation unklar oder Sie halten einen Strafzettel für ungerechtfertigt, dann können Sie sich von einem Anwalt beraten lassen oder bei der Rechtsberatung von Verti anrufen.
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